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Rückerstattung der Gebühren und Steuern bei Flügen (Delta Airline)

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  • wwwalter19W Offline
    wwwalter19W Offline
    wwwalter19
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich plane mit Delta Airline nach Florida zu fliegen.

    Bei der Aufstellung der Flugkosten ist mir aufgefallen, dass die Steuern und Gebühren mehr als der Flugpreis ausmachen:

    Preis pro Passagier: €168.78 (EUR)
    Steuern/Gebühren: €224.49 (EUR)
    Gesamtsumme pro Passagier: €393.27 (EUR)

    Bekomme ich die Steuern und Gebühren zurück, falls ich den Flug nicht antreten kann? Hat jemand schonmal die Steuern und Gebühren bei Delta Airline zurückgefordert und bekommen?

    Ich überlege ob ich überhaupt eine Rücktrittskostenversicherung abschließen soll, falls ich die Steuern und Gebühren sowieso zurückbekommen würde.

    Ciao Andreas

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Rechtlich betrachtet muss eine Fluglinie jene Teile des vereinbarten Transportentgelts zurückzahlen, die erst durch den tatsächlichen Reiseantritt der Fluglinie entstehen, meist also alle Flughafentaxen und -gebühren.

      Allerdings können Fluglinien neben der Vereinbarung, den Flugtarif bei Stornierung nicht mehr zu ersetzen, auch eine Bearbeitungsgebühr für die Rückzahlung der Flughafentaxen vereinbaren. Das könnte theoretisch bedeuten, dass bei kleineren Flughafengebühren wie sie z. B. bei einem Flug in Europa anfallen, die Bearbeitungsgebühren für deren Rückzahlung gleich hoch oder höher sein könnte, als der Rückzahlungsbetrag.

      Letzteres dürfte jedoch in diesem Fall nicht eintreten.

      Allerdings - bei Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung müsste meines Erachtens der gesamte Ticketpreis, also inkl. Flughafentaxen versichert werden. Ansonsten könnte sich u. U. die Versicherung auf ihre AGB berufen. Diesen Punkt würde ich genau mit der Versicherung abklären!

      Meint
      Peter

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