Sun&Sea -Nichteinhaltung Bestätigung und Rechnung EILT!!!!
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Hallo zusammen,
heute bekam ich einen Anruf von Sun&Sea(kein Aprilscherz),daß mein gebuchtes Hotel Sherwood Breezes überbucht sei.
Die Reisebestätigung und Rechnung liegt mir seit dem 26.03.09 vor.
Mir wurden 2 Alternativ-Hotels aus ihrem Angebot vorgeschlagen,die ich aber nicht annnehmen werde.
Um etwas anderes Adäquates zu buchen ist es auch schon etwas spät,da mir auch noch nichts Schriftliches vom RV vorliegt.
Kann ich vom RV noch mehr als die Stornierung der Reise verlangen (entgangene Urlaubsfreude-so heisst das wohl im Amtsdeutsch-, etc.
Für Eure Hilfe und Antworten wäre ich sehr dankbar.Uli
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Da die Reise noch bevorsteht kann auch nicht von einer 'entgangenen Urlaubsfreude' die Rede sein

Du musst froh sein das man Dir vorher noch bescheidsagt sonst haettest Du es in Antalya am Flughafen erfahren und da waere Dir echt die Freude entgangen
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..., manchmal glaube ich an Spaßbuchungen:, wenn was schiefgeht, kann man sich freuen und versuchen, für alles mögliche Geld raus zu schlagen.
=Um etwas anderes, was dir recht wäre zu buchen, ist es zu spät, da dir auch nichts schriftliches vom RV vorliegt.=
Das mag verstehen wer will, ich nicht.
Wenn du wirklich vorhättest, deine Reise anzutreten, wären deine Fragen anders -
....., z.B.: Kann ich noch mehr als die Stornierung der Reise verlangen- ich bitte dich, gastwirt, was soll das?? Will einer reisen oder
lieber streiten -
..., mir geht es hier um die Art und Weise, wie der TE versucht, einen Vorgang an die große Glocke zu hängen, obwohl eigentlich nur eine Panne passierte, die der RV ausbügeln wollte, es aber nicht nicht gelingen kann, wenn der Kunde auf stur stellt und nur auf Geld aus ist
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Hallo Uli60,
werde mich an der Motivforschung bewußt nicht beteiligen. Obwohl der offensichtliche Fehler des Veranstalters das Problem verursacht hat,
wird hier wie häufig versucht, den Spieß umzudrehen.Meine Tipps:
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Aus dem Programm des Veranstalters möglichst gleichwertiges Hotel
selbst aussuchen und wenn möglich, dem Veranstalter dieses vorschlagen. -
Falls das Hotel besser ist, dem Veranstalter anbieten, entsprechend
den Preis zu erhöhen. Wegen der Überbuchung aber nicht den vollen
Betrag, sondern vielleicht etwa in der Mitte treffen. -
Falls das urlaubstechnisch möglich ist, die Reise in das gebuchte Hotel nach Abstimmung mit dem Anbieter auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.
Gruß privacy
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.... für den Fall, dass Uli60 im RB gebucht hat, wird Tipp 1. schon passiert sein. Leider sagt Uli60 nicht, welche Hotels er für ädäquat hält bzw. nicht. Ich denke schon, dass es in dieser Region einige gibt, die es mit dem von ihm gewählten aufnehmen können.
Mit "Spieß umdrehen" hat meine Meinung nichts zu tun!
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Dies ist an alle,die mir unterstellen nur auf Geld aus zu sein.
Ich möchte Euch mal sehen,wie Ihr reagieren würdet, wenn der einzige Urlaub, den Dumit Deiner Familie im Jahr zusammen bekommst,ein Paar Tage vor Abflug platzt.
Wenn Ihr die Auswahl an Ersatzhotels hört,versteht Ihr vielleicht, warum ich nicht diese nehmen werde(Kervansaray Lara + Alba Resort).
Auch wenn sich das Alba im HC gut anhört,ich war schon da und ich verstehe die guten Bewertungen überhaupt nicht.
Also, wer auch schon mal so etwas erlebt hat, gebt mir einen Tip ! und alle anderen
sollten Ihre Vermutungen für sich behalten.
Uli -
Hallo Uli,
also ich kenne mich "leider" reiserechtlich nicht wirklich aus, aber ich würde zuerst meine Reisebedingungen durchlesen, welche ich unterschrieben habe - denn wenn du so enttäuscht bist, dass du nicht in dein gebuchtes Hotel kannst und dadurch auf deinen Urlaub komplett verzichtest, denke ich - die RV sind abgesichert. Sie werden wissen das dies häufig der Fall...
VG und ich drück Euch trotzdem die Daumen
PS: Ich persönlich würde mich auch mal im Katalog o.ä. des RV umschauen, denn meist ist der Flug und nicht das Hotel ausgebucht (bei Buchung) (naja außer bei Euch
). So habt Ihr wenigstens Eure Flüge noch sicher und vielleicht kommt ihr auf einen "Nenner". -
##Mir wurden 2 Alternativ-Hotels aus ihrem Angebot vorgeschlagen,die ich aber nicht annnehmen werde.##
Das ist der springende Punkt. Wenn die Alternativangebote dem gebuchten Hotel mindestens gleichwertig sind und sich am selben Ort befinden, gibt es nur das Recht, kostenlos zu stornieren. Nur wenn die Angebote nicht mindestens gleichwertig sind, oder sich nicht am selben Ort befinden, gibt es darüber hinaus ein Recht auf Schadensersastz wegen entgangenem Urlaub.
Gruß
Manfred
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Ich kann uli60 gut verstehen. Wenn ich ein bestimmtes Hotel buche, dann habe ich meine Gründe und möchte auch in dieses Hotel. Sonst kann man ja gleich eine Roulette-Reise buchen.
Was ich allerdings unverschämt und dreist finde, sind diese Unterstellungen von wegen Spaßbuchungen, damit man noch Geld rausschlagen kann.
Ich drücke Dir, uli60, die Daumen, dass Du noch ein tolles Ersatzhotel findest.Grüße Ute
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1.) @uli60 ist kein ("Reise") Jurist und bitte hier um Hilfe.
2.) @uli60 werden Dinge einfach unterstellt ob berechtigt oder nicht kann keiner nachvollziehen. Muss auch keiner nachvollziehen ! Denn es gibt keinerlei Belege dafür, dass @uli60 "etwas rausschlagen" will, nur Vermutungen die unterstellt werden.
3.) @privacy beteiligt sich nicht an diesen Unterstellungen, analysiert den Vorgang sachlich und "berät" neutral und inhaltlich vollkommen richtig.
Mutmassungen und Spekulationen über die Beweggründe von @uli60 helfen nicht und sind auch nicht zielführend. Hier ist Sachlichkeit gefragt. Vorwürfe gegenüber @uli60 führen nur zu emotionalen "Pro+Contra Beiträgen". Das ist nicht ergebnisorientiert.
Wünsche Dir Uli viel Erfolg, praktiziere Deine vorgehensweise wie von @privacy vorgeschlagen. Hoffentlich dann einen schönen Urlaub.
Gruß
Hans
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Lieber Gastwirt,
ich weiß nicht wer hier was verstanden hat. Dich habe ich sofort verstanden, denn Du warst der erste, der auf die Unterstellungen von @gutenmorgen eingegangen ist und deutlich widersprochen hat ! Viel früher als ich. Richtig so !
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...., schön, diese Einigkeit

Wenn es nur dieses Hotel sein darf, kann man bestimmt einen anderen Weg wählen:
=als mehr als die Stornierung, entgangene Urlaubsfreude etc., einfordern zu wollen=
Das Haus wird von diversen! Veranstaltern angeboten. Aber wenn der Kunde sagt, ne will ich nicht, wie soll geholfen werden?
Aber jemanden zu unterstellen, er hoffe bei Buchung auf Nichtantritt
Auch die "Spaßbuchung" kostet richtiges Geld.