Frage zu Umbuchung
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Hallo, ich habe eine Frage und hoffe jemand hat dieses Problem schonmal gehabt. Wir haben eigentlich ab dem 17. mai eine Reise nach Playa del Carmen ( und hoffe immer noch diese antreten zu koennen
vor 2 Wochen gebucht. Nun kann es sein das wir diese leider umbuchen muessen. Bei SRL meinem Veranstalter sagte man mir, dieses waere gegen eine Gebuehr von 20 EUR auch machbar. Anviesiert haben wir den September oder Oktober. Ja ich weiß, nicht wirklich die beste Reisezeit aber wuerde bis dato berufbedingt nicht anders gehen und letztes jahr hatte ich im oktober in Punta cana traumhaftes Wetter 
Angenommen ich buche nun eine Reise fuer einen dieser Zeitraume und muß ggf. durch einen Jobwechsel etc. nochmal wechseln/umbuchen evtl. sogar dann eine reise aus den dann aktuellen Winterkatalog. Habt Ihr eine Reise evtl. schon 2 mal umbuchen muessen und ging das dann? Danke und Gruß Anja -
Hi, ja ich habe es sogar schriftlich per Eail. Steht aber auch in den AGBs von Schauinsland. Vg Anja
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as74 wrote:
evtl. sogar dann eine reise aus den dann aktuellen WinterkatalogHallo,
Bei manchen RV geht Umbuchen von Sommer auf Winterkatalog nicht, nur innerhalb der jeweiligen Kataloglaufzeit. Ob das bei Schauinsland auch so ist, kann ich nicht sagen. -
as74 wrote:
Hi, ja ich habe es sogar schriftlich per Eail. Steht aber auch in den AGBs von Schauinsland. Vg AnjaVorsicht! Umbuchungen mit weniger als 14 Tagen vor Abreise werden bei SLR als Storno + Neubuchung ( mit den entsprechenden Kosten ) behandelt ... da ist dann nix mit 20,- EUR

Gleiches gilt glaube ich auch für eine Verschiebung von mehr als 4 Wochen zum ursprünglich geplanten Reisezeitpunkt. Man kann also mitnichten munter hin und her schieben. Genaue Details kannst Du auch bei Deinem Reisebüro erfragen, es wird Dir auch bei der Umbuchung behilflich sein.Sollte Dir allerdings für Deinen speziellen Fall von SLR eine andere schriftliche Zusage gegeben worden sein ( was ungewöhnlich wäre ), gilt selbstverständlich diese.
Viele Grüße.
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Hallo, ich habe noch 5 Wochen bis zu meiner geplanten Abreise und schriftlich (gestern) habe ich auf eine Reise im September oder Oktober umbuchen könne und dafür 20 EUR anfallen würden. Den November konnte ich natuerlich nicht buchen da die Kataloge ja noch nicht raus sind. Ich will aber auch nciht wirklich fragen ob ich ggf. nochmal umbuchen könne deshalb hatte ich ja die Hoffnung das hier schonmal jemand einen ähnlichen Fall hatte.
Gruß Anja@CaptainJarek
Wie ich ja schon in meiner Nachricht vorher schrieb hatte ich dies schriftlich bei SRL nachgefragt und so wie ich es oben dargestellt habe, eine Bestätigung das es machbar wäre erhalten. -
ja die Aussage habe ich auch erhalten und wie gesagt überlege ich auf den Oktober auszuweichen. Da es evtl. sein kann das ich den Arbeitgeber wechsel und dann wahrscheinlich nicht direkt fliegen könnte (Urlaubssperre) was ich ja jetzt noch nicht weiß. Somit hätte ich dann das Problem das ab November ja der neue Katalog gilt und somit bliebe ja kein anderer Zeitraum als der des Winterkataloges? Das ist ja genau mein "Problem" was ist dann. Aber ich will natürlich jetzt noch nicht nachfragen falls ich umbuchen muß auf den Oktober ob ich dann nochmal umbuchen kann. Bis dato hatte ich noch nie mit einer Umbuchung zutun und natürlich wuerde ich auch lieber im Mai fliegen

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Wenn Du alles schriftlich hast, dann ist doch alles prima!
Ich habe nur noch mal mit Nachdruck auf die AGB´s von SLR hingewiesen, weil Du halt nicht mit 20,- EUR weggekommen wärst, wenn es Dir nicht explizit so mitgeteilt worden wäre.Hier nochmal ein Auszug aus Deinen Reisebedingungen:
§ 7. Änderungen auf Verlangen des Kunden/Umbuchungen/ Ersetzungsbefugnis
a) Verlangt der Kunde nach Abschluss des Reisevertrages eine Umbuchung, so ist diese bis 14 Tage vor dem Abreisetermin möglich, sofern damit nicht eine Verschiebung der Reise um mehr als 4 Wochen von dem ursprünglichen Abreisetermin an gerechnet verbunden ist. Voraussetzung ist, dass die gewünschte geänderte Leistung nach dem Programm des Veranstalters überhaupt möglich ist. Umbuchungen sind Änderungen des Reisetages, des Fluges, des Reiseziels, der Unterkunft und der Verpflegungsleistung.
b) Für Umbuchungen im Sinne von 7. a) wird neben dem geänderten Reisepreis sowie etwaigen durch die Änderung für den Veranstalter nachweisbaren Zusatzkosten eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro pro Person - bei "Pauschalreise inklusive Linienflug" sowie "Nur-Flug (Linienflug)" vor Ticketausstellung von 75,00 Euro pro Person - fällig. In den Fällen "Pauschalreise inklusive Linienflug" sowie "Nur-Flug (Linienflug)" wird eine Umbuchung nach Ticketausstellung wie eine Stornierung mit Neubuchung gehandhabt.
c) Umbuchungen, die eine Verschiebung der Reise von mehr als 4 Wochen zur Folge haben oder die innerhalb von 13 Tagen vor dem ursprünglichen Abreisetermin erfolgen, stellen einen Rücktritt des Kunden im Sinne von Ziffer 6. dar verbunden mit dem Abschluss eines neuen Reisevertrages. Die Folgen des Rücktritts richten sich nach Ziffer 6. dieser Bedingungen.Viele Grüße.
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@ CaptainJack
ja ich weiß deshalb habe ich ja schriftlich nachgefragt bei SRL. 4 Wochen hätten mir nämlich auch nicht weitergeholfen. Wie gesagt jetzt geht es nur noch darum ob ich ggf. eine weitere Umbuchung macvhen könnte die dann in den darauffolgenden Katalog fallen wuerde/müßte.Viele Grüße
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man hat meinen evtl. Umbuchungswunsch im System vermerkt falls ich wirklich umbuchen muß/moechte. Ich muß sagen die Betreuung bei Schauinsland ist mehr als Vorbildlich. Ich hoffe ich war nicht zu voreilig fuer den Fall das es wirklich zu einer Umbuchung kommt und es nachher das doch nicht so funktioniert wie gedacht. Aber ich habe ja alles schriftlich. Wie gesagt bis jetzt Top Service.
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Also wir mussten unsere Reise auch umbuchen. Zur Aufklärung im Reisebüro wurde uns vom Veranstalter mitgeteilt, dass wir nur innerhalb der gleichen - allerhöchstens innerhalb des Kalenderjahres umbuchen können.
Wenn die Reise danach kostengünstiger ist, musst du natürlich alle zusätzlichen Gebühren zahlen (auch wenn sie vom Preis gleich bleibt) wenn sie um einen bestimmten Teil höher ausfällt, kostet es meist nichts. So war es zumindest bei uns, aber alles ohne Problem - bis 30 Tage vor Reiseantritt.
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Hallo as74
Sollte der von Dir angesprochnene Wechsel Deines Arbeitsplatzes die Folge einer Kündigung sein, würde ich mir anschauen ob dieser Fall nicht von Deiner Stornoversicherung gedeckt ist.
Der ****** steckt dabei oft im Detail. In meinem Fall war es so, - ich hatte bereits 2 Urlaube angezahlt - das die Versicherung des ersten Veranstalters bei einer envernehmlichen Kündigung nicht zahlt. Die Versicherung des zweiten Veranstalters hat mir mein Geld diese Woche zurückgebucht.Gruß
Karl -
@ Anja, da Euer geplanter Urlaub ja jetzt im Mai wär, denke ich, würde eine Umbuchung binnen diesen Jahres (selbst mit Probezeit von 6 Monaten) noch gut klappen. Denn Ihr möchtet ja sicher so oder so gern in Urlaub. Wir wissen das das ein wenig nervenaufreibend ist, haben das kurz vor unserem Venezuela-Urlaub durchgemacht. Ich drück Euch fest die Daumen das alles gut klappt und Ihr Euch gut im Urlaub erholen könnt

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@ as74
Bezüglich deiner Frage habe ich Dir eine PN geschickt.
Ich habe in der Zwischenzeit da ich trotz Verlust meines Arbeitsplatzes nicht völlig ohne Urlaub sein wollte einen Kurztripp (26.6. - 29.6.) gebucht, und dabei darauf geachtet eine Stornoversicherung zu bekommen welche auch bei Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit bezahlt.Gruß
Karl -
Hallo Karl, Danke fuer Deine Nachricht. "Problem" aber bei mir ist ja, das ich Kuendigen wuerde und somit nicht arbeitslos waere/bin. meine derzeitige Versicherung deckt auch die betriebsbedingte Kuendigung und somit die Wiederaufnahme bei Arbeitslosigkeit ab aber das wuerde mir ja nichts bringen. Ich waere ja aber nicht Arbeitslos /was ja auch wieder sein gutes hat) sondern wuerde direkt in eine neue Stelle wechseln. Das mueßte die Versicherung abdecken oder wie gesagt da erhoffe ich mir nochmal umbuchen zu koennen, wie gesagt dann wuerde die Reise in den neuen Katalog fallen.
Danke fuer Eure Antworten.
Lg Anja -
Hallo,
ursprünglich hatte ich bei TC eine Reise im Mai mit der Air Berlin gebucht. Wegen Unterbesetzung, so wurde mir von TC mitgeteilt, fliegt die AI nun nicht. Dann kam noch die Nachricht, dass mein Hotel auch wegen Unterbesetzung geschlossen hat. Ich wollte weder ein anderes Hotel (was man mir natürlich anbot), noch mit einer anderen Maschine fliegen. Habe dann bei FTI gebucht allerdings für den August. Hatte durch diese totale Umbuchung überhaupt keine Zusatzkosten, Stornogebühr etc.. Meine schon geleistete Anzahlung erhielt ich von TC auch anstaqndslos und komplett zurück. Allerdings zahle ich für die Reise im August etwas mehr als im Mai, da der August die Hauptsaíson ist.
LG she1
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Na ja, das ist ja auch keine Umbuchung im eigentlichen Sinne. Du hast die erste Reise kostenfrei stornieren können, weil der Veranstalter die Leistungen nicht erbringen kann, und dann eine neue Reise bei einem anderen Veranstalter gebucht. Das ist etwas ganz anderes...
LG
Marianne