Mit Kind früher in den Urlaub???
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Hallo,
evt.kennt sich jemand damit aus.
Ich habe nachdem ich mit der Direktorin meiner Tochter (15) gesprochen habe unseren Urlaub gebucht.
Damals sagte sie es spricht nichts dagegen.(es sind 3 Tage)
Nun beim letzten Elternsprechtag,fragte ich sie,ob ich für die Reise nicht evtl.eine freistellung der Schule bekäme.
Sie fragte wofür......schock.
Meine Tochter sei doch kein Imigrantenkind,denn nur für diese Schüler gilt diese ausnahme.
Na ganz doll......
Habe mal gehört,dass es am Flughafen kontrolle durchgeführt wird und Schulpflichtige Kinder nicht das Land verlassen dürfen.
Weiss gerade nicht so ganz was ich machen soll......
Hm.Evtl. zum Arzt gehen....?
Auch nicht so doll....vorbildlich...
Und was ist wenn die Zöllner uns trotz Arztbescheinigung nicht fliegen lassen???
Oh man.....
Hoffe jemand kennt sich damit etwas aus.
MfG Firerina -
Hallo Firerina,wir hatten unsere Tochter (7 Jahre)zwei Tage vor Winterferienbeginn mit in den Urlaub genommen.Wir hatten die Lehrerin gefragt ob wir einen Antrag auf Befreiung stellen müssen,diese antwortete einfach eine formlose Entschuldigung schreiben und es ginge in Ordnung.Es hat alles prima geklappt.Das mit den Kontrollen hat Sie uns auch erzählt,das betrifft aber hauptsächlich Schüller die "krank"machen.
In welchem Bundesland wohnst du? Frage doch einfach beim Schulamt nach.Auch die können eine Freistellung veranlassen. -
Die erste Entscheidung wird wohl immer die Schule treffen, Schulamt hin oder her. Man sollte schon den/die Direktor/in "auf seiner Seite haben".
Jetzt krank zu machen ist wohl gelinde ausgedrückt mehr als hohl.
Irgendwo gab es hier auch mal einen seitenlangen Thread, habe diesen aber leider nicht gefunden.
Aber warum holt man sich nicht erst eine richtige "Genehmigung" ein und bucht dann?
Grüße
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Hallo Firerina,
das Thema hatten wir hier schon öfters, z.B. >>> hier <<< . Dort kannst Du zwar nichts mehr schreiben, aber sehr viel zu diesem Thema lesen

Und hier hab ich noch einen interessanten Artikel zu diesem Thema:
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Hast Du sie nicht darauf angsprochen, dass Du doch nur gebucht hast, weil Du ihre Zusage hattest.
Was sagt denn die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer dazu?Gruß
Schneeglitzern -
@firerina
scheinbar weiß die direktorin ja schon über den vorgezogenen urlaub bescheid.
ein attest vom arzt wäre eher unglaubwürdig und zudem auch "beschiss".
warum sprichst du die frau nicht noch einmal auf das, was ihr vorher besprochen hattet, an?
da müßte sie sich doch dran erinnern.
und ich würde ihr auch sagen, dass du auf ihre mündliche zusage hin schon gebucht hast.
dann kann sie doch gar nicht anders, als dein kind zu befreien. -
Hallo,
als ich noch in der Schule war (war so etwa in der 7. Klasse) wollten meine Eltern mich auch 2 Tage vor den Ferien vom Unterricht befreien und in den Urlaub fahren. Der Direktor hat dies nicht erlaubt.
Von meinem Lebensgefährten weiß ich, dass seine Eltern dies für ihn auch mal gemacht haben (soweit ich weiß handelte es sich da sogar um 4 Tage) und da hat der Direktor sich nicht quergestellt... scheint alles personenabhängig zu sein.Sehr ärgerlich, wenn du schon gebucht hast... ich würde an deiner Stelle das persönliche Gespräch mit der Direktorin suchen und ihr das Dilemma erläutern.
Steffi
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firerina wrote:
...
Weiss gerade nicht so ganz was ich machen soll......Auf den Kalender gucken wann Schhulferien anfangen, und dementsprechend die Reisen planen.
Eigentlich logisch und total einfach, aber jedes Jahr herrscht erneut Diskussionsbedarf über dieses Thema

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... jedes Jahr neuer Diskussionsbedarf und jedes Jahr fehlen vor den Ferien die gleichen Schüler in der Schule :?
An unseren Schulen bekommen mittlerweile die Kinder jedes Jahr die neuste Fassung der Schulordnung am ersten Schultag überreicht. Mit dabei ist noch ein Zettel, den die Kinder wieder unterschrieben in der Schule abgeben müssen, damit die Schule weiß, daß die Eltern die Schulordnung gelesen bzw. erhalten haben.
Und darin steht u.a.:
§ 36
Beurlaubung, schulfreie Tage(1) Eine Beurlaubung vom Unterricht und von sonstigen für verbindlich erklärten schulischen Veranstaltungen kann aus wichtigem Grund erfolgen. Die aus religiösen Gründen erforderlich Beurlaubung ist zu gewähren.
(2) Eine Beurlaubung von einzelnen Unterrichtsstunden gewährt der Fachlehrer. Bis zu drei Unterrichtstagen beurlaubt der Klassenleiter oder der Stammkursleiter, in anderen Fällen der Schulleiter. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden; Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten. Die Vorlage einer schriftlichen Begründung und die Vorlage von Nachweisen kann verlangt werden.
(3) Das fachlich zuständige Ministerium kann schulfreie Tage festlegen.
Weiter dazu steht mittlerweile noch zusätzlich dabei:
Leider häufen sich in letzter Zeit die Fälle, in denen Eltern ihre Kinder kurz vor oder nach den Ferien - aus welchen Gründen auch immer- beurlauben möchten. Dazu macht die Schulordnung in §36 eine eindeutige Aussage:
"Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien sollen nicht ausgesprochen werden. Ausnahmen kann der Schulleiter gestatten."
Eine preisgünstige Flugverbindung stellt in der Regel keinen Beurlaubungsgrund dar. Wir bitten um Beachtung..
Manche Eltern schieben dann irgendwelche Gründe vor, um doch noch eine Beurlaubung zu bekommen. Diese Gründe werden mittlerweile ( meiner Meinung nach auch zu Recht ) sehr genau kontrolliert.
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JOKERTAGE
Aufgrund ähnlicher Probleme sind die Schulbehörden in der Schweiz dazu übergegangen, den SchülerInnen sogenannte "Jokertage" einzuräumen, d.h. jedem Schüler stehen 2 Schultage zu, von denen er sich ohne Grund dispensieren lassen kann!
Für weitere Infos bei der bekannten Suchmaschine Jokertage und z.B. Zürich eingeben!
Dass das Problem damit aber nur bedingt gelöst werden kann, zeigt hier die Thread-Eröffnerin, wären doch hier 3 Tage notwendig.
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Meine Eltern haben mich vor 25 Jahren auch schon vom Unterricht befreien lassen wegen einem Urlaub. Der damalige Rektor der Schule hat sich mächtig quer gestellt und meinen Eltern eine Absage erteilt.
Diese haben dann bei der Schulbehörde nachgefragt und die Auskunft erhalten das dem Schüler/Schülerin frei gegeben werden muss wenn der Haushalt während des Urlaubs aufgelöst wird, also beide Elternteile (so aktuell vorhanden) auch in Urlaub fahren. Daraufhin musste der Rektor zähneknirschend die drei Extratage bewilligen.
Das war zumindest früher so Praxis. -
Wir hatten für die Sommerferien im vergangenen Jahr ähnliche Pläne und haben vor Buchung beide Klassenlehrer gefragt und auch den wahren Grund benannt. Uns wurde "grünes Licht" gegeben und ca. 4 Wochen vor den Ferien habe ich es nochmals schriftlich mitgeteilt und wurde auch von den Klassenlehrern genehmigt. War in unserem Falle bei beiden Kindern zum ersten Mal und es wurde uns auch gesagt, dass es nicht zur Gewohnheit werden darf.
Rein vom schulischen betrachtet sind die Zeugnisse dann eh schon längst fertig und in der letzten Schulwoche finden meist nur noch Projekttage oder ähnliches statt - also kein wirklicher Unterrichts- oder Lehrstoffverlust.
Wenn andere Kinder bei jedem Weh-Wehchen "krank" machen, geht das ja auch in Ordnung und wer kennt nicht solche Pappenheimer.Wenn wir die "Freistellung" nicht genehmigt bekommen hätten, wäre das auch ok gewesen und wir hätten unseren Urlaub anders geplant. Wie gesagt, wir haben von Anfang an die Karten offen auf den Tisch gelegt.
Weiß allerdings nicht, was ich gemacht hätte, wenn mich die Lehrer meiner Kinder so verar.... hätten.
LG carofeli
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Ich kann diese Diskussion hier auch nicht verstehen - wir haben eine Schulpflicht in Deutschland und Ferientage gibt es mehr als ausreichend!Es gibt Gründe, daß Schulleiter sich inzwischen massiv gegen diese Freistellungen wehren und als Eltern sollte man doch eigentlich daran interessiert sein, daß der eigene Nachwuchs sowenig Lehrstoff wie möglich versäumt.

Gruß von der Flocke (nachdenklich :? )
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snowflake123 wrote:
Ich kann diese Diskussion hier auch nicht verstehen - wir haben eine Schulpflicht in Deutschland und Ferientage gibt es mehr als ausreichend!... und die Schulpflicht besteht vom erstenTag nach den Ferien bis zum letztenTag vor den Ferien !
"Die Schulpflicht hat grundsätzlich Vorrang vor dem Urlaubswunsch", entschieden Richter in Mannheim (Aktenzeichen 9 S 2735/04).
Auf der 1.Seite ist ein Link zum bestehenden Thread von mir eingefügt - der zwar geschlossen ist, aber zum nachlesen noch wunderbar geeignet ist.

Hier schließe ich wieder ab, da wohl kaum noch neue Erkenntnise und Meinungen zu erwarten sind.