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Hotel 1 Nacht überbucht, Reiseveranstalter wusste davon und hat nicht informiert..

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Marcus34M Offline
    Marcus34M Offline
    Marcus34
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    war gerade zwei Woche in Brasilien in 5 Sterne Hotel, das leider am 1 Tag überbucht war. Andere Reiseveranstalter haben ihre Kunden informiert und z.b. als Entschädigung eine Juniorsuite angeboten.
    Mein Reiseveranstalter hat nicht informiert, also vorsätzlich die Information nicht weitergegeben.
    Ärgerlich, da Zeitverlust und Unterbringung in schlechtere Katagorie.
    Am nächsten Tag hat der Umzug ins richtige Hotel auch nicht funktioniert und der halber Tag war weg 😞

    Hat jamand damit Erfahrung? ❓

    Danke und Gruß
    Marcus

    30.10.-28.11.10 Punta Cana Iberostar

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Beim nächsten Mal bei einem der "anderen Reiseveranstalter" buchen. 😉

      Life is too short to limit your vision ... indeed

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • gabriela_maierG Offline
        gabriela_maierG Offline
        gabriela_maier
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        So eine blöde Antwort ! Unterste Schublade !

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hattest Du 'ne bessere :? 😛

          Life is too short to limit your vision ... indeed

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            So, nun nochmal ernsthaft. Man kann evtl. vom eigenen Veranstalter einen Ausgleich für die 1. Nacht in einer schlechteren Unterbringung fordern, die Differenz der Übernachtungspreise.

            Aber sicher hat man keinen Anspruch auf Upgrades, den andere Veranstalter ihren Gästen geboten haben.

            Life is too short to limit your vision ... indeed

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Na, das ist doch eine Antwort, mit der der TO was anfangen kann. Danke !

              Gruss Gabriela

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Und was soll ich mit Deinem Beitrag anfangen?

                Life is too short to limit your vision ... indeed

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Marcus34M Offline
                  Marcus34M Offline
                  Marcus34
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Danke für die Beiträge, aber so arg viel weiter bin ich noch nicht.
                  Mir geht es vor allem um die Obliegenheitsverletzung des Reiseveranstalters, von der Überbuchung gewusst zu haben und nicht zu informieren. Es handelt sich dabei um einen namhaften Reiseveranstalter (Nr. 2 in Deutschland) und um ein 5 Sterne "Luxusresort".

                  Wichtig ist in diesem Zusammenhang § 651 f BGB (Schadenersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung) i. V. §123 Abs. 1 BGB arglistige Täuschung = Vorsatz.

                  Wer kann mir weiterhelfen?? ❓

                  Experten ran an die Tasten 😄

                  Danke

                  30.10.-28.11.10 Punta Cana Iberostar

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • CaptainJarekC Offline
                    CaptainJarekC Offline
                    CaptainJarek
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Du dürftest es schwer haben dem Reiseveranstalter ( ich nehme mal an es ist Thomas Cook ) hier schuldhaftes Handeln oder gar Vorsatz nachweisen zu können.

                    Und damit ist auf der Schiene der Drops für Dich auch schon gelutscht.

                    Außerdem: Schadenersatz?! Ist Dir denn in der einen Nacht ein hoher materieller oder immaterieller Schaden entstanden? ❓

                    Fordere vom RV das Geld für die Leistung zurück welche Du nicht erhalten hast, nämlich für diese 1 Nacht. Fertig.

                    Viele Grüße.

                    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheckG Offline
                      Günter/HolidayCheck
                      Admin Experte Fuerteventura
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ...korrekt, Captain.
                      Der Veranstalter holt sich das Geld dann vom Hotelier wieder zurück. Ich kenne keinen Veranstalter der Überbuchungen entgegen besseres Wissen macht.
                      Die Probleme liegen allesamt bei den Hotels. Da die Reiseveranstalter nicht nur Garantie Kontingente haben, gehen die Hoteliers auf "scheinbare" Nummer sicher und nehmen manchmal einen Prozentsatz mehr an Gästen an, um die hohe Belegung des Hauses zu sichern!
                      Wenn nun der Veranstalter im Erfahrungs-Rahmen des Hoteliers Betten zurück gibt, funktioniert das. Wenn nicht, ist das eine Überbuchung.Kein Fehler des Veranstalters.
                      Aber die Lösung ist richtig, mehr gibts sicher auch nicht! Aber sowas bügeln die aus!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • ericmuE Offline
                        ericmuE Offline
                        ericmu
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        hatte auf Male mal so eine Geschichte, war unschön, bei über 40 C 4 Stunden
                        auf eine muffiges Zimmer ohne KA zu warten, von NUR zu hören, da können
                        wir nicht helfen, einen wenig interessierten RL, der Hotelier hat sich mit einer
                        Flasche Sekt einem schönen Zimmer und Obstkorb entschuldigt, habe
                        ein schönes Brieflein gechrieben und 100 € erhalten, mehr werdet Ihr
                        auch nicht erwarten können. RAe kosten viel Geld, was unterm Strich raus kommt ?
                        ❓ ❓

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