Reiserecht bei Flugbuchung
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HalloWir haben einen Flug für Dez. 2010 nach Bangkok gebucht. Nun habe ich des-öfteren gelesen bzw.gehört,das es der Airline finanziell nicht gerade gut geht.Angenommen die Airline gibt es bis dahin nicht mehr,bekommen wir den Flugpreis erstattet?Der Flug ist übers Reisebüro gebucht,und in der Buchung steht"Leistungsträger" T_i Ticket Shop .Ich weiß,das dies eine blöde Frage ist,aber Freunde von uns hatten dieses Vergnügen mal bei einer niederländischen Airline (damals stationiert bei Airport Niederhein ) .Allerdings hatten diese den Flug selber übers I-net gebucht.
Gruß Andy -
Straelen wrote:
Hallo
Wir haben einen Flug für Dez. 2010 nach Bangkok gebucht. Nun habe ich des-öfteren gelesen bzw.gehört,das es der Airline finanziell nicht gerade gut geht.Angenommen die Airline gibt es bis dahin nicht mehr,bekommen wir den Flugpreis erstattet?Der Flug ist übers Reisebüro gebucht,und in der Buchung steht"Leistungsträger" T_i Ticket Shop .Ich weiß,das dies eine blöde Frage ist,aber Freunde von uns hatten dieses Vergnügen mal bei einer niederländischen Airline (damals stationiert bei Airport Niederhein ) .Allerdings hatten diese den Flug selber übers I-net gebucht.Gruß AndyIch muß mich korrigieren -der Flug ist für Januar 2010 gebucht!
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Du hast meines wissens nach natürlich im falle einer insolvenz anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises, Allerdings muss dafür das Geld vorhanden sein, wo kein Geld, da auch keine Rückerstattung.
Aber bin kein Jurist deswegen distanzier ich mich von der gültigkeit meiner Angaben, also mal abwarten auf weitere Meinungen. Interessant wäre zu wissen wo die Airline ansässig ist?
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Die Thai
was sonst...
Da sitzt der Staat mit drin, ich würde mir so schnell keine Gedanken machen. -
privacy hat Recht.
Eine Insolvenzversicherung für ein Flugticket kann in vielen Reisebüros abgeschlossen werden. ( Bei Thai würde ich es aktuell auf jeden Fall machen, wenn der Flug erst in 10 Monaten stattfinden soll. )Bei einigen Büros ist sowas auch schon in der Ticket-Service-Charge enthalten. Einfach mal nachfragen.
Übrigens wird man auch auf mindestens 90% aller Online-Buchungsseiten nicht auf die Möglichkeit einer Insolvenzversicherung für Flugtickets hingewiesen, oder privacy?

Viele Grüße.
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@maexili
Eine Aufteilung sollte schon möglich sein. Die drei "Umzieher" lassen sich in ein neues Doppel- und ein Einzelzimmer oder in ein gemeinsames Zimmer umbuchen. Der "Nicht-Umzieher" bleibt im gebuchten Hotel, im Einzelzimmer.Ob's so ein schöner Urlaub wird?
