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Flughafentransfer und Sitzerhöhung?

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  • Ekim75E Offline
    Ekim75E Offline
    Ekim75
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Ich hoffe ich darf das hier fragen.. hab sonst nichts gefunden..

    und zwar wollen wir wieder mit einem Flughafentransfer Bus zum Flug fahren.. der holt und zu hause ab und bringt uns zum FLughafen.. ist günstiger wie Taxi und co.. hat auch letztes jahr alles wunderbar geklappt.

    Ich habe wieder gebucht und gebeten das eine Sitzerhöhung bereitgestellt wird für unsere 7 Jährige Tochter..dieses jahr hab ich antwort bekommen das sie keine haben und wir dafür zuständig sind.. könnten diesen dann im Büro 14 tage unterstellen ❓

    Jetzt würde ich aber gerne doch mal wissen ob das rechtens ist.. ich dachte immer das der Fahrzeugführer für die sicherheit der Fahrgäste verantwortlich ist also auch das Anschnallen... und wenn man dafür Geld nimmt leute zu befördern sollte es doch selbstverständlich sein solche Sitzerhöhungen auch mit zu führen??

    Kennt sich da einer aus?

    Danke

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    • juanitoJ Offline
      juanitoJ Offline
      juanito
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hat er keine Sitzerhöhung oder keinen Kindersitz darf er eben keine Kinder befördern.

      Gesetzlich vorgeschrieben ist so etwas nicht!

      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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      • Ekim75E Offline
        Ekim75E Offline
        Ekim75
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        sie bieten aber Transfer für Kinder bis 12 jahren an.. dann sind sie doch verpflichtet oder?? ist ja idotisch das anzubieten aber keinen sitz zu haben... ich denke jeder Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich?

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LouboutinL Offline
          LouboutinL Offline
          Louboutin
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @ Ekim75,

          ich würde auch davon ausgehen, dass ein Anbieter von Transferfahrten über Rückhaltesysteme für Kinder verfügt. ❓

          Da das aber in Deinem speziellen Fall wohl nicht so ist, würde ich es entweder so handhaben wie vom Anbieter angeboten und den Kindersitz dort die 2 Wochen stehen lassen oder ihn mal fragen, ob er im Falle einer Überprüfung durch die Polizei für die entstehenden Kosten aufkommt. Mal schauen wie er reagiert. 😆

          Viele Airlines transportieren übrigens die Kindersitze kostenlos. Vielleicht benötigt ihr diesen ja noch am Urlaubsort. 😄

          Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Big-BlueB Offline
            Big-BlueB Offline
            Big-Blue
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ekim75 wrote:
            Ich hoffe ich darf das hier fragen.. hab sonst nichts gefunden..

            und zwar wollen wir wieder mit einem Flughafentransfer Bus zum Flug fahren.. der holt und zu hause ab und bringt uns zum FLughafen.. ist günstiger wie Taxi und co.. hat auch letztes jahr alles wunderbar geklappt.

            Ich habe wieder gebucht und gebeten das eine Sitzerhöhung bereitgestellt wird für unsere 7 Jährige Tochter..dieses jahr hab ich antwort bekommen das sie keine haben und wir dafür zuständig sind.. könnten diesen dann im Büro 14 tage unterstellen

            Jetzt würde ich aber gerne doch mal wissen ob das rechtens ist.. ich dachte immer das der Fahrzeugführer für die sicherheit der Fahrgäste verantwortlich ist also auch das Anschnallen... und wenn man dafür Geld nimmt leute zu befördern sollte es doch selbstverständlich sein solche Sitzerhöhungen auch mit zu führen??

            Kennt sich da einer aus?

            Danke
             Hallo zusammen,
            es stellt sich hier die Frage erstmal um was für einen "Bus" es sich handelt der diesen Transfer macht??

            Wenn es sich um einen Reisebus sprich mit mehr als 9 Sitzen handelt dann kommt der folgende § zur Gültigkeit:

            § 21 StVZO
            (1a) Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die
            kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen auf Sitzen, für die
            Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, nur mitgenommen werden, wenn
            Rückhalteeinrichtungen für Kinder benutzt werden, die den in Artikel 2
            Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 91/671/EWG des Rates vom 16. Dezember
            1991 über die Gurtanlegepflicht und die Pflicht zur Benutzung von
            Kinderrückhalteeinrichtungen in Kraftfahrzeugen (ABl. EG Nr. L 373 S.
            26), der durch Artikel 1 Nr. 3 der Richtlinie 2003/20/EG des
            Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. April 2003 (ABl. EU Nr. L
            115 S. 63) neu gefasst worden ist, genannten Anforderungen genügen und
            für das Kind geeignet sind.

            Abweichend von Satz 1
            ist in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t Satz 1 NICHT anzuwenden.

            Wenn man es realistisch sieht, so ist es fast unmöglich für den Unternehmer, für jedes Kind geeignete Kindersitze auf Lager bzw. in den Kofferraum zu legen, da es dabei zuviele Faktoren (Gewicht, Größe, etc.) gibt, die in Frage kommen und der Kofferraum dann u.a. voll ist mit Sitzen.

            Ich denke mal, das das Angebot des Unternehmens ok ist, das ihr Euren eigenen Sitz mitnehmen bzw. hinterlegen könnt dafür.

            Man kann nicht alles Wissen, es reicht, wenn man weis wo man es findet.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • PimbolibärchenP Offline
              PimbolibärchenP Offline
              Pimbolibärchen
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              eigentlich müßen die das haben,............wenn die das nicht haben dann bucht ein anderen transfähr......gibt doch noch andere...........Es muß immer ein kleiner Kindersitz anwesen sein...........,schon wenn sie auch Kinder transportieren.................was ist das für ein unternehm..............
              Wir buchen auch immer einen..............,dann wird gefragt  wie alt die Kinder sind und dann ..............ist ein Kindersitz drin.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • wiener-michlW Offline
                wiener-michlW Offline
                wiener-michl
                Verwarnt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ekim75 wrote:
                sie bieten aber Transfer für Kinder bis 12 jahren an.. dann sind sie doch verpflichtet oder?? ist ja idotisch das anzubieten aber keinen sitz zu haben... ich denke jeder Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich?

                Kinder bis 12 ? Ab 13 nicht mehr ?
                Macht wenig Sinn,
                soll bestimmt AB 12 heißen, und deswegen haben die nicht wonach du suchst !

                Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                1 Antwort Letzte Antwort
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