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Wer bekommt das Geld der Reiserücktrittsversicherung?

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  • petrakaP Offline
    petrakaP Offline
    petraka
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich hoffe ich bin im richtigen Thread gelandet.
    Wir wollten am Montag um 6 Uhr nach Antalya fliegen,  leider ist das Flugzeug ausgefallen und der Flug wurde auf 14.30 Uhr verschoben. Da unsere 6 jährige Tochter schon die ganze Nacht erbrochen hat, sind wir dann am Vormittag noch zum Kinderarzt. Sie hatte Scharlach und war nicht reisefähig. Also haben wir unsere Reise am Nachmittag nicht angetreten sondern bei Ltour storniert und den Schaden bei der Reiserücktrittsvers. gemeldet. 20% Eigenanteil also ca. 600€ bleiben uns.
    Da es der Kleinen wieder besser geht, haben wir uns für Sa Flüge gebucht und das gleiche Hotel auch nochmal, allerdings ohne Veranstalter. Bei unseren Preisverhandlungen meinte der Hotelmanager, daß ihm Ltour für die Nichtangetretene Reise nichts bezahlt und er auf dem leeren Zimmer sitzen bleibt.
    Kann sowas sein, denn die Versicherung zahlt ja ca. 2200 €. Da müßte das Hotel doch eigentlich auch was abkriegen und nicht der Veranstalter noch Gewinn damit machen.
    Kann die Auskunft richtig sein? Oder hat uns der Manager nur Schmarrn erzählt um nicht mit dem Zimmerpreis runtergehen zu müssen?

    Ich hoffe mal es kennt sich jemand damit aus.

    LG und Danke

    Petra

    LG

    Petra

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Man muss unterscheiden:
      Ein Reiseveranstalter kann rechtlich eine Stornogebühr dem Kunden verrechnen.
      Er muss aber nicht zwingend mit seinem Partner eine vereinbart haben.
      Man hat bei einem Veranstalter eine Stornogebühr bezahlt.
      Das Hotel kann aber einen ganz anderen Preis verrechnen und muss nichtberücksichtigen, ob und wie viel ein Kunde an einen seiner Partnerbezahlt hat.

      Ein Veranstalter darf durchaus mit einer Stornogebühr Gewinn machen - das wäre grundsätzlich auch der Sinn der Sache.

      Allerdings kann nach deutschem Recht der Geschädigte - das wäre in diesem Fall allerdings die Versicherung! - eine Mäßigung der Stornogebühr verlangen, wenn es dem Reiseveranstalter nachweisen kann, dass er weniger Schaden hat.

      Aber in diesem Fall: Ihr habt eine Versicherung bezahlt, die hat offensichtlich die Stornogebühr übernommen - dann hat diese Sache nichts mehr bei euren privaten Preisverhandlungen insofern an Gewicht, als dass ihr ja keinen finanziellen Nachteil erlitten habt. Der Selbstbehalt von 20 % der Reise (bei € 600.-- wäre also der Gesamtreisepreis bei € 3.000.--  gelegen)  war ja bei Abschluss der Versicherung bekannt. Oder sehe ich da was falsch?

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • petrakaP Offline
        petrakaP Offline
        petraka
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Bitte nicht falsch verstehen. Wir sind froh, daß die Versicherung und Ltour uns so freundlich und kompetent zur Seite gestanden sind. War ja alles mehr als kurzfristig. Und die 20% sind ja rechtlich auch in Ordnung.
        Wir hatten halt bei der Hotelzimmer Preisverhandlung das Argument angebracht, daß der ja schon mit uns verdient , weil er ja Geld vom Veranstalter kriegt und wir noch zusätzlich buchen.
        Daraufhin erklärte er uns, daß er von Ltour nicht kriegt.
        Wir finden es halt nur dem Hotel gegenüber ungerecht, daß bei einem Versicherungsschaden der Veranstalter nicht einen Teil abgeben muß.

        LG

        Petra

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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          OK, man kann's ja mal versuchen 🙂 Aber Preiskalkulationen, Umdisponierung etc. solltest Du schon dem Veranstalter und dem Hotel überlassen.

          Einen besseren Preis durch bezahlten Reiserücktritt rausholen können, wäre auch 'ne ganz üble "Masche".

          Life is too short to limit your vision ... indeed

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