Anderes Hotel als gebucht inkl. Mängel!! BITTE UM HILFE! WICHTIG!
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Hallo zusammen,
ich und ein Freund waren für 8 Tage auf Mallorca. Wir haben ein Hotel gebucht, dass besagte PALMA BAY - NEBENGEBÄUDE im GOBI - SAHARA - NUBIA - sprich wir haben nicht das Haupthaus PALMA BAY gebucht sondern eines dieser 3 Nebenhäuser, was wir natürlich auch wussten. Wir wurden an der Rezeption aber in ein ganz anderes Nebenhaus geschickt, was nicht in der Buchung stand, das Hotel Ondina. OK, wir hatten zwar 1 Stern gebucht, und das ONDINA hatte 2 Sterne, aber trotzdem hatten wir eines dieser 3 gebucht, das ist ja der VERTRAG! Daraufhin rufte ich die Reiseleitung an, da wir keinen VOR ORT hatten, da es eine Internetbuchung war, VTOURS! Die Dame rufte mich erst am nächsten Tag am Handy zurück und bat mir ein ganz anderes Hotel an, was pro Person nochmal 138 EURO kosten sollte. Das sah ich nicht ein. An der Rezeption fühlte sich keiner schuldig und die Reiseleitung war nicht fähig, irgendwas zu regeln. Unser Zimmer war verdreckt, schimmel im Bad, kaputte Fliessen, Betten aus Stahl wie im Knast, Ameisen, die aus einem Lock kamen, das Loch mussten wir provisorisch Stopfen, Gardinenstangen waren defekt, verschmierte Wände.... Natprlich habe ich mich daraufhin nach der Reise sofort beschwert und einen Brief abgesendent mit FOTOS. Darauf hin kam der Brief heute, dass ich gerade einmal insgesamt 100 Euro (entspricht ca 10,26%) bekomme, wir haben pro Person 488EURO gezahlt, also fast 1000 EURO insgesamt. Ist das gerechtfertigt? Ich finde nicht! Fakt ist - Hotel was gebucht wurde, nicht bekommen, und Mängel im Zimmer.... Bitte echt um eure Hilfe, bin am Boden zerstörrt. Danke im Voraus.
Liebe Grüße, Manuel
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Mit 100 € würde ich mich NIEMALS abspeisen lassen! Schreib zurück, dass du dich keinesfalls mit den lächerlichen Betrag von 100 € zufrieden gibst. Eigentlich sollte dir der Veranstalter den kompletten Urlaub rückerstatten! Schalte den Konsumentenschutz ein, die helfen dir weiter! Hoffe du hast Fotos von dem vergammelten Zimmer!
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@manuel
deine oben gemachte rechnung geht aber so nicht auf.
von den 488 eur, die ihr pro person gezahlt habt, entfällt sicherlich ca. 50% auf die flugkosten.
und im flieger hattet ihr doch keinen schimmel und keine ameisen, oder?
von den verbleibenden 50% des preises, die die unterkunft wohl gekostet hat, habt ihr 20% zurück bekommen. -
@Lexilexi
Realistische und sachliche Betrachtung.
@strawberryhill
Sorry, aber keine Ahnung. Solche formulierten Ansprüche sind Wunschdenken - mehr nicht. -
...lass den Manuel nur machen

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Quatsch, es gibt auch ein Sterne Hotels/Hostals die von der Sauberkeit der Zimmer ( Einrichtung,Bad ) , so wie der Reinigung des Zimmer´s sehr gut sind, leider happerts da aber meist am Essen.Beispiel Hostal Condemar an der Cala Mondrago,Zimmer sauber und gepflegt,aber bitte nur mit Frühstück buchen, das Essen sonst ist nicht so schmackhaft.
Liebe Grüße Mogan13 -
Hallo Mogan, da muß ich die recht geben. Egal wieviel Sterne das Hotel oder die Anlage hat, saubert muß es dort sein. Ich kann zwar nur eine einfache Ausstattung und möglicherweise längere Laufwege usw. erwarten, aber nicht Schmutz und Schimmel.
Gruß Hubert -
guzje1970 wrote:
wenn ich ein Hotel mit 1 stern buche muss ich auch mit dem schlimmsten Rechnen
auch in einem 1sterne hotel kann man mit wasser+putzmittel putzen.
allerdings weiß man nicht, was der te unter "total verdreckt" versteht.
ich habe vorhin in einer anderen bewertung von einem unbekannten user gelesen, sein zimmer sei völlig verdreckt gewesen. man solle sich die bilder dazu anschauen.
auf den fotos war ein cola rand auf den treppengeländer!!!!!! -
Hallo zusammen,
habe nun dem Veranstallter nochmals eine EMAIL zugesendet, dass ich einen Betrag in Höhe von 600 EURO erstattet haben möchte. ANsosnten werde ich rechtliche Schritte einleiten. Mein ANwalt hat mir am Telefoon gesagt, dass die 100 EURO ein Witz sind. 100 EURO sind das mindeste alleine für die AMEISEN im Zimmer. Naja ich hoffe mal, es geht alles gut. Und ausserdem kann ich nichts dafür, also müssen die den Flug dazurechnen also 10 % vom gesamtpreis, und nicht erst den Flug rausrechnen, wie der eine USER sagte, ich kann ja schliesslich nichts dafür. Und mit verdreckt meinte ich, Schimmel überall, Wände verschmiert, Putzfrau machte nicht sauber, der Boden war voller Sand, immer mehr, Bettwäsche NIE gewechselt..... dass ist verdreckt!!!
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Hallo
Dann viel Erfolg und ein gutes Honorar für Deinen Juristen. Und weiterhin erfolgreiches Wunschdenken, bezüglich der 600,- €.
Hinsichtlich der Herausnahme der Flugkosten gibt es eine klare Regelung, auch die unterscheidet sich von Deinen Wünschen und Vorstellungen.
Deinen Mängelkatalog und die daraus aus Deiner Sicht resultierenden Ansprüche hast Du via E Mail angemeldet, sehr kompetent. Das solche Vorgänge und Sachverhalte Schriftliche/Einschreiben mit Rückschein (min. jedoch Einwurf) abgewickelt werden, ist Dir wohl nicht bekannt.Überdenke Deine weitere Vorgehenweise. Bisher war sie dilettantisch.
Gruß
Hans
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Manuel19 wrote:
Hallo zusammen,
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Und ausserdem kann ich nichts dafür, also müssen die den Flug dazurechnen also 10 % vom gesamtpreis, und nicht erst den Flug rausrechnen, wie der eine USER sagte, ich kann ja schliesslich nichts dafür. ...ich war der eine user, der das sagte. und das ist auch rechtens.
denn die fluggesellschaft, die dich nach mallorca geflogen hat, kann auch nichts dafür, dass dein hotel verdreckt war.
die fluggesellschaft hat ihren part der reise anstandslos und ohne mängel durchgeführt.
warum also bitte soll deiner meinung nach dann die fluggesellschaft nicht ihr komplettes geld bekommen?eine höhe von 6oo euronen zurück zu fordern, wenn der gesamtpreis bei 976 euronen liegt, halte ich für sehr überzogen. ich bin aber sehr gespannt, wie die sache weiter geht.
bitte halte uns da auf dem laufenden. -
hätte gerne mal gewusst, wie du dir ein Hotel mit 1 Stern vorstellst bzw. was die dir alles bieten müssen.
Normalerweise könnte dein RV dir die höhe Kategorie (2 Sterne) nachberechnen und dann erst die Mängel abziehen. Den Flug musst du dir schon abziehen lassen, denn die haben ihren Part erfüllt und haben auch mit der Hotelauswahl nichts zu tun.
Bei einer Hotelbuchung mit 1 Stern wäre ich erst gar nicht auf die Idee gekommen auch noch Komfort zu erwarten. -
Manuel19 wrote:
(...) dass ich einen Betrag in Höhe von 600 EURO erstattet haben möchte. ANsosnten werde ich rechtliche Schritte einleiten. Mein ANwalt hat mir am Telefoon gesagt, dass die 100 EURO ein Witz sind. 100 EURO sind das mindeste alleine für die AMEISEN im Zimmer.Also die 600,- EUR sind völlig utopisch. Damit machst Du Dich beim Reiseveranstalter höchstens lächerlich und landest in der Kategorie "Spinner" und Deine Schreiben werden unbeantwortet weggeschmissen, bzw. gelöscht.
Ansonsten sollte ich mal über einen Job-Wechsel nachdenken. Als Anwalt kann man offensichtlich ganz schön viel Geld verdienen, wenn man seinen Mandanten das Blaue vom Himmel erzählt. Also bei manchen Rechtsanwälten sollte man im Nachhinein die Zulassung nochmals prüfen.
Viele Grüße.
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Also, erst mal habe ich alles per Post gemacht, ich habe dennen nur geschrieben, dass Sie sich es nochmal überlegen sollen mit den 100 EURO nur dass war per E-Mail. Und wenn du mich fertig machen willst, dann lass es bitte ok, ich sparre das ganze jahr für 8 Tage Urlaub, und dieser wurde vermisesst. Ausserdem habe ich keine hohen ANsprüche, was ich von einem 1 Sterne hotel erwarte? Saubere und funktionale Zimmer. Ich erwarte keinen Luxus. Ich möchte sauberkeit, und funktion. Und dass kann ich auch von einem 1 sterne haus erwarten. Und an alle anderen, ich halte euch natürlich auf den laufeenden, danke schon mal für die tipps, freue mich über alles weitere.
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Dir ist doch sicherlich auch bekannt, dass man nach dem zweiten Jura Staatsexamen min. eine 2, besser mit einer 1 abschließt um in den Staatsdienst (Richter, Staatsanwaltschaft) zu kommen.
Mit einer 3 oder 4 kann ich mich immer noch als Anwalt niederlassen.
**"Den Prozess gewinnen wir".**Gruß
Hans
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Schau Dir mal die Frankfurter Liste an, auf mehr als 45% Minderung komme ich beim besten Willen nicht, eher weniger.
http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?category=Freizeit+%2B+Familie&id=21969&text=VarBox1
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UteEberhard wrote:
Dir ist doch sicherlich auch bekannt, dass man nach dem zweiten Jura Staatsexamen min. eine 2, besser mit einer 1 abschließt um in den Staatsdienst (Richter, Staatsanwaltschaft) zu kommen.Mit einer 3 oder 4 kann ich mich immer noch als Anwalt niederlassen.
Schön wär´s. Heutzutage ist das auch schon nicht mehr nötig. Wo früher das "voll befriedigend" für eine Position im Staatsdienst nötig war, nehmen die zumindest bei den Richtern auch schon schlechtere Kandidaten.
VG.
