Auslandseinsatzgebühr bei Flugbuchung im Internet?
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Hallo zusammen,
nicht unbedingt "Reiserecht" aber dennoch im Zusammenhang stehend:
Wir haben zwei Flüge auf der Homepage von Malaysia Airlines gebucht und per MasterCard gezahlt. Auf der nun eingetroffenen Monatsrechnung wird - neben dem Flugpreis - eine Auslandseinsatzgebühr in Höhe von 1% erhoben. Es handelt sich zwar "nur" um 11 Euro, dennoch würde ich gerne wissen, ob diese Gebühr gerechtfertigt ist.
Auf der Buchungsbestätigung wurden die Zahlbeträge in Euro ausgewiesen. Irgendwo hatte ich ergoogelt, dass Auslandsgebühren nur erhoben werden dürfen, wenn die Rechnungswährung NICHT der Euro ist.
Wer weiß dazu Näheres?
Danke!
Andi
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@andi
leider weiß ich nichts näheres zu deiner frage.
ich könnte mir aber denken, dass der zuschalg daher kommt, dass malaysia airlines nicht gerade eine deutsche dependance hat.
um dir es als käufer leichter zu machen, wurde der preis für dich in euro umgerechnet und auch so von deiner kk gebucht. aber intern verrechnet die airline den beitrag wahrscheinlich in der dort gültigen währung.
so könnte ich mir eine erklärung vorstellen. -
Hallo,
die Erklärung von Lexilexi erscheint mir auch plausibel. Frage hierzu: in welcher Währung wurde denn der Zahlbetrag auf der Abrechnung der Kreditkartengesellschaft ausgewiesen? Die tatsächliche Abrechnung des Betrages ist in der Regel die Grundlage dafür, ob es eine Zahlung in Fremdwährung ist oder nicht. Ob ein Unternehmen (hier Malaysia Airlines) aus Gründen der Übersichtlichkeit zusätzlich eine Rechnung in Euro ausstellt ist für die Abwicklung der Zahlung nicht entscheidend.
Gruß
Chris -
Hallo zusammen,
ging uns auch schon so. Bei einer US-Airline gebucht und auch in Euro bezahlt, die Auslandseinsatzgebühr wurde auch berechnet. Ich glaube das ist auch ok so, weil der Zahlungsempfänger die Zahlung aus dem Ausland einreicht auch wenn diese in Euro ist.
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Maßgeblich sind ja immer die Bedingungen des jeweiligen Kreditkartenanbieters. Ich habe gerade spaßeshalber mal die Bedingungen meiner Kreditkarte durchgelesen. Da ist es in der Tat auch so, dass alle Zahlungen außerhalb der EU mit dem Auslandseinsatzentgelt belastet werden, auch wenn sie in Euro abgewickelt werden. Hätte ich nicht gedacht, aber ich selbst hatte den Fall bisher auch nicht, dass Zahlungen außerhalb von Europa in Euro abgewickelt wurden.
Aber wie gesagt, die Abwicklung ist abhängig von den jeweiligen Bedingungen der Kreditkarte, die von Anbieter zu Anbieter abweichen können.
Gruß
Chris -
Wie der Name schon sagt, es handelt sich um eine Auslandseinsatzgebuehr und nicht um eine Fremdwaehrungseinsatzgebuehr.
Ich vermute das die Belastung fuer deine Internetbuchung von Malaysian Airlines an die Visa Abrechnungsstelle in Malaysia ging. Damit ist es fuer deine Visakarte eine Auslandsbelastung.
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Wenn ich auf britischen Internetseiten mit meiner Visa-Card bezahle, wird auch eine Auslandsgebühr berechnet. Daher wäre ich mir nicht sicher, das diese innerhalb der EU wegfällt. Am besten immer die Bedingungen der Kreditkarte genau studieren!
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So ich habe nun das Antwortschreiben erhalten, wonach die Auslandseinsatzgebühr zurecht erhoben wurde. Hier mal zur Info ein Auszug im Originalwortlaut:
** Malaysian Airlines Kuala Lumpur hat den Zahlungsbeleg in Malaysia zur Buchung vorgelegt. Malaysia gehört nicht zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.**
Wird eine Zahlungs aus einem Land eingereicht, das nicht zum Euro-Währungsverbund gehört, fällt Auslandseinsatz-Entgelt an. Das gilt auch, wenn in Euro bezahlt wurde. [...]
GrußAndi