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Anreise-/Abreisezeit

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • DelmondoD Offline
    DelmondoD Offline
    Delmondo
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Guten Abend,

    ich eine habe Frage zur Reisezeit und benötige euren Rat.

    Aus den Reiseunterlagen geht hervor, dass wir in der ersten nacht erst ca. 3 Uhr im Hotel sind. Zahlen jedoch die komplette Nacht.

    Desweiteren reisen wir am letzten Tag sehr zeitig ab. Abfahrt ca. 5 Uhr früh.

    Dadurch geht uns sehr viel Urlaubszeit verloren, von dem stress mal abgesehen.

    Kann man in solch einem Fall irgendetwas dagegen tun?

    Mit freundlichen Grüßen

    Axel

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    • BibibibsB Offline
      BibibibsB Offline
      Bibibibs
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hi,

      nein, wenn die Abreisezeit beim Hinflug mit dem gebuchtem Datum überein stimmt, dann kann man nix machen.

      Das sind dann die kleinen Nachteilchen einer Pauschalreise.

      GGGLG

      Oktober 2016 allsun Esquinzo Beach

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      • juanitoJ Offline
        juanitoJ Offline
        juanito
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Kann man in solch einem Fall irgendetwas dagegen tun?

        Vorschlafen 😆 😆 😆

        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • AntoniaWA Offline
          AntoniaWA Offline
          AntoniaW
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Es sollte schon noch der Schutz der Nachtruhe gelten - für die Hinreise könnte in der späten Ankunft im Urlaubsort ein Reisemangel vorliegen.

          Wenn man sich weniger Sorgen um die eigene Schlaflosigkeit als um die Reisekosten macht, dann wäre ggf. eine Umbuchung auf eine Nacht weniger beim Veranstalter anzufragen. Sofern so eine Umbuchung jetzt noch möglich und finanziell vorteilhaft ist, muss klar sein, dass dann das Hotelzimmer erst zur regulären CheckIn-Zeit zur Verfügung steht, ggf. also erst am (zeitigen) nachmittag.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mawotaM Offline
            mawotaM Offline
            mawota
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo

            Ich nehme mal an, dass diese An- und Abreisezeiten in etwa schon bei der Buchung bekannt waren. Somit ist da nicht viel zu machen, ausser müde um 3 Uhr in der Früh ins Bett zu fallen und den ersten Urlaubstag bis kurz vor dem Abräumen des Frühstückbuffets zu verschlafen. Wahrscheinlich ist der Nachtflug auch in der Kalkulation der Reise inbegriffen, bei Angeboten nach Sharm die ich gesehen habe, sind Pauschalreisen mit Nachtflügen zwischen 100 und 150 euro günstiger als solche zu bequemen Tageszeiten.
            Diese Nacht nicht zu nehmen wird erstens kaum möglich sein und zweitens wäre es echt nervend morgens um 3 Uhr im Hotel zu stehen und das Zimmer erst um 15 Uhr oder noch später beziehen zu können. Die offizielle Ein-check Zeit ist international meistens um 15 oder sogar 16 Uhr.

            Gruss Markus

            Im Leben wie auf Reisen:
            Qualtität ist wichtiger denn billig

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            • DelmondoD Offline
              DelmondoD Offline
              Delmondo
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Vielen Dank erstmal für die anregenden Antworten.

              Wir haben über Werbungganz normal das Hotel rausgesucht und über den Veranstalter ITS gebucht. Dort war uns in keinster weise bekannt, dass wir erst spät in der Nacht oder gar einen Nachtflug gebucht hatten.

              Wie gesagt der Schock kam erst am Wochenende mit den Unterlagen zu den genauen Daten.

              Also einfach mal anrufen und nachhaken ob evtl. ein nachlass möglich wäre?

              Viele Grüße

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • MühlengeistM Offline
                MühlengeistM Offline
                Mühlengeist
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Versuchen kannst du es, ob was rauskommt liegt in der Kulanz des Veranstalters (wir hatten mal mit ITS in der Türkei in dem Fall Glück und haben ich glaub 50,-- € auf Kulanzbasis bekommen).

                Birgit

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                • bine4386B Offline
                  bine4386B Offline
                  bine4386
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Genau aus dem Grund such ich mir vorher die Flugzeiten raus. Denke nicht das du da auf Kulanz hoffen kannst.

                  Vom 2.3.-24.3.10 auf Ko Samui wieder im Baan Chaweng Beach Resort!!!!
                  Vom 2.7.-11.7.10 Lti Mahdia Beach Tunesien!!!
                  23.6.-8.7.2011 Iberotel Makadi Beach Ägypten
                  Vom 26.2.-19.3. endlich wieder Samui ins First Bungalow Beach Resort!!!!! Juli 2013 Sandos San Blas Nature! Juli 2014 Türkei Hotel Turquoise Side!

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                  • soedergrenS Offline
                    soedergrenS Offline
                    soedergren
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Delmondo wrote:
                    (...)Dort war uns in keinster weise bekannt, dass wir erst spät in der Nacht oder gar einen Nachtflug gebucht hatten. (...)
                      Hi Delmondo,

                    so leid es mir für euch tut, eure Chancen, auch nur einen Euro zu bekommen, tendieren gegen Null; sicher kann man immer mal an einen besonders netten Mitarbeiter geraten, der ausnahmsweise so etwas mal auf Kulanz macht, aber einen Anspruch gibt es definitiv nicht.

                    Der Knackpunkt ist nämlich der: Ihr hättet bei Buchung Kenntnis von den Flugzeiten nehmen können. Bei besagtem Onlinereisebüro (welches wie zu erwarten war mittlerweile wg. mögl. Werbung editiert wurde) werden vor Buchung die Flugzeiten durch einen Klick auf den Button "Flugzeiten" durchaus angezeigt. Diese sind dann zwar auch unverbindlich, hätten aber auf jeden Fall eingesehen werden können.

                    Aber selbst ohne diese Anzeige stünden euere Chancen schlecht, da eine Pauschalreise nur "Anreise am xx.xx.2009" im Zeitraum von 00:00h bis 23:59h beinhaltet - und es von wenigen Ausnahmen abgesehen vollkommen egal ist, wann in diesem Zeitraum der Flug geht.

                    Gruß,

                    soedergren

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • dairesaoirseD Offline
                      dairesaoirseD Offline
                      dairesaoirse
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Ich würde das ganze beim RV auf jeden Fall ansprechen. Anspruch hast du wohl keinen, aber beim RV, für den ich tätig bin, gibt es zB auf Kulanzbasis was, wenn der Kd erst nach Mitternacht im Hotel ankommt. Allerdings wird das erst nach der Reise berücksichtigt, da vor Reisebeginn eine Änderung der FZ ja theoretisch noch möglich ist.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • HastengrönerH Offline
                        HastengrönerH Offline
                        Hastengröner
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Die Einträge hier sind ja nun schon etwas älter, das Problem bleibt aber aktuell. Wir haben eine neuntägige Reise gebucht, nach altem Flugplan wären wir um 23.55 Uhr des Anreisetages gelandet. Die jetzt gerade bekanntgegebenen Flugzeiten sagen aus, dass wir erst um zehn Minuten nach Mitternacht landen werden. Es ist also definitiv ein Urlaubstag weniger, da wir erst am Anreisetag folgenden Tag landen. Da wir auch bei der Abreise bereits um 6.00 Uhr losfliegen, wird es ein ganz schön kurzer Urlaub. Gibt es denn für diese Fälle einen Anspruch auf Rückerstattung, da wir lediglich acht Tage am Urlaubsort sind?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • altlöwin63A Offline
                          altlöwin63A Offline
                          altlöwin63
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @Hastengröner:
                           
                          Entscheidend ist weder die Ankunftszeit/Tag am Ziel- Flughafen noch die Ankunftszeit/Tag im Hotel.
                          Entscheidend ist der Abflugtag. Und wenn erst am ersten Urlaubstag um 23.59 Uhr gestartet wird ist formell alles korrekt.
                          Auch der Rückreisetag hat 24 Std. die der Reiseveranstalter ganz für sich nutzen kann.
                          Wenn du Pech hast wirst du um 1.00 Uhr in der Früh abgeholt.
                          Also bei 8 gebuchten Tagen  effektiv nur reine 6 Tage wenn man Pech hat.
                          Ein möglicher klitzekleiner Nachteil einer Pauschalreise.
                          Machen kannste nicht viel, und geld zurück gibts auch keins.
                          Evtl aus Kulanzgründen 30.- bis 50.- Euro.  Ein Rechtsanspruch besteht sicher nicht.
                          Alles nachzulesen in den AGB des RV.
                           
                          Gruß
                          Waltraud
                           
                           
                          PS: Eben aus den genannten Gründen buche ich nur 14 Tage

                          "BAYERN ist die Vorstufe zum Paradies" !
                          (Zitat Horst Seehofer-2015)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • gastwirtG Offline
                            gastwirtG Offline
                            gastwirt
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            **altlöwin63:Wenn du Pech hast wirst du um 1.00 Uhr in der Früh abgeholt. ** wrote:

                            ......und wenn du richtig Pech hast, noch früher 😆

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • bernardo2001B Offline
                              bernardo2001B Offline
                              bernardo2001
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @Hastengröner:
                               
                              Hallo,

                              das nenn ich doch '..........', ich glaube, das Wort beginnt mit 'Korinthen'..........

                              Wuerde ich als RV hierzu einen Brief erhalten, der wuerde aber sofort in Ablage rund wandern. 😞

                              Und die Frage die sich mir stellt, ist: Was machst Du, wenn durch guenstige Windverhaeltnisse der Pilot diese 15 Minuten aufholt und vor 24 Uhr landet. Das passiert ja haeufig genug......... Wahrscheinlich Dich ins Faeustchen lachen, wenn Du zuvor etwas rausgelutscht hast.

                              Du bist genau der Kunde fuer solche man bei den RV eine 'blacklist', aehnlich wie bei den Versicherungen, anlegen sollte.

                              Viele Gruesse
                              bernardo2001

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • HastengrönerH Offline
                                HastengrönerH Offline
                                Hastengröner
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo bernardo, warum so aggressiv? Du könntest ja zumindest nach den Hintergründen fragen. Es ist nämlich so, dass das Reisebüro auf entsprechende Frage geantwortet hat, dass wir ja noch vor Mitternacht landen würden und deshalb kein Grund zur Klage bestünde. Genau auf diesen Passus habe ich mich bezogen. Danke übrigens an alle anderen, die etwas freundlicher geantwortet haben. Letztlich ist es ja bei Pauschalreisen ein Risiko, dass eingegangen wird und ich will mich deshalb auch nicht über die Maßen beklagen.
                                Viele Grüße

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • AntoniaWA Offline
                                  AntoniaWA Offline
                                  AntoniaW
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @Hastengröner
                                  Huch ... da hat Dein Reisebüro aber tüchtigen Quark erzählt. Um die Uhrzeit der Landung geht es ja, wie schon geschrieben wurde, gar nicht,  bei der Frage nach Reisedauer.
                                  Viel wichtiger wäre ein Hinweis zur Zählung der Reisetage bzw. eher Reisenächte gewesen. Es werden schliesslich Übernachtungen bezahlt. Davon habt Ihr hoffentlich 8 Stück gebucht. Sonst dürftet Ihr am Tag der Landung nicht mitten in der Nacht in euer seit dem Vorabend auf euch wartendes Zimmer, sondern erst zum regulären CheckIn am Mittag/Nachmittag. Alles schon mal da gewesen ...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • BulgarienfanB Offline
                                    BulgarienfanB Offline
                                    Bulgarienfan
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @Hastengröner

                                    Jemanden, der wegen 15 Minuten Flugverschiebung nach einer Entschädigung fragt, kann man schon als Korinthen... bezeichnen.

                                    Zur rechtlichen Seite wurde schon fast alles geschrieben. Von der Regel, dass der Reiseveranstalter am An- und Abreisetag zeitlich fast alles darf, gibt es eine Ausnahme: Für den Fall, dass günstige Flugzeiten bei einer Kurzreise (etwa 7 Übernachtungen) nachträglichgeändert werden, z.B. der Abflug von 8.00 Uhr morgens auf 21.00 Uhr abends verlegt wird, hat ein Gericht eine Entschädigung zuerkannt. Ob sich das in der Rechtsprechung durchsetzen wird, bleibt abzuwarten.

                                    Wenn ich dich richtig verstanden habe, waren dir aber die ungünstigen Flugzeiten bei der Buchung bereits bekannt. Daher trifft dieses Urteil für dich nicht zu.

                                    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                    Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                    Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Kleinshorty4711K Offline
                                      Kleinshorty4711K Offline
                                      Kleinshorty4711
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo!
                                      Ich habe zu der Diskussion noch eine weitere Variante hinzuzufügen. Bei Buchung der Reise war Abflugzeit mit 17.20 angegeben. Als die Reiseunterlagen kamen, war der Flug auf 19.25 verschoben und heute (4 Tage vor Abflug) kam die Mitteilung, dass der Flieger um 23.55 (!!!) geht. Was wäre denn nun, wenn der Flieger nicht pünkltich abhebt. Dann wären wir ja vom Datum her, das ja so entscheidend ist, tatsächlich beim nächsten Tag. Hätte ich dann einen Anspruch auf Entschädigung?
                                      Bin gespannt auf Eure Antworten. Herzlichen Dank schon mal.

                                      Gruß
                                      Kleinshorty

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • bernardo2001B Offline
                                        bernardo2001B Offline
                                        bernardo2001
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @Kleinshorty4711

                                        Mir ist bekannt, dass es hier schon Richter gegeben hat, die dem Reisenden eine Entschaedigung zugesprochen haben, denn wenn man z.B. von einer Flugzeit von rd. 3 Stunden ausgeht und alle Zeiten bis zum checkin im Hotel beruecksichtigt, kann man sicherlich nicht mehr von einer Nachtruhe sprechen.

                                        Ist die spaete Flugzeit bei Buchung der Reise bekannt, das ist aber bei Dir offensichtlich nicht der Fall, dann wird man keine Entschaedigung erhalten.

                                        Viele Gruesse
                                        bernardo2001

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                                        • BulgarienfanB Offline
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                                          Bulgarienfan
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @kleinshorty 4711

                                          Wenn der Flieger erst nach 24.00 Uhr startet, hast du meines Erachtens Anspruch auf Schadenesersatz. Weil nämlich der Reiseveranstalter seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, dich am vereinbarten Abreisetag loszuschicken.

                                          Gruß

                                          Manfred

                                          Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                          Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                          Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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