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Gewinn Reisegutschein vom Veranstalter

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • 253anja2 Offline
    253anja2 Offline
    253anja
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Habe einen Reisegutschein von einem Veranstalter gewonnen.
    Türkei. inkl. Flug und Hotel.
    Nun muss ich den Termin umbuchen.
    Veranstalter sagt, da der Reisegutschein schon eingelöst ist, ist keine Umbuchung möglich.
    Ich kann gerne neu buchen und die Reise selbst bezahlen.
    Tickets habe ich noch nicht erhalten.
    Wer kennt hier die Rechtslage.

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    • juanitoJ Offline
      juanitoJ Offline
      juanito
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Habe den "Gewinn" schon ein paar mal als mail bekommen.

      Sie glauben  vielleicht  man zieht sich die Hose mit der Kneifzange an? 😆

      En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • 253anja2 Offline
        253anja2 Offline
        253anja
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Nein, Nein, Ist wirklich seriös, von einem deutschen Pauschalanbieter.
        Wurde vom Reisebüro ausgehändigt. Leider können die wegen der Umbuchung auch nicht helfen, da der Anbieter dies ablehnt. Aus genannten Gründen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • UteEberhardU Offline
          UteEberhardU Offline
          UteEberhard
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Zeige doch mal hier die exakten Fakten auf.

          Was, wo, wann von welchem Veranstalter gewonnen ?

          Hast Du Dir bei dem Gewinnspiel (wenn es eins war) die Bedingungen durchgelesen, wie z.B.

          • Der Gewinn ist nicht übertragbar.

          • Der Gewinn kann nicht ausgezahlt werden.

          • Der Gewinn (Reise) muß im Zeitraum bis zum XXX eingelöst werden.

          • Der Gewinn ist nur gültig............ (Auflistung der Bedingungen).

          Auch bei seriösen Gewinnspielen/Verlosungen kann der Ausrichter relativ frei viele Bedingungen selbst festlegen. Er muß sie allerdings bei der "Darstellung" (Katalog, Prospekt, Zeitunge, Magazin) aufführen.

          Insofern, was sagen die Bedingungen aus ?

          Gruß

          Hans

          Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • 253anja2 Offline
            253anja2 Offline
            253anja
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Gutschein N....nn.
            Bei einem Gewinnspiel eine Pauschalreise gewonnen.

            Diese Bedingungen stehen auf dem Gutschein:

            *nicht übertragbar
            *keine Barauszahlung
            *nicht zu Ferienterminen
            *Gültigkeit 6 Monate auf Ausstellungsdatum
             
            Von Kosten einer eventuellen Umbuchung steht nichts drauf.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • 253anja2 Offline
              253anja2 Offline
              253anja
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Da der Gutschein nun schon eingelöst ist, ich habe schon die Reisebestätigung, kann ich diesen Termin nicht mehr umbuchen.
              Der Gutschein hat mit Einlösung seine Gültigkeit verloren, wurde mir mitgeteilt.
              Ich kann nicht mal gegen die Zahlung einer Gebühr den Termin ändern.
              Nur neu buchen und den vollen Reisepreis nun selbst bezahlen.

              ich denke wohl, dumm gelaufen.
              Da gewinnt man mal was und dann das.

              Muss mich wohl oder übel damit abfinden.
              Bei Gesetzgeber bin ich auch nicht fündig geworden.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ja, ich fürchte, das ist korrekt: "mit Einlösung eines Gutscheins ist die Gültigkeit erloschen". Wenn also - umgekehrt - keinHinweis auf eine Änderung (Umbuchung, wieder Gutschrift für anderes Jahr usw.) angeführt ist, dann ist meines Erachtens ein solches Verhalten nicht zu beanstanden.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • anika1412A Offline
                  anika1412A Offline
                  anika1412
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Pfff, kulant ist anders....

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