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Einreisegebühr nachträglich noch zahlen?

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  • HonkaH Offline
    HonkaH Offline
    Honka
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir waren in Kuba und nun - ca. 3 Monate später - ruft unser Reisebüro an und informiert uns das wir noch die 21 € Einreisegebühr pro Person zu bezahlen hätten. Man hat es angeblich damals versäumt uns zu miteinzurechnen. Jetzt hatten wir ja Flug und Hotel zusammengebucht und das entspricht doch einer "Pauschalreise" und ich habe gelesen, das bei Pauschalreisen alle anfälligen Kosten bereits in diesem Einheitspreis einbezogen sind. Müssen wir das Geld nachbezahlen (an den 42 € soll's ja nicht liegen, mir geht es um's Prinzip) oder ist das deren Problem würde mich interessieren?

    Gruss

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      die sind ja echt drollig.
      und vielleicht fällt denen noch ein, dass sie dir den aufschlag von "was weiß ich" nicht berechnet haben?
      ich würde das ganz schlank aussitzen.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

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      • CaptainJarekC Offline
        CaptainJarekC Offline
        CaptainJarek
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Obacht! Wenn Flug und Hotel tatsächlich als Pauschalreise aus einer Hand bspw. eines Reiseveranstalters wie der TUI gebucht worden sind, dann sind Einreisegebühren in der Tat kein Thema.
        Wenn man Flug und Hotel aus einzelnen Reisebausteinen ( kann auch beides z.B. bei ein und demselben Veranstalter passiert sein ) gebucht hat und nur denkt man hätte eine Pauschalreise, dann dürften diese Kosten tatsächlich fällig sein.

        Ob das jetzt optimale Kundenkommunikation seitens des RB´s bzgl. des Umgangs mit einem eigenen Versäumnis ist sei dahingestellt, rechtlich ist die Nachforderung aber einwandfrei, wenn diese Leistungen vom Büro im Vorfeld der Reise eingebucht worden sind. Mit "schlank aussitzen" wird´s an dieser Stelle nicht getan sein.

        Viele Grüße.

        Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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        • mkfpaM Offline
          mkfpaM Offline
          mkfpa
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Na ich weiss nicht. Ich gehe in ein Geschaeft und kauf mir einen neuen PC und bezahle ihn bar. Nach 3 Monaten kommt der Haendler und sagt: "Schuldigung, aber ich bekomme noch 42 Euros, denn ich habe vergessen die Kosten fuer das Betriebssystem zu berrechnen".

          Dem wuerde ich hoechstens mein Beileid wuenschen, aber mehr schon nicht. 😉

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @captain
            wann verjähren denn derartigen nachforderungen?
            will heißen, wie lange kann ein reisebüro denn auf die idee kommen, forderungen von mir zu verlangen?

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HonkaH Offline
              HonkaH Offline
              Honka
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo, danke schonmal für die ersten Antworten. Wir hatten defenitiv bei "DerTour" pauschal gebucht und ich glaube mich daran zu erinnenr, das die Reiseverkehrskauffrau auch damals sagte, das alles im Preis inbegriffen ist. Von daher kommt das mir alles ein wenig spanisch - oder besser: kubanisch - vor. Das Reisebüro wollte isch demnächst nochmals bei uns melden, dann werde ich das einfach mal zum Thema machen. Mal gespannt was rauskommt.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • DylanD Offline
                DylanD Offline
                Dylan
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Bei einer diesbezüglichen Nachforderung besteht eine Verjährungsfrist von zwei Jahren. Ob diese Nachforderung jedoch rechtens ist, weiß ich auch nicht.

                Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

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