Stornierung, weil beim Abitur durchgefallen
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Liebe Gemeinde,
vorweg : Das Folgende ist alles noch Theorie, noch nix gebucht... aber bevor ich Blödsinn mache, der nachher nicht mehr zu retten ist, frag ich lieber...
Meine Kurze mach nächsten Sommer Abi und zur Stress.Kompensation würde ich ihr gern im Anschluss eine Reise schenken (ich will natürlich mit
).
Dabei habe ich die Zeit zwischen mündlichen Prüfungen und Zeugnisausgabe (voraussichtlich ca. 4 Wochen Zeit) im Auge.Aber !!!!! Wenn es ganz dumm läuft und sie durchfällt ... was mach ich dann ? Sie müsste ja dann sofort wieder am Untericht der Klasse 12 teilnehmen und dürfte nicht weg.
Gibt es eine Reise-Rücktrittsversicherung, die dieses Risiko abdeckt (ist ja im Grunde ähnlich einen neuen Job, bei dem man nicht gleich Urlaub kriegt) oder sollte ich doch besser mit der Buchung warten, bis es halbwegs sicher ist ? (Nur zur Verdeutlichung : Ich glaube nicht, dass sie patzt, aber man hat ja schon Pferde.... )
LG Dagmar
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Hallo,
eine RRV dafür gibt es leider nicht.
Man kann theoretisch alles versicheren, aber die Kosten stehen dann in keinerlei Beziehung zu dem zu versichernden Betrag.
Und aus Krankheitsgründen versuchen die RRV ein zu schalten machen die meisten Mediziner nicht mit (Gefälligkeitsatteste können teuer werden, auch für den Aussteller).
Besser warten, und kurz vor Abreise ein Last-Minute-Angebot einholen.
Viel Glück,
H. -
Hallo Kugelblitzin,
erst einmal gibt es von meiner Seite Lob für Deine super Idee, die "Kurze" mit einer Reise für's Abitur zu belohnen.
Dann möchte ich Dir die direkte Kontaktaufnahme mit einer Versicherung empfehlen. Dort werden ständig neue Produkte entwickelt und für den von Dir konstruierten Fall gibt es schon (fast) das richtige Produkt. Die ERV schreibt:
"j) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität,
sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in
die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem
Reiseende stattfinden soll;
k) bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor
Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung
in die nächst höhere Klasse"Vielleicht lässt sich ja in einem Einzelvertrag Dein konkretes Anliegen versichern. Ich drücke Dir dafür die Daumen und würde mich über ein entsprechendes Feedback freuen.
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Die Europäische Reiseversicherung AG nennt unter § 2 (Stornierung der Reise) Abs. 2 folgendes:
Versicherte Ereignisse sind
a)...
b)...
...
...
j) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll; -
@dylan
der von dir zitierte passus passt aber hier überhaupt nicht.
beim abi gibt es keine nachprüfungen, wie es sie mitunter bei einer versetzung geben kann.
entweder man besteht, oder man fällt durch.
im letzteren fall hat man dann die möglichkeit, ein jahr später die prüfungen zu wiederholen.@kugelblitzerin
ich denke, dass es keine bedingungen gibt, die deinen "fall" abdecken würden.
ich wüßte zumindest derzeit keinen versicherer.
aber sollte der fall der fälle wirklich eintreffen, dann würde ich vorab mit den lehrern deiner tochter sprechen.
sollte deine tochter wirklich durchs abi fliegen, müßte sie theoretisch dann noch vor den sommerferien für 3-4 wochen in die 12. klasse. dafür hat sie doch aber bereits in zeugnis vom vorjahr. es ginge dann ja nur dadrum, dass sie den klassenverband kennen lernen würde.
und ob sie den jetzt vor oder nach den ferien kennen lernt ist doch auch egal. -
Hallo lexilexi,
jetzt bekommst du von mir Nachhilfe
.In Deutschland kann es sehr wohl eine Nachprüfung beim Abi geben, und zwar eine mündliche. Das weiss ich aus eigener Erfahrung, weil mein Sohn in die mündliche Nachprüfung in Mathe durfte, und die fand ca. 3 Wochen nach Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungen statt.
Zur Ergänzung, mein Sohn hat die mündliche mit 3 bestanden, und das Abi war gerettet
.LG
reiselilly -
reiselilly wrote:
Hallo lexilexi,jetzt bekommst du von mir Nachhilfe
.In Deutschland kann es sehr wohl eine Nachprüfung beim Abi geben, und zwar eine mündliche. Das weiss ich aus eigener Erfahrung, weil mein Sohn in die mündliche Nachprüfung in Mathe durfte, und die fand ca. 3 Wochen nach Bekanntgabe der schriftlichen Prüfungen statt.
Zur Ergänzung, mein Sohn hat die mündliche mit 3 bestanden, und das Abi war gerettet
.LG
reiselilly@reiselilly.
ja natürlich gibt es sowas. ich habe auch nicht behauptet, dass es das nicht gibt.
es ging der to aber darum, was passiert, wenn die tochter durchs abi gefallen ist.
es gibt beim abi keine wiederholungsprüfung, die beispielsweise nach 6 wochen nochmal statt findet.
sondern ein jahr später das ganze nochmal. -
Abiturprüfung erstmalig nicht bestanden, hiess an meiner Schule Vorbereitung auf die Nachprüfung und Bereitmachung für die Wiederholung der Klassenstufe 12, nicht 13, im nächsten (!) Schuljahr. Ob ein ggf. angeordneter "Kennenlernbesuch" der aktuellen 11ten sich vermeiden lässt, sollte mit der Schule abgesprochen werden.
@Lexilexi
Ich schätze Ihre/Deine Meinung in Versicherungsfragen sehr ... Wieso sollte die zitierte Versicherung nicht greifen? Ist eine direkte Anfrage beim Versicherer wirklich sinnlos? -
Erstmal Dank an Euch alle für die Tipps.
Das mit dem-Schulleiter-mal-doof-fragen hatte ich auch schon gedacht. Er darf ja beurlauben... bis zu 14 Tagen.. könnte also klappen.
Um etwas Zunder rauszunehmen : Eine Nachprüfung im eigentlichen Sinn gibt es nicht, nur die Möglichkeit, einzelne Noten durch einen zusätzliche mündliche Prüfung zu verbessern. Da aber schriftlich zu mündlich 2:1 gewichtet wird, nützt das in krassen Fällen nichts. Und mit Nicht-Bestehen wird sie automatisch in die Klasse 12 (nicht 11, beide Jahre muss sie nicht wiederholen, es sei denn, da läge das Problem, aber das sieht man vorher) zurückversetzt (sofern sie nicht ganz aufgeben will ) und dann wäre sie sofort wieder schulpflichtig... aber siehe oben...
Jetzt haben die allerdings die Termine geändert, so dass wir besser zwischen mündlicher und schriftlicher Prüfung fliegen könnten .... und da kanns nur problematisch werden, wenn sie am Tag der Prüfung krank ist und den Nachschreibtermin nutzen müsste... und da müsste dann die zitierte Passage von der ERV greifen....
LG Dagmar
PS: Ich fand eine Reise als Belohnung irgendwie sinnvoller als Geld oder Klamotten oder sowas (Auto verschenken trägt der Hof leider nicht). Und etwas Erholung nach dem Stretch ist sicher nicht verkehrt..
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Hallo Kugelblitzin,
auch ich habe diese Idee meinem Sohn als Belohnung für das bestandene Abitur eine Reise zu schenken. Aber im Gegensatz zu dir werde ich erst den Termin der Aushändigung des Abi-Zeugnisses bzw. Abschlussballes bei der Reiseplanung berücksichtigen.
Ich kann nur für mich und meinen Sohn sprechen, aber solange die Prüfungen noch anstehen, kann kein entspannter Urlaub stattfinden. Umso schöner und entspannter ist er dann nach all den Strapazen und man kann neue Energie tanken für das bevorstehende Studium.Aber die Vorgehensweise und Planung muss jeder für sich selbst entscheiden. Für uns wäre ein Urlaub mitten im Abi nx.
Drücke die Daumen, dass das Abi gut wird und wünschen einen schönen Urlaub.

Keywest -
AntoniaW wrote:
"j) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität,
sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in
die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem
Reiseende stattfinden soll;
k) bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor
Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung
in die nächst höhere Klasse"Vielleicht lässt sich ja in einem Einzelvertrag Dein konkretes Anliegen versichern. Ich drücke Dir dafür die Daumen und würde mich über ein entsprechendes Feedback freuen.
@antonia.
die frage der to wurde zwar schon beantwortet, aber zu deiner frage möchte ich noch was beifügen:
du hast die bedingungen der erv zitiert.
im falle der to würde aber keiner der o.a. fälle eintreten:
zu j) durchs abi fallen ist durchs abi fallen (nach evtl. noten-verbesserungsprüfungen).
die neue prüfung wäre erst ein jahr später und würde auch nicht unerwartet in einem anderen zeitraum stattfinden.
zu k)auch dieser passus kommt hier nicht zum tragen, da es keine schülerreise ist, sondern eine reise eines schülers.ein auf den kundenwunsch persönlich gestricktes paket von bedingungen lässt sich hier kaum realisieren.
das macht man nur bei industriekunden, die schon mal eine halbe million euro an beitragsaufwendungen haben. -
Dylan wrote:
j) Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule / Universität, sofern der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll;
Was hier in die versicherte Reisezeit fällt, ist keine Prüfung, sondern das Schuljahr. Und da kann man ja schlecht von "unerwartetem Termin" sprechen. Wann das Schuljahr beginnt, steht ja fest.
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Ich gebe Dir mal soweit recht, dass ein Termin nach allen Prüfungen sicherlich sicherer wäre. Ist aber auch ne Preisfrage (Sommerferien lassen grüßen), war anfangs ja auch so angedacht (zwischen Prüfungen und Zeugnisausgabe), aber da ist jetzt doch zuwenig Zeit. Und mir gefällt die Idee meinem Nervenbündel zwischendurch einfach ein Ablenkungsmanöver zu verpassen, damit sie sich nicht noch verrückter macht (sie fängt ja jetzt schon an
).@ chriwi
stimmt schon, ist keine Nachprüfung oder Wiederholungsprüfung... aber etwas unerwartet kommt die Planänderung dann doch schon - Abitur ist ja nicht wie an manchen Unis mit Durchfallquoten von 50 % oder mehr -
aber das ändert sicherlich nichts daran, daß der Passus in diesem Fall nicht greiftLG Dagmar
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Hallo Dagmar,
hast du mal überlegt, ob deine Tochter viell. für die Zeit direkt nach dem Abi was anderes geplant hat bzw. plant, mit ihren Freundinnen wegzufliegen?
Viele machen das erfahrungsgemäß so, nämlich gemeinsam und spontan mit ein paar Mädels oder Jungs z.B. nach Mallorca oder Ibiza oder sonstwohin fliegen und dort abfeiern.
Ich find`s eine tolle Idee von dir, wenn jedoch ihre besten Freundinnen gemeinsam was planen, ist sie außen vor und kann nicht mit..... -
chriwi wrote:
Was hier in die versicherte Reisezeit fällt, ist keine Prüfung, sondern das Schuljahr.Ich bin anfänglich davon ausgegangen, dass nachgeprüft wird und nicht, dass zurückversetzt wird.
Ich hatte leider bei meiner Zitierung des Paragraphen vergessen, dass Kugelblitzin schrieb: "Sie müsste ja dann sofort wieder am Unterricht der Klasse 12 teilnehmen und dürfte nicht weg."
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Hurra, jetzt hab ich das richtige gefunden :
Ein Ableger der Allianz hat folgendes in den AGB :
Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Kenntnis hiervongebucht wurde und die Durchführung der Reise nicht zumutbar oderunmöglich ist;
Es gibt zwar am Ende der Klasse 13 keine Versetzung im eigentlichen Sinne, aber es sollte passen. In normalen Fällen wäre das ja kein Hinderungsgrund (ausser als erzieherische Massnahme gg)

