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Kinderbetreuung was ist zu beachten?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SonnePurS Offline
    SonnePurS Offline
    SonnePur
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich stelle mir folgendes vor, ein Ehepaar mit einem relativ kleinem Kind möchte einen
    Tauchurlaub machen, sie suchen sich ein Hotel mit Kinderbetreuung.
    Das Kind ist also während die Eltern zusammen Tauchen gehen dort unter Aufsicht, es passiert ein Unfall, die Eltern sind also nicht erreichbar, darf sowas sein? Oder kann man die Eltern dennoch in Haftung nehmen, weill wenigstens ein Elternteil erreichbar sein muß?

    Sonnige Grüße

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    • Silvia LS 1
      Silvia LS 1
      Silvia L
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,
      für was sollen die Eltern in Haftung genommen werden?.Der Unfall wäre ja auch passiert, wenn sie am Pool gelegen hätten und ständig erreichbar gewesen wären.
      In den Badingo Kinderclubs gibt es sogenannte Eltern haben frei Tage. Da werden die Kinder von Morgens bis Abends betreut, damit die Eltern allein einen Ausflug machen können. Ob man das seinen Kindern zumuten kann und ob man sie im Notfall mit einer fremden Person zum Arzt oder ins Krankenhaus lassen will, das muss jeder für sich entscheiden.
      Viele Grüße Silvia

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • UteEberhardU Offline
        UteEberhardU Offline
        UteEberhard
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Auszug zum Thema Kids & Teens Entertainment einer bedeutenden Hotelkette:

        • Es handelt sich um eine reine Animation und keine Betreuung.

        * Die Aufsichtspflicht trifft auch im Rahmen des Kids & Teens Entertainments die Eltern.

        Bei einem möglichen Rechtsstreit wird mit Sicherheit auch das Alter des Kindes eine Rolle spielen. Es ist schon ein Unterscheid ob 3 Jahre oder 13 Jahre.

        Insgesamt können die Eltern die Aufsichtspflicht und damit die Gesamtverantwortung nicht an die Mitarbeiter der Animation "Rück Delegieren". Die Verantwortung bleibt bei den Eltern.

        Eine Kinder Animations-oder Entertainment Programm in den einschlägigen Touristenhotels ist kein beaufsichtigter Kindergarten. Das allerdings wissen viele (Touristik) Eltern nicht !!

        Gruß

        Hans

        ps @Silvia L  Schon mal die genauen Bedingungen der Baadingoo Kinderclubs gelesen, bezüglich der Verantwortung und Haftung ?

        Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • guzje1970G Offline
          guzje1970G Offline
          guzje1970
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wir haben schon mehrmal erlebt das wir den kleinen in der Kinderbetreuung abgegeben haben ,mit dem satz wir holen dich um 12 Uhr  hier wieder ab !
          So weit so gut ,wir zum Pool und um11 uhr stand unser Sohn neben uns
          Ich habe keine lust mehr da bin ich gegangen ..........
          Fand ich schon heftig er konnte noch nicht schwimmen und auf dem weg hätte er sich verlaufen können oder sonst was

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gastwirtG Offline
            gastwirtG Offline
            gastwirt
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ...da könnte aber auch ein kleiner Fehler in der Erziehung vorliegen 😆

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SonnePurS Offline
              SonnePurS Offline
              SonnePur
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Danke für die Antworten, war eh nicht für mich, meine Kids reisen schon alleine. 🙂

              Sonnige Grüße

              1 Antwort Letzte Antwort
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