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Brauche Hilfe

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • wolfullaW Offline
    wolfullaW Offline
    wolfulla
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo, wer kann uns weiterhelfen, haben folgendes Problem:
    In unserem letzten Thailandurlaub haben wir uns ein Hotel angesehen, welches uns auf Anhieb sehr gut gefallen hat.Der Manager selbst hat uns die Zimmer, Villas und den Strand gezeigt.
    Leider war der Preis pro Übernachtung für uns viel zu hoch, was wir dem Manager auch gleich gesagt haben. Daraufhin machte uns dieser ein super Angebot was eruns auch schriftlich bestätigte. Auf unsere Frage, wie wir zu diesem Preis ein Zimmer bekommen könnten, teilte er uns mit, daß das Hotel nicht ausgebucht sei und auch wegen der Weltwirtschaftskrise nicht damit zu rechnen sei, daß es 2010 ausgebucht ist.
    Im Juli  haben wir uns dann per mail mit dem Manager in Verbindung gesetzt und er schickte uns eine Bestätigung des Zimmers vom 30.12. 2009 -18.02.2010 auch der Preis blieb wie vereinbart.
    Es wurde eine Anzahlung von 10% des Gesamtpreises verlangt, welche wir auf ein Konto in Dänemark ( der Manager ist Däne ) überwiesen haben.
    Einige Tage später wurde uns auch die Anzahlung schriftlich bestätigt. Daraufhin haben wir einen Flug gebucht und freuten uns auf den kommenden Urlaub.
    Durch Zufall erfuhren wir nun, daß der Manager nicht mehr in dem von uns gebuchten Hotel arbeitet. Daraufhin setzten wir uns mit dem Hotel in Verbindung und es wurde uns mitgeteilt,
    daß keine Buchung eines Zimmers und auch keiene Anzahlung von uns vorliegt.
    Seit einer Woche nun vertröstet uns der neue Manager nun, daß er alles checken will und uns
    " in einem Tag oder so " eine Bestätigung zusenden will.
    Bis heute ist dies nicht passiert und wir glauben auch nicht mehr daran.
    Einer befreundeten Familie ist das gleiche passiert, auch sie stehen nun ohne Zimmer, aber mit einem gebuchten Flug da.
    Wir haben nun folgende Fragen:

    Können wir auf das gebuchte Zimmer zu dem Sonderpreis bestehen und wie können wir unsere Foderung durchsetzen?

    Ist es evtl. möglich die von uns geleistete Anzahlung zurückerstattet zu bekommen?

    Gibt es noch mehr Leute, denen das Gleiche passiert ist?

    Möchten noch hinzufügen, daß wir schon 15 Mal in Thailand Urlaub gemacht haben und noch nie betrogen wurden.
    Auch bei unserem letzten Urlaub haben wir das Geld für den Hotelaufenthalt auf ein deutsches Konto überwiesen, da der Manager ein Deutscher war.

    Es wäre schön, wenn uns jemand  unsere Fragen beantworten könnte.

    Sind uns nicht sicher ob wir den Namen des Hotels hier nennen dürfen.

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    • Sandra1971S Offline
      Sandra1971S Offline
      Sandra1971
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Tja, ob Ihr Euer Geld nochmal wieder seht, ist fraglich..Ich wäre schon stutzig geworden, wenn ich das Geld auf ein dänisches, statt thailändisches Konto hätte überweisen sollen, dänischer Manager hin oder her. Schliesslich GEHÖRT ihm das Hotel nicht.
      Habt Ihr denn eine offizielle Buchungsbestätigung vom HOTEL, also mit Briefkopf etc, oder nur vom Manager selbst? Im schlimmsten Fall müsst Ihr wohl Klage gegen Monsieur einreichen wegen Betrug bzw Unterschlagung, was aber nicht gerade von Erfolg gekrönt sein wird aufgrund der Nationalität bzw ob Ihr ihn überhaupt ausfindig machen könnt.
      Viel Glück,
      Sandra

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      • UteEberhardU Offline
        UteEberhardU Offline
        UteEberhard
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @wolfulla
         
        Hallo.
         
        1.) Es drängt sich der Verdacht auf, dass der dänische Hotelmanager in betrügerischer Absicht gehandelt hat. Mit der Bitte, den Anzahlungsbetragnach Dänemark zu überweisen, hätte man bereits sehr sensibel werden können.

        2.) Was auf Grund eines (Hotel/Zimmer) Angebotes in Thailand durchzusetzen ist, muß man nicht prüfen, weil es nicht zielführend ist. Wenn das Hotel "nicht will" wird man den Anspruch kaum durchsetzen. Das Hotel wird wie auch immer argumentieren ("Manager aus Dänemark war nicht autorisiert", "Irrtum" usw.usw.). Mag sein das nach thailändischem Recht theoretisch der Tatbestand eines Betruges vorliegt. Dieser daraus resultierende Rechtsanspruch ist aber realistisch von Deutschland aus kaum durchsetztbar.

        3.) Es gibt nur ein Argument für eine sehr günstige Preisstellung. Das ist der überdurchschnittlich lange Aufenthalt von über 6 Wochen. Langzeitgast bedeutet häufig Sonderkondition.

        4.) Prophylaktisch sollte man gegen den "Manager aus Dänemark" Anzeige erstatten. Dies führt allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit nicht zum gewünschten Erfolg (Erstattung der Anzahlung).

        Fazit: Insgesamt sehr salopp ausgedrückt, "schlechte Karten".

        "Recht haben" ist leider nicht immer gleichbedeutend mit "Recht bekommen".
        Gruß

        Hans

        Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

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        • DylanD Offline
          DylanD Offline
          Dylan
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Prüfen, inwieweit ein (EU-)Rechtsabkommen zwischen Deutschland und Dänemark existiert.

          Anzeige auf Verdacht wegen betrügerischen Handels gegen den Herren bei der Deutschen Polizei erstatten und dann unter Zuhilfenahme eines Anwaltes über die Bankverbindung den überwiesenen Betrag ausfindig machen und zurückfordern.

          So würde ich eventuell vorgehen.
          Ob's dann aber auch so klappt?

          Dies ist mein persönlicher Eindruck oder meine persönliche Meinung oder meine persönliche Erfahrung und muss nicht mit den Eindrücken oder den Meinungen oder den Erfahrungen anderer Personen übereinstimmen oder entsprechen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gabriela_maierG Offline
            gabriela_maierG Offline
            gabriela_maier
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich hätte dazu einige Fragen:

            wer hat den Eingang der Anzahlung bestätigt ? Mit einem offiziellem Formular ? Kam das aus Thailand oder aus Dänemark ? Falls ein offizielles Hotelformular existieren sollte, ist dort ein Geschäftsfüher namentlich genannt ? Gibt es eine homepage des Hotels in englischer Sprache, aus der u.U. Buchungs- und Zahlungskriterien genannt werden ? Und von welchem Betrag der Anzahlung sprechen wir hier ?

            Ich neige auch zu der Ansicht, das es sich hier um ein Gemauschel zwischen euch und dem damaligen Manager gehandelt hat. Das kann gut gehen, muss aber nicht. In der Finanzwelt würde man sagen: ein Hochrisiko-Produkt mit der Gefahr des Totalverlustes.

            Und das scheint hier leider der Fall zu sein. Ich würde deswegen nicht gutes Geld dem schlechten Geld hinterherwerfen. Mit den gebuchten Flügen kann man ja ohne Probleme ein ordentliches Hotel bekommen.

            Gruss Gabriela

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • AlikaA Offline
              AlikaA Offline
              Alika
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,
              es ist erstaunlich, wie blauäugig manche Menschen sein können, wenn sie etwas billiger bekommen möchten. Die anderen, die den vollen Preis bezahlen, sind in der Regel die Dummen. "Wer nichts wagt, der nichts gewinnt"; aber es kann ja auch mal anders kommen.
              Grüße
              Alika

              Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • wolfullaW Offline
                wolfullaW Offline
                wolfulla
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Es war mir von vorneherein klar, daß es sicherlich Menschen gibt, die eine gewisse Schadenfreude empfinden.
                Wir haben nie um den Preis des Hotels gefeilscht sondern schon beim Anblick der tollen Zimmer und des gesamten Hotels dem Manager gesagt, daß dies wohl nichts für unser Budget sei.
                Durch den Rückgang der Buchungen wegen der Weltwirtschaftskrise und den zeitweisen Unruhen in Thailand war es verständlich, daß die Hotels einen Rabatt gewähren. Denn besser die Zimmer werden gebucht, das Personal kann seine Arbeit behalten und auch die umliegenden Restaurants, Geschäfte usw. profitiiern von den Touristen, als keine Gäste zu haben.
                Anmerken wollte ich noch:
                Wir haben jedes Jahr einen bestimmten Betrag für unseren Urlaub,den wir auch ausgeben.
                Bekommen wir etwas günstiger und können etwas sparen, so kommt der Rest thailändischen Waisenhäusern, Schulen  oder sonst einem guten Zweck in Thailand zu.
                Schadenfreude ist also in diesem Fall nicht angebracht !!!!!!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LexilexiL Offline
                  LexilexiL Offline
                  Lexilexi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @wolfulla
                  nein, schadenfreude ist nicht angebracht.
                  aber antworten auf die fragen:
                  hast du ein offizielles schreiben vom hotel? (eingangsbestätigung?) usw.

                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • UteEberhardU Offline
                    UteEberhardU Offline
                    UteEberhard
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @Alika
                    Hallo.

                    @wolfulla berichtet hier sehr sachlich über die/ihre Erfahrungen bei einer möglichen Zimmerbuchung in einem Hotel in Thailand. Weiterhin fragt sie hier an, ob es für den geschilderten Vorgang Lösungsmöglichkeiten gibt. Im Gegensatz zu diversen anderen HC Beiträgen schreibt sie sachlich, ohne Emotionen und ohne verbale Unterstellungen.
                    Sie erwartet also hier im Reiseforum Ratschläge, Hilfe und vielleicht auch Unterstützung.

                    Da kommst dann aber du mit ironischen Vorwürfen, die in dieser Situation @wolfulla nicht benötigt und dazu auch keinesfalls hilfreich sind. Für ihre vielleicht etwas unsensible Vorgehensweise wurde sie vermutlich bereits bestraft, denn die Anzahlung ist wahrscheinlich nicht mehr "einzutreiben".

                    Gruß von Hans der hofft, dass du im Tourismusmarkt immer und überall die für dich richtige Entscheidung triffst und dir daraus niemals wirtschaftliche Nachteile entstehen.

                    Kapitalanleger, kommst Du nach Liechtenstein, tritt nicht daneben, tritt mittenrein.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • AlikaA Offline
                      AlikaA Offline
                      Alika
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @wolfulla

                      Nein, ich bin wirklich nicht schadenfroh, nur verwundert, dass Du und die befreundete Familie eventuell sämtliche natürliche Vorsichtsmaßnahmen über Bord werft, um einen besseren Preis zu erzielen. Der Meinung von Sandra schließe ich mich voll und ganz an.
                      Grüße
                      Alika

                      Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!

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                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @alika
                        deine meinung in allen ehren.
                        es geht aber in diesem thread nicht darum, wie wer was findet.
                        wolfulla bittet um rat. ihr ist nicht damit geholfen, wenn man sich über ihre vorgehensweise wundert, ärget, freut oder sonsige emotionen zeigt.

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • AlikaA Offline
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                          Alika
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @hans
                          Danke für Deine guten Wünsche!

                          Wenn der Weg schön ist, lass' uns nicht fragen, wohin er führt!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                            mosaikM Offline
                            mosaik
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            wolfulla wrote:
                            Daraufhin machte uns dieser ein super Angebot was eruns auch schriftlich bestätigte. Auf unsere Frage, wie wir zu diesem Preis ein Zimmer bekommen könnten, teilte er uns mit, daß das Hotel nicht ausgebucht sei und auch wegen der Weltwirtschaftskrise nicht damit zu rechnen sei, daß es 2010 ausgebucht ist.
                            Im Juli  haben wir uns dann per mail mit dem Manager in Verbindung gesetzt und er schickte uns eine Bestätigung des Zimmers vom 30.12. 2009 -18.02.2010 auch der Preis blieb wie vereinbart.

                            Wenn dieser Schriftverkehr / Angebot vom Hotel aus geschickt wurde, besteht - zumindest nach deutschem Recht - Anspruch auf Erfüllung des Vertrags. Die Frage erhebt sich allerdings, ob dies auch für das Urlaubsland zutrifft und wie man mit einem dortigen Gerichtsstand seine Forderung durchsetzen wird können...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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