Shampo muss im Hotel-Badezimmer vorhanden sein
-
Kölner Amtsgericht AZ 135C175/04
Kurzform : Ehepaar 14 tägige All Inclusive Reise Zillertal über
Weihnachten, Preis 2688,-- Euro. Klagte wegen diverser Mängel.
Das Paar bekam Schadenersatz in Höhe von 403,20 Euro zugesprochen.
Geld gab es für fehlendes Shampoo, in einem 3 Sterne Hotel
europäischen Standard gehört dies zur Grundausstattung.
Tischtennisplatte war da, Schläger keine. Mangel. Weil die Reise
mit Aktiv und Fun überschrieben war.
Nicht eingehaltene Ermäßigung auf Skipaß Mangel.
Silberfische in der Badewanne Mangel, weil diese Fische den Schluss auf eine etwas mangelnde Reinigung zulassen.
Kein Geld gab es für das Argument, man habe sich am Abreisetag
für die Rückreise am Frühstücksbüfett kein Lunchpaket zusammen
stellen dürfen. Dies war nicht zugesagt, deshalb kein Mangel.-Was es nicht so alles gibt -
gruss jürgen -
Hallo.
Da fehlen mir die Worte.
Also wenn ich nicht mal das Geld für ein eigenes Shampoo habe, dann bleibe ich besser zu Hause.
Und Silberfische habe ich auch hier zu Hause, hat glaube ich mit mangelnder Hygiene nicht wirklich was tu tun. Aber die Biester sind so schnell, jedenfalls schneller als ich. Da ich von Chemischer Keule nichts halte, so bleiben sie halt am leben. Mein Gott was für ein RIESIGES Problem.
Diese Leute sollten besser mit dem Popo zu Hause bleiben, aber da bekommen sie ja kein Geld für zurück.
LG Steffi -
@ kimaugust
Den Artikel im KStA hatte ich auch gelesen und mich gewundert.
Ich trete ja eher für die Belange der Kunden ein, aber das hier halte ich zumindest teilweise schon für übertrieben.
Das in den Hotelzimmern ausgelegte Shampoo ist in der Regel von der billigsten Sorte, das habe ich noch nie verwendet, das können die Hotelbesitzer sich, im wahrsten Sinne des Wortes, selber in die Haare schmieren.
Fehlende Tischtennisschläger? Normalerweise wird die Platte bereit gestellt, beim Tennis und Golf muß ich auch meinen eigenen Schläger mitbringen.
Silberfische in der Badewanne? Muß nicht unbedingt sein, da sollte der Hotelier schon drauf achten. Aber daraus jetzt einen rückerstattungspflichtigen hygienischen Mangel zu konstruieren, halte ich für leicht übertrieben.
Bleibt für mich als einziger berechtigter Mangel die nicht eingehaltene Ermäßigung auf den Skipaß.
Es handelte sich hier um einen außerordentlich verbraucherfreundlich eingestellten Richter, was ja eigentlich grundsätzlich nicht von Nachteil ist. Aber hier hat er übertrieben!
Ein anderer Richter hätte es sicher anders gesehen. Aber bei Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand! -
... wir diskutierten schon ein paar Mal über das Thema: Richter - hier, Richter - dort... und genau das ist es ja manchmal, was den Surfer und die Antwortenden auseinander reibt: was bei dem einen gilt, muss oder auch beim anderen gelten?!
Mitnichten eben, manchmal, und so.
Gruß
Peter -
Hallo,
ich zweifle bei solchen Meldungen daran, ob das alles tatsächlich so in der Entscheidung steht.
Ich habe in meiner Arbeit zu oft erlebt, daß die zitierten Entscheidungen ganz anders lauteten, wenn man sie komplett las - oder auch daß das in der Meldung zitierte Aktenzeichen gar nicht existierte....Falls an der Meldung was dran sein sollte:
Das Nichtgewähren einer zugesagten Ermäßigung auf den Skipaß und Skiausleihe würde mich auch empören, und daß man sich Tischtennisschläger ausleihen kann, wenn das Hotel eine Tischtennisplatte anbietet, finde ich auch selbstverständlich.Aber das fehlende Shampoo und die Geschichte mit dem Lunchpaket sind doch eher einen herzhaften Lacher wert als eine ernsthafte Diskussion!
Schöne Grüße
Cornelia -
Also Silberfische kann jeder haben.
Ich hatte die schon in nem Badezimmer in ner Uni-Klinik.
Ob sowas nen Mängel ist?
Wir sollten wohl alle besser hingucken, was am Boden so flitzt
Das Schampoo ist wirklich mistig, da hat Salvamor voll Rrecht.
Aber es gibt halt so Sparfritzen, die erst nen dicken Urlaub buchen und daheim gleich klagen um wieder Kohle zurück zu bekommen.
Würd mich mal interessieren wie lange die Rechtschutzversicherung sowas mitmacht.
Mir wäre das ja wirklich zu blöd auf Silberfischchen-Fotojagd zu gehen.
Wenn man bedenkt, daß die so flink sind.
Der hatte wirklich große Geduld und viel Zeit im Urlaub
Gruß
Melly -
schreibe von unterwegs, wird schon ankommen.
Du kannst ja beim Amtsgericht Köln, Telefon-Sammel-Nr. 0221-4770 anrufen, verlangst die Kammer 135 / 1.Instanz Zivilrecht
Fall 175 aus 2004 und nachfragen. Soll demnächst - soviel ich gehört habe - auch noch in einem entsprechenden Fachblatt veröffentlich werden. U.U..Ausserdem haben dieses Urteil, speziell wegen dem Shampoo, die Zeitschriften Focus und Spiegel kommentiert und wie ich zusätzlich erfahren habe, war auch ein Bericht im Fernsehen darüber, habe ich aber nicht gesehen. Gehen wir mal davon aus, dass es stimmt.
Sonst hätte ich ja auch im FunForum gepostet.
viele grüsse jürgen -
"kimaugust" wrote:
@coalaDu kannst ja beim Amtsgericht Köln, Telefon-Sammel-Nr. 0221-4770 anrufen, verlangst die Kammer 135 / 1.Instanz Zivilrecht
Fall 175 aus 2004 und nachfragen.Gehen wir mal davon aus, dass es stimmt.
Sonst hätte ich ja auch im FunForum gepostet.
viele grüsse jürgenO.K., gehen wir davon aus, daß es stimmt!
Allerdings vermute ich dennoch, daß in der Entscheidung das Shampoo nicht im Vordergrund stand.
Wenn doch, dann bin ich für ein Verschieben ins FunForum.Schönes Wochenende
wünscht
Cornelia