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Flug gestrichen-Alternative weicht um mehrere Tage ab

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  • LockenCopL Offline
    LockenCopL Offline
    LockenCop
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    ich habe mitte August eine Reise nach Mexico gebucht. Hinflug SOLLTE am 02.12. mit Air Berlin von Düsseldorf nach Cancun gehen, zurück am 20.12.

    Nachdem ich nun einen Sitzplatz reservieren wollte, habe ich auf der Air Berlin Page gesehen, dass der Hinflug gar nicht mehr angeboten wird. Die Flugstreichung wurde mir am Telefon durch Air Berlin bestätigt.
    Bei dem Reiseveranstalter nachgefragt, bekam ich nur die Antwort, dass ich lediglich bei dem Internetreisebüro des veranstalters angerufen hätte und man mir dort keine Auskunft erteilen konnte, was wie wann und warum.

    Nicht nur, dass ich bislang keine Informationen über den RV bekommen hätte, sagte mir die Dame im Reisebüro nun, dass der RVnoch die Hand über die ganze Sache hält und nur vage Auskünfte gebe.
    Lange Rede kurzer Sinn: der RV wird uns, nach Auskunft des Reisebüros nach Rücksprache mit dem RV, wahrscheinlich eine verkürzte Reise vom 29.11. (16 Tage) oder ab dem 06.12. !! anbieten.
    Wir sind 4 Pesonen und da ist es etwas schwieriger 4 Wochen vor Reisebginn die Urlaubsplanung zu ändern.
    Laut Homepage des RV wären noch Flüge am 1.12 verfügbar (für andere Hotels)..Laut RV selbst wohl nicht.
    Hat man die Möglichkeit auf diesen Flug zu bestehen ?
    Das gebuchte Hotel wird komischerweise gar nicht mehr angeboten, dafür jedoch andere der gleichen Kette mit Abflug am 1.12. und natürlich etwas teurer..
    Kann man die differenz einfordern?
    Wer kann mir helfen ???? 😞
    Ich weiß, ist etwas kompliziert, aber bin doch etwas hilf-und ratlos 😞

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    • CaptainJarekC Offline
      CaptainJarekC Offline
      CaptainJarek
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Antwort auf die 1. Frage: Nein!
      Antwort auf die 2. Frage: Nein!

      Am elegantesten wirst Du es lösen können, wenn Du kostenfrei stornierst ( + beim RV ggf. weitergehende Ansprüche anmeldest ) und einfach die andere Reise von Deinem Reisebüro einbuchen läßt.

      Viele Grüße.

      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • LockenCopL Offline
        LockenCopL Offline
        LockenCop
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        danke dir für die antwort !

        was verstehst du denn unter weitergehende ansprüche ? mein persönlicher weitergehender anspruch wäre, wie in frage 2 schon erwähnt, dass ich die etwas teurere reise dafür bekomme.. den differenzbetrag von ca. 100 € fänd ich persönlich als entschädigung schon nicht übel..
        aber da ich bislang noch keine erfahrungen mit solchen umständen hab sammeln können, weiß ich nicht, was oder wieviel man einfordern kann...

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • wukovitsW Offline
          wukovitsW Offline
          wukovits
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo

          Angesichts der Tatsache, das Du unter Zeitdruck stehst wirst Du um einen Anwalt wahrscheinlich nicht herumkommen. Oft reicht es aus - war bei mir 1999 der Fall - wenn der Anwalt dem Veranstalter einen Brief schreibt, und plötzlich liegt ein angemessenes Angebot am Tisch.

          Gruß
          Karl

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