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Umbuchung schon im Vorfeld vermeiden ??

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • FachfrauF Offline
    FachfrauF Offline
    Fachfrau
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir haben das Sol y Mar Dar el Madina für den nächsten Herbst gebucht. Ich habe jetzt hier gelesen, dass dies Hotel grundsätzlich überbucht wird. Wie kann ich dies im Vorfeld vermeiden ? Als Tipps stehen hier:
    ´Bei Buchung Verfügbarkeit bestätigen lassen.( Logisch ist das Hotel jetzt verfügbar, sonst könnte ich es doch wohl nicht buchen , oder ?? ) Schriftliche Zimmerbestätigung schicken lassen`( Vom Hotel, ein knappes Jahr im Voraus ?? )
    Oder soll ich an Schauinsland schreiben, dass ich eine Umbuchung auf gar keinen Fall akzeptieren werde, wenn noch gar nicht davon die Rede ist ?
     Grüße Karen

    Vilamendhoo Sept. 2019
    Fihalhohi März 2020

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    • PimbolibärchenP Offline
      PimbolibärchenP Offline
      Pimbolibärchen
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      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Schreib nach Schauland,das du keine umbuchung haben möchtes,den in den Bewertungen steht es sehr oft..........Warte dann darauf was Sie Dir schreiben ............dann hast du was in der Hand,wenn es leider doch passieren sollte. 😉

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      • curiosusC Offline
        curiosusC Offline
        curiosus
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        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        ...da Du schon gebucht hast, fällt der einfachste Weg für Dich weg einer Umbuchung (aus welchem Grunde auch immer) aus dem Wege zu gehen, nämlich die direkte Buchung beim Hotel... 😉

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          "...dann hast du was in der Hand,wenn es leider doch passieren sollte. "

          Nicht 😉 , sondern eher 😆

          Die Reise ist ja bereits gebucht und der Veranstalter wird sich hüten, im Nachhinein eine solche Bestätigung schriftlich zu geben.

          Ebenso wird das gebuchte Hotel auch kurz vor Anreise keine schriftliche Zimmerbestätigung schicken.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

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          • sonnenblume0309S Offline
            sonnenblume0309S Offline
            sonnenblume0309
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Es gibt eine ganz einfache Lösung. Man informiert sich vor der Buchung zB bei holidaycheck und wenn man damit nicht leben kann, bucht man ein anderes Hotel.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Was bitte soll man denn HC fragen, kurz vor der Buchung, ob das Hotel frei ist ? Oder ob man vor Überbuchung geschützt ist ? HC als Vermittler bekommt nur Daten vom RV geliefert. Man kann demzufolge in die hier geschilderte Problematik überhaupt nicht eingreifen.

              Überbuchungen sind in der Branche ein Thema, über das man nicht gerne spricht. Ökonomisch sind sie -aus Sicht der Branche- notwendig, um Angebote und Nachfrage besonders in der Hauptsaison in Übereinklang zu bringen. Die RV denken rational, die Urlauber eher emotional. Das passt aber nicht immer zusammen.

              Was den TO angeht: es wurde ein Reisevertrag geschlossen. Darin sind Reiseziel und Unterkunft sowie der Termin fixiert. Warum sollte man von Seiten des RV das noch einmal bestätigen ? Man hat doch -und das darf man zu diesem Zeitpunkt wohl unzweifelhaft unterstellen- die Absicht, diesen Vertrag in allen Punkten einzuhalten.

              Das sagt ab nichts über die Situation kurz vor Reisebeginn aus, sie kann sich ökonomisch aus Sicht des RV erheblich geändert haben. Ich habe bisher noch nie etwas erfahren können, welche Kriterien zugrunde gelegt werden, wenn jemand umquartiert werden muss.

              Das normale Rechtsempfinden: wer zuerst kommt malt auch zuerst. Überbuchungen sind im Zeitalter modernste IT-Technik nicht nachvollziehbar. Ich würde mir wünschen, das in absehbarer Zeit es auch für Überbuchungen Strafzahlungen geben wird. Habe gerade erst heute gelesen, das dies auch bereits bei Verspätungen des Fliegers ab 3 Stunden gelten wird, und nicht nur für Flugstornierungen.

              Gruss Gabriela

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • curiosusC Offline
                curiosusC Offline
                curiosus
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ...man kann sich z.B. bei HC darüber informieren, ob das gewählte Hotel bereits schon öfter durch Überbuchungen "aufgefallen" ist und kann dementsprechend dann eine andere Wahl buchen, wo dieser "Mangel" bislang nicht auftrat.

                Eine Sicherheit hat man dann zwar trotzdem nicht, aber man minimiert das potentielle Risko... 😉

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                • gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maierG Offline
                  gabriela_maier
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                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich würde eher fragen, ob der Veranstalter in der Vergangeheit schon des öfteren mit Überbuchungen aufgefallen ist. Das Hotel ist immer nur ein Erfüllungsgehilfe, für den hat er einzustehen. Der RV hat daher seinen Laden nicht im Griff, wenn es durch Verschulden des Hoteliers zu Überbuchungen kommen sollte. Das ist in der Praxis aber nicht vorstellbar. Und deswegen noch einmal ganz deutlich:

                  hat der RV ein Kontingent fix oder auf Option gebucht ist er auch verpflichtet, die Auslastung zu kontrollieren. Denn er sitzt am "point of sales". Und nicht der Hotelier. Nur auf Grund seiner ( des RV ) Aussagen buchen die Vermittler.

                  Es ist müssig darüber zu spekulieren, ob man in der Problematik von Überbuchungen auch von Absicht sprechen darf. Aber eine Frage darf man stellen: wem nützt das ??

                  Gruss Gabriela

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                  • curiosusC Offline
                    curiosusC Offline
                    curiosus
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    ...dem Hotelier, da er sein Haus so garantiert auch ausgelastet hat und damit haben sich auch gleichzeitig Deine anderen Mutmaßungen wieder relativiert... 😉

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • FachfrauF Offline
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                      Fachfrau
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Wenn ich das richtig verstehe, besteht die Möglichkeit, dass in dem Hotel mehr Zimmer belegt werden als da sind, da ja immer Leute abspringen und man nicht auf den leeren Zimmern sitzen bleiben will. Das kann ich aus wirtschaftlichen Gründen ja noch nachvollziehen.
                       Hier sieht es aber so aus, das der RV bewusst das eine gut laufende Hotel überbucht um die Gäste dann in dem anderen nicht so gut laufenden Hotel unterzubringen. Das finde ich zwar absolut unverschämt, aber da ich dies aus meiner Position nicht beweisen kann, bleibt mir dann nichts anderes übrig als dies hinzunehmen. Na danke schön, dann hoffen wir mal das Beste.

                      Vilamendhoo Sept. 2019
                      Fihalhohi März 2020

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                      • gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maierG Offline
                        gabriela_maier
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @ curi:

                        hmm., dem Hotelier ? Diese Logik erschliesst sich mir nicht. Wenn sein Haus voll ist, was hat er denn von zusätzlichen Buchungen ? Voller als voll geht nicht.

                        Das System und damit die Zugangskontrolle bleibt nach wie vor beim RV. Und wenn nun ein Hotel gut läuft, könnte man dann nicht u.U. auf den Gedanken kommen ( ökonomisch nachvollziehbar ), die Buchungen laufen zu lassen ?? Eine cash cow abzuwürgen -aus nicht ökonomischen Gründen- fällt sehr sehr schwer. Was interessiert mich der einzelne Urlauber, mich interessiert den Erfolg ( und meine Provisionen/Boni ) meines Unternehmens. Erinnert mich ein bischen -aber wirklich nur ein ganz kleines bischen- an aktuelle Fallbeispiele in anderen Bereichen.

                        Gruss Gabriela

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                        • curiosusC Offline
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          ...nun, viele Hoteliers leben eben nicht nur von RV sondern auch von Buchungen die direkt bei ihnen getätigt werden. Schöpfen dann tatasächlich mal die Veranstalter all ihre reservierten Plätze aus, kann es eben knapp werden. Es ist das gleiche Prinzip wie bei den Airlines, auch dort werden Flüge überbucht, weil man aufgrund der Erfahrungswerte eben mit ×% Schwund am Flugtag rechnet, der natürlich auch einmal ausbleiben kann. Die Airlines suchen ja nicht nur aus Jux eben dann Passagiere, die für z.B. € 600 Taschengeld und Extra-Übernachtung/-Essen auf den nächsten Flug sich umbuchen lassen... 😉

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                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Wie die airlines das mit den Überbuchungen regeln, nun, damit kann man ganz sicher leben. Aber es darf nicht vergessen werden: bei den airlines geht es um einen Flug und dann um eine Alternative, die zeitlich ganz eng liegt.

                            Beim Urlaub geht es um 1 oder 2 oder 3 Wochen. Sollte eine Überbuchung mit anlog € 600.-- für eine Woche und entsprechend dann mehr geahndet werden sehe ich in Zukunft das Problem der Überbuchung als beinahe fast gelöst.

                            Ich weiss, du bist ein Freund der Direktbuchungen. Aber weisst du auch Zahlen über das Verhältnis der Pauschalurlauber zu den Direktbuchern ? Wenn ein Hotel möglicherweise zu 98% seine Buchungen über die RV erhält ( ich halte die Zahl für realistisch ) bleibt das Risiko der Überbuchungen bei den RV.

                            Gruss Gabriela

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                            Antworten Zitieren
                            • curiosusC Offline
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                              curiosus
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              ...ich denke das der Anteil der Direktbuchungen sehr wesentlich von der Region/dem Land abhängig ist und im Mittel ganz sicher weit oberhalb des von Dir genannten Anteils liegt. Denn mit nur 2% unabhängigem Buchungsvolumen wird wohl sehr schnell der ein und andere Hotelier sein Haus schließen müssen... 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • AntoniaWA Offline
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                                AntoniaW
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                @gabriela_maier
                                Deiner Argumentation nach dürfte es bei den Veranstalter weder den Status "auf Anfrage" noch "ausgebucht" o.ä. geben. Veranstalter A bis Z können doch aber nur auf Ihre Kontingente blicken und Buchungswünsche annehmen oder ablehnen. Was nebenan beim nächsten Veranstalter oder auch direkt beim Hotel in der Kontingentfrage vor sich geht, ist doch gar nicht bekannt. Wie kann dann die alleinige Verantwortung beim Veranstalter liegen?

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maierG Offline
                                  gabriela_maier
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @AntoniaW

                                  Warum ich die Veranstalter immer in der Pflicht sehe ? Bei einer Pauschalreise ist für den Urlauber der RV der alleinige Vertragspartner. Der Hotelier fungiert als Erfüllungsgehilfe des RV, die Verantwortung liegt deswegen für alle Tätigkeiten des Hoteliers beim RV. Sollte dieser ( der Hotelier ) permanent gegen ein vereinbartes Leistungsspektrum verstossen, -und dazu zählen selbstverständlich auch und erst recht Überbuchungen- kann der Urlauber aber gegen das Hotel nicht vorgehen. Warum sollte er auch, der RV ist und bleibt verantwortlich. Wer für das Versagen verantwortlich ist bleibt für den Urlauber unerheblich. Das sollen die Beteiligten in ihren Innenverhältnissen klären. Juristisch nennt man das "Organisationsverschulden". Das bedeutet im Klartext, der RV hat sein Angebot durchgängig so zu organisieren, das es zu keiner Zeit in einem Teilbereich zu einem Organisationsversagen kommt.

                                  Soviel zu der hier öfters verbreiteten Meinung, das Überbuchungen in der Mehrzahl durch die Hoteliers verursacht werden.

                                  Ich hoffe, es ist unstrittig, das jeder Reiseveranstalter zu jeder Zeit durch seine EDV in der Lage ist, den Status der Auslastung seiner Kontingente ( fix und optional ) abzurufen. Es spricht nichts dagegen -und sollte betriebswirtschaftlich unabdingbar sein- das der RV rechtzeitig erkennt, das ein Urlaubsziel "brummt" und die Nachfrage seine Kontingente überschreiten wird.

                                  Er muss sich dann aber um zusätzliche Kontingente bemühen, die er korrekt vermarkten kann. Möglicherweise müssen ja andere Veranstalter was zurückgeben, oder das Hotel hatte noch weitere Kapazitäten frei. Das wäre alles in Ordnung.

                                  Ich unterstelle niemandem etwas. Eine denkbare Alternative wäre es, die "cash cow" laufen zu lassen. Ökonomisch nachvollziehbar, aber das in der Gewissheit, das da nichts mehr geht, ich weiss nicht, wie man das bezeichnen dürfte.

                                  Ich bin aber recht zuversichtlich, das es analog zu den aktuellen Urteile bezgl. Stornierungen und Verspätungen von Flügen und den damit verbundenen Ausgleichzahlungen auch für den Problembereich "Überbuchungen" bald ähnliche Gerichtsentscheidungen geben wird.

                                  Gruss Gabriela

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • LexilexiL Offline
                                    LexilexiL Offline
                                    Lexilexi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    @gm
                                    ein schönes paradies, das du da beschreibst.
                                    sicherlich wünscht sich jeder urlauber, von überbuchungen verschont zu bleiben.
                                    aber hast du mal dran gedacht, dass man dann erheblich verluste hat?
                                    und diese verluste werden natürlich auf die kommenden reisepreise drauf geschlagen.
                                    ich glaube kaum, dass jeder gewillt ist, ein paar hunderter mehr für seinen urlaub zu berappen.
                                    in der theorie hören sich deine thesen immer echt sehr goldig an.
                                    mit der realität, mit zielerfüllung, kundenzuwachs, gewinne einfahren hat das aber sehr wenig zu tun.

                                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • CaptainJarekC Offline
                                      CaptainJarekC Offline
                                      CaptainJarek
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Gabilein hat mal wieder ganz grundsätzliche Sachen nicht verstanden. Selbstverständlich liegt die Schuld für Überbuchungen in aller Regel bei den Hoteliers und nicht den Veranstaltern. Bei der überaus verbraucherfreundlichen Rechtssprechung in Deutschland wäre alles andere für den Veranstalter auch mittel- und langfristig völlig ruinös.
                                      Und wenn das alles schön per EDV und mit festen Kontingenten geregelt werden würde ... prima ... dann hätten wir alle keine Probleme. So läuft das aber in der Praxis regelmäßig nicht! Ein Beispiel von vielen: Die gängigen Stop-Sale-Verträge.
                                      Der Hotelier und der Veranstalter vereinbaren bspw. das der Veranstalter soviele Zimmer zum Preis von 100,- EUR verkaufen kann wie er will, an jedem Datum! Nach dem Verkauf meldet ihm der Veranstalter regelmäßig die Anzahl der verkauften Zimmer und gut ist. Und nur wenn der Hotelier ihm einen "Stop-Sale!" für einen bestimmten Termin übermittelt ( weil das Hotel da schon voll ist ) darf er dieses Hotel für diesen Termin nicht mehr anbieten. Aber diesen Stop-Sale zögern viele Hoteliers einfach zu lange heraus ( zumeinst mit Gewinnoptimierungsabsicht, keine Frage! ) und irgendwann sind sie halt überbucht.
                                      Das ist blöd für den Kunden, blöd für das Reisebüro, blöd für den Reiseveranstalter ... und natürlich auch blöd für den Hotelier, der vom RV dafür kräftig in Regress genommen wird. Warum wird´s trotzdem in vielen Fällen von den Hoteliers auf dieser Welt so gemacht? Weil´s sich regelmäßig lohnt.

                                      Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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                                      • gabriela_maierG Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        @captain:

                                        schöne Erzählung. Nur bleibt trotzdem bestehen, das der RV auch für diese von dir geschilderten Machenschaften der Hoteliers ( die ich übrigens in der so geschilderten Form für mehr als zweifelhaft halte ) verantwortlich.

                                        Wer den Mist baut ist mir als Bucher im Grunde egal. Mein Vertragspartner ist und bleibt der RV. Soll der doch in seinen Geschäftsabläufen klare Verhältnisse schaffen. Alles, was CJ hier schildert ist -wenn man es will- lösbar. Aber will man das wirklich ?

                                        @lexilexi:

                                        ich bin sehr verwundert, wenn du den ökonomischen Interessen einer Branche einen überbordenden Stellenwert einräumst, und damit sogar ( Konjunktiv ) "mögliche Absichten in Kenntnis von Überbuchungen" rechtfertigst. Das kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen. Das ist Verkaufen von einer Verpackung ohne eines wesentlichen Inhaltsbestandteiles.

                                        Gruss Gabriela

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                                        • CaptainJarekC Offline
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                                          CaptainJarek
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Alles was ich hier schildere ( "Machenschaften" ) läßt sich lösen? Warum?! Das ist keine ungewollte Konzeption!
                                          Und das der RV haftet ist doch unstrittig?!

                                          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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