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Kerosinzuschlag bei Neckermann und TUI für Winterreisen 05/06

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  • PlejadiP Offline
    PlejadiP Offline
    Plejadi
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Kann Neckermann für eine bereits im Juni gebuchte und angezahlte Reise nachträglich noch Kerosinzuschlag erheben? Die Restzahlung erfolt 4 Wochen vor Flug. (Ende November)
    Oder können die Veranstalter nur für jetzt neu gebuchte Reisen, nach Bekanntgabe, dass Kerosinzuschlag erhoben wird, zusätzlich kassieren?

    LG Plejadi

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    • schrottyS Offline
      schrottyS Offline
      schrotty
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Ich habe gehört, dass der Zuschlag nur für Neubuchungen gilt, aber ich kann nicht sagen ob sie es rechtmäßig dürten, dass sie den Zuschlag nachträglich draufhauen. Aber ich denke solange du an der Reise nichts mehr änderst, bzw. umbuchst geht das gar nicht.

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      • mosaikM Offline
        mosaikM Offline
        mosaik
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Bei bestehenden Reiseverträge ist die Nachverrechnung unzulässig, selbst wenn eine Änderungsklausel unterschrieben wurde.

        Denn diese Änderungsklausel setzt voraus, dass der Kunde eine nachvollziehbare Kalkulationsaufstellung vom Veranstalter bekommt - was allerdings ja nie der Fall ist.

        Es gab erst vor weniger Jahren in dieser Sache ein ganz eindeutiges Urteil und daran sollten sich die Veranstalter endlich halten.

        Kerosinzuschläge können nur bei Neubuchungen ausgehandelt werden.

        Gruß
        Peter

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        • PlejadiP Offline
          PlejadiP Offline
          Plejadi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo schrotty und Peter
          Vielen Dank für die Antworten 😄
          LG Plejadi

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          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            also bei tui zum beipiel steht es auch ganz deutlich drin:
            für buchungen ab dem 04.10. wird ein kerosinzuschlag erhoben.
            dann wird es bei den anderen veranstaltern wohl ähnlich sein

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • reisegernR Offline
              reisegernR Offline
              reisegern
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Habe damals auch nachträglich für meine Reise einen Kerosinzuschlag zahlen müssen. Habe dann später in der Presse ein Urteil gelesen, dass dies nicht rechtsgültig gewesen sei, und alle damaligen Kunden könnten das Geld zurückfordern. Das habe ich dann auch getan und den Betrag auf Heller und Pfennig zurückerstattet bekommen. 😄

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