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Erfahrungen xxxxx

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  • beachcomberB Offline
    beachcomberB Offline
    beachcomber
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    wir haben über xxxxxxxx im September online eine Pauschalreise in die Türkei gebucht. Es wurden Reisegutscheine in Höhe von 50 Euro angeboten mit dem Versprechen, dass wir am 15. des Folgemonats nach Rückkehr aus dem Urlaub (also bei uns Mitte November, wenn ich das richtig interpretiere, da Rückkehr im Oktober) einen Verrechnungsscheck über 50 Euro erhalten sollen. Leider warten wir auf diesen Gutschein immer noch und auf meine Email-Anfrage vom 30. November haben wir bisher auch keine Antwort erhalten.
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit dem Reisebüro gemacht? Welche Möglichkeiten gibt es, diesesen Gutschein noch zu erhalten?
    Danke schon mal, Angela

    =====

    Hallo Angela,

    da es hier um einen Reisevermittler und nicht um einen Reiseveranstalter handelt, wurde der Name gemäß unserer Forenregeln entfernt.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Wenn Dir das nicht zu aufwändig ist, schicke Ihnen eine Rechnung mit Kopie des Gutscheines.
      Nach 30 Tagen eine Mahnung + Mahngebühren, danach ein Mahnbescheid incl. Mahngebühren und Zinsen, eine Vollstreckung ...

      So würde es Dir gehen, wenn Du jemandem 50 Euro schuldig bleibst.

      Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • juanitoJ Offline
        juanitoJ Offline
        juanito
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Einmal schreibst du Verrechnungsscheck und einmal Gutschein.

        Was wurde denn versprochen?

        Gutschein für die nächste Reisebuchung oder ein Verrechnungsscheck, also Geld aufs Konto?

        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

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        • bernhard707B Offline
          bernhard707B Offline
          bernhard707
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wobei V'-Scheck nicht immer Geld aufs Konto bedeuten muss, kann auch evtl. mit Rücklastgebühr vom Konto verbunden sein.

          Life is too short to limit your vision ... indeed

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • beachcomberB Offline
            beachcomberB Offline
            beachcomber
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            Wortlaut Schreiben des Reisebüros:

            'In Form eines Verrechnungsschecks werden wir Ihnen am 15. desFolgemonats nach Rückreise eine Rückvergütung über € 50,- zukommen lassen.'

            Ist doch eindeutig, oder? Es handelt sich um diese typischen 50 Euro Gutschein-Aktionen, die von vielen anderen Reisebüros zeitweilig auch angeboten werden. Man musste bei Buchung der Aktionscode angeben.

            Was meint Ihr, welche Chance auf das Geld habe ich wohl? Danke.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • wod3174W Offline
              wod3174W Offline
              wod3174
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              nja...

              Der "Verrechnungsscheck" ist doch völlig ok. Mit dem Verrechnungsscheck gehe ich zu meiner Bank und lasse ihn meinem Konto gutschreiben. Das ist völlig normal und ein übliches Verfahren.

              Zitat aus dem Scheckgesetz:
              Für den Postversand werden von Firmen in der Regel Verrechnungsschecksgenutzt. Hier wird durch den Vermerk "Nur zur Verrechnung" auf dem Scheckdie bezogene Bank angewiesen, den Scheck nur im Wege der Kontogutschrifteinzulösen. Der Verrechnungsscheck ist somit gewissermaßen eineSonderform des Überbringerschecks, der allerdings von der bezogenenBank nicht bar ausgezahlt werden darf. Der Empfänger muß den Scheckin der Regel über seine Bank zum Inkasso und Gutschrift des Gegenwertsauf sein Konto einreichen (Par 39 ScheckG).

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              • mcgeeM Offline
                mcgeeM Offline
                mcgee
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,
                wenn kein Geld, V, Gutschein oder sonstwas kommen sollte, hast Du wahrscheinlich auf dem Ausflug nach Pamukkale zu wenig eingekauft 😄 😆 .
                Hast Du keine Adresse mit Telefonnummer vom RV ?
                Was sagt er/sie ?
                LG

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