welcher Katalog ist gültig
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Hallo zusammen,
wie sieht es aus, wenn man am 01.11., also zur Zeit als ausschließlich der Winterkatalog (Oeger) vorlag, eine Reise für den Sommer gebucht hat - welche Leistungsbeschreibung ist nun bindend? In diesem Fall handelt es sich auch um die Familienzimmerbeschreibung und ist insofern unterschiedlich, da im Winterkatalog, von dem ich ausging, zwei getrennte Räume, wie auch 2 Bäder für 4 Personen vorhanden waren und nun das Familienzimmer nur noch als 1 Zimmer, zwar gleicher Größe aber mit 2 Sofabetten angeboten wird.
Wer kennt sich aus?
Gruß lalala
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...bindend ist der Katalog für den Reisezeitraum. Buchungen erfolgen ja eigentlich auch erst, wenn der Katalog dann vorliegt. Vorher gibt es meines Wissens nach nur die Optionsbuchung, die nach dem erscheinen des dann gültigen Kataloges und Preisen innerhalb von 14 Tagen storniert oder bestätigt werden kann...

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.....wer kennt sich aus ?

Du kennst aber doch den Thread "Doppelzimmer statt Familienzimmer" klick hier !
Warum hast Du Deine Frage nicht auch dort gestellt ? -
@curiosus,
nein - es ist eine richtige Buchung gelaufen und auch bestätigt. Keine Besonderheiten.
Ich gehe von der Beschreibung der zu dem Zeitpunkt ausgeschriebenen Leistungen aus. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keinen Sommerkatalog.
Insofern also unklar? oder vielleicht doch klar?lalala
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klar hätte ich dort fragen können, aber da ging es um ein anderes Hotel und einen anderen Veranstalter. Ist aber sicherlich ähnlich. Mich interessiert auch nicht eines jeden persönliche Auffassung, sondern mehr die rechtliche Lage und auch die Erfahrungen derer, welche so etwas vielleicht auch erlebt haben und wie dies dann ausgegangen ist.
lalala
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Ein Reisevertrag muss auf irgendeiner Basis, die schriftlich festgehalten wird, abgeschlossen werden:
Ich buche für Sommer 2010 im November 2009
... auf der Preis- und Informationsbasis Sommer 2009 oder Winter 2009/10 --> glaube nicht, dass dies ein Reiseveranstalter fixbestätigen wirdJede Buchung für eine Saison, für die der Veranstalter noch keinen verbindlichen Katalog und Preisteil herausgegeben hat, ist rechtlich auch nicht abgeschlossen. Auf welcher Basis auch?
Hat man also jetzt eine Reise "gebucht" und erfährt mit Erscheinen des tatsächlich gültigen Katalogs von Änderungen, so muss der Veranstalter dem Kunden eine angemessene Entscheidungsfrist (von zwei, drei Wochen) einräumen, diese neue Situation anzuerkennen oder kostenfrei zu stornieren.
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Thx mosaik,
es wurde kein Katalog benannt, wenn man die Leistungs- bzw. Katalogbeschreibung angeklickt hat, dann kam die Winterbeschreibung, welche getrennte Zimmer für ein Familielmzimmer, wie auch 2 Bäder auswies. - Allein beim Durchblättern des neu erschienen Sommerkatatlogs fiel mir auf, dass dort die Familienzimmer anders beschrieben werden. Ich habe noch nicht nachgefragt, da ich zunächst einmal wissen wollte, was nun gültig ist und was nicht. Habe allerdings die Befürchtung, dass es nachteilig ausgehen könnte. Vielleicht kann man ja vor Ort noch etwas ändern...... Mein Interesse ist nach wie vor die Rechtslage, welche ja vermutlich nicht so deutlich zu sein scheint.
Jedenfalls danke ich Dir für Deine Auskunft. Stornierung würde ich nicht wollen, da die Preise mittlerweile in die Höhe gegangen sind.
lalala
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Doch, mosaik hat die Rechtslage sehr deutlich klar gemacht (Winter/Sommer-Katalog).
Neues Angebot = Grund für Ablehnung und kostenlosem Storno durch Dich.
Ansonsten das neue Angebot akzeptieren und ggfls. vor Ort mit dem Manager On Duty verhandeln, ...oder am am Anfang war das Feuer.
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@bernhard0707,
habe kein neues Angebot bekommen. Habe es lediglich beim Durchblättern des Sommerkataloges, welches natürlich jetzt da ist, bemerkt. Seitens des Veranstalters also kein neues Angebot erhalten. - Ja - ich werde gegebenenfalls dann vor Ort verhandeln. Danke auch ir für Dein Interesse und Deinen Ratschlag.
und schöne Weihnachten!
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noch einmal danke mosaik. Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, dass Du nicht gründlich die Rechtslage erklärt hättest. Nein - ich habe es schon verstanden. Allerdings müsste ich in diesem Fall ja den Reiseveranstalter kontaktieren, wenn ich das richtig verstehe. Ich habe ja nichts anderes erhalten, als meine Buchungsbestätigung unmittelbar nach Buchung. Habe es ja nur selber bemerkt, dass die Kataloge so unterschiedlich sind. Bisher glaubte ich, dass es auf das Buchungsdatum ankommt und den Katalog, welcher zu diesem Zeitpunkt gültig war.
Man geht ja eigentlich davon aus, dass das gebucht ist, was man angeboten bekam - eigentlich...Schöne Weihnachten wünscht
lalala -
@lalala - ich habe dich schon richtigt verstanden.
Also: du hast im Internet gebucht? Wenn dort als "Grundlage" die Winterkatalogbeschreibung war und du diese vor Abschluss der Buchung bestätigen musstest, handelt es sich bei der nun tatsächlich vorliegenden Leistungsbeschreibung um eine Änderung eines geschlossenen Reisevertrages.
Davon hätte dich der Veranstalter informieren müssen, samt der Aufzählung der dir zustehenden rechtlichen Möglichkeiten.
Aber vielleicht hatte er noch keine Zeit dazu...
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So ist es, ich habe sogar nach Buchung (im November) noch in ortsansässigen Reisebüros nach den neuen Sommerkatalogen gefragt, welche es definitiv noch mehrere Wochen danach nicht gab. Es gab lediglich den Winterkatalog. Also gehe ich nun davon aus, dass wenn ich nichts höre, dass ich zu diesen Bedingungen gebucht habe. Solllte sich noch etwas tun, dann werde ich es hier berichten.
Danke