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welcher Katalog ist gültig

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • lalalaL Offline
    lalalaL Offline
    lalala
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen,

    wie sieht es aus, wenn man am 01.11., also zur Zeit als ausschließlich der Winterkatalog (Oeger) vorlag, eine Reise für den Sommer gebucht hat - welche Leistungsbeschreibung ist nun bindend? In diesem Fall handelt es sich auch um die Familienzimmerbeschreibung und ist insofern unterschiedlich, da im Winterkatalog, von dem ich ausging, zwei getrennte Räume, wie auch 2 Bäder für 4 Personen vorhanden waren und nun das Familienzimmer nur noch als 1 Zimmer, zwar gleicher Größe aber mit 2 Sofabetten angeboten wird.

    Wer kennt sich aus?

    Gruß lalala

    lalala

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...bindend ist der Katalog für den Reisezeitraum. Buchungen erfolgen ja eigentlich auch erst, wenn der Katalog dann vorliegt. Vorher gibt es meines Wissens nach nur die Optionsbuchung, die nach dem erscheinen des dann gültigen Kataloges und Preisen innerhalb von 14 Tagen storniert oder bestätigt werden kann... 😉

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      • fraenniF Offline
        fraenniF Offline
        fraenni
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        .....wer kennt sich aus ? ❓

        Du kennst aber doch den Thread "Doppelzimmer statt Familienzimmer" klick hier !
        Warum hast Du Deine Frage nicht auch dort gestellt ?

        "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

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        • lalalaL Offline
          lalalaL Offline
          lalala
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @curiosus,
          nein - es ist eine richtige Buchung gelaufen und auch bestätigt. Keine Besonderheiten.
          Ich gehe von der Beschreibung der zu dem Zeitpunkt  ausgeschriebenen Leistungen aus. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keinen Sommerkatalog.
          Insofern also unklar? oder vielleicht doch klar?

          lalala

          lalala

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • lalalaL Offline
            lalalaL Offline
            lalala
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @fraenni,

            klar hätte ich dort fragen können, aber da ging es um ein anderes Hotel und einen anderen Veranstalter. Ist aber sicherlich ähnlich. Mich interessiert auch nicht eines jeden persönliche Auffassung, sondern mehr die rechtliche Lage und auch die Erfahrungen derer, welche so etwas vielleicht auch erlebt haben und wie dies dann ausgegangen ist.

            lalala

            lalala

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Ein Reisevertrag muss auf irgendeiner Basis, die schriftlich festgehalten wird, abgeschlossen werden:

              Ich buche für Sommer 2010 im November 2009
              ... auf der Preis- und Informationsbasis Sommer 2009 oder Winter 2009/10 --> glaube nicht, dass dies ein Reiseveranstalter fixbestätigen wird

              Jede Buchung  für eine Saison, für die der Veranstalter noch keinen verbindlichen Katalog und Preisteil herausgegeben hat, ist rechtlich auch nicht abgeschlossen. Auf welcher Basis auch?

              Hat man also jetzt eine Reise "gebucht" und erfährt mit Erscheinen des tatsächlich gültigen Katalogs von Änderungen, so muss der Veranstalter dem Kunden eine angemessene Entscheidungsfrist (von zwei, drei Wochen) einräumen, diese neue Situation anzuerkennen oder kostenfrei zu stornieren.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • lalalaL Offline
                lalalaL Offline
                lalala
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Thx mosaik,

                es wurde kein Katalog benannt, wenn man die Leistungs- bzw. Katalogbeschreibung angeklickt hat, dann kam die Winterbeschreibung, welche getrennte Zimmer für ein Familielmzimmer, wie auch 2 Bäder auswies.  - Allein beim Durchblättern des neu erschienen Sommerkatatlogs fiel mir auf, dass dort die Familienzimmer anders beschrieben werden. Ich habe noch nicht nachgefragt, da ich zunächst einmal wissen wollte, was nun gültig ist und was nicht. Habe allerdings die Befürchtung, dass es nachteilig ausgehen könnte. Vielleicht kann man  ja vor Ort noch etwas ändern...... Mein Interesse ist nach wie vor die Rechtslage, welche ja vermutlich nicht so deutlich zu sein scheint.

                Jedenfalls danke ich Dir für Deine Auskunft. Stornierung würde ich nicht wollen, da die Preise mittlerweile in die Höhe gegangen sind.

                lalala

                lalala

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                • bernhard707B Offline
                  bernhard707B Offline
                  bernhard707
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Doch, mosaik hat die Rechtslage sehr deutlich klar gemacht (Winter/Sommer-Katalog).

                  Neues Angebot = Grund für Ablehnung und kostenlosem Storno durch Dich.

                  Ansonsten das neue Angebot akzeptieren und ggfls. vor Ort mit dem Manager On Duty verhandeln, ...oder am am Anfang war das Feuer.

                  Life is too short to limit your vision ... indeed

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • lalalaL Offline
                    lalalaL Offline
                    lalala
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @bernhard0707,

                    habe kein neues Angebot bekommen. Habe es lediglich beim Durchblättern des Sommerkataloges, welches natürlich jetzt da ist, bemerkt. Seitens des Veranstalters also kein neues Angebot erhalten. - Ja - ich werde gegebenenfalls dann vor Ort verhandeln. Danke auch ir für Dein Interesse und Deinen Ratschlag.

                    und schöne Weihnachten!

                    lalala

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • lalalaL Offline
                      lalalaL Offline
                      lalala
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @mosaik,

                      noch einmal danke mosaik. Ich möchte nicht, dass der Eindruck entsteht, dass Du nicht gründlich die Rechtslage erklärt hättest. Nein - ich habe es schon verstanden. Allerdings müsste ich in diesem Fall ja den Reiseveranstalter kontaktieren, wenn ich das richtig verstehe. Ich habe ja nichts anderes erhalten, als meine Buchungsbestätigung unmittelbar nach Buchung. Habe es ja nur selber bemerkt, dass die Kataloge so unterschiedlich sind. Bisher glaubte ich, dass es auf das Buchungsdatum ankommt und den Katalog, welcher zu diesem Zeitpunkt gültig war.
                      Man geht ja eigentlich davon aus, dass das gebucht ist, was man angeboten bekam - eigentlich...

                      Schöne Weihnachten wünscht
                      lalala

                      lalala

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • mosaikM Offline
                        mosaikM Offline
                        mosaik
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @lalala - ich habe dich schon richtigt verstanden.

                        Also: du hast im Internet gebucht? Wenn dort als "Grundlage" die Winterkatalogbeschreibung war und du diese vor Abschluss der Buchung bestätigen musstest, handelt es sich bei der nun tatsächlich vorliegenden Leistungsbeschreibung um eine Änderung eines geschlossenen Reisevertrages.

                        Davon hätte dich der Veranstalter informieren müssen, samt der Aufzählung der dir zustehenden rechtlichen Möglichkeiten.

                        Aber vielleicht hatte er noch keine Zeit dazu...

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • lalalaL Offline
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                          lalala
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          So ist es, ich habe sogar nach Buchung (im November) noch in ortsansässigen Reisebüros nach den neuen Sommerkatalogen gefragt, welche es definitiv noch mehrere Wochen danach nicht gab. Es gab lediglich den Winterkatalog. Also gehe ich nun davon aus, dass wenn ich nichts höre, dass ich zu diesen Bedingungen gebucht habe. Solllte sich noch etwas tun, dann werde ich es hier berichten.

                          Danke

                          lalala

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