Flug ausgefallen / Wohnung verdreckt
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Hallo!
Mein Freund und ich machen derzeit Urlaub in London. Wir sind gestern unter ziemlichen Strapazen angereist. Unser Flug mit EasyJet wurde gecancelt und wir mussten kurzfristig umbuchen. Vor Ort wusste keiner Bescheid und bei EasyJet kam unter der 0900-nummer nicht durch. Ein mann sagte uns lediglich, dass EasyJet uns das Geld für den ausgefallenen Flug zurückgibt. Wäre es denn da möglich, vielleicht noch mehr zu bekommen? Es ist schließlich nicht unser Problem, dass der Flug ausgefallen ist. Er ist wegen schlechtem Wetter am Flughafen Gatwick ausgefallen.
Zu unserem größeren Problem: Wir sind in einer Ferienwohnung und diese ist fürchterlich!
- Verstaubt
- Extrem laut -> an unserer Wand geht der Abfluss von unseren Übermietern entlang und das ist wirklich laut. Selbst mein Freund, der bei Presslufthammer und dergleichen schlafen kann, wachte dadurch auf. Dazu hört man jeden Schritt des nachbarn über einen sehr deutlich. Ist wie in einer Techno-Disco^^
- Dreckiges Besteck -> Man kann es wirklich nicht verwenden. Es kleben überall Essensreste dran. Der pfannenwender schlägt Bläschen, da ihn irgendeiner vermutlich geschmolzen hat. Die Töpfe bieten den gleichen schaurigen Anblick. Es stinkt in der Küche auch sehr aufgrund der ganzen Essensreste, die dort dran kleben.
- Herd -> Ebenfalls komplett verdreckt. Eingetrocknete Flüssigkeiten am Backofenfenster und an den Schaltern. Man kann diese überhaupt nicht anfassen.
Besteht da eine Chance, dass wir Geld zurückbekommen können, wenn wir das gleich vor Ort reklamieren? Wir haben fast 1000€ für die Wohnung bezahlt und auch Geld für eine Reinigung (50 Pfund) und da sehen wir es nicht unbedingt ein, dass wir in so einem Loch wohnen...
Über eine Antwort und Hilfe würde ich mich sehr, sehr freuen!
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Nur was zu Eurem ausgefallenen Flug: mehr rausschlagen könnt Ihr nicht. Seid froh, dass easyjet Euch überhaupt das Geld zurückzahlt! Schlechtes Wetter ist höhere Gewalt und da hat man normalerweise keinen Anspruch auf Ersatz....
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Hallo London Holiday,
das Problem mit den Flügen bei der aktuellen Wetterlage hat ja sehr viele getroffen. Ihr seid wenigstens in London angekommen. Andere hängen bei Easyjet immer noch auf dem Flughafen herum und warten . Wegen vermutlich "höherer Gewalt" durch die Wetterbedingungen sind die Ansprüche eher eingeschränkt.
Wegen der Wohnung: Direkt vor Ort gebucht - Vermieter schriftlich einschalten.
Gebucht in Deutschland über Veranstalter: Ebenfalls sofort schriftlich um Abhilfe ersuchen, da "Reiseleitungen" bei Städtetrips eher nicht zugegen sind.Gruß privacy
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LondonHoliday wrote:
Wäre es denn da möglich, vielleicht noch mehr zu bekommen? Es ist schließlich nicht unser Problem, dass der Flug ausgefallen ist. Er ist wegen schlechtem Wetter am Flughafen Gatwick ausgefallen.
Nein dafür bekommst Du nicht noch mehr.Schließlich ist der Ausfall des Fluges auch nicht das Problem von EasyJet. Wie du schon sagst: Der Flug ist wegen schlechtem Wetter ausgefallen. Schlechtes Wetter ist "Höhere Gewalt". Weder Du noch EasyJet können was dafür.
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Hallo!
Danke für eure Antworten! Mit den Flügen hatte ich mir schon gedacht. Ist ja auch nicht das große Drama, nur ärgerlich. Aber wir haben es da wirklich gut getroffen gehabt...
Zur Wohnung: Wir haben sie bei der Agentur direkt gebucht gehabt. Werden diese jetzt schriftlich kontaktieren per E-mail und sie bitten, etwas gegen den Schmutz und den Gestank zu tun. Wenn sie sich bis morgen nicht gemeldet haben, werden wir sie anrufen.
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Zur Wohnung:
Sammelt unbedingt Beweismaterial. Also Foto´s vom Dreck, noch besser sind allerdings Videoaufnahmen. Denn wenn Ihr etwa beanstandet an der wohnung, dann seid Ihr in der Beweispflicht, das die Wohnung wirklich in solch einem Zustand ist.
Ansonsten wünsche ich euch dennoch nen guten Urlaub, frohe Weihnachten und einen guten Rutsch.
FG sidekumköyfan
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Macht detaillierte Fotos von den Mängeln und reicht eine Beschwerde vor Ort bei Eurem Reiseveranstalter ein.
Dasselbe macht Ihr dann noch mal zu Hause. Dort wendet Ihr Euch mit den Fotos und Euren Vorderungen nochmals an Euren Reiseveranstalter.
Heute sind mal wieder alle schneller als ich...

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Danke!
Fotos haben wir gestern schon gemacht und werden wir auf jeden Fall einreichen. Der Gestank wird zwar schwer werden zu beweisen, aber probieren geht über studieren, Wir lassen jedenfalls nichts unversucht.
Liebe Grüße und euch auch schöne Feiertage
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Ich kann die Reaktion bzgl. Flug - ... ärgerlich... nicht ganz nachvollziehen. Winter bedeutet Schneefall, Eis, Kälte. Der Mensch hat zwar viel - technisch - erreicht, aber die Naturgewalten kann er nicht beeinflussen.
Haben wir Menschen denn schon verlernt, Natur und Umwelt zu verstehen?
Wie ich schon oft geschrieben habe: Reisen bleiben ein Abenteuer!
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Also bezueglich der "Hoeheren Gewalt" bin ich mir neuerdings gar nicht mehr so sicher. Schliesslich wurde nun ja "durchgeurteilt", dass ein Defekt am Fluggeraet niemals ein "unvorhersehbar und ploetzlich eingetretenes" Ereignis im Sinne der "Fluggastverordnung" sein koenne, das zu einem Wegfall des Anspruchs auf Ausgleichszahlungen fuehrt. Ein Flugzeug sei ein technisches Geraet, das einem natuerlichen Verschleiss unterworfen sei und somit koenne ein Defekt auch nicht ploetzlich und unvorhersehbar eintreten. Technische Geraete gehen halt auch manchmal kaputt und damit sei immer zu rechnen.
Folgt man nun dieser richterlichen Argumentation, dann muss man zu dem Ergebnis kommen, dass ein Flugausfall aufgrund extremer Witterungsumstaende ebenfalls nicht zu einem Wegfall des Anspruchs auf Ausgleichzahlungen fuehren kann, weil eben im Winter immer auch mit Schnee zu rechnen ist und ein Schneesturm im Winter somit keineswegs ploetzlich und unvorhersehbar sein kann.
Wenn das betreffende Gericht schon die (mangelnde) Einwirkungsmoeglichkeiten der Fluggesellschaft beim technischen Defekt unbeachtet laesst, warum dann nicht auch beim Wetter?
Ist natuerlich nur ein Gedankenspiel. Mit hoher Wahrscheinlichkeit duerfte eine entsprechende Klage abgeschmettert werden. Die Begruendung duerfte aber im Hinblick auf das oben angesprochene Urteil recht spannend werden.
Gruss
CAM -
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Ah, ich verstehe! Du schreibst dann also sicherheitshalber auch den Beschwerdebrief an den Reiseversanstalter noch mal ab, so als Kopie für Dich. 
Auch Dir noch einen schönen 2. Weihnachtstag.
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DerCaveman wrote:
Folgt man nun dieser richterlichen Argumentation, dann muss man zu dem Ergebnis kommen, dass ein Flugausfall aufgrund extremer Witterungsumstaende ebenfalls nicht zu einem Wegfall des Anspruchs auf Ausgleichzahlungen fuehren kann, weil eben im Winter immer auch mit Schnee zu rechnen ist und ein Schneesturm im Winter somit keineswegs ploetzlich und unvorhersehbar sein kann.
Na ja, grundsätzlich kann ich deiner Argumentation folgen und sie grundsätzlich bestätigen. Aber spinne ich deine obigen Überlegungen weiter, dürfte es keine Versicherungen geben, da jeder Versicherungsfall eintreten könnte.Es heißt aber doch ab und dann in den Begründungen der Gerichte, dass nur mit zumutbaren Mitteln abwendbare Ereignisse nicht als außergewöhnliche Gründe gelten. Will heißen, hat eine Fluglinie nachweisbar alle Checks, Tests usw. absolviert und ist der Teil auch sonst nicht anfällig oder augenscheinlich labil gewesen, urteilen sie schon zugunsten der Fluglinien.
Auf das Winterwetter umgelegt werden die Fluglinien in Zukunft anbieten: "Flüge zwischen 1.10. und 31.3. finden nur dann statt, wenn die Bodentemperatur mehr als +10° Grad beträgt." - Mit so einer Einschränkung in ihren AGB wären sie alle Probleme wieder los und die Kunden können würfeln...