Hausverwaltung hat meinen Keller einfach leergeräumt,ohne mein Wissen!
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Heute bin ich immer noch nicht schlauer geworden.
Habe heute bei der Hausverwaltung angerufen.Die wußten (angeblich) nicht warum/wie das passieren konnte.Die wollten wenn sie was neues wissen zurückrufen.Als ich von der Arbeit kam natürlich kein Anruf auf dem AB.
Die sollen bloß nicht denken das die einen ewig hinhalten können. -
Hallo Woodstöckchen
lass Dich nicht verkohlen. Wenn heute kein Rückruf erfolgt ist, würde ich schriftlich umgehend eine Frist setzen, bis der sich die Hausverwaltung äußern kann. Ich würde direkt eine Liste beilegen, in der die verschwundenen Dinge und deren Wert aufgeführt sind. -
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hallo Lexilexi,leider ist das eingetreten was ich befürchtet hatte: Die Sachen sind alle entsorgt worden.Man hat bei der Übergabe wohl die zugehörigen Keller verwechselt.Unverschämtheit!
Jetzt soll ich eine Liste mit den Sachen die drin waren zur Hausverwaltung schicken.
Mal sehen was die dann anbieten.Habe mal durchgerechnet,das alles zusammen ca 770 Euro wert war. Die sollen mich bloß nicht mit einem Mini Betrag abspeisen!Normal müßten die mir als Entschuldigung noch was obendrauf zahlen. -
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Woodstöckchen wrote:
Man hat bei der Übergabe wohl die zugehörigen Keller verwechselt.
Ich hab den Thread jetzt erst gesehen und nach Deinem Eingangsposting GENAU DAS vermutet. Die Bereitschaft der Hausverwaltung Schadenersatz zu leisten, ist ja schon mal ein Anfang.Nur nix vergessen beim Liste schreiben.

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Sehr gute Empfehlung, lieber Dirk...

Mann sollte auch immer daran denken:
"Die anderen sind auch nicht auf den Kopf gefallen."Tipps zur Nachweispflicht:
Der Nachweis der Schadenhöhe ist immer vom Anspruchsteller zu führen, und zwar nach Möglichkeit durch Nachweis des Anschaffungspreises und des Alters mit Hilfe der seinerzeitigen Anschaffungsrechnung.Grundsätzlich ist der zu entschädigende Gegenstand selbst das bedeutendste Beweismittel für die Ermittlung der Schadenhöhe. An diesem Beweismittel sind alle Daten zu überprüfen, die der Zeitwertermittlung dienen.
Privatkunden sind gesetzlich nicht verpflichtet, Rechnungsbelege aufzubewahren. Allerdings darf von Privatkunden im Hinblick auf die 2-jährige gesetzliche Gewährleistung erwartet werden, dass Rechnungsbelege mindestens für diesen Zeitraum aufbewahrt werden.
Liegt bei Privatkunden keine Rechnung mehr vor, so sind die Anschaffungsdaten von diesem schriftlich zu erklären. Sollten sich nachvollziehbare Zweifel an der Richtigkeit der Rechnung bzw. der behaupteten Anschaffungsdaten ergeben, dann lassen sich in der Regel unter Hinweis auf die Nachweislücken und eventuelle Widersprüche höhere Zeitwertabzüge rechtfertigen, als in der Zeitwerttabelle angegeben.
Quelle: VERSTEEGEN ASSEKURANZ -
Derzeitiger Zwischenstand:
Ich habe die Liste eingeschickt.Die Hausverwaltung hat diese jetzt an ihre Versicherung weiter geleitet.Bin mal gespannt was die rausrücken.Jetzt muß erst mal wieder gewartet werden,bis die Versicherung sich bei der Hausverwaltung meldet und die dann bei mir. -
@ woody
und versicherungen lassen sich bekanntlich sehr viel zeit, wenns um schadensegulierung geht. das kenn ich zur genüge.
wehe, man hängt aber mit seiner beitragszahlung mal etwas hinterher, schon hat man ne mahnung am hals. meine ich allgemein. deine versicherung hat ja damit nix zu tun.
da bin ich auch mal gespannt, wie das ausgeht. ne frechheit is es allemal. -
caribiangirl wrote:
@ woody
und versicherungen lassen sich bekanntlich sehr viel zeit, wenns um schadensegulierung geht. das kenn ich zur genüge.
wehe, man hängt aber mit seiner beitragszahlung mal etwas hinterher, schon hat man ne mahnung am hals. meine ich allgemein. deine versicherung hat ja damit nix zu tun.
da bin ich auch mal gespannt, wie das ausgeht. ne frechheit is es allemal.so ein quark.
ín der schadenhöhe kann jeder vertreter mal eben ohne bemühung der schadenabteilung regulieren. es wird nur probleme mit den zuständigkeiten und regressmöglichkeiten geben.
und wenn du mal klamm bist, dann sprich mit deinem haus-und hof-versicherungsvertreter, der kann dann für dich einen mahnstopp setzen lassen.
-sprechenden menschen kann durchaus mal geholfen werden-
aber pauschal mal eben alles über einen kamm zu scheren, ohne zu wissen, wovon man redet, ist ja soooo einfach. -
Die Hausverwaltung hatte sich letzte Woche bei mir gemeldet,ich sollte eine Kostenaufstellung für die Versicherung schicken.Die genauen Preise wußte ich natürlich nicht mehr,also habe ich geschätzt

Bin mal gespannt,wie lange es jetzt wieder dauert,bis es was neues gibt. -
@ lexi
unterstelle mir bitte nicht dass ich nicht weiß wovon ich rede!
ich kann dir aus eigener erfahrung 4 bsp nennen, in denen sich die schadensregulierung über wochen raus zog. nicht weil event. betrug unterstellt wurde, bzw geprüft wurde, einfach weil sie 100 ausreden fanden um weniger zahlen zu müssen.
mir fällt spontan keine versicherung ein, die SOFORT reguliert. nichtmal wenn es nur um einen geringen schaden von ein paar euro geht ( zb haftpflicht ). -
"mir fällt spontan keine versicherung ein, die SOFORT reguliert. nichtmal wenn es nur um einen geringen schaden von ein paar euro geht ( zb haftpflicht )."
Du kennst sie ja schliesslich alle
