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Fehlende Info zu Sondertarif/Stornobedingungen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
11 Beiträge 6 Kommentatoren 4.8k Aufrufe
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  • PieeepserP Offline
    PieeepserP Offline
    Pieeepser
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    ich habe gerade meinen Urlaub in Kalifornien im April geplant und dafür Anfang der Wochen einen Flug nach San Francisco und rückzu von L.A. gebucht. Das günstigste Angebot gab's bei ×Werbung×, ein Flug der von Continental angeboten wird.

    Damit habe ich jetzt folgendes Problem: Die Planung hat sich noch mal völlig über den Haufen geworfen und die Reise soll sich ein Woche nach vorn verschieben. Außerdem würde ich nun gern zuerst L.A. ansteuern und dann von S.F. zurückfliegen.Ich würde also gern umbuchen und bin mir durchaus bewusst, dass das bisschen was kosten wird.

    Mein Problem ist, dass ich wohl bei ×Werbung× einen Flug gebucht habe, den man nicht umbuchen kann. Die Stornokosten sind nach telefonischer Auskunft vom Kundendienst so hoch wie der Preis des Fluges. Allerdings war davon bei Buchung nicht die Rede. Laut den Info von ×Werbung× die bei der Buchung gegeben wurden, betragen die Kosten für Umbuchungen/Storno 50 EUR Service + Umbuchungsgebühr Airline + evtl. Mehrkosten durch Tarifänderung... Auch bei der Airline Continental hat man keine Chance, die verweisen darauf, dass man einen Spezialtarif bei ×Werbung× gebucht hat, der nur bei denen geändert werden kann.

    Ist das jetzt einfach blöd gelaufen oder hätte nicht ×Werbung× darauf hinweisen müssen, dass es sich um einen Spezialtarif handelt, bei dem keine Umbuchung möglich ist?! Wäre halt gut,  wenn ich auf damit einen Widerruf begründen könnte, denn so einen Tarif/Vertrag wollte ich nicht abschließen.

    Hat damit schon jemand Erfahrungen gesammelt?

    Gruß in die Welt!
    Piepser

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    • curiosusC Offline
      curiosusC Offline
      curiosus
      Gesperrt
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ...Flug abharken und neu buchen. Das nennt man Lebenserfahrung wenn man über solche Vermittler vermeintlich billig bucht und sich die Buchungsbedingungen nicht entsprechend vorher genau ansieht... 😉

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • bernardo2001B Offline
        bernardo2001B Offline
        bernardo2001
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,

        ich kenn das nur so, dass sich in der Regel bei der Preisausschreibung irgendwo ein Info-Icon befindet, klickt man drauf, hat man die genauen Tarifbedingungen und spaetestens beim endgueltigen Absenden der Buchung muss man bestaetigen, dass man die AGB gelesen hat.

        Also nicht immer die Schuld beim Anbieter suchen.

        Viele Gruesse
        bernardo2001

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        • mkfpaM Offline
          mkfpaM Offline
          mkfpa
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Nur in den AGB's steht wohl kaum was ueber die Umbuchungs- / Stornierungsbedingungen fuer jeden erdenklichen Tarif.
           
          Ich habe aber keine Ahnung wie die gaengige Rechtsprechung, bei fehlenden Hinweisen auf Buchungskonditionen, ist. Du solltest dich mal erkundigen ob du deswegen mit einer Stornierung wegen Erklaerungsirrtum eine Chance hast.
           
          Knackpunkt wird dabei wohl sein ob tatsaechlich nirgends die genauen Buchungskonditionen angegeben waren.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • PieeepserP Offline
            PieeepserP Offline
            Pieeepser
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Dank für die Hinweise. Ich habe mich nochmal durch das Buchungsprozedere geklickt. Die AGBs hatte ich ja überflogen, da stand nichts zu Umbuchungen/Storno, außer dass der Anbieter eine  extra Servicegebühr von 50 EUR erhebt... Dieselbe Info steht dann auch, wenn man die Tarifbestimmungen anklickt. Aber um die eigentlichen Tarifbedingungen der Airline einsehen zu können muss man dann nochmal "Tarifbestimmungen anzeigen" drücken und da kommt dann das:

            FOR LAXCODE FARES NOTE - GENERAL RULE DOES NOT APPLY CANCELLATIONS BEFORE DEPARTURE TICKET IS NON-REFUNDABLE. WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER. NOTE - WAVIERS MUST BE EVIDENCED BY DEATH CERTIFICATE. -------- REFUND PERMITTED BEFORE DEPARTURE IN CASE OF REJECTION OF VISA. IN THIS CASE A CHARGE OF EUR 100 APPLIES EMBASSY STATEMENT REQUIRED. -------- REFUND OF UNUSED FEES AND TAXES PERMITTED. EXCEPTION- THE TICKET PURCHASER IS NOT ELIGIBLE FOR A REFUND OF THE PASSENGER FACILITY CHARGE TAX ON UNUSED NONREFUNDABLE OR EXPIRED TICKETS. AFTER DEPARTURE TICKET IS NON-REFUNDABLE. WAIVED FOR DEATH OF PASSENGER OR FAMILY MEMBER. NOTE - WAVIERS MUST BE EVIDENCED BY DEATH CERTIFICATE. -------- REFUND OF UNUSED FEES AND TAXES PERMITTED. EXCEPTION- THE TICKET PURCHASER IS NOT ELIGIBLE FOR A REFUND OF THE PASSENGER FACILITY CHARGE TAX ON UNUSED NONREFUNDABLE OR EXPIRED TICKETS. CHANGES ANY TIME CHANGES NOT PERMITTED. NOTE - CHANGES MADE TO OTHER THAN THE FIRST TICKETED FLIGHT -- NO CHANGES FOR TICKETED FARE. -- -- CHANGE MADE TO OTHER THAN THE FIRST TICKETED FLIGHT RESULT IN THE NEW ITINERARY NO LONGER QUALIFYING FOR THE ORIGINAL TICKETED FARE - THE FULL VALUE MAY BE APPLIED TOWARD A HIGHER QUALIFYING FARE - USING FARES IN EFFECT OF THE ORIGINAL TICKET DATE UPON PAYMENT OF FARE/TAX DIFFERANCE. --VOLUNTARY CHANGES CONDITIONS MAY APPLY FOR AUTOMATEDREISSUE/REVALIDATIONREFER TO PENALTIES CATEGORY *PE FOR DETAILS

            Also ich würde eigentlich erwarten, dass der Anbieter auf Sondertarife konkret hinweist. Stattdessen wird aber mit der Angabe der Zusatzgebühren, die Möglichkeit der Umbuchung/Stornierung sugeriert. Nun seh ich ein, dass man so viel Service bzw. Transparenz bei einer Online Buchungsagentur offensichtlich nicht erwarten darf.
            Sei's drum, wenn jemand von euch aus dem Text oben noch etwas Hilfreiches herauslesen kann, dann wäre ich echt dankbar.

            Grüße,
            Piepser

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            • mkfpaM Offline
              mkfpaM Offline
              mkfpa
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Man kann leider nicht mehr sehen bei wem du gebucht hast. Falls das ein Anbieter / Vermittler in Deutschland war koenntest du eventuell eine Chance haben.
               
              Denn wenn dir Tarifbestimmungen nur in englisch angezeigt werden und das auch nur nach mehreren Klicks, die du aktiv auswaehlen musst, kannst du dich eventuell tatsaechlich auf einen Erklaerungsirrtum berufen.
               
              Frag doch mal bei einer der Verbraucherschutzorganisationen nach, eventuell gibt es dazu ja schon einen Praezedenzfall.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • curiosusC Offline
                curiosusC Offline
                curiosus
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                ...der Vermittler ist außen vor, da die Geschäftsbedingungen der Airline gelten (steht in den AGB) und diese sagen nun einmal explizit aus, daß die Tickets nicht umbuchbar bzw. erstattbar sind.
                Daher schrieb ich ja schon, daß man dieses als Lebenserfahrung verbuchen sollte, auch wenn diese ein paar €uros eben kostet... 😉

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                • privacyP Offline
                  privacyP Offline
                  privacy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Unabhängig von der Gesamtsituation stehen Dir auf alle Fälle die Erstattung der Steuern und Gebühren dieser Flugbuchungen zu und das kann schon einen beträchtlichen Teil des Gesamtpreises ausmachen.

                  Gruß privacy

                  Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                  Bertrand Russell (1872-1970)

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                  • PieeepserP Offline
                    PieeepserP Offline
                    Pieeepser
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Danke für die Anmerkungen. Habe heute nochmal beim Kundenservice angerufen. Offenbar erstatten amerikanische Airlines die Steuern und Gebühren nur noch zum Teil. Nach den Bearbeitungsgebühren des Anbieters von 50 EUR bleibt wohl nix mehr übrig, dass man mir erstatten kann...

                    Gruß, Piepse

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                    • Bifi44B Offline
                      Bifi44B Offline
                      Bifi44
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Dann bleibt noch die Anfechtung über "nur englischsprachige" Vertragsbestandteile. Wenn ich über einen deutschen Veranstalter buche ist Gerichts und Vertragssprache immer noch deutsch.

                      Oder ist seit neuem Multilingualität Voraussetzung für Geschäftstätigkeit?

                      MfG  Rainer

                      Non Je ne regrette rien (Edith Piaf)

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                      • privacyP Offline
                        privacyP Offline
                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Zumal der Anbieter bei der Erstattung nicht in Anspruch genommener (staatlicher) Leistungen wie Flughafengebühren, Sicherheitsabgaben etc. diese komplett weiterzuleiten hat. Diese hat er rein treuhänderisch eingenommen und ist verpflichtet, die auch komplett zu erstatten. Es handelt sich ja nicht um eine Änderung und folglich auch keine Änderungsgebühren.

                        @pieeepser
                        Mit der Telefoniererei mit der Hotline wirst Du weiter nur der 2. Sieger sein. Mach es einfach schriftlich und fordere die Dir zustehenden Erstattungen.

                        Der ADAC hat gerade eine interessante Info zum Thema "Erstattung von Steuern und Gebühren" veröffentlicht, wobei es sich um europäische Airlines handelte. Das Thema bedarf noch einer dringlichen Klärung und Vereinheitlichung.

                        Gruß privacy

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                        Bertrand Russell (1872-1970)

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