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Baulärm bewußt verschwiegen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • RolfyR Offline
    RolfyR Offline
    Rolfy
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Muss mich mal an Euch wenden mit einer Frage. Wir haben ab dem 6. März für 2 Wochen Türkei gebucht wobei das eigentliche Angebot war für 6 Nächte im Hotel Amara Dolce Vita und es gab 7 Nächte im Hotel Sultan of Side kostenlos dabei.

    Jetzt hat sich aber heraus gestellt das im Sultan of Side ein Neubau errichtet wird und es von 7:30 Uhr bis 22:30 Uhr Baulärm gibt und das dem Veranstalter bekannt war, dieses wurde aber nicht bei der Buchung mitgeteilt.

    Problem ist jetzt das der Veranstalter sagt, da dieses Hotel kostenlos von uns genutzt werden kann ist ein Umbuchen nicht möglich und wir müssen den Baulärm in Kauf nehmen.

    Ist das so einfach möglich, haben wir da keinerlei Rechte nur weil das Hotel eine Zugabe des Veranstalters ist.

    Hotel aus diesem Beitrag
    83%
    Hotel Sultan of Side
    Türkische Riviera/Türkei
    Zum Hotel

    Tunesien - Les Orangers Beach Resort - 5.3.2011 bis 19.3.2011

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    • kiotariK Offline
      kiotariK Offline
      kiotari
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo !

      Wer ist der RV ???

      Wenn Du 14 Tage buchst und bezahlst wieso ist dann das 2.Hotel kostenlos ?

      LG

      Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • LexilexiL Offline
        LexilexiL Offline
        Lexilexi
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        @kiotari
        und wenn du weißt, wer der va ist, dann kannst du die frage beantworten?
        was hat das denn mit dem va zu tun.???
         
        zu deiner zweiten frage: lies doch mal richtig, was rolfy gschrieben hat:
        "Wir haben ab dem 6. März für 2 Wochen Türkei gebucht wobei das eigentliche Angebot war für 6 Nächte im Hotel Amara Dolce Vita und es gab 7 Nächte im Hotel Sultan of Side kostenlosdabei"

        Das "F" in Montag steht für Freude.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • AntoniaWA Offline
          AntoniaWA Offline
          AntoniaW
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Eine kostenlose Umbuchung i. S. v. Hoteländerung sollte schon möglich sein, nicht aberdie ksotenlose Umbuchung i. S. v. Hotelnutzung. Wenn der Mehrpreis der zweiten Hotelwoche übernonnem wird, sollte ein beschaulicher Urlaub bis zur letzten Minute möglich sein.

          Was wären denn die Alternativen ... früher abreisen?

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • salamander1S Offline
            salamander1S Offline
            salamander1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Einem geschenkten Gaul..schaut man nicht ins Maul..nimm die kostenlosen Tage mit dem Baulärm in Kauf..oder lass es bleiben, sorry, aber wenn Du nichts dafür bezahlst , was willst Du dann einfordern??????

            Einem frohen Gemüt lacht die Sonne auch bei Regenwetter.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • kiotariK Offline
              kiotariK Offline
              kiotari
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              [Lexilexi :](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=5335',%20'mhcprofile'))

              Nach dem RV hab ich nur gefragt weil es mir nach so "kaffeefahrtverdächtig" vorkommt.
              Wer bietet heutzutage schon was kostenlos ohne Hintergedanken an ?

              LG

              Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • LexilexiL Offline
                LexilexiL Offline
                Lexilexi
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                kiotari wrote:
                [Lexilexi :](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=5335',%20'mhcprofile')

                Nach dem RV hab ich nur gefragt weil es mir nach so "kaffeefahrtverdächtig" vorkommt.
                Wer bietet heutzutage schon was kostenlos ohne Hintergedanken an ?

                LG

                ja, kiotari.
                aber zur beantwortung der frage von rolfy muss man das nicht wissen.
                lassen wir doch den to nicht im glauben, dass ich, wenn er mir meine persönliche neugierde befriedigt, auch helfen kann.
                hilft doch keinem.

                Das "F" in Montag steht für Freude.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • BienekindB Offline
                  BienekindB Offline
                  Bienekind
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Hört sich wie S.nn..k..r-TV an. Die machen solche Angebote. Und wenn man nachrechnet, bekommt man nix, aber auch gar nix geschenkt. 😞 Umbuchen wird da auch nicht möglich sein, da sich das Angebot speziell auf diese beiden Hotels bezieht. Und eine Übernachtung in Pamukkale ist sicher auch dabei. Ein ähnliches Angebot macht S.....kl.. zur Zeit mit dem Amara Dolce Vita und dem Side West Resort als 2. Hotel. Falls der Veranstalter nicht von sich aus ein anderes Hotel wählt, bleibt wahrscheinlich nur ein Storno.  2 Wochen in einem 5*-Hotel bekommst du zu deinem Reisezeitpunkt im Übrigen für rund 400 Euronen...also nix mit kostenloser Nutzung des 2. Hotels. Das ist vielleicht ein Argument dem Veranstalter gegenüber.
                  LG
                  Marianne

                  Hotel aus diesem Beitrag
                  84%
                  Side West Park Hotel
                  Türkische Riviera/Türkei
                  Zum Hotel
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                  • Mr. RossyM Offline
                    Mr. RossyM Offline
                    Mr. Rossy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !

                    =====
                     
                    Hier kommt das Reiserecht zur Hilfe.
                     
                    Ganz allgemein postuliert ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die Leistung, hier Reise, so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und fehlerfrei ist!

                    Beachtlich sind hierzu die Maßgaben nach § 651c Abs. 2 BGB & § 651d Abs. 2 BGB.
                     
                    Gemäß ausgeworfenem Urteil der 2.ten Instanz bzw. im zweiten Rechtzug wurde festgestellt, dass ein Hinweis auf Bautätigkeiten vorher gut sichtbar gegeben werden muß, andernfalls liegt ein Reisemangel vor. So mein Verständinnis der diversen Urteile.

                    Quelle:
                    Landgericht Frankfurt a.M. (Urteil vom 31.01.2008 - 2- [24 S 243/06](http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=24 S 243/06). (Pflicht zum ausdrücklichen und gut sichtbaren Hinweises)

                    man vergleiche bitte auch mit:
                    Urteil des AG Köln vom 28.08.2007 133 U 640/05 Pressemitteilung des AG Köln
                    Urteil des AG Bad Homburg vom 07.01.1997, 2 C 3263/96-19, NJW-RR 1997, 819,
                    OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.10.1997

                    mfG
                    H. Rossy

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