Fahren unter Alkohol
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Hallo Freunde,
wie allen bekannt, passieren immer wieder Fälle, wo Persönlichkeiten unseres öffentlichen Lebens mit staatlichen Vorgaben, Massregelungen bzw. Gesetzen in Konflikt kommen.
Das kann natürlich jedem Bürger unseres Landes passieren, nur steht eben nicht jeder im öffentlichen "Rampenlicht" oder ist gar Entscheidungs- und Würdenträger in unserem Land.
Passiert mir also heute abend bei uns in der Innenstadt eine tolle Geschwindigkeitsüberschreitung oder ich fahre nach der Flasche Rotwein eine Strassenlaterne oder gar Fussgänger um, werde ich morgen sicher nicht mehr hier im Forum schreiben und ich auch ev. pleite werden, weil ich ja sehr viel auf mein Auto angewiesen bin etc. etc.. Im schlimmste Falle gelte ich als vorbestraft - viele Wege für die Zukunft sind somit verbaut.
Ich würde es natürlich akzeptieren, weil mir mein Fehlverhalten bewusst ist.
Jetzt aber meine Frage:
Sollten wir in bestimmten Situationen bzw. bei Beteiligung öffentlich bekannter und wichtiger Personen Ausnahmen zulassen ?
Ich sage nein - jeder Mensch in unserem Staat muss gleich vor dem Gesetz sein !
Wie die Realität aber manchmal aussieht......- naja !
Bin gespannt auf Eure Sicht !
Erwin -
Ich hab für 0,3% gestimmt.
Wisst Ihr noch?
Die 0,5-Promille-Grenze in der Schweiz wurde wieder aufgehoben. "Ab dem 1. Januar 2006 beträgt für Autofahrer der zulässige Alkoholgrenzwert wieder 0,8-Promille. Wie eine gesamtschweizerische Studie der ETH Zürich ergeben hat, hat die Unfallhäufigkeit seit Einführung der 0,5-Promille-Grenze stark zugenommen. Auffällig sei, dass speziell zur späten Stunde und an Wochenenden die mittel- bis schweren Unfälle eine noch nie dagewesene Zahl erreichten. Untersuchungen der Polizei haben ergeben, dass die Ursache darin liege, dass seit dem 1. Januar 2005 die Männer nicht mehr alkoholisiert heimfahren, sondern sich von den Frauen abholen lassen."
oder 
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Sehe ich auch so wie jordan!
Vorallem auch deshalb, weil man bei generellem Nein erst garnicht in die Versuchung kommt.
Sehe es bei mir selbst:
Wie allgemein bekannt, trinke ich gerne Bier oder einen guten Wein bzw. sekt.
Und natürlich gerne zu einem guten Essen.
Und danach fühleich mich immer sehr wohl, habe die Meinung, dass ich voll in der Lage noch Auto zu fahren, vollreaktionsfähig bin.
Und bei meiner Körperstatur ohnehin so ein paar Bier keine Wirkung zeigen usw. usw.
Mag ja auch sein, dass ich mich so fühle - nur ist dieses Fühlen dann auch wirklich immer richtiges Handeln ??
Und wenn ich dann eben weiss, dass ich Autofahren generell nur ohne Alkohol darf, komme diese Gefühle garnicht erst auf.....
Und ich nehme sofort ein Taxi ! -
"Sollten wir in bestimmten Situationen bzw. bei Beteiligung öffentlich bekannter und wichtiger Personen Ausnahmen zulassen ?"
Gerade öffentlich bekannte bzw. "wichtige" Personen dürfen keine Ausnahmeregelung bekommen. Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, sollten und wollen ja sogar ein Vorbild für unsere Jugend sein.
Außerdem rechtfertigt ein "Promistatus" - egal welcher Art - keinerlei Ausnahmen. Wir werden doch auch zur Kasse gebeten oder unsere Fahrerlaubnis wäre weg. -
Richtig, rosella.
Und wenn dann "solche" Fälle doch passieren, könnte ich vorstellen, dass es auch für die Beamten ungeheuer schwer ist, konsequent zu bleiben.
Man ist sicher erstmal überwältigt, wenn dann hinter der Scheibe irgendein "König von Menorca"
oder Verkehrsminister zum Vorschein kommt, den man dann abkassieren soll und muss ! -
mabysc wrote:
Was sollte eine Null-Promillegrenze denn bringen ?so, wie ich schrieb, das Gefühl:
"Ach die zwei Bier machen doch nix, ist ja sowieso nicht mehr als 0,3%.... da kann ich doch noch fahren"
Ist es generell verboten, denke ich erst garnicht drüber nach.
Aber hast schon recht, so`ne Statistik wäre mal interessant. -
Im Jahr 1977 ereigneten sich rund 54.000 Alkoholunfälle mit Personenschaden, bei denen fast 3.800 Menschen getötet oder über 75.000 schwer oder leicht verletzt wurden. Dies entsprach einem Anteil von 22 % der Verkehrstoten und fast 14% der Unfallverletzten an allen Verkehrsunfällen mit Personenschaden.
Im Jahr 2007 weist die Statistik für Gesamtdeutschland noch 20.785 Verkehrsunfälle mit Personenschaden aus. 565 Menschen wurden bei diesen Unfällen getötet, und 26.029 verletzt. Auch der Anteil der Alkoholunfälle an den Unfällen mit Personenschaden hat sich mit 11,4% bei den Getöteten und 6% bei den Verletzten praktisch halbiert.
Während im Jahr 2007 bei allen Unfällen mit Personenschaden 15 Tote und 225 Schwerverletzte auf 1.000 Unfälle kamen, waren es bei den Alkoholunfällen mit Personenschaden 27 Getötete und 356 Schwerverletzte je 1.000 Alkoholunfälle. Die meisten Alkoholunfälle, nämlich 66%, ereigneten sich innerhalb geschlossener Ortschaften; 4% ereigneten sich auf Autobahnen und 30% ereigneten sich auf sonstigen Straßen außerorts.
Die meisten Alkoholunfälle 2007 ereigneten sich mit 24% an Samstagen, 23% an Sonntagen und 14% an Freitagen. Die wenigsten Alkoholunfälle ereigneten sich dienstags und mittwochs.
Entsprechend ihrem Anteil am Gesamtfahrzeugaufkommen waren 56% der alkoholisierten Unfallbeteiligten Pkw-Fahrer. Mit großem Abstand folgten Radfahrer mit 23% und motorisierte Zweiräder mit 11%, wovon auf die Mofafahrer alleine 6,7% entfällt.Quelle: Statistisches Bundesamt und Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V., B.A.D.S.
Generell ist die Statistik fallend.
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Warum sollten für Personen des öffentlichen Lebens Ausnahmen gelten?
Dem Opfer hilft es bestimmt nicht zu wissen ob es von einer Privatperson oder einem Promi in einen Unfall verwickelt wurde. Wenn dann der Promi straffrei davonkommt ist nicht einmal Schmerzensgeld drin. Gleiches Recht (im Sinne von Gesetz) für alle.Wenn man bedenkt wie viele Tote oder Schwerverletzte aufgrund von Alkohol am Steuer gibt ist die Nullpromillegrenze richtig.
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...danke für die statistische Übersicht, Dylan.
Die Umfrage bzw. deren Antwortmöglichkeit "...in Ausnahmefällen" ist für mich sinnfrei. Wer definiert bitte "Ausnahmefälle"?
Frei nach dem Motto, mir war halt heute mal danach betrunken Auto zu fahren? 
§1 der StVO ist eindeutig und eigentlich bedarf es weder einer Promillegrenze für Alkohol, noch für sonstige Drogen, denn diese haben bei der Teilnahme im Straßenverkehr nicht zu suchen! Meiner Meinung nach sollten die Strafen einfach entsprechen angehoben werden: Beim ersten Verstoß 30 Tagessätze plus ½ Jahr Führerscheinentzug, beim zweiten Verstoß 75 Tagessätze und ein Jahr, beim dritten oder wenn Personen verletzt/getötet wurden, Einzug des Kraftfahrzeuges, 300 Tagessätze als Strafe und lebenslänglichen Führerscheinentzug.
Dann würde niemand mehr über irgendwelche Grenzen oder Ausnahmen diskutieren... :?
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Ich bin auch der Meinung, dass es keine Ausnahmen geben soll.
Die Dame hat bereits die Konsequenzen gezogen ( ich nehme an, dass du den aktuellen Fall M.K. meintest)
Das hingegen finde ich geradlinig und konsequent von ihr, dass sie ohne wenn und aber,ohne zu jammern und nach Ausreden zu suchen die Suppe auslöffelt, die sie sich eingebrockt hat. -
Hallo zusammen,
die Dame aus besagtem Fall hat nur die Konsequenzen gezogen, die ihr von der Öffentlichkeit und Presse aufdiktiert wurden. Denkt doch mal nach...was für Konsequenzen würde denn unser einem passieren? Strafe, Punkte, Führerscheinentzug, aber verlierst Du deswegen Deinen Job? Nicht, wenn er nicht unmittelbar in Zusammenhang mit deinem Führerschein steht. Ich möchte das Ganze nicht verherrlichen, ich bin sogar selbst für absolutes Alkoholverbot, aber man soll hier doch mal die Kirche im Dorf lassen. Die Frau wird gejagt wie ein Schwerverbrecher. Es ist zum Glück nichts passiert, sie hat nur eine rote Ampel überfahren... und wie oft passiert das unter Alkoholeinfluss am Tag in Deutschland?
Ich möchte mal einen Fall ins Gedächtnis rufen. Es gab in dem 70/80er Jahren einen Politiker der unter 1,75 Promille einen Menschen tot fuhr....er bekam eine Geldstrafe und 12 Monate Bewährung.....später war dieser entscheidendes Mitglied der Bayer. Staatsregierung.
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susismile wrote:
( ich nehme an, dass du den aktuellen Fall meintest)Natürlich wollte ich mit dieser Umfrage den aktuellen Fall ansprechen, dass wir drüber unsere Meinung sagen etc.
War eigentlich auch leicht aus dem Eröffnungspost zu entnehmen.
Und so habe ich es in diese - nach Curi`s Meinung sinnfreie - Umfrage "verpackt"......!
Und die vorletzte Antwortmöglichkeit betr. "Ausnahmefälle" bezog sich auf derartige Vorkommnisse, die ja keinen Einzelfall darstellen - könnte Leute vom "Das Boot" bis hin zu Volksmusikgrazien nennen oder eben auch Minister und Co.
Nenne ich aber nicht!
Wobei bei "Ausnahmefälle" auch noch fiktiv-reale Situationen fallen würden :
z.B. mache mit meiner Partnerin Picknick am Waldrand, sie fährt das Auto, ich kann einige Gläser Rotwein trinken, Handy keins dabei.
Plötzlich stürzt sie über einen Ast, schlägt sich den Kopf auf, niemand ist da um helfen zu können...."
Damit sie letzlich nicht verblutet, kann man/muss man sich dann mit fast 2 Promille ans Steuer setzen ?????????
Äusserst schwierige Frage.
Ich würde es in diesem Fall garantiert tun!
Ev. hätte ich eine Mehrfach-Antwortmöglichkeit einräumen müssen.
mit Gruss
Erwin -
azzurro wrote:
Solche Geräte in den Autos wie in den Staaten wäre doch mal interessant für uns, oder ???
was sind das für Geräte ?
Irgendwas mit Startersperre, wenn Alkoholdunst spürbar ist ?
Ich hatte mir ca. Mitte der 90er Jahre mal so ein Alkoholpustetester besorgt, der dann immer im HS-Fach lag. Sozusagen als Alibi.
Hatte dann aber einen Schreck bekommen, was der nach einem Bier gleich so anzeigte.
Dann immer nur Wasser zu Mittag getrunken, wenn ich selber fahre - war und ist die beste Lösung. Ansonsten muss meine bessere Hälfte ran, macht sie auch gerne.
Und wenn`s wirklich Feierlichkeiten oder Partys sind, dann ausschliesslich mit Taxi oder zu Fuss. -
Die Frau wird doch nicht gejagt wie ein Schwerverbrecher, liebe Claudi. Und wie ich es momentan in den Medien gesehen habe, bedauern fast alle ihren Rücktritt, liebes Garffield.
Aber vielleicht steht ja in der BILD (die ich nicht lese) etwas anders...

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@holzmichel
Deiner Meinung schließe ich mich an.
Jedoch was meinst Du in Deinem Eingangspost mit "wie die Realität manchmal aussieht......."? -
carstenW. wrote:
Jedoch was meinst Du in Deinem Eingangspost mit "wie die Realität manchmal aussieht......."?Denk mal nach, lieber Carsten.....!
Mehr will ich dazu auch nicht schreiben, denn mit "einstweilligen Verfügungen" ist man schnell.
Oder anders gesagt: man stelle sich vor, ein POM muss nach digitaler Anzeige auf einer Laserpistole einen Q7 stoppen, an dessen Steuer z.B. ein Innenstaatssekretär sitzt.
Erklärungsbedarf wird natürlich sofort bewältigt.
Und auch Laserpistolen haben Fehlerqouten und somit löschbare Werte.
Wie gesagt - man stelle sich sowas vor.
Und noch viel mehr davon !
liebe Grüsse und gute nacht
Erwin
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zur ausgangsfrage. NEIN! 0,00 Promille MUß pflicht werden.
kein mensch weiß, wieviel promille er nach 1 glas wein oder nem halben liter bier etc hat.
klar, der eine kann mehr trinken und liegt noch in der 0,3 grenze, beim anderen wirkt es sich aber ganz anders aus. auch wenn man sich selbst noch für absolut fahrtüchtig hält, muss das aber in einer notsituation nicht so sein. die reaktion lässt einfach nach.
ausnahmen darf es nicht geben. jeder ist gleich. nur weil ich zb der OB von der stadt bin oder wie im momentan öffentlichen fall dieser kirchentante, hab ich keine sonderrechte! ebensowenig wenn ich berühmt, bekannt oder wie auch immer bin.
zu meiner schande muss ich auch gestehen, dass ich in jungen jahren auch das ein oder andere mal gefahren bin, obwohl ich was getrunken hatte. zwar nicht viel, es hat aber gereicht um mal zu vergessen, die handbremse anzuziehen. tür war schon zu und mein auto rollte langsam weg. habs zwar dann wieder zum stoppen bekommen und es ist zum glück nix passiert, seit dem war aber schluss. entweder was trinken und das auto stehen lassen oder das auto erst garnicht mitnehmen, wenn man feiern gehen möchte.
wenn man absolut nüchtern aus unachtsamkeit jemanden über den haufen fährt, wird man event. sein leben nicht mehr froh. wenn sowas dann auch noch unter alkoholeinfluss passiert, kann man sich nen strick nehmen.
