Zugverspätung
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Bei meiner letzten Flug-Reise ab Frankfurt hatte der ICE aufgrund einer
Signalstörung 45 Minuten Verspätung.Der Etihad Check-In-Schalter hatte bereits geschlossen und nur einer
netten Dame, die ein Etihad-Signet an Ihrer Bluse trug , habe ich
es zu verdanken, dass ich den Flieger noch bekam, weil sie unbürokratisch
handelte, herum telefonierte und mir dann noch einen Check-In ermöglichte.Meine Frage: Wie ist die rechtliche Situation? Hätte ich irgendwelche
Ansprüche gegen die Bahn stellen können, wenn ich den Flieger nicht
mehr bekommen hätte? -
Leider nein!
Viele Airlines sowie Reiseanbieter haben, diesen netten Satz in ihrem Kleingedruckten: "Jeder Reisende ist für seine rechtzeitige Anreise zum Flughafen selbst verantwortlich."
Und die Deutsche Bahn hat bestimmt auch so einen ähnlichen Satz!!!
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Hallo !
Nach einem Urteil des Landgerichtes Frankfurt (AZ: 2-1 S 131/03) muss die Deutsche Bahn AG nicht die zusätzlichen Kosten (Ersatzflug, evtl. zusätzliche Übernachtungskosten etc.) erstatten, die den Urlaubern wegen der Zugverspätung und dadurch verpassten Fluges entstanden sind. Zu einem gleichen Urteil kam das Amtsgericht Frankfurt (AZ: 29 C 169/00).1 Der Flug wird verpasst, weil die Urlauber bei der Fahrt zum Flughafen unverschuldet in einen Autounfall verwickelt wurden. In solchen Fällen kann der Unfallverursacher zwar für die zusätzlichen Kosten, die für den Transfer zum Flughafen entstehen (Taxi, Bahnticket etc.) haftbar gemacht werden, die Kosten für einen Ersatzflug und eventuelle zusätzliche Übernachtungskosten etc, sowie Schadensersatzansprüche wegen entgangenen Urlaubstagen, können dagegen beim Unfallverursacher nicht geltend gemacht werden. Das gleiche gilt auch für den Verusacher eines Unfalles auf der Autobahn, wodurch ein langer, zeitraubender Stau entsteht und dies die Ursache zum verspäteten Eintreffen am Flughafen ist. Nach einem Urteil vom Landgericht Arnsberg (AZ: 5 S 101/05) gehören solche Fälle zum "Allgemeinen Lebensrisiko", mit den ein Urlauber zu jeder Zeit zu rechnen hat. Verzögerungen wegen Autounfälle und Staus auf den Autobahnen müssen demnach bei der Fahrt zum Flughafen mit eingeplant werden.
LG
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Bahn-Verspätung: Veranstalter haftet teilweise
Frankfurt/Main/Wiesbaden - Der Zug zum Flughafen hat deutlich Verspätung, der Ferienflieger hebt deswegen ohne einige der gebuchten Urlauber ab. Wer haftet in solchen Fällen?
Das Landgericht Frankfurt ist zu der Auffassung gekommen, dass unter Umständen der Veranstalter den Reisepreis zurückzahlen muss. Zumindest gilt das dann, wenn ein «Rail & Fly»-Ticket zum Reisepaket gehörte und die Urlauber ihre Anreise so geplant hatten, dass sie ohne Verspätung rechtzeitig am Flughafen eingetroffen wären. Über das Urteil (Az.: 2-24 S 232/07) berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell»... Kompletter Text
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Bei den Hinweisen zum Zug-zum-Flug geben die meisten veranstalter mindestens 2 Stunden Differenz an, manche sogar 3 Stunden.
Vielleicht interessant für die Zukunft:
Ich meine es gab vor kurzem ein Gerichtsurteil zu diesem Thema. Demnach haftete der Reiseveranstalter auch für Verpätungen der Deutschen Bahn, wenn die empfohlenen Zeiten eingehalten wurden. Natürlich nur, wenn das Bahnticket auch über den Veranstalter gebucht wurde. -
Hallo
Die Jahres-Reiseversicherungen in der Schweiz zahlen verpasste Flüge, wenn die Anreise zum Flughafen mit einem öffentlichen Verkehrsmittel gemacht wurde und die Zugsankunft die von der Airline empfohlene Ankunftszeit eingehalten hätte.
Im übrigen wundere ich mich aber schon immer wieder - dass man sich auf eine grosse Reise nach den USA oder sonstwo hin begibt - sich wochen- oder sogar monatelang darauf vorbereitet - sich Bücher kauft, im Internet stöbert - um dann zum Schluss sooo knapp am Flughafen zu erscheinen. Wo bleibt da die Logik?
Gruss Markus -
Hallo,
da kann man mal wieder ueber die Unlogik der Gesetzgebung schmunzeln. Da haftet der Veranstalter basierend auf § 651 a BGB, da die angebotene Reiseleistung nicht maengelfrei erbracht wurde. So schoen - so gut.
Und warum haftet die Bahn nicht????? Das mit Restrisiko zu bezeichnen ist doch Hohn. Verspaetung bleibt Verspaetung - so oder so...... Paradox!
Viele Gruesse
bernardo2001 -
pluggy wrote:
Noch mehr von solchen philosophischen Betrachtungen?das ist eigentlich keine philosophische betrachtung.
man muß den satz nur mal sacken lassen, dann weiß man, was ich damit meine.
eine gegenfrage:
du fährst mit dem auto zum flughafen und gerätst in einen stau.
willst du da auch wen haftbar machen?
nein. -
@bernardo2001
Mittlerweile haftet doch auch die Deutsche Bahn für ihre Verspätungen?Wenn dann aber auch der nicht über die Bahn gebuchte Flieger weg ist, ist dies ein gesondertes Vertragsverhältnis. Umgekehrt haften Reiseveranstalter für Ihre Leistungserbringer, sei es ein Zugunternehmen, eine Fährgesellschaft, ein Ausflugsdienst, ...
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@AntoniaW
Das sehe ich anders, vielleicht auch unabhaengig von der Rechtsprechung. Ich sehe das Prinzip des Verursachers - wenn die Bahn eine Verspaetung verursacht hat, dann sollte sie meiner Meinung nach auch dafuer haften, wenn man den Flieger verpasst (angemessene Uebergangszeit vorausgesetzt), denn da besteht doch Kausalitaet. Man haette die Bahnreise ohne den Flug ja ueberhaupt nicht angetreten.Die Bahn haftet nicht, der Veranstalter allerdings doch bei gleicher Situation, das ist wirklich paradox. Aber wohl rechtens.
@Lexilexi
Wird ein Unfall z.B. grob fahrlaessig z.B. durch Trunkenheit am Steuer herbei gefuehrt, warum soll der Verursacher dann nicht haften, wenn man einen Flug dadurch verpasst. Haette sich der Verursacher korrekt verhalten, waere es nicht zum Unfall gekommen.
Da sind Luecken in der Gesetzgebung, jedenfalls meiner Meinung nach.Viele Gruesse
bernardo2001 -
pluggy wrote:
Bei meiner letzten Flug-Reise ab Frankfurt hatte der ICE aufgrund einer
Signalstörung 45 Minuten Verspätung.Der Etihad Check-In-Schalter hatte bereits geschlossen und nur einer
netten Dame, die ein Etihad-Signet an Ihrer Bluse trug , habe ich
es zu verdanken, dass ich den Flieger noch bekam, weil sie unbürokratisch
handelte, herum telefonierte und mir dann noch einen Check-In ermöglichte.Meine Frage: Wie ist die rechtliche Situation? Hätte ich irgendwelche
Ansprüche gegen die Bahn stellen können, wenn ich den Flieger nicht
mehr bekommen hätte?Wie kann man nur so planen? Sorry, mir wäre das nie passiert. Nach Frankfurt reise ich immer einen Tag vorher an. Da geht dann alles in gewohnter Ruhe.
Wenn ein Zug "nur" 45 Minuten Verspätung hat und dann Check in schon geschlossen ist,
kann man sich ja leicht ausrechnen, wie die ursprüngliche Planung aussah. -
@lexilexi
Ich meine, nichts anderes geschrieben zu haben als Du, vielleicht sogar noch ausführlicher. Was fehlt Dir bei meinem Beitrag? Zu umständlich formuliert?Ich bin keine "Reiserecht"-Anwältin und selbst als solche würde ich mir nicht anmassen alle Paragraphen, Urteile und Regelungen zu kennen. Die wahren Experten sollten dies meiner Ansicht nach ebenso handhaben. Daher kann ich eine Formulierung wie "Das sehe ich anders, vielleicht auch unabhaengig von der Rechtsprechung." überhaupt nicht verstehen.
Das von dir angeführte Kausalitätsprinzip in allen Ehren, aber es hat natürlich auch Grenzen. Mir scheint, dass auch Du Dir dessen durchaus bewusst bist, andernfalls wäre Dein Beispielfahrer wohl nicht betrunken. Gerne tüfftele ich mir auch eine Story aus, bei der der WG-Mitbewohner, Nachbars Hund, der Fleischer am Eck, die Verkehrsbetriebe und die Stadtreinigung beteilt sind, lange bevor der Zug der Deutschen Bahn bestiegen wird. Auch wenn man sicherlich nicht mit all diesen Eventualitäten auf einen Schlag zu rechnen hat, ein solches "Ereignis" pro Tag bezieht der gesunde Menschenverstand wohl per se mit ein, gerade wenn die Distanzen größer, die Zeiträume länger, die Alternativen geringer und der Schaden höher ist. Mein Zauberwort an dieser Stelle: aptum!
The Big Difference:
Mit der Deutschen Bahn wird ein Vertrag über die Beförderung von A nach B geschlossen, Verspätungen sind erst in neuerer Zeit zum Thema geworden. Einen erfolgreichen Versuch dieses Mega-Unternehmen für einen verpassten Flug o.ä. zur Rechenschaft zu ziehen, ist mir bisher nicht bekannt. Mit den Konsequenzen, sprich Ersatzbeförderung, Ersatzurlaubszeit, Ersatzerholung, würde ich mich gerne näher beschäftigen.
So wie ich die aktuelle Rechtslage sehe, ist dagegen der Reiseveranstalter, so er den Zug-zum-Flug mit anbietet und dieser nach "Anweisung" genutzt wird, tatsächlich in der Pflicht. Die Gesamtreise beginnt dann nicht erst am Flughafen CheckIn, sondern eben bereits auf Gleis 21. -
bernardo2001 wrote:
....
@Lexilexi
Wird ein Unfall z.B. grob fahrlaessig z.B. durch Trunkenheit am Steuer herbei gefuehrt, warum soll der Verursacher dann nicht haften, wenn man einen Flug dadurch verpasst. Haette sich der Verursacher korrekt verhalten, waere es nicht zum Unfall gekommen.
Da sind Luecken in der Gesetzgebung, jedenfalls meiner Meinung nach.Viele Gruesse
bernardo2001au ja.
ich stelle mir gerade eine massenkarambolage auf der a45 irgendwo im ruhrgebiet vor.
super.
eigentlich sind keine lücken in der gesetzgebung.
du hättest als geschädigter nur die beweislast.
das mach mal!!!!
außerdem bin ich der persönlichen meinung, dass man für seine eigene "fehlplanung" schon selbst die verantwortung tragen sollte.
ich wohne 10 auto minuten von meinem heimatflughafen entfernt.
trotzdem plane ich auf jeder fahrt einen evtl. reifenplatzer, stau, straßensperrung, baustelle mit ein.
so sind dann alle auf der sicheren seite. -
Ich wollte da nicht als Lehrmeister auftreten oder etwas falsch verstanden wissen, es ist halt nur meine Meinung. Warum haftet der Reiseveranstalter ab Gleis 21, wie Du so schoen sagst, und die Bahn nicht?!
Die Bahn propagiert doch permanent - mit dem Zug zum Flug, und hat oekonomische und vor allen Dingen oekologische Argumente. Da stimme ich sogar zu und auch ich setze mich lieber in den Zug von Solingen nach Frankfurt, wenn ich von dort Langstrecke fliege, als von Düsseldorf nach Frankfurt als Anschluss zu fliegen, und das trotz direkter S-Bahn im 20-Minuten-Takt von SG zum DUS-Airport.
Verursacht die Bahn jedoch eine Verspaetung, dann gilt ploetzlich das ganze Gelabere um "mit dem Zug zum Flug" nicht mehr, dann heisst es, auch das hast Du schoen formuliert, man hat ja nur von A nach B verkauft.
Ich wollte ja nur sagen, dass das fuer mich unlogisch ist, dass der eine (RV) haftet und der andere (die Bahn) eben nicht, trotz gleicher Leistung und nur deswegen, weil das Gesetz es so will. Paradox.
Viele Gruesse
bernardo2001