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katalogangabe angebl. druckfehler

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • dueres0221D Offline
    dueres0221D Offline
    dueres0221
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    AI  Leistung trotz anderslautender Katalogangabe tgl. 2 Std. verkürzt. Lohnt sich ein Gang zum Anwalt und was könnte ich evtl. als Entschädigung erhalten? Ich war mit meinem Mann 4 Wochen im Hotel und habe mir das und andere Mängel von der Reiseleitung bestätigen lassen.

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    • kiotariK Offline
      kiotariK Offline
      kiotari
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo !

      Der Anwaltsgang würde sich nur wenn überhaupt lohnen wenn die Reise weniger als 4 Wochen
      zurück liegt .
      Falls es um die von Dir bewertete Reise im Dezember 09 geht hast Du keine Chancen mehr.
      www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/hauptseite.htm

      LG

      Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

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      • gabriela_maierG Offline
        gabriela_maierG Offline
        gabriela_maier
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich würde, wenn die Ansprüche tatsächlich nicht verjährt sein sollten, dem RV schriftlich mit Einschreiben/Rückschein die Ansprüche aus sämtlichen Mängeln formal -ohne sie im Detail zu  bewerten- auflisten, und ihn unter Fristsetzung auffordern, ob er dafür einen finanziellen Ausgleich -z.B. nach der Frankfurter Tabelle- leisten wird. Einen Anwalt kannst du dann immer noch einschalten, falls nötig. Es könnte nämlich sein, das bei einer sofortigen anwaltlichen Einschaltung der RV u.U. die dafür anfallenden Kosten nicht übernehmen muss, da er anführen kann, auch ohne Anwalt Regress geleistet hätte. Und die Rechtsschutzversicherer mögen es auch nicht gerne, wenn sie auf vermeidebaren Kosten sitzen bleiben, was dann deine Police belastet.

        Natürlich ist die Verkürzung der AI-Zeit ein Reisemangel. Aber dafür bis du beweispflichtig, doch wenn ich es richtig gelesen habe, hast du dafür eine Bestätigung der örtlichen Reiseleitung. Ob Irrtum im Katalog kann dir egal sein, das ist das Problem des RV. Er hätte dich davon in Kenntnis setzen müssen. Aber juristisch wohl schwierig zu bewerten: nur bis 24.00 Uhr statt bis 02.00 Uhr oder statt bis 24.00 Uhr nur bis 22.00 Uhr ?

        Gruss Gabriela

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @dueres
          es wäre schön, wenn du zu deinem fall ein paar mehr infos geben könntest.
          welcher va? von wann bis wann wurden die ai zeiten verkürzt?
          welche mängel gab es noch?
          und wer hat dir gesagt, dass der katalog angelich einen druckfehler hat?

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • mawotaM Offline
            mawotaM Offline
            mawota
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @lexilexi
             
            Ich nehme an, dass es um dieses Hotel auf Fuerteventura geht:

            LTI Hotel Altamarena
            auf ab 70jährige zugeschnitten: absolute Ruhe ist erwünscht oder die AI Zeiten werden willkürlich geändert. Snacks gibt es nur zu einer bestimmten Zeit, und keine Sekunde früher oder später, Kinder sind nicht erwünscht, Eis und Snacks nur gegen Bezahlung aus Automaten. Sitzgelegenheiten teilweise verletzungsgefährdent (Rattan abgerissen total verdreckt).Sanitären Anlagen im Poolbereich und im Salonbereich nicht behindertengerecht,da zu weit weg. Keine Markengetränke,selbst inländische Drinks nur gegen Barzahlung. Essen unappetitlich, kalt und nur kurz angebraten bzw. angewärmt am BUffet und das sogar beim Weihnachts- und Silvestermenue. Mehrere Gespräche mit der Hoteldirektion und der Reiseleitung ergaben keinerlei Änderung.
             
            Hier war dueres0221 gar nicht zufrieden - wobei sonst alle Gäste im Dezember/Januar gute bis sehr gute Bewertungen gemacht haben... Jetzt sollte man wirklich den Katalog-Text kennen, den er bemängelt.
            Auch ich habe schon mal für den Sommerurlaub in einem Winterkatalog geblättert, welcher aber schon die Sommerpreisliste enthielt, aber die Hotelbeschreibung war nicht richtig für den Sommer... Darf ich noch anfügen, dass ich als Altersgruppe 55-60 mich nicht über die 70jährigen aufregen würde - liegen doch sehr nahe beisammen...Oder?
             
            Gruss Markus

            Im Leben wie auf Reisen:
            Qualtität ist wichtiger denn billig

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              @mawota:

              oh Gott, habe über das Profil des TO auch nachgelesen. 102 Leser haben die Hotelbewertung beurteilt, nur 8% mit hilfreich. Insgesamt wohl über 1300 Zugriffe auf die Bewertung.

              Hier möchte man seine gutgemeinten Hilfestellungen oder Ratschläge am liebsten wieder zurücknehmen, da es sich anscheinend um professionelle Nörgler handelt. Erinnert mich an die alte Rechtsweisheit: man muss auch die andere (n) Seite(n) hören. War mir eine Lehre.

              Gruss Gabriela

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mawotaM Offline
                mawotaM Offline
                mawota
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ja Gabriela, es gibt einfach zu viele Nörgler 😉
                 
                Aber das nächste Mal biste sicher wieder richtig mit deinen kundigen Ratschlägen...
                 
                Gruss aus der - seit heute Morgen -wieder winterlichen Schweiz
                Markus

                Im Leben wie auf Reisen:
                Qualtität ist wichtiger denn billig

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                • dueres0221D Offline
                  dueres0221D Offline
                  dueres0221
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !

                  @kiotari

                  die reklamation wurde fristgerecht dem veranstalter gemeldet, läuft bereits seit rückkehr im januar und wird vom veranstalter mit immer neuen auflagen etc. auf die lange bank geschoben. ich will nur wissen, ob ich bei der anwaltseinschaltung überhaupt chancen habe oder soll ich mich mit 100 euro für 4 wochen tgl. 2 stunden AI-verlust abspeisen lassen mfg

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • dueres0221D Offline
                    dueres0221D Offline
                    dueres0221
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt ! Ein @ + Name reicht vollkommen aus, wenn man auf einen Beitrag auf der gleichen Seite antwortet !

                    ======

                    @gabriela_maier
                    danke - ich werde wohl doch einen anwalt nehmen müssen dueres

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • AntoniaWA Offline
                      AntoniaWA Offline
                      AntoniaW
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      dueres0221 wrote:
                      soll ich mich mit 100 euro für 4 wochen tgl. 2 stunden AI-verlust abspeisen lassen mfg

                      Da käme es wohl auch darauf an, wann die Speisen versprochen worden: von 2 bis 4 Uhr nachmittags oder von 2 bis 4 Uhr nachts. Diese beiden Fälle würde ein Richter sicherlich unterschiedlich bewerten. Ein Anwalt dagegen wohl eher nicht - das Honorar ist ja gleich.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • dueres0221D Offline
                        dueres0221D Offline
                        dueres0221
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        mawota wrote:
                        @lexilexi
                         
                        Ich nehme an, dass es um dieses Hotel auf Fuerteventura geht:

                        LTI Hotel Altamarena
                        auf ab 70jährige zugeschnitten: absolute Ruhe ist erwünscht oder die AI Zeiten werden willkürlich geändert. Snacks gibt es nur zu einer bestimmten Zeit, und keine Sekunde früher oder später, Kinder sind nicht erwünscht, Eis und Snacks nur gegen Bezahlung aus Automaten. Sitzgelegenheiten teilweise verletzungsgefährdent (Rattan abgerissen total verdreckt).Sanitären Anlagen im Poolbereich und im Salonbereich nicht behindertengerecht,da zu weit weg. Keine Markengetränke,selbst inländische Drinks nur gegen Barzahlung. Essen unappetitlich, kalt und nur kurz angebraten bzw. angewärmt am BUffet und das sogar beim Weihnachts- und Silvestermenue. Mehrere Gespräche mit der Hoteldirektion und der Reiseleitung ergaben keinerlei Änderung.
                         
                        Hier war dueres0221 gar nicht zufrieden - wobei sonst alle Gäste im Dezember/Januar gute bis sehr gute Bewertungen gemacht haben... Jetzt sollte man wirklich den Katalog-Text kennen, den er bemängelt.
                        Auch ich habe schon mal für den Sommerurlaub in einem Winterkatalog geblättert, welcher aber schon die Sommerpreisliste enthielt, aber die Hotelbeschreibung war nicht richtig für den Sommer... Darf ich noch anfügen, dass ich als Altersgruppe 55-60 mich nicht über die 70jährigen aufregen würde - liegen doch sehr nahe beisammen...Oder?
                         
                        Gruss Markus

                        über 70jährige würde ich mich nie aufregen, hier geht es nur darum, dass man glaubt, mit älteren menschen kann man so umgehen, nicht alle älteren können nur gewärmte speisen essen und eine klimaanlage im speisesaal würde allen schaden, im übrigen würde der veranstalter bestimmt nicht schon 2 kulanzangebote machen, wenn er seinen katalog nicht kennen würde, ich jedenfalls kenne die richtigen katalogangaben sommer wie winter mfg

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • dueres0221D Offline
                          dueres0221D Offline
                          dueres0221
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Lexilexi wrote:
                          @dueres
                          es wäre schön, wenn du zu deinem fall ein paar mehr infos geben könntest.
                          welcher va? von wann bis wann wurden die ai zeiten verkürzt?
                          welche mängel gab es noch?
                          und wer hat dir gesagt, dass der katalog angelich einen druckfehler hat?

                          AI-zeiten vom hotel gekürzt, von 10 bis 23 uhr auf 11 bis 22 uhr, im katalog von 10 bis 23 uhr. der veranstalter hat 2 kulanzangebote gemacht. einmal 100 euro gutschrift bei der nächsten its-reise und jetzt will er 100 euro per scheck schicken, wenn ich ihm das 1, angebot im original zurückschicke. ich weiß nur nicht, ob ich mit einem anwalt mehr entschädigung erhalte. mfg dueres

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • dueres0221D Offline
                            dueres0221D Offline
                            dueres0221
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            kiotari wrote:
                            Hallo !

                            Der Anwaltsgang würde sich nur wenn überhaupt lohnen wenn die Reise weniger als 4 Wochen
                            zurück liegt .
                            Falls es um die von Dir bewertete Reise im Dezember 09 geht hast Du keine Chancen mehr.
                            www.internetratgeber-recht.de/Reiserecht/hauptseite.htm

                            LG

                            fristen wurden eingehalte, 2 kulanzangebote liegen schon vor mfg

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • dueres0221D Offline
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                              dueres0221
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              AntoniaW wrote:

                              dueres0221 wrote:
                              soll ich mich mit 100 euro für 4 wochen tgl. 2 stunden AI-verlust abspeisen lassen mfg

                              Da käme es wohl auch darauf an, wann die Speisen versprochen worden: von 2 bis 4 Uhr nachmittags oder von 2 bis 4 Uhr nachts. Diese beiden Fälle würde ein Richter sicherlich unterschiedlich bewerten. Ein Anwalt dagegen wohl eher nicht - das Honorar ist ja gleich.

                              wahrscheinlich "abspeisen" nicht verstanden, muß heißen, 100 euro sind zu wenig mfg
                              her bedeutet "abspeisen" weing geben..

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • dueres0221D Offline
                                dueres0221D Offline
                                dueres0221
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                hallo, da ich mich mit dem forum noch nicht so gut auskenne: habe ich schon geantwortetß wenn ja, dann eben doppelt: ich erhielt bereits 2 ulanzangebote, die aber lächerlich sind. jetzt weiß ich nämlich nicht, ob ich meim anwalt mehr als sein honorar erhalten kann. danke für deoine hilfe

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Mausebaer120M Offline
                                  Mausebaer120M Offline
                                  Mausebaer120
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallo dueres0221

                                  bist Du bitte so nett und unterlässt das zahreiche zitieren hier im Forum - Danke !

                                  Schau mal bitte, was dazu in unseren Forenregeln steht, die Du mit jedem absenden eines Beitrages erneut akzeptierst:

                                  Zitate sparsam verwenden
                                  Mit Zitaten sollte sparsam umgegangen werden. Bitte zitiert keinen Text von der gleichen Seite und kürzt so weit wie möglich.

                                  Edit:
                                  Anstatt über Beitrag zitieren gehst Du am besten über Beitrag verfassen und wenn Du nochmal die Antworten nachlesen möchtest, kannst Du dieses Antwortfenster auch minimieren, nachlesen und weiterschreiben 😉

                                  Von allen Geschenken, die uns das Schicksal gewährt, gibt es kein größeres Gut als die Freundschaft - keinen größeren Reichtum, keine größere Freude.
                                  ( Epikur von Samos )

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • LexilexiL Offline
                                    LexilexiL Offline
                                    Lexilexi
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    dueres0221 wrote:
                                    AI-zeiten vom hotel gekürzt, von 10 bis 23 uhr auf 11 bis 22 uhr, im katalog von 10 bis 23 uhr. .....

                                    hallo dueres
                                    so, wie ich dich verstanden habe, hast du über its gebucht, oder?
                                    schau ich mir die beschreibungen des veranstalters an (denn nur diese gelten für dich), dann lese ich folgendes:
                                    "Frühstück, Mittag- und Abendessen als reichhaltige Buffets. Frühstück bis 10.30 Uhr. Diverse alkoholische und alkoholfreie Getränke an der Pool-/Snackbar (11-18 Uhr) und im Bar-Salon (18-24 Uhr). Snacks an der Pool-/Snackbar (11-13 Uhr), Kaffee, Tee und Kuchen (15-16 Uhr)"
                                     
                                    will heißen, dass ai wohl erst um 11 uhr anfängt und um 24 uhr aufhört.
                                    also "fehlen" dir die zeiten von 22-24 uhr.
                                    gab es sonst nocht irgendwelche ai leistungen (sport, wellness, etc.) die entgegen der ausschreibungen nicht vorhanden waren?
                                    wenn dem nicht so ist, dann wurde dein urlaub "nur" im getränkebereich eingeschränkt.
                                    angesichts der tatsache, dass ein urlaub ja nicht nur und hauptsächlich aus trinken besteht, finde ich die angebotenen 100 eur nicht unangemessen.

                                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                      #18

                                      mawota wrote:
                                      @lexilexi
                                      ...  
                                      Hier war dueres0221 gar nicht zufrieden - wobei sonst alle Gäste im Dezember/Januar gute bis sehr gute Bewertungen gemacht haben... Jetzt sollte man wirklich den Katalog-Text kennen, den er bemängelt. 
                                      ....

                                      hallo mawota.
                                      die bewertung von dueres habe ich gelesen.
                                      ich finde es aber nicht richtig, den to vor zu verurteilen, obwohl man nicht alle fakten kennt.
                                      wenn er/sie berechtigte kritik anzubringen hat, dann darf man das ja wohl in der bewertung mit einfließen lassen - unabhängig davon, ob die anderen gäste alle zufrieden waren.
                                      ob die kritik berechtigt ist, kann man noch gar nicht sagen, weil dazu viele detaillierte infos fehlen. das ist meine meinung.
                                      mich beschleicht der eindruck, dass der to einfach die beschreibungen der verschiedensten va durcheinander geschmissen hat und nicht nur auf die von its geschaut hat.
                                      aber das gilt es noch, herauszufinden.

                                      Das "F" in Montag steht für Freude.

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                                        #19

                                        Hallo !

                                        Hab jetzt mal die Reiseangebote der bei Holidaycheck aufgeführten RV wegen der AI-Beschreibungen durch gelesen. Wenn zum AI die Uhrzeiten angegeben sind steht fast bei allen

                                        Ende des AI 24.00 Uhr .Ausser bei TUI dort steht 23.00 Uhr.

                                        Dueres was hatte denn der Reiseleiter vor Ort zu dem Problem gesagt?Von dem hast Du doch

                                        hoffentlich Dir schriftlich bestätigen lassen das Du Mängel hast ?

                                        LG

                                        Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

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                                          #20

                                          @kiotari
                                          dueres schrieb folgendes im eingangspost:

                                          dueres0221 wrote:
                                          AI  Leistung trotz anderslautender Katalogangabe tgl. 2 Std. verkürzt. Lohnt sich ein Gang zum Anwalt und was könnte ich evtl. als Entschädigung erhalten? Ich war mit meinem Mann 4 Wochen im Hotel und habe mir das und andere Mängel von der Reiseleitung bestätigen lassen.

                                          Das "F" in Montag steht für Freude.

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