Systemfehler bei der Fluggesellschaft
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Hallo,
uns ist folgendermaßen beim Einchecken mitgeteilt worden, dass die Onlinebuchung zwar erfolgreich durchgeführt wurde und eine Buchungsnummer sodann vergeben wurde, mit der wir beim Frankfurter Flughafen einchecken wollten.
Jedoch teilte man uns dort mit, dass diese Buchungs-Nummer leider nicht das Terminal erreicht hat. Eine Nachfrage bei der Fluggesellschaft ergab, dass dort ein Systemfehler unterlaufen sei. Was nun? -
Noch ergänzend möchte ich hinzufügen, dass man wieder unverrichteterdinge die 500 Kilometer nach Hause fahren konnte, da man nicht mehr ins Flugzeug kam. Die Reise ist dadurch geplatzt.
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Sie bestätigen Euch vor Ort mit gepackten Koffern das ihr korrekt gebucht habt, das aber aufgrund eines EDV Fehlers die Buchung nicht am Flughafen ankam?
Also ihr seid korrekt, man bestätigt Euch das und schickt Euch nach Hause ohne Euch eine Entschädigung anzubieten oder den nächsten freien Flug? Und ihr fahrt nach Hause und lasst Euch das gefallen?Sorry, aber haben wir den 1. April?
Kannst mir nicht erzählen das ihr das einfach so akzeptiert habt. -
Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.
Gebucht wurde Air Malta, als Kooperationspartner wäre aber die Lufthansa geflogen. Die Lufthansa hat sich herausgeredet, dass sie leider nichts tun könnten, da über Air Malta gebucht wurde. Mittlerweile läuft die Sache über einen Anwalt.
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Schnettikatze wrote:
Überflüssiges Zitat entfernt, da dieses bei einer direkten Antwort entbehrlich ist.Gebucht wurde Air Malta, als Kooperationspartner wäre aber die Lufthansa geflogen. Die Lufthansa hat sich herausgeredet, dass sie leider nichts tun könnten, da über Air Malta gebucht wurde. Mittlerweile läuft die Sache über einen Anwalt.
Die Air-Malta gehört keiner der Allianzen an, und ist lediglich Codeshare Partner der Lufthansa. Das heisst lediglich das ein Flugzeug der Lufthansa mit der Flugbezeichnung KM anstatt mit LH fliegt. Bei solchen Partnerschaften gilt jedoch auch das internationale Flugrecht. Ihr hättet also Anspruch auf einen Schadensersatz, und man hätte Euch einen Ersatzflug anbieten müssen.
In der Regel müsste die Lufthansa dies übernehmen, und bei einem Fehler seitens der Air Malta den Schaden an diese weitergeben.