Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Allgemeine Fragen
  5. Reise-Rücktritt-Abzocke bei DEMED (Sonnenklar-TV)
  6. Reise-Rücktritt-Abzocke bei DEMED (Sonnenklar-TV)

Reise-Rücktritt-Abzocke bei DEMED (Sonnenklar-TV)

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Allgemeine Fragen
10 Beiträge 6 Kommentatoren 17.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • DianahD Offline
    DianahD Offline
    Dianah
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich möchte hier um "Beistand" bitten. Mein Freund war so lieb mit einem Kumpel eine Überraschungs-Reise (Türkei, 1 Woche, All Incl.) für 5 Personen bei "sonnenklar-TV" (Veranstalter: DEMED) via internet zu buchen.
    Leider bekomme ich absolut keinen Urlaub, so dass 2 der Flüge (dank abgeschlossener RRV) storniert werden mussten. Abflug wäre der 23.10.04 gewesen, so dass die 15% Stornokosten bis zum 23.09.04 gegolten haben.
    Da unser Bekannter (auf den das alles läuft) nicht eher Kenntnis davon bekam, versuchte er am 23.09. die HOTLINE von DEMED zu erreichen (19:15 Uhr) was jedoch nicht möglich war, da niemand abnahm. Folglich schickte er um 19:32 Uhr eine email und sicherheitshalber um 19:51 Uhr ein Fax, indem er erklärte, dass er telefonisch niemanden erreichen könne und erklärte, dass er von seiner Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen wolle.
    Am nächsten Tag erhielt er eine email mit dem freundlichen Hinweis, dass die Stornierung den Veranstalter "außerhalb der Geschäftszeiten" erreichte (die nirgends auf der GESAMTEN Homepage zu finden sind) und die Gebühren dh. nicht 15% sondern 30% betragen würden.
    Mal davon abgesehen, dass der 23.09. sehr kurzfristig war, kann das doch wohl nicht deren Ernst sein ? Mein Bekannter schrieb zurück, dass dies mit keinem Wort in den AGB`s erwähnt sei und man darüberhinaus auch keine Geschäftszeiten finden könnte und man außerdem davon ausgehen könnte, dass eine Hotline 24h erreichbar ist. Meines Wissen zählt bei Stornierungen auch der Poststempel (denn wenn der EINGANG BEI DEM VERANSTALTER als DATUM gewünscht ist, müsste dies auch angegegeben sein). Als Nachweis bleibt die Fax- und Emailbestätigung.
    Allen Ernstes, es handelt sich hier um 32 Minuten (die nirgends angegeben sind), die eine Erhöhung von 15% wohl kaum rechtfertigen. Mit KULANZ hat dies rein gar nichts zu tun. ICH KANN NUR VON DIESEM VERANSTALTER ABRATEN*. Oder habe ich ein so schlechtes Rechtesempfinden? Mein RA gibt mir Recht. Allerdings kann ICH den nicht einschalten, da es alles auf den Bekannten läuft, der natürlich auch fliegen möchte und jetzt zittert, dass er die Tickets nicht bekommt. Kann mir jemand helfen?

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Also richtig ist einmal, dass ein Veranstalter den Eingang eines Schriftstückes "zu den üblichen Geschäftszeiten" akzeptieren muss. Nun bilde ich mir dunkel ein, dass es sogar soweit geht, dass wenn der Eingang am Tag x erfolgt - auch nach Dienstschluss - der Tag x als Stornotag anerkannt werden muss (entsprechendes Urteil findet sich in den Tiefen des Internets...).
      Also, dieser Punkt wäre geklärt.
      Was nicht ganz sein wird, ist, dass die Stornoversicherung bezahlen wird. Denn nicht erhaltener Urlaub ist kein versicherter Grund. Das ist schlichtweg Pech.  So schön also solche freudigen Geschenke sein mögen, besser wärs halt doch, vorher den Beglückten zu fragen...

      Was bleibt, ist der Rechtsweg, wenn der Veranstalter nicht einlenkt.

      Eine kleine "Lücke" gäbe es noch: da der Freund ja offensichtlich für Freunde gebucht hatte, also nicht für Familienmitglieder oder Lebensgefährten, kann - muss er die Forderungen des Veranstalters an den jeweiligen Betroffenen abtreten. Das bist du. Und insoferne sollte dir dein Rechtsanwalt dann weiterhelfen können. Denn dein Freund kann Forderungen nur für seine Person stellen bzw. annehmen - nicht für mitgebuchte Personen! Eine sehr waghalsige Konstruktion wäre, dass du sagt, niemals gewollt zu haben zu reisen und dein Freund sich auf eine mündliche Zusage von dir beruft. Dann müsste nämlich der Veranstalter nachweisen, dass der Vertrag zwischen ihm und dir zustande gekommen ist...

      Gruß
      Peter

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • pebachmannP Offline
        pebachmannP Offline
        pebachmann
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Dianah,
        zunächst einmal ist es natürlich richtig, dass eine RRKV bei einem nicht gewährten Urlaub mit Sicherheit nicht die Stornokosten übernimmt.
        Auch denke ich einmal, dass es den Reiseveranstalter nur interessiert, auf wessen Namen die Reise gebucht wurde. Das ist die Person an die er seine Forderungen stellen wird. Ich glaube nicht, dass ihr hier irgendwie "tricksen" könnt.
        Warum aber, habt Ihr nicht dort storniert, wo Ihr die Reise gebucht habt? Nämlich bei Sonnenklar.tv. Deren Call-Center sollte doch auch abends noch besetzt sein. Dort hätte man die Reise am 23. noch stornieren können und somit die Stornokosten begrenzt.
        Wenn DEMED nun angibt, dass sie nach 19.00 Uhr nicht mehr zu erreichen sind, werdet Ihr wohl um die 30% Stornokosten nicht herum kommen. Sicherlich ist dies nicht gerade kundenfreundlich. Ihr werdet auch sagen: "Bei denen buchen wir nie wieder". Aus eigener, schlechter Erfahrung, weiss ich aber, dass dies die Reiseveranstalter wenig kümmert. 
        Des weiteren bestätigt dieser Fall mal wieder meine Meinung, dass man bei der Reisebuchung doch besser auf ein Reisebüro zurückgreift. Dort kostet der Urlaub auch nicht mehr als über Internet, TV oder sonstwo gebucht und man hat einen kompetenten Ansprechpartner.

        Gruss Peter B.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • mosaikM Offline
          mosaikM Offline
          mosaik
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          nochmals im Detail - wer wie haftet:

          Fall 1
          Familienoberhaupt bucht für seine Kinder und seine Frau
          unterschreibt den Buchungsauftrag
          dann haftet er auch als offensichtlich Vertretungsbefugter für die Erfüllung des Reisevertrages für alle (=Bezahlung) und kann auch im Namen aller eine eventuelle Reklamation durchführen

          Fall 2
          Meier bucht für Huber, Müller und Kunz
          unterschreibt als Meier den Buchungsauftrag
          dann haftet er allerdings auch nur für seinen Teil und säumige Zahlungen der anderen muss das Reisebüro bzw. der Reiseveranstalter direkt von den anderen verlangen; ebenso müsste jeder für sich reklamieren, wenn es Probleme gegeben hätte (reklamierte nur Meier - wohl im Namen der anderen - gilt im Falle eines z. B. gerichtlichen Urteils die Entschädigung nur für Meier...).

          Im Klartext hiesse dies: eine telefonische Buchung in einem Callcenter für mehrere, fremde Personen: der Reiseveranstalter bliebe, wenn es hart auf hart käme, auf seinen geforderten Stornogebühren sitzen, wenn er nicht nachweisen kann, dass der Vertrag direkt mit Huber, Müller und-oder Kunz zustande gekommen ist (was er ja nicht könnte...).
          Gruß
          Peter

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • pebachmannP Offline
            pebachmannP Offline
            pebachmann
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo Peter,

            Auf der Buchungsbestätigung muss im Reisebüro der Reiseanmelder unterschreiben, dass er als Gesamtschuldner für den Betrag aller angemeldeten Reiseteilnehmer haftet. Dies macht in sofern ja auch Sinn, denn sonst wären bei einer Stornierung alle anderen Reiseteilnehmer fein raus, wenn der Veranstalter nachweisen müsste, mit jedem Einzelnen einen Vertrag abgeschlossen zu haben. Wie die rechtliche Lage bei telefonischer oder Internetbuchung aussieht kann ich nicht sagen. Hierzu müsste man eventuell die AGB´s der Buchungsstelle genauer kennen. Auch weiss ich nicht von irgendwelchen Urteilen in diesem Zusammenhang.

            Viele Grüsse Peter B.

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • mosaikM Offline
              mosaikM Offline
              mosaik
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Richtig, diese Klausel ist jedoch rechtsunwirksam und kann erfolgreich vom Unterzeichneten angefochten werden!
              Nicht alles, was wir auf unseren Anmeldungen haben, ist leider im Fall-des-Falles "wasserdicht".
              Gruß
              Peter

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                telefonische und Emailbuchungen sind nach wie vor rechtlich sehr umstritten. Voriges Jahr brachte FOKUS dazu einen ausführlichen Beitrag: Fazit: man kann eigentlich gegen fast jede telefonische und Emailbuchung vorgehen...
                Beispielsweise müssen bei telefonischen Buchungen die AGB's vereinbart werden. Das hieße: ... Herr ..., sind Sie jetzt bei telefonischer Buchung mit unseren AGB vollinhaltlich einverstanden?... --> macht das wer?????

                Beispielsweise kann ich von jedem PC aus meine private Email-Adresse simulieren - meine Adresse ist bekannt und Mister Nobody bucht in meinem Namen mit meiner Emailadresse... Ok, es gibt noch PC-IP-Adressen usw. aber da muss dann auch der Veranstalter zum Detektiv werden.
                Fazit: ohne Originalunterschrift (sogar Faxbestellungen werden vor Gericht nicht anerkannt) - kein zustande gekommener Vertrag. Es ist halt immer Beweissache einer Partei...
                Gruß
                Peter

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • ckC Offline
                  ckC Offline
                  ck
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @Peter
                  von wann ist denn die Entscheidung mit den Faxbestellungen?
                  Ich glaube es gibt relativ neue Entscheidungen, wo Faxbestellungen schon gegolten haben. Es sind solche Fälle auch immer sehr spezifisch, dass man nicht allgemein sagen kann, wie es letztendlich vor Gericht ausgeht.
                  Christin

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Franz PeterF Offline
                    Franz PeterF Offline
                    Franz Peter
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Ich habe eine reise bei Sonnenklar in VAE gebucht

                    10 nächte und flug

                    die zugesannten reiseunterlagen waren nur für 7 nächte

                    nach 10 telefonaten wurde eine reisebestätigung für 10 nächte zugesannt

                    nur an ort und stelle war der reisevelauf ein anderer als in den buchungsbestätigungen

                    und die argentur vor ort wuste auch nichts

                    von der halbpension plus (getränke) wuste werder im hotel noch die argentur

                    das ganze ist abzogge und betrug sonst fallen mir keine worte über SONNENKLAT ein

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • curiosusC Offline
                      curiosusC Offline
                      curiosus
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      ...mit Reiserücktritt hat dieses aber wenig zu tun, zum Vermittler haben wir ja bereits einen anderen Thread, so daß wir dieses Relikt nunmehr schließen.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      Antworten
                      • In einem neuen Thema antworten
                      Einloggen
                      • Sortiert nach
                      • Älteste zuerst
                      • Neuste zuerst
                      • Meiste Stimmen

                      • 1 von 1
                      Reiseforum Service
                      • RSS-Feed abonnieren
                      • Verhaltensregeln im Reiseforum
                      • Reiseforum Hilfe
                      • Forensuche
                      • Aktuelle Themen

                      • Inhalte melden
                      • Veranstalter AGB
                      • Nutzungsbedingungen
                      • Datenschutz
                      • Privatsphäre-Einstellungen
                      • AGB
                      • Impressum
                      © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                      • Erster Beitrag
                        Letzter Beitrag