Geld zurück bei Angst vor Absturz
-
begründeter verdacht reicht.
pauschalurlauber müssen nicht in ein flugzeug steigen, wenn sie den
begründeten verdacht haben, dass die maschine fluguntüchtig ist.
sie können in einem solchen fall unter umständen vom reiseveranstalter
sogar den kompletten reisepreis zurückfordern.entscheidung amtsgericht düsseldorf az:52c1370/09
in diesen fall ging es um eine vereitelte türkei-reise.
wegen eines techn.defekts hatte das flugzeug in wien eine zl eingelegt.
techniker und ersatzteile mussten aus der türkei eingeflogen werden, erst
nach 14std.konnte die maschine wieder starten.
rund 40 gäste gingen jedoch nicht wieder an bord,darunter das ehepaar
das vor gericht zog.es fand die weiterreise mit dem flugzeug unzumutbar.
das gericht gab den klägern recht. weil sie keinerlei informationen über
art und umfang des defekts erhielten, hätten die urlauber "nicht
ansatzweise anhaltspunkte" zur abschätzung ihres risikos bei einem
weiterflug gehabt.es könne nich vom reisenden verlangt werden,dass sie "im
blinden vertrauen" in eine reparierte maschine einsteigen. vielmehr müsse
ihnen das wesentliche über den defekt und die reparaturen mitgeteilt werden.
nn 17032010 -
Hallo,
obwohl ich grundsaetzlich davon ausgehe, dass die Piloten und die Crew auch heil ankommen moechten, halte ich dieses Urteil fuer sinnvoll. Wo liegt das Problem, dass man den Passagieren nicht erklaert, was fuer ein Defekt vorgelegen hat. Sich hier den Passagieren gegenueber zu erklaeren sollte eigentlich selbstverstaendlich sein.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Und der nächste zieht vor Gericht weil er keine Kopie des letzten Wartungsberichts gezeigt bekommen hat oder eine eigene Untersuchung der Triebwerke untersagt wurde.
Denn damit würde man ja gezwungen "im blinden Vertrauen" auf die Wartung in den Flieger einzusteigen.
Für mich ist das Urteil völliger Schwachsinn. -
So sehe ich das auch. Schön wenn gesagt wird was defekt ist, kann der Nichtfachmann den erkennen ob diese Reperatur möglich ist oder gar Fachgerecht ausgeführt ist. Da muß ich doch der Aireline vertrauen sonst würde ich doch gar nicht mitfliegen.
-
adrianmartin wrote:
.....
vielmehr müsse ihnen das wesentliche über den defekt und die reparaturen mitgeteilt werden.
nn 17032010das ist nun aber auch wieder auslegungssache. wie viel infos muß ein pax bekommen, damit er "wesentlich" informiert ist?
wie viel versteht ein laie vom fachchinesisch?
ich kann mir vorstellen, dass leute, die sowieso schon ängstlich sind, erhebliche ängste haben, wenn die maschine einen defekt hatte.
jedoch sollte man der airlaine schon vertrauen schenken müssen. -
@[Lexilexi](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=5335',%20'mhcprofile'))
geb ich dir schon recht,das sind sicherlich die worte vom gericht selbst.
-
was ist daran interessant????
Ich persönlich finde es schon heftig wenn mir ein Mangel auffällt und der nicht beachtet wird,weil ich inkompetent bin...sei es nur das eine Schraube an den Gurten fehlt....oder sich der Sitz nur einseitig verstellen lässt..werde hier keine fluggesellschaft nennen wo ich das erlebt habe
-
Nein Carsten,
es geht darum ,das ich mich laut Zeichen anschnallen soll,und ich konnte es nicht korrekt vollziehen,weil der "Sicherheitgurt" Schrott war...ich fliege zwar gerne,aber nicht durch den/ Gang/Gänge vom Flieger...
Das ist für mich Elementare Sicherheit
-
soosi wrote:
es geht darum ,das ich mich laut Zeichen anschnallen soll,und ich konnte es nicht korrekt vollziehen,weil der "Sicherheitgurt" Schrott war..:Das klingt ja so als ob Du es so hingenommen hast. Warum hast Du nicht Bescheid gesagt ??
Denn wenn keiner was sagt, woher soll den jemand wissen das er kaputt ist. Da hast Du deine Sicherheit doch selber gefährdet.Ich finde das Urteil auch nicht gut. Wie schon gesagt, wie soll/will ein Laie wirklich wichtige Dinge erkennen und Wissen die die Flugsicherheit gefährden oder meinen zu gefährden.
Und vor allem was nützt es, wenn man Ihnen erzählt die APU hatte einen defekt oder der Airspeed Indicator zeigt fehlerhaft an. Gar nichts.
Die Passagiere sollten schon Vertrauen haben, denn die Crew möchte auch wieder nach Hause zu ihren Familien.
Wenn die Leute wüßten das sie sich jeden morgen in eine frisch gewartete und auch reparierte Maschine setzen, z.B AB, DE die in der Nacht zur Wartung sind. Oft ist es so das Maschinen die eine Nightstop machen dann gewartet werden und halt "Kleine" Reparaturen durchgeführt werden.
Dann müßten die Leute ja scharren weise klagen weil sie einen "begründeten" Verdacht haben.
Also für mich völliger Blödsinn. -
Ich bleibe dabei, dass dieses Urteil nicht verkehrt ist. Denn Information bedeutet viel und vor allen Dingen beruhigen Informationen.
Mir ist es passiert, dass auf einem Langstreckenflug ploetzlich der Pilot meldete, dass man den naechstgelegenen Flughafen anfliegen wuerde, da ein Signal einen Defekt anzeigen wuerde. Aus Gruenden der Sicherheit wuerde man einen Zwischenstopp einlegen um das ueberpruefen zu lassen.
Natuerlich war das fuer die Pax, vermutlich alles Laien, nicht einschaetzbar und beunruhigend. Viel schlimmer waere es jedoch gewesen, waere man ohne Info gelandet. Noch kurz vor der Zwischenlandung erklaerte der Kapitaen einiges zu einzuhaltenden Sicherheitsaspekten und teilte noch mit, dass beim Zwischenstopp alle verpflegt und fuer den Weiterflug dann aufgerufen wuerden.
Saubere Landung - und alle verliessen ruhig die Maschine, so jedenfalls mein Eindruck. Die Reparatur dauerte gut 5 Stunden, dann wurde aufgerufen, niemand machte Randale und wollte nicht mehr weiterfliegen. Noch vor dem Start kam die Entschuldigung des Kapitaens, dass ein elektronisches Problem vorgelegen haette. Leider haette es gedauert bis man die Ursache gefunden haette.
Er wuerde jetzt dem Vogel ein bisschen die Sporen geben (so krass hat er es nicht gesagt) um ein wenig der Verspaetung aufzuholen. An Bord blieb alles ruhig. Aus diesem Grunde finde ich das Urteil gut, natuerlich konnte niemand einschaetzen, ob das Problem nicht doch ein groesseres war, aber die Infos haben beruhigt. Und das halte ich fuer wesentlich.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
LoL, ich stelle mir gerade folgende Durchsage aus dem Cockpit vor:
Sehr geehrte Damen und Herren, hier spricht ihr Kapitaen und ich begruesse sie recht herzlich auf unserem Flug mit dem Airbus A380.
Wegen der aktuellen Rechtssprechung muss ich sie ueber Defekte und Stoerungen an unserem Flugzeug informieren. Da haben wir heute folgende Vorkommnisse:
- Beide Autopiloten und Beide Flight Director Systeme sind ausgefallen.
- Die automatische Schubregulierung ist ebenfalls kaputt.
- Unsere FM Navigations-Datenbank hat sich leider auch verabschiedet, aber wir haben zum Glueck ja noch unsere guten alten Papierkarten.
- Auf zwei unserer Hydrauliksysteme fuer die Querfluegel muessen wir diesmal verzichten.
- Unser Flug wird heute etwas laenger dauern, da die Speed Brakes den Geist aufgegeben haben und wir deshalb nicht ueber 12 200 Meter steigen duerfen.
- Apropos Bremsen; Bei der letzten Landung gabe es Probleme mit den Bremsen. Deshalb haben unsere Mechaniker zur Sicherheit, vor unserem Start, 4 Stueck davon ausgebaut.
- Wir haben dann noch ein kleines Problem mit einem Treibstoff-Ventil und ein Treibstoff-Filter ist auch verstopft.
- Alle 4 Anti-Icing Ventile an den Tragflaechen sind ausser Betrieb. Das ist aber nicht weiter schlimm, den die Vereisungsanzeigen fuer die Tragflaechen, am Zentralen Monitoring System, funktionieren sowieso nicht.
Unsere Passagiere im hinteren Bereich des Flugzeuges bitten wir diesmal beim Start keine Kopfhoerer zu verwenden, sondern auf ungewoehnliche Geraeusche zu achten. Denn wir haben heute leider kein Tail Strike Erkennungssystem.
Ich wuensche ihnen einen angenehmen Flug, hoffe das sie diese Informationen beruhigt haben und sie sich bei uns an Board wohl fuehlen.
Etwas spaeter auf dem Weg zur Startbahn:
Ihr Kapitaen noch mal. Jetzt habe ich leider doch eine schlechte Nachrichte, denn die Kabinen Crew hat mich gerade informiert dass im oberen Deck zwei Exit Anzeigen ausgefallen sind. Damit koennen wir leider nicht fliegen und muessen deshalb wieder zurueck an das Gate. Die Reparatur sollte allerdings nicht zu lange dauern.Ich habe mir das nicht aus den Fingern gesogen, sondern unter Airbus bzw. FAA Regularien waere ein Flug mit diesen Maengeln (unter einigen Einschraenkungen) voellig legal. Und die zwei Exit Signs sind ebenfalls tatsaechlich ein No-Go.
-
@[mkfpa](javascript:showPopUp('/mhcuserprofile?userId=1111547',%20'mhcprofile'))
hierzu muss aber nicht das wort "airbus a380" auftreten, hier kann auch "xyz" geschrieben werden, da es im urteil sich nicht wieder findet.


