Rückflug um 2 Tage verschoben
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Hallo,
kann mir jemand sagen, wie hoch ich die Entschädigung ansetzen kann. Habe vor einiger Zeit einen Flug bei AB gebucht. Vor vier Wochen haben sie zuerst den Hinflug verschoben (2 Stunden, kein Problem) aber nun findet der Rückflug 2 Tage später statt. Ich muss meinen Urlaub um 2 Tage verlängern und - 2 Übernachtungen mehr bezahlen. AB bietet einen 50 Euro Reisegutschein an. Muss ich das akzeptieren?
Wer weiss hier Bescheid? -
Der Reisegutschein über 50 Euro ist ein netter Versuch.
Du hast - so wie sich das hier liest, keine Pauschalreise gebucht. Laut EU-Verordnung 261/2004 muß die Airline Dir für den stornierten Flug am gebuchten Reisetag wahlweise entsprechend Artikel 8 entweder den kompletten Flugpreis ( Hin- und Rückflug, wenn in 1 Buchung) binnen 7 Tagen erstatten oder - falls von Dir gewünscht - eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes ermöglichen. Vorbehaltlich verfügbarer Plätze.
Was in Deinem Fall bedeutet: Gibt es andere Flüge am bisherigen Flugtag auf der gewünschten Strecke, auch von einer anderen Fluggesellschaft ? Oder fliegt die Airline am gewünschten Tag z.B. einen anderen Flughafen in Deiner Nähe an?
Erkundige Dich nach allen Möglichkeiten und teile dann der Airline - möglichst schriftlich - mit,
welche Alternativen Du akzeptieren kannst. Und immer dran denken: Du hast einen gültigen
Beförderungsvertrag. Wenn sie den ändern wollen, müssen sie entstehende Kosten natürlich übernehmen. Wobei Du verpflichtet bist, diese Kosten so gering wie möglich zu halten.Gruß privacy
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Hallo privacy,
wir haben ähnliche Probleme mit AB. Unser Rückflug wurde einfach 2 Tage vorverlegt, da unser gebuchter Flug aus dem Flugplan gestrichen wurde.
Du schreibst:
"... Gibt es andere Flüge am bisherigen Flugtag auf der gewünschten Strecke, auch von einer anderen Fluggesellschaft ? ...
Erkundige Dich nach allen Möglichkeiten und teile dann der Airline - möglichst schriftlich - mit,
welche Alternativen Du akzeptieren kannst. Und immer dran denken: Du hast einen gültigen
Beförderungsvertrag. Wenn sie den ändern wollen, müssen sie entstehende Kosten natürlich übernehmen. Wobei Du verpflichtet bist, diese Kosten so gering wie möglich zu halten."Kannst du sagen woraus sich diese Ansprüche ableiten, auch mit einer anderen Airline befördert zu werden. Im BGB heißt es ja nur, dass Scchadenersatz geleistet werden muss. Ich habe im Internet dazu leider nichts gefunden. Danke schon mal für deine Antwort.
Grüße Tomin
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Hallo Tomin22,
aus dem zitierten Artikel 8 der EU-Verordnung. Die Du im Internet nachschlagen kannst. Und da konkretdie "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen". Kannst Du im Detail hier nachlesen.
Zusatzinfos auch hier
Stellt die Airline sich quer, müßtest Du notfalls den Alternativ-Flug dort selbst buchen. Aber vor Buchung bereits bei AB ankündigen, daß Ersatzflug gebucht und die entstehenden Kosten an
AB weiterbelastet werden.Es empfiehlt sich immer, ein Einverständnis der Airline für solche Maßnahmen vorab zu bekommen.Weil es schwieriger (und teurer) sein kann, das durchzusetzen. Recht haben
und Recht bekommen sind oft 2 Paar Schuhe. Nichtsdestotrotz liegt der Vertragsbruch
eindeutig bei der Airline. Noch ein Tipp: Mitarbeiter in Callcentern sind häufig nicht
entscheidungsbefugt, meistens auch nicht grundlegend eines Themas mächtig.
Daher, wenn schon telefonisch, zur Kundenberatung oder dem "Supervisor"
durchstellen lassen.Gruß privacy
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So, heute kam eine Antwort von AB. Es ist Ihnen leider nicht möglich einen höheren Gutschein zu gwähren, sie bieten aber eine kostenlose Stornierung an. dies kommt für mich jedoch nicht in Frage, da ich bereits alles organisiert habe.
Ich habe daraufhin bei Lufthansa nach einem Ersatzflug geschaut und AB dies mitgeteilt. Warte noch auf deren Reaktion. -
Liebe community,
bisher meldet sich AB nicht. Lediglich zu Anfang boten sie mir eine kostenlose Stornierung an, was aber nicht in Frage kommt. Ich habe jetzt mehrmals gemailt und gefaxt. Gibt es nicht eine Schiedsstelle oder Institution die AB ein bisschen Druck machen könnte?
Schon jetzt mal herzlichen Dank. -
irfania,
wieviele Tage vor deinem geplanten Abflugstermin wurdest Du denn über die Annulation resp. Änderung Deines Rückflugs informiert? Das hat nämlich einen entscheidenden Einfluss auf deine rechtlichen Möglichkeiten. Wenn AB Dich 14 Tage vorher informiert hat, kannst Du nur deren Angebot annehmen oder stornieren lassen und die Kosten für den Rückflug geltend machen. Erst wenn die Info weniger als 14 Tage vorher erfolgte hast Du Anrecht auf Beförderung oder sogar Ausgleichsanspruch.
Gruss
grischtu -
@irfania
Ist alles eine Zeitfrage. Und auf die spielt airberlin jetzt womöglich. Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr SOEP und auch das Luftfahrtbundesamt unter LBA.deWobei die Effektivität dieser "Behörden" und zeitnahe Reaktionen häufig angezweifelt werden.
Du stehst jetzt vor der schwierigen Entscheidung: Ersatzflug auf eigene Rechnung buchen und was ist mit der Kostenübernahme? Da hilft vermutlich nur noch ein Fachanwalt für Reiserecht.
Zumindest werden dann Kosten bis zur Klärung der Angelegenheit anfallen.@grischtu
Manche Verordnungstexte der EU sind ja recht schwer zu lesen. Wenn Du aber mal genau schaust, wirst Du sehen, daß lediglich die Ausgleichszahlungen an die 14 Tage-Frist gekoppelt sind, nicht jedoch die Unterstützungsleistungen der Airline wie die "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen".Da gibt es keine Fristen. Das ist jederzeit nach Buchung und bei einer entsprechenden Flugzeitänderung seitens der Airline durch den Kunden einforderbar. Von daher ist Dein Beitrag nur teilweise richtig. Und gilt natürlich nicht für gebuchte Pauschalreisen.
Gruß privacy
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privacy,
mir ist wohl bewusst, dass das natürlich nicht für Pauschalreisen gilt, denn dort gelten natürlich die Bedingungen des Reiseveranstalters. Ich bin aber davon ausgegangen, dass irfania einen individuellen Flug bei AB gebucht hat und dann gilt folgendes:
Liegt der Anlass der Annullierung eines Fluges im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung in gleicher Höhe wie bei Nichtbeförderung, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihnen die Annullierung mindestens zwei Wochen zuvor mitgeteilt oder ihnen alternative Flüge im Rahmen der ursprünglichen Flugzeiten angeboten. Eine Fluggesellschaft ist nicht entschädigungspflichtig, wenn sie belegen kann, dass eine Annullierung auf ausserordentliche Umstände zurückzuführen ist (Wetter, Sicherheit usw).
Gruss
Grischtu -
Hallo grischtu,
nochmals zur Verdeutlichung:
Es geht hier nicht um eine Pauschalreise. Hatte ich auch nur noch mal angeführt, weil hier auch andere außer irfania mitlesen und um Missverständnisse zu vermeiden. Soweit klar.
Meine Information und Unterscheidung ist folgende:
Flug annulliert innerhalb 14 Tagen vor Abflug:
Ausgleichszahlung und geschilderte Unterstützungsleistungen der AirlineFlug annulliert nach Buchung, aber vor Erreichen der 14-Tage-Frist:
keine Ausgleichszahlung - gleichwohl aber Unterstützungsleistungen der Airline im vollen Umfang.Die EU-Verordnung macht die Unterstützungsleistungen Abs. 8
im Gegensatz zu den Ausgleichszahlungen nicht von der 14-Tage-Frist abhängig.Die "außerordentlichen" Umstände - wobei technische Störungen im Allgemeinen nicht gemeint sind - werden noch hier und da die Gerichte beschäftigen, trifft hier in diesem Fall bei einer
langfristigeren Stornierung sowieso nicht zu.Gruß privacy
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Hallo,
richtig! Das sehe ich genauso wie privacy. Hinzu kommt, dass nicht nur die EU-Fluggastverordnung greift, sondern dass Air Berlin einen nach deutschem Recht abgeschlossenen Befoerderungsvertrag einseitig storniert.
Und da muss meiner Auffassung nach Air Berlin Schadenersatz leisten, da die Fluggesellschaft den verbindlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nicht einhaelt. Und das bedeutet, dass Air Berlin die zusaetzlichen Kosten fuer einen Alternativflug zu leisten hat, wenn diese Kosten angemessen sind.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Hallo irfania,
auch wir hängen wohl bei AB in der Warteschleife.
Wie ich bereits geschrieben hatte, wurrde auch unser Flug um 2 Tage verlegt. Auf unsere 1. Schreiben (nach erfolglosem Versuch eine Klärung bei der Hotline herbei zu führen) wurde ja noch relativ schnell reagiert.
AB bittet in diesem Schreiben um Verständis, dass ihnen aus aus dringenden Erfordernissen Änderungen vorbehalten sein müssen. Weiterhin weisen sie höflich auf unsere (!) Schadensminderungspflicht hin.
Auf unser Verlangen, den Vertrag, ersatzweise auch durch eine andere Fluggesellschaft, zu erfüllen, wurde so gar nicht reagiert.
Also haben wir AB in einem weiteren Schreiben konkrete Alternativflüge aufgezeigt. Tja, und das ist jetzt mehr als 2 Wochen her. Die von uns gesetzt Frist ist nunmehr verstrichen. Wir haben jetzt noch mal eine Frist gesetzt.
An bernado2001 und insbesondere an privacy ein großes Dankeschön für die Hinweise. Es baut irgendwie schon auf, wenn man bestätigt bekommt, dass man Recht hat.
Aber wie hat privacy so schön geschrieben:
"Recht haben und Recht bekommen sind oft 2 Paar Schuhe."
Grüße Tomin