Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Rückflug um 2 Tage verschoben
  6. Rückflug um 2 Tage verschoben

Rückflug um 2 Tage verschoben

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
14 Beiträge 5 Kommentatoren 23.6k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • irfaniaI Offline
    irfaniaI Offline
    irfania
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
     
    kann mir jemand sagen, wie hoch ich die Entschädigung ansetzen kann. Habe vor einiger Zeit einen Flug bei AB gebucht. Vor vier Wochen haben sie zuerst den Hinflug verschoben (2 Stunden, kein Problem) aber nun findet der Rückflug 2 Tage später statt. Ich muss meinen Urlaub um 2 Tage verlängern und - 2 Übernachtungen mehr bezahlen. AB bietet einen 50 Euro Reisegutschein an. Muss ich das akzeptieren?
     
    Wer weiss hier Bescheid?

    Irfania

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Der Reisegutschein über 50 Euro ist ein netter Versuch.

      Du hast - so wie sich das hier liest, keine Pauschalreise gebucht. Laut EU-Verordnung 261/2004 muß die Airline Dir für den stornierten Flug am gebuchten Reisetag wahlweise entsprechend Artikel 8 entweder den kompletten Flugpreis ( Hin- und Rückflug, wenn in 1 Buchung) binnen 7 Tagen erstatten oder - falls von Dir gewünscht - eine anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes ermöglichen. Vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

      Was in Deinem Fall bedeutet: Gibt es andere Flüge am bisherigen Flugtag auf der gewünschten Strecke, auch von einer anderen Fluggesellschaft ? Oder fliegt die Airline am gewünschten Tag z.B. einen anderen Flughafen in Deiner Nähe an?

      Erkundige Dich nach allen Möglichkeiten und teile dann der Airline - möglichst schriftlich - mit,
      welche Alternativen Du akzeptieren kannst. Und immer dran denken: Du hast einen gültigen
      Beförderungsvertrag. Wenn sie den ändern wollen, müssen sie entstehende Kosten natürlich übernehmen. Wobei Du verpflichtet bist, diese Kosten so gering wie möglich zu halten.

      Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • tomin22T Offline
        tomin22T Offline
        tomin22
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo privacy,
         
        wir haben ähnliche Probleme mit AB. Unser Rückflug wurde einfach 2 Tage vorverlegt, da unser gebuchter Flug aus dem Flugplan gestrichen wurde.
         
        Du schreibst:
        "... Gibt es andere Flüge am bisherigen Flugtag auf der gewünschten Strecke, auch von einer anderen Fluggesellschaft ? ...
        Erkundige Dich nach allen Möglichkeiten und teile dann der Airline - möglichst schriftlich - mit,
        welche Alternativen Du akzeptieren kannst. Und immer dran denken: Du hast einen gültigen
        Beförderungsvertrag. Wenn sie den ändern wollen, müssen sie entstehende Kosten natürlich übernehmen. Wobei Du verpflichtet bist, diese Kosten so gering wie möglich zu halten."

        Kannst du sagen woraus sich diese Ansprüche ableiten, auch mit einer anderen Airline befördert zu werden. Im BGB heißt es ja nur, dass Scchadenersatz geleistet werden muss. Ich habe im Internet dazu leider nichts gefunden. Danke schon mal für deine Antwort.

        Grüße Tomin

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • privacyP Offline
          privacyP Offline
          privacy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo Tomin22,

          aus dem zitierten Artikel 8 der EU-Verordnung. Die Du im Internet nachschlagen kannst. Und da konkretdie "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen". Kannst Du im Detail hier nachlesen.

          Zusatzinfos auch hier

          Stellt die Airline sich quer, müßtest Du notfalls den Alternativ-Flug dort selbst buchen. Aber vor Buchung bereits bei AB ankündigen, daß Ersatzflug gebucht und die entstehenden Kosten an
          AB weiterbelastet werden.

          Es empfiehlt sich immer, ein Einverständnis der Airline für solche Maßnahmen vorab zu bekommen.Weil es schwieriger (und teurer) sein kann, das durchzusetzen. Recht haben
          und Recht bekommen sind oft 2 Paar Schuhe. Nichtsdestotrotz liegt der Vertragsbruch
          eindeutig bei der Airline. Noch ein Tipp: Mitarbeiter in Callcentern sind häufig nicht
          entscheidungsbefugt, meistens auch nicht grundlegend eines Themas mächtig.
          Daher, wenn schon telefonisch, zur Kundenberatung oder dem "Supervisor"
          durchstellen lassen.

          Gruß privacy

          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
          Bertrand Russell (1872-1970)

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • irfaniaI Offline
            irfaniaI Offline
            irfania
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Vielen Dank für Eure Beiträge. Werde heute noch ein Schreiben an AB verfassen. Bin jetzt schon gespannt, was sie mir anbieten.
             
            Herzlichen Gruß

            Irfania

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • irfaniaI Offline
              irfaniaI Offline
              irfania
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              So, heute kam eine Antwort von AB. Es ist Ihnen leider nicht möglich einen höheren Gutschein zu gwähren, sie bieten aber eine kostenlose Stornierung an. dies kommt für mich jedoch nicht in Frage, da ich bereits alles organisiert habe.
              Ich habe daraufhin bei Lufthansa nach einem Ersatzflug geschaut und AB dies mitgeteilt. Warte noch auf deren Reaktion.

              Irfania

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • irfaniaI Offline
                irfaniaI Offline
                irfania
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Liebe community,
                 
                bisher meldet sich AB nicht. Lediglich zu Anfang boten sie mir eine kostenlose Stornierung an, was aber nicht in Frage kommt. Ich habe jetzt mehrmals gemailt und gefaxt. Gibt es nicht eine Schiedsstelle oder Institution die AB ein bisschen Druck machen könnte?
                 
                Schon jetzt mal herzlichen Dank.

                Irfania

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • grischtuG Offline
                  grischtuG Offline
                  grischtu
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  irfania,
                  wieviele Tage vor deinem geplanten Abflugstermin wurdest Du denn über die Annulation resp. Änderung Deines Rückflugs informiert? Das hat nämlich einen entscheidenden Einfluss auf deine rechtlichen Möglichkeiten. Wenn AB Dich 14 Tage vorher informiert hat, kannst Du nur deren Angebot annehmen oder stornieren lassen und die Kosten für den Rückflug geltend machen. Erst wenn die Info weniger als 14 Tage vorher erfolgte hast Du Anrecht auf Beförderung oder sogar Ausgleichsanspruch.
                  Gruss
                  grischtu

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • privacyP Offline
                    privacyP Offline
                    privacy
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @irfania
                    Ist alles eine Zeitfrage. Und auf die spielt airberlin jetzt womöglich. Unterstützung bietet die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr SOEP und auch das Luftfahrtbundesamt unter LBA.de

                    Wobei die Effektivität dieser "Behörden" und zeitnahe Reaktionen häufig angezweifelt werden.

                    Du stehst jetzt vor der schwierigen Entscheidung: Ersatzflug auf eigene Rechnung buchen und was ist mit der Kostenübernahme? Da hilft vermutlich nur noch ein Fachanwalt für Reiserecht.
                    Zumindest werden dann Kosten bis zur Klärung der Angelegenheit anfallen.

                    @grischtu
                    Manche Verordnungstexte der EU sind ja recht schwer zu lesen. Wenn Du aber mal genau schaust, wirst Du sehen, daß lediglich die Ausgleichszahlungen an die 14 Tage-Frist gekoppelt sind, nicht jedoch die Unterstützungsleistungen der Airline wie die "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen".

                    Da gibt es keine Fristen. Das ist jederzeit nach Buchung und bei einer entsprechenden Flugzeitänderung seitens der Airline durch den Kunden einforderbar. Von daher ist Dein Beitrag nur teilweise richtig. Und gilt natürlich nicht für gebuchte Pauschalreisen.

                    Gruß privacy

                    Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                    Bertrand Russell (1872-1970)

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • grischtuG Offline
                      grischtuG Offline
                      grischtu
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      privacy,
                      mir ist wohl bewusst, dass das natürlich nicht für Pauschalreisen gilt, denn dort gelten natürlich die Bedingungen des Reiseveranstalters. Ich bin aber davon ausgegangen, dass irfania einen individuellen Flug bei AB gebucht hat und dann gilt folgendes:
                      Liegt der Anlass der Annullierung eines Fluges im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung in gleicher Höhe wie bei Nichtbeförderung, es sei denn, die Fluggesellschaft hat ihnen die Annullierung mindestens zwei Wochen zuvor mitgeteilt oder ihnen alternative Flüge im Rahmen der ursprünglichen Flugzeiten angeboten. Eine Fluggesellschaft ist nicht entschädigungspflichtig, wenn sie belegen kann, dass eine Annullierung auf ausserordentliche Umstände zurückzuführen ist (Wetter, Sicherheit usw).
                      Gruss
                      Grischtu

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • privacyP Offline
                        privacyP Offline
                        privacy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo grischtu,

                        nochmals zur Verdeutlichung:

                        Es geht hier nicht um eine Pauschalreise. Hatte ich auch nur noch mal angeführt, weil hier auch andere außer irfania mitlesen und um Missverständnisse zu vermeiden. Soweit klar.

                        Meine Information und Unterscheidung ist folgende:

                        Flug annulliert innerhalb 14 Tagen vor Abflug:
                        Ausgleichszahlung und geschilderte Unterstützungsleistungen der Airline

                        Flug annulliert nach Buchung, aber vor Erreichen der 14-Tage-Frist:
                        keine Ausgleichszahlung - gleichwohl aber Unterstützungsleistungen der Airline im vollen Umfang.

                        Die EU-Verordnung macht die Unterstützungsleistungen Abs. 8
                        im Gegensatz zu den Ausgleichszahlungen nicht von der 14-Tage-Frist abhängig.

                        Die "außerordentlichen" Umstände - wobei technische Störungen im Allgemeinen nicht gemeint sind - werden noch hier und da die Gerichte beschäftigen, trifft hier in diesem Fall bei einer
                        langfristigeren Stornierung sowieso nicht zu.

                        Gruß privacy

                        Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                        Bertrand Russell (1872-1970)

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • bernardo2001B Offline
                          bernardo2001B Offline
                          bernardo2001
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hallo,

                          richtig! Das sehe ich genauso wie privacy. Hinzu kommt, dass nicht nur die EU-Fluggastverordnung greift, sondern dass Air Berlin einen nach deutschem Recht  abgeschlossenen Befoerderungsvertrag einseitig storniert.

                          Und da muss meiner Auffassung nach Air Berlin Schadenersatz leisten, da die Fluggesellschaft den verbindlich zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag nicht einhaelt. Und das bedeutet, dass Air Berlin die zusaetzlichen Kosten fuer einen Alternativflug zu leisten hat, wenn diese Kosten angemessen sind.

                          Viele Gruesse
                          bernardo2001

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • tomin22T Offline
                            tomin22T Offline
                            tomin22
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Hallo irfania,

                            auch wir hängen wohl bei AB in der Warteschleife.

                            Wie ich bereits geschrieben hatte, wurrde auch unser Flug um 2 Tage verlegt. Auf unsere 1. Schreiben (nach erfolglosem Versuch eine Klärung bei der Hotline herbei zu führen) wurde ja noch relativ schnell reagiert.

                            AB bittet in diesem Schreiben um Verständis, dass ihnen aus aus dringenden Erfordernissen Änderungen vorbehalten sein müssen. Weiterhin weisen sie höflich auf unsere (!) Schadensminderungspflicht hin.

                            Auf unser Verlangen, den Vertrag, ersatzweise auch durch eine andere Fluggesellschaft, zu erfüllen, wurde so gar nicht reagiert.

                            Also haben wir AB in einem weiteren Schreiben konkrete Alternativflüge aufgezeigt. Tja, und das ist jetzt mehr als 2 Wochen her. Die von uns gesetzt Frist ist nunmehr verstrichen. Wir haben jetzt noch mal eine Frist gesetzt.

                            An bernado2001 und insbesondere an privacy ein großes Dankeschön für die Hinweise. Es baut irgendwie schon auf, wenn man bestätigt bekommt, dass man Recht hat.

                            Aber wie hat privacy so schön geschrieben:  
                            "Recht haben und Recht bekommen sind oft 2 Paar Schuhe." 
                            Grüße Tomin

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • tomin22T Offline
                              tomin22T Offline
                              tomin22
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo irfania,

                              hast du zzt. schon was eine Antwort von AB?

                              Bei uns ruht immer noch still der See.

                              Grüße Tomin

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              Antworten
                              • In einem neuen Thema antworten
                              Einloggen
                              • Sortiert nach
                              • Älteste zuerst
                              • Neuste zuerst
                              • Meiste Stimmen

                              • 1 von 1
                              Reiseforum Service
                              • RSS-Feed abonnieren
                              • Verhaltensregeln im Reiseforum
                              • Reiseforum Hilfe
                              • Forensuche
                              • Aktuelle Themen

                              • Inhalte melden
                              • Veranstalter AGB
                              • Nutzungsbedingungen
                              • Datenschutz
                              • Privatsphäre-Einstellungen
                              • AGB
                              • Impressum
                              © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                              • Erster Beitrag
                                Letzter Beitrag