Gebuchtes Iberostar ist kein Iberostar mehr...
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...kurzer Zwischenbericht:
Es hat mir ja keine Ruhe gelassen - am Samstag habe ich noch bei dem online-Anbieter, über den ich die Reise gebucht habe - angerufen. Ich wollte einfach sehen, wie die reagieren...
- (lustige) Frage: "Wie kommen Sie denn darauf, dass das kein Iberostar mehr ist?"
... Ich also alles erläutert und meine Erwartungshaltung (Urlaub in einem Iberostar zu machen) deutlich gemacht (dachte ich zumindest)
Sie wollten sich mit 1-2-F in Verbindung setzen und mich Montag (heute) zurückrufen - haben Sie auch - heyyyyyyyyy!
"Sie hatten ja angerufen" - ja - "wir haben uns mit 1-2-F in Verbindung gesetzt" - Jaa - "Sie haben Recht, dass Hotel ist kein Iberostar mehr und heißt jetzt nur noch Exagon Park Hotel" - Jaaaaaaaaaaaaaa, das habe ICH Ihnen ja schon Samstag gesagt... - "Ach so" - ??????????????????
Ich meinen Standpunkt noch einmal deutlich gemacht, Schadensersatz etc. im Nebensatz erwähnt - sie wollen sich melden, ich bin gespannt!
Gruß,
BrittaP.S. ich weiß, nicht wirklich spannend und erquicklich, fand das aber irgendwie lustig und wollte Euch dran teilhaben lassen

- (lustige) Frage: "Wie kommen Sie denn darauf, dass das kein Iberostar mehr ist?"
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Bekam gerade die Info:
Sie bitten uns, uns ein alternatives Iberostar auszusuchen - dann werden Sie die Verfügbarkeit prüfen und uns ggf. umbuchen.
Nun der Hammer: Für uns soll das nicht kostenlos sein, wir sollen ggf. Umbuchungsgebühren und Mehrkosten bezahlen...
Das glaube ich nicht!
Was meint Ihr dazu?
Gruß,
Britta -
@britta1975
Sie können es zumindest versuchen.
Persönlich würde ich so 1 oder 2 passende, vergleichbare Iberostar-Hotels aussuchen.
Sie können dann wählen, ob sie auf diese Ersatzhotels wegen wesentlicher Vertragsänderung selbst kostenfrei umbuchen und weiterhin die Reise durchführen wollen. Oder ob sie nach eigener Buchung eines anderen Iberostar-Hotels über einen anderen Anbieter lieber nur eine Rechnung über den Differenzbetrag zwischen bisheriger und neuer Buchung als Schadensersatzforderung (ggf. über Fachanwalt für Reiserecht: kostenpflichtig) erhalten wollen.
Und immer dran denken: Den Schaden so gering wie möglich halten.
Gruß privacy
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Nach langem Warten hier nun die Antwort von unserem "Vermittler":
vielen Dank für Ihre Email. Soeben erhielten wir vom Veranstalter 1-2-drei die Information dass die von Ihnen genannten Alternativhotels nicht aus dem Porgramm des Veranstalters stammen und eine Umbuchung somit leider nicht möglich ist. Der Veranstalter setzte uns desweiteren darüber in Kenntnis keine Iberostar-Vertragshotels mehr im Programm zu haben.
Gerne fragen wir eine Umbuchung auf ein anderes Hotel aus dem Programm von 1-2-drei für Sie an. Bitte teilen Sie uns hierfür den Namen mit.
Das ist ja wohl ein Scherz?Würde jetzt am liebsten ein Iberostar über einen anderen Veranstalter buchen und den Differenzbetrag bei 1-2-drei geltend machen...
Gruß,
Britta -
Juristisch relativ leicht zu bewerten: Reise stornieren, Rückzahlung verlangen und ankündigen, den RV auf Schadensersatz zu verklagen ( und das dann auch tun ). Haben wir hier in div. anderen threads auch als Thema. Nach aktueller Rechtssprechung erhält man pauchal 50% des gezahlten Reisepreises als Schadensersatz.
Unabhängig davon eben bei einem anderen RV ein Ibero-Hotel nach eigenem gusto buchen. Aber: konsequent muss man sein und auch gute Nerven haben.
Gruss Gabriela
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Hallo Gabriela,
ja, so in etwa habe ich mir das vorgestellt - Gott sei Dank haben wir ja noch etwas Zeit bis zum geplanten Reiseantritt Ende Juli.
ich denke mal, es führt kein Weg an einem Anwalt vorbei, oder?
Hab ich das richtig verstanden?
Ich storniere meine Reise bei Anbieter A (Wert EUR 2.000,-) und kündige Schadensersatzansprüche an
Dann buche ich bei Anbieter B eine alternative Reise (z.B. kostet diese aber EUR 2.800,-)
Ich bekomme die 2.000,- aus meinem alten Vertrag + 1.000,- 50% pauschalen Schadensersatz + die Mehrkosten?Möchte natürlich ungern den Vertrag kündigen, bevor ich mich nicht wasserdicht abgesichert habe - gehe doch mal davon aus, dass die Anwaltskosten dann auch von dem Reiseveranstalter zu tragen sind, oder nicht?
Danke & Gruß,
Britta -
Hallo Britta,
ganz wichtig: Vor der Kündigung des Reisevertrages nochmal dem RV Gelegenheit geben, auf Deine Forderungen einzugehen. Frist setzen. Mag sein, daß sie im Verbund ( gehören ja zur TUI-Gruppe ) doch noch eine Lösung finden, wenn Du konsequent bist.
Schriftlich sowohl an Vermittler als auch an RV.Erst dann unter Hinweis auf Dein Schreiben (z.B. per Telefax ) stornieren.
Und: Beispielsweise keine Suite, wenn bisher Doppelzimmer. Du mußt die Kosten im Rahmen halten. Mitwirkungspflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten.Gruß privacy
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Es gibt Neuigkeiten!
Nun behauptet 1-2-..., dass Sie das Hotel nie als Iberostar ausgewiesen haben...
O-Ton:
"Vielen Dank für Ihre E-Mail. Da das Hotel Exagon Park nie bei 1-2-FLY als Iberostar ausgeschrieben war, können wir dem Kunden keine kostenfreie Stornierung des Vertrags anbieten. Ein Vertragsbruch seitens 1-2-FLY liegt hier nicht vor. Gerne können die Kunden auf die genannten Häuser umbuchen, dieses ist allerdings nur zum aktuellen Reisepreis möglich.
Bitte teilen Sie uns mit, wie mit der Buchung verfahren werden soll.
Das ist doch mal eine was! Da uns aber der Vermittler (×Werbung×) das Hotel als IBEROSTAR schriftlich bestätigt hat, nehme ich ihn jetzt in die Pflicht - habe eine Frist gesetzt, dann gebe ich die Angelegenheit zum Rechtsanwalt!
Gruß,
Britta -
Anmerkung zum O-Ton: Dies sind keine Neuigkeiten.

Auszug vom 09.04.
Hallo Britta,klick mal hier auf die offizielle Katalogbeschreibung von 1 2Fly, dort wird das "Hotel Exagon Park" beschrieben, ebenso auch bei den anderen RV.
In der Katalogbeschreibung wird jedenfalls nicht mit dem Namen Iberostar geworben.Ich denke der Reisevermittler muß richtigerweise in die Pflicht + Regress genommen
werden. -
Halle fraenni,
ja, jetzt - Mitte März war das noch anders...
Ist aber auch egal - ich habe es ja schwarz auf weiß und bei anderen VA wird das Hotel auch noch als Iberostar ausgewiesen.
Ich bin gespannt, wie das ausgeht...
Gruß,
Britta -
Nun soll also der Vermittler dran glauben ...
Stand auf der Webseite "Iberostar"?
Wurde vom Vermittler ein "Iberostar" bestätigt?
Was wurde von 12Fly bestätigt?Ich frage deshalb nach, weil Vermittler üblicherweise keine Hotelnamen selbst in Ihre Datenbanken/Webseiten eingeben. Diese kommen direkt vom Veranstalter. Dass dieser sich also nun scheinbar hinter dem Vermittler verstecken möchte, wundert mich sehr.
Nach meiner Recherche hat 12Fly tatsächlich nie dieses Hotel als "Iberostar" geführt. Ich vermute die Problematik rührt daher, dass es doch andere Veranstalter gibt, die dies (auch jetzt noch) tun. Das spielt zwar wirklich keine Rolle bei der Vertragsbeziehung zu 12Fly, verursacht aber, dass bei der Onlinesuche des gewünschten Hotels Reisen mit und ohne "Iberostar"-Zusatz vermengt werden. Was jedoch letztendlich zählt ist die Buchungsseite des jeweiligen Veranstalters bzw. dessen verbindliche Bestätigung.
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Hallo AntoniaW,
ich habe über ×Werbung× gebucht - habe "nur" eine Buchungsbestätigung von denen bekommen, nicht von 1-2-... direkt.
Auf der Buchungsbestätigung steht klar und deutlich:
Sehr geehrte Frau...,
wir bedanken uns für Ihre Buchung und bestätigen Ihnen die unten aufgeführten Leistungen im Namen der Reiseveranstalter und Leistungsträger...Leistungsträger: 1-2-...
Hotel: IBEROSTAR Exagon Park, Can Picafort
...D.h. für mich - jetzt wo 1-2-... nach ersten Annäherungsversuchen versucht, die Schuld von sich zu weisen (meinetwegen auch zu Recht) - dass der Vermittler (×Werbung×) für mich nun Ansprechpartner ist, da dieser mir ja die Eigenschaft in seiner Bestätigung zugesichert hat, oder siehst Du das anders?
Gruß,
Britta -
Wenn jemand "im Namen des Reiseveranstalters" eine Bestätigung erteilt, muß er dazu ja auch formal autorisiert sein. Und natürlich ist der Vertrag weiterhin zwischen RV und Kunde geschlossen. Ansonsten stellt sich die Frage, ob man solche Reisebestätigungen eigentlich als rechtsverbindlich betrachten muß.
Das ist dann meine Frage.
Gruß privacy
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vertragsrechtliche Dinge liegen mir besser. Du hast Recht, eine Reisebestätigung eines Vermittlers ist rechtlich nicht so einfach einzuordnen. Denn der Vermittler führt die Reise ja nicht durch. Also er verkauft sie, bestätigt sie, kassiert sie möglicherweise sogar und dann könnte er auch sagen "nach mir die Sintflut". In der Finanzbranche waren solche Konstruktionen möglich.
Richtig sollte sein, das der RV die über den Vermittler abgeschlossene Reise bestätigt. Es sei denn, der RV hat den Vermittler ausdrücklich authorisiert, in seinem Namen tätig zu werden.
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
Es sei denn, der RV hat den Vermittler ausdrücklich authorisiert, in seinem Namen tätig zu werden.Und genau darauf zielt meine Frage ja ab:
Kann der Reiseveranstalter sich also als "unwissend" hier aus der Angelegenheit zurückziehen?
Gruß privacy
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Nein, das muss er kund tun, also in seinen Katalogen, auf seiner homepage, auf seinen Schriftbogen oder was sonst noch. Mehr ist ihm nicht zuzumuten. Allerdings muss er auch im gewissen Umfang Verfehlungen Dritter beachten und unverzüglich ahnden, so weit ihm das möglich ist.
Und jetzt kommt leider der Pferdefuss: auch der Reisende hat eine Pflicht, sich zu vergewissern. Er darf den Aussagen des Vermittlers nicht blauäugig vertrauen. Im Streitfall bliebe ihm nur die Auseinandersetzung mit dem Vermittler, aber nicht mit dem RV.
Gruss Gabriela
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Falls es immer noch um das Hotel Exagon Park in Can Picafort geht: Wenn ich es im Moment über Holidaycheck buchen will, bekomme ich von drei (nach meiner Imterpretation) Anbietern Links zu Hotelbeschreibungen: hier, hier und hier.
Sollte eine Änderung dort (bzw. im Giata-Pool) nicht ebenfalls zumitbar sein?