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Verhalten von FTI nach Flugstopp

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
853 Beiträge 134 Kommentatoren 193.2k Aufrufe
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  • CaptainJarekC Offline
    CaptainJarekC Offline
    CaptainJarek
    schrieb am zuletzt editiert von
    #81

    Ich habe weder jemanden verspottet, noch bin ich ausfällig geworden.

    Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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    • rotelR Offline
      rotelR Offline
      rotel
      schrieb am zuletzt editiert von
      #82

      @bine0470
      ....KEINER aber auch wirklich KEINER kann nachempfinden was wir durchmachen mussten..24 Std.,6 Tage Angst weil plötzlich Niemand mehr für dich zuständig ist....
       
      Angst??? ...das war kein Erdbeben oder Tsunami mit tausenden von Toten.
      Und der, Zitat:"supermutige Rentner" hat es für euch gerichtet.
      Toll, dann hattet ihr ja wieder einen Zuständigen.
      Bitte nicht falsch verstehen, aber sind wir nicht alle Eigenverantwortlich?
      Braucht ihr immer einen der euch an die Hand nimmt ❓
       
      Und bevor jemand fragt: Wir waren auch betroffen. Saßen in London fest und haben ne`scheixx Kohle auf dem Flughafen und in dem Land gelassen.
      Ade neuer Flat 😞
       
      @mone72
      ich hab nicht gesagt dass ich nicht helfen würde, oder mich sogar darüber stelle!!!
      Ich will nur sagen, Expect the Unexpected, und/oder betreibe Vorsorge 😉

      “Zu viele Hunde bellen den falschen Bus(c)h an.”
      Homer Simpson

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      • omaliO Offline
        omaliO Offline
        omali
        schrieb am zuletzt editiert von
        #83

        CaptainJarek wrote:
        Ich habe weder jemanden verspottet, noch bin ich ausfällig geworden.

        Da muß aber so mancher deine Beiträge "nur mißverstanden" haben!  😞 ❓

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • CaptainJarekC Offline
          CaptainJarekC Offline
          CaptainJarek
          schrieb am zuletzt editiert von
          #84

          Tja, kann passieren.

          Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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          • garfield1975G Offline
            garfield1975G Offline
            garfield1975
            schrieb am zuletzt editiert von
            #85

            @CaptainJarek :
             
            1.) Ihre Beiträge sprechen defintiv eine andere Sprache. Warum sollte der Veranstalter da was machen? Da gerade der Fluggast ganz am Ende am allerwenigsten für die Aschewolke kann, am wenigsten auf die jeweilige Situation (Flieger, Hotel, Transfer) einwirken kann, sich normalerweise auf einen zuverlässigen Vertragspartner verlassen können sollte und in seinem Urlaub nicht unbedingt mit Winkeladvokaten und Tricksereien konfrontiert werden sollte und last but not least weil Gerechtigkeit nicht heisst, dass nur einer den schwarzen Peter bekommt.

            2.) Das ist die Verordnung 261/2004 : Zitat gefällig ? Bitteschön : Fluggäste können nach der EU-Fluggastverordnung insbesondere im Falle der Nichtbeförderung oder Annullierung eines Fluges einen Anspruch auf sog. Betreuungsleistungen wie Snacks, Getränke und Erfrischungen, zwei Telefongespräche, zwei Telexe, zwei Telefaxe oder zwei E-Mails geltend machen. Sollten dabei mehrere Übernachtungen notwendig sein, können Hotelunterbringungen sowie Beförderungen zwischen Flughafen und Übernachtungsort verlangt werden.

            Dies schliesst natürlich auch Flüge ein, welche wegen höherer Gewalt nicht stattfinden. Nur Winkeladvokaten können dann nach deutschem Recht eine Kündigung aussprechen, um den Hals aus der Schlinge zu ziehen.
            Wie gesagt, wird das Thema hier bestimmt noch die Kündigungsform, die Aktivlegitimation von dem, der die Kündigung ausgesprochen hat und ganz interessant die Zustellung der Kündigung werden, da die deutschen Gerichte schon gewisse Anforderungen an eine ordentliche Kündigung stellen.

            3.) Der Veranstalter hat auf jeden Fall die Pflicht, selbst nach Kündigung wegen höherer Gewalt, seine Gäste unverzüglich d.h. ohne schuldhaftes Verzögern nach Hause zu bringen. Sollten hierbei Mehrkosten entstehen, welche auf jeden Fall nachweispflichtig sind, muß der Reiseveranstalter 50 % hiervon tragen.

            Bei Bedarf einfach sagen, dann poste ich den Link zum Nachlesen.

            4.) Dazu muß ich sagen, dass Ihnen anscheinend ein gewisses Maß an Rücksicht fehlt. Ich z.B. sage, dass niemand unbedingt damit rechnen muß, 1 Woche Hotelkosten zu bezahlen, weil der Reiseveranstalter zu der Sorte "Ich lass alle im Regen stehen " gehört.

            Auf einen schönen Urlaub hat jeder ein Anrecht, auch die Leute, die nicht soviel bezahlen können, wie Sie oder Ich. Zumal man zu Ihrem Kommentar nur noch sagen kann : Hochmut kommt vor dem Fall....

            @rotel :
             
            nicht wahr ??? 😆

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • CaptainJarekC Offline
              CaptainJarekC Offline
              CaptainJarek
              schrieb am zuletzt editiert von
              #86
              1. Niemand bekommt den schwarzen Peter. Weder der Urlauber noch der Reiseveranstalter. Beide können nichts für die Situation. Der deutschen Tourismusindustrie sind durch zusätzliche Transport und Übernachtungskosten + zusätzlichen Personalaufwand in den letzten Tagen Kosten in Höhe von 110 Mio. EUR entstanden. Den paar hunderttaussend deutschen Reisenden dürften da eher weniger zusätzliche Kosten entstanden sein.
              2. Das betrifft lediglich die Airlines, nicht die Reiseveranstalter.
              3. Genau das habe ich gesagt, nur "Rückholaktionen" muss er keine starten.
              4. Falsch! Niemand hat in Deutschland ein "Anrecht" auf einen schönen Urlaub. Punkt.

              Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

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              • rotelR Offline
                rotelR Offline
                rotel
                schrieb am zuletzt editiert von
                #87

                schön ist dass, was man aus seinem Urlaub macht 😉
                Eine Urlaubsreise steht nicht im Grundgesetz 😘

                “Zu viele Hunde bellen den falschen Bus(c)h an.”
                Homer Simpson

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                • gastwirtG Offline
                  gastwirtG Offline
                  gastwirt
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #88

                  **CaptainJarek:

                  1. Falsch! Niemand hat in Deutschland ein "Anrecht" auf einen schönen Urlaub. Punkt.** wrote:

                  Doch! ICH 😛

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                  • garfield1975G Offline
                    garfield1975G Offline
                    garfield1975
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #89

                    😱

                    CaptainJarek wrote:

                    1. Niemand bekommt den schwarzen Peter. Weder der Urlauber noch der Reiseveranstalter. Beide können nichts für die Situation. Der deutschen Tourismusindustrie sind durch zusätzliche Transport und Übernachtungskosten + zusätzlichen Personalaufwand in den letzten Tagen Kosten in Höhe von 110 Mio. EUR entstanden. Den paar hunderttaussend deutschen Reisenden dürften da eher weniger zusätzliche Kosten entstanden sein.
                    2. Das betrifft lediglich die Airlines, nicht die Reiseveranstalter.
                    3. Genau das habe ich gesagt, nur "Rückholaktionen" muss er keine starten.
                    4. Falsch! Niemand hat in Deutschland ein "Anrecht" auf einen schönen Urlaub. Punkt.

                    1.) Tja, da haben wir wohl eine unterschiedliche Meinung.
                     
                    Zumal Unternehmen aller Art gerne mit den "Riesenkosten" "auf die Tränendrüse drücken" um möglichst schlechte Publicity fernzuhalten und natürlich um laut überall melden zu können, es hätte ja alle getroffen.
                     
                    Trotzdem bleibe ich dabei; diese Geschichte hat gezeigt, dass so mancher Reisveranstalter  (beileibe nicht alle) auf die allermieseste Weise mittels winkeladvokatischen Tricks sozusagen die Kosten der Flugsperrung auf seine Kunden abwälzen wollten und auch noch wollen.
                     
                    2.) Dann hätten die Pauschalurlauber keine Kündigung bekommen; ich glaube, jetzt sollten Sie mal nachlesen. Na denn :(Zitat:) Die neue Fluggastverordnung gilt nicht mehr nur für Linienflüge, sondern für alle Arten von Flügen. Damit werden auch Pauschalreisen im Linien- und Charterverkehr sowie Billigflieger mit einbezogen.
                    3.) Unverzüglich heisst ohne schuldhaftes Verzögern.......Bitte Ihr eigenes Schild beachten...., so mit dem Schrittstempo und dem Denken.....also alle Rücktransporte so schnell wie möglich ergibt ???? Genau Rückholaktion......
                     
                    4.) Doch, wer bezahlt hat Rechte, der Jurist spricht hier dann anstatt von schön von mangelfrei...... 😱

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • blonderose1958B Offline
                      blonderose1958B Offline
                      blonderose1958
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #90

                      Ich auch 😘

                      Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum!!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • blonderose1958B Offline
                        blonderose1958B Offline
                        blonderose1958
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #91

                        Ups .... meinte ich habe auch ein Recht auf einen schönen Urlaub 😛

                        Träume nicht dein Leben, sondern lebe deinen Traum!!

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • garfield1975G Offline
                          garfield1975G Offline
                          garfield1975
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #92

                          garfield1975 wrote:
                          😱

                          CaptainJarek wrote:

                          1. Niemand bekommt den schwarzen Peter. Weder der Urlauber noch der Reiseveranstalter. Beide können nichts für die Situation. Der deutschen Tourismusindustrie sind durch zusätzliche Transport und Übernachtungskosten + zusätzlichen Personalaufwand in den letzten Tagen Kosten in Höhe von 110 Mio. EUR entstanden. Den paar hunderttaussend deutschen Reisenden dürften da eher weniger zusätzliche Kosten entstanden sein.
                          2. Das betrifft lediglich die Airlines, nicht die Reiseveranstalter.
                          3. Genau das habe ich gesagt, nur "Rückholaktionen" muss er keine starten.
                          4. Falsch! Niemand hat in Deutschland ein "Anrecht" auf einen schönen Urlaub. Punkt.

                          1.) Tja, da haben wir wohl eine unterschiedliche Meinung.
                           
                          Zumal Unternehmen aller Art gerne mit den "Riesenkosten" "auf die Tränendrüse drücken" um möglichst schlechte Publicity fernzuhalten und natürlich um laut überall melden zu können, es hätte ja alle getroffen.
                           
                          Trotzdem bleibe ich dabei; diese Geschichte hat gezeigt, dass so mancher Reisveranstalter  (beileibe nicht alle) auf die allermieseste Weise mittels winkeladvokatischen Tricks sozusagen die Kosten der Flugsperrung auf seine Kunden abwälzen wollten und auch noch wollen.
                           
                          2.) Dann hätten die Pauschalurlauber keine Kündigung bekommen; ich glaube, jetzt sollten Sie mal nachlesen. Na denn 😞 Zitat:) Die neue Fluggastverordnung gilt nicht mehr nur für Linienflüge, sondern für alle Arten von Flügen. Damit werden auch Pauschalreisen im Linien- und Charterverkehr sowie Billigflieger mit einbezogen.
                          3.) Unverzüglich heisst ohne schuldhaftes Verzögern.......Bitte Ihr eigenes Schild beachten...., so mit dem Schrittstempo und dem Denken.....also alle Rücktransporte so schnell wie möglich ergibt ???? Genau Rückholaktion......
                           
                          4.) Doch, wer bezahlt hat Rechte, der Jurist spricht hier dann anstatt von schön von mangelfrei...... 😱

                          zu 2.) ....natürlich kann man Forderungen wie die Übernachtung nur ggü. seinem Vertragspartner geltend machen; heisst den Reiseveranstalter.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • CaptainJarekC Offline
                            CaptainJarekC Offline
                            CaptainJarek
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #93
                            1. KLICK MICH !
                            2. Nochmal, das betrifft lediglich die Airlines ( auch bei Pauschalreisen ) nicht den Reiseveranstalter.
                            3. Das ist nicht korrekt. Kein Reiseveranstalter ist verpflichtet seinen Thailand-Kunden in die Business oder Firstclass der Lufthansa zu buchen nur um ihm "unverzüglich" zurückzuholen. Völliger Blödsinn!
                            4. Nochmals Blödsinn. Es gibt hier in unserem Rechtssystem dahingehend keinerlei Anrechte. Weder auf "schönen" Urlaub, noch auf Freizeitgestaltung im Ausland als solche!
                               
                               
                              Nachtrag zu 2. nach dem Edit von Garfield:
                               
                              Bei einer Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt hat man gar keinen direkten Vertragspartner mehr. Und nun?

                            Viel zu spät begreifen viele die versäumten Lebensziele; Freuden, Schönheit und Natur, Gesundheit, Reisen und Kultur. Darum Mensch, sei zeitig weise! Höchste Zeit ist´s! Reise, Reise! ( Wilhelm Busch )

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • garfield1975G Offline
                              garfield1975G Offline
                              garfield1975
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #94

                              CaptainJarek wrote:

                              1. KLICK MICH !
                              2. Nochmal, das betrifft lediglich die Airlines ( auch bei Pauschalreisen ) nicht den Reiseveranstalter.
                              3. Das ist nicht korrekt. Kein Reiseveranstalter ist verpflichtet seinen Thailand-Kunden in die Business oder Firstclass der Lufthansa zu buchen nur um ihm "unverzüglich" zurückzuholen. Völliger Blödsinn!
                              4. Nochmals Blödsinn. Es gibt hier in unserem Rechtssystem dahingehend keinerlei Anrechte. Weder auf "schönen" Urlaub, noch auf Freizeitgestaltung im Ausland als solche!
                                 
                                 
                                Nachtrag zu 2. nach dem Edit von Garfield:
                                 
                                Bei einer Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt hat man gar keinen direkten Vertragspartner mehr. Und nun?

                              1.) ...zum einen hat die deutsche Touristikbranche 140 Milliarden EUR umgesetzt, so dass 110 Mio. EUR kaum mehr als Peanuts wären; zum anderen sollte man ausgerechnet beim Interessenverband der Tourismusindustrie nicht unbedingt auf die verlässlichsten Zahlen spekulieren, da diese aus Schätzungen, aus Hochrechnungen und aus den bekannten Tränendrüsendrückereien bestehen.
                               
                              2.) ...gilt auch für Pauschalreisen : http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R0261:DE:HTML
                               
                              3.) Ist er, allerdings muß er 50 % der Mehrkosten tragen : http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ratgeber/top_themen/2561364_Rechte-von-Reisenden-Aschewolke-und-Reiserecht.html
                              4.) Wie gesagt; hier spricht man von Mangel oder nicht. Zumal dass dann ein Richter zu beurteilen hat ob Mangel oder nicht. Solange jemand für den Urlaub bezahlt, entstehen Rechte.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • ericmuE Offline
                                ericmuE Offline
                                ericmu
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #95

                                Hallo,
                                ich weiß von einem Kollegen - Mallorca - dass es dort auch Probleme mit FTI
                                und dem RL gab.
                                Er hat nach 4 Tagen einen Rückflug bei AB für 300 € bekommen, zuvor wollte man 700,
                                die Hotels haben die Preise mehr als verdoppelt. Normale Rückreise wurde am 5.5. angeboten.
                                Viele Reisende waren überfordert mit der Sache und die Geldmittel wurden knapp.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • garfield1975G Offline
                                  garfield1975G Offline
                                  garfield1975
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #96

                                  garfield1975 wrote:

                                  CaptainJarek wrote:

                                  1. KLICK MICH !
                                  2. Nochmal, das betrifft lediglich die Airlines ( auch bei Pauschalreisen ) nicht den Reiseveranstalter.
                                  3. Das ist nicht korrekt. Kein Reiseveranstalter ist verpflichtet seinen Thailand-Kunden in die Business oder Firstclass der Lufthansa zu buchen nur um ihm "unverzüglich" zurückzuholen. Völliger Blödsinn!
                                  4. Nochmals Blödsinn. Es gibt hier in unserem Rechtssystem dahingehend keinerlei Anrechte. Weder auf "schönen" Urlaub, noch auf Freizeitgestaltung im Ausland als solche!
                                     
                                     
                                    Nachtrag zu 2. nach dem Edit von Garfield:
                                     
                                    Bei einer Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt hat man gar keinen direkten Vertragspartner mehr. Und nun?

                                  1.) ...zum einen hat die deutsche Touristikbranche 140 Milliarden EUR umgesetzt, so dass 110 Mio. EUR kaum mehr als Peanuts wären; zum anderen sollte man ausgerechnet beim Interessenverband der Tourismusindustrie nicht unbedingt auf die verlässlichsten Zahlen spekulieren, da diese aus Schätzungen, aus Hochrechnungen und aus den bekannten Tränendrüsendrückereien bestehen.
                                   
                                  2.) ...gilt auch für Pauschalreisen : http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32004R0261 😄 E:HTML
                                   
                                  3.) Ist er, allerdings muß er 50 % der Mehrkosten tragen : http://www.fr-online.de/in_und_ausland/ratgeber/top_themen/2561364_Rechte-von-Reisenden-Aschewolke-und-Reiserecht.html
                                  4.) Wie gesagt; hier spricht man von Mangel oder nicht. Zumal dass dann ein Richter zu beurteilen hat ob Mangel oder nicht. Solange jemand für den Urlaub bezahlt, entstehen Rechte.

                                  zum Nachtrag : Nach Kündigung fallen die Rechte der Fluggastverordnung weg; da wird halt Form Art und Zustellung der Kündigung hinterfragt werden, da deutsche Gerichte Anforderungen an Kündigungen stellen.
                                   
                                  Das halte ich persönlich halt für einen typischen Winkeladvokatentrick, um sich der Haftung zu entziehen. Da kann man hinterher natürlich versuchen schön zu reden, wie man will, schlechte Reiseveranstalter versuchen so, sich irgendwie aus der Affäre zu ziehen.
                                   
                                  Zumal Recht und Gerechtigkeit  2 verschiedene Schuhe sind.
                                   
                                  Glücklicherweise ist niemand gezwungen, bei einem solchen, eben miesen Veranstalter jemals wieder zu buchen.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    carsten79
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #97

                                    @ garfield1975: Die ganzen Zitate nerven. Es langt doch, wenn wir die Texte einmal sehen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
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                                      fuzzybear133
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #98

                                      Wir haben es jetzt endlich geschafft, alle Beiträge zu lesen. Die Diskussion geht nach unserer Auffassung völlig aus dem Ruder, denn hier geht es um die Erfahrungen mit FTI als Reiseveranstalter und nicht um Zahlungsansprüche.

                                      Auch wir gehörten zu den "Gestrandeten" die am 16.04.2010 gegen 07:00 Uhr aus der Abflughalle geholt wurden. Erst als wir vor den Reisebussen standen erklärte man uns, dass wir nicht fliegen werden.

                                      Wir wurden in eine "********" gefahren, die wir am Folgetag, als wir uns eine adäquate Alternative gesucht hatten, verließen. Die anwesende Reiseleitung von FTI drohte uns mit (Zitat): " Wenn Sie das Hotel verlassen können Sie sehen, wie Sie nach Hause kommen." Das verdreckte Hotel bewegte ca 40 Mitreisende diese Drohung zu ignorieren und das Glück in einem neuen Hotel (Hotel Sun Zeynep) zu suchen.

                                      Erst am 20.04.2010, nachdem ich mich in unserem ehemaligen Hotel nach der Telefonnummer unseres ursprünglichen Reiseleiters von FTI erkundigte, kam ein Kontakt zustande.

                                      Verwunderlich war, dass trotz der Unterstützung der Hotelleitung die von uns erstellte Gästeliste, die an FTI versandt wurde (Sendebericht liegt vor) keine Reaktion von FTI erfolgte und die gesamte Gruppe, immerhin fast 40 Personen, auf keiner der Abfluglisten am 21.04.2010 auftauchten.Hier nochmals unseren Dank an das Management und die Mitarbeiter des Hotels, die unseren Glauben an die türkische Gastfreundschaft wieder  hergestellt haben.

                                      Es mag sein, dass einige Autoren der Beiträge gute Erfahrungen mit FTI gemacht haben, wir, die "Falcon-Gruppe", wurden von den Reiseleitern belogen, bedroht, beleidigt und ignoriert. Wer genauere Informationen haben möchte, kann sich mit uns in Verbindung setzen, dem sende ich gern unseren ausführlichen Bericht.

                                      Wir werden zukünftig bei der Buchung einer Reise hinterfragen, wer der Reiseveranstalter ist.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #99

                                        Hallo,

                                        habe das ganze hier mit Interesse verfolgt. Mir stellt sich die Frage, wieso einige Gäste von FTI so kulant behandelt wurden und andere nicht. Wie sind die "Wege" von den FTI-Zentrale zu den Agenturen vor Ort? Ich verstehe, dass die RVs die Verträge wegen höherer Gewalt kündigen können, aber es verwundert doch schon, dass FTI mal so mal so handelt.

                                        24.05.-01.06.10 Calimera Monachus

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #100

                                          @ fuzzybear: Endlich mal ein sachlicher Beitrag von einem Betroffenen, danke!

                                          Wenngleich ich den letzten Absatz etwas kopfschüttelnd lese. Sollte man das nicht immer? Aber ist ein anderes Thema und hat hier nix verloren.

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