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Verhalten von FTI nach Flugstopp

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • kiotariK Offline
    kiotariK Offline
    kiotari
    schrieb am zuletzt editiert von
    #261

    Vergiß aber bitte nicht die Urlaubsreporter von RTL und "Bild kümmert sich " .

    So und nun frag ich Dich hast Du Dir schon mal Rat vom Anwalt eingeholt ?
    Eine RSV hast Du doch bestimmt.

    LG

    Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

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    • bernhard707B Offline
      bernhard707B Offline
      bernhard707
      schrieb am zuletzt editiert von
      #262

      @mercedes16
      Es geht hier nicht um "dumme Sprachblasen", sondern um sinnvolle Hinweise.

      OT
      Deine 'l' und 'e' Tasten klemmen. Angewendete Gross- und Kleinschreibung lesen sich übrigens auch einfacher.

      Life is too short to limit your vision ... indeed

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      • mercedes16M Offline
        mercedes16M Offline
        mercedes16
        schrieb am zuletzt editiert von
        #263

        natürlich habe ich mir rat vom anwalt eingeholt.der ist der meinung erstmal nach dem wiederspruch füsse ruhig halten .was mich aber nicht davon abhält damit an die öffentlichkeit zugehen und das erreich man nur über die medien wenn die gegenseite mit lügen arbeitet.was auch meinerseits ganz klar bewiesen werden kann.danke

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • rpt007R Offline
          rpt007R Offline
          rpt007
          schrieb am zuletzt editiert von
          #264

          Hallo,

          ich war zur Flugstopp-Zeit Zeit in Lara/Türkei, im Delphin Diva und mein Reiseveranstalter war ebenfalls FTI.

          Wie es andere hier schon beschrieben haben - FTI hat sich vor Ort gegenüber ihren Kunden damit gebrüstet, die Verträge nicht zu kündigen und die Kosten auch von Tag zu Tag, bis die Flieger wieder rausgehen, zu übernehmen.

          Gofy1 und ziehoff haben in einem anderen thread  über ihre vergleichbare Situation in Lara geschrieben, was exakt der Situation mit FTI im Delphin Diva entsprach. Vermutlich handelt es sich beim Reiseleiter auch um ein und dieselbe Person, die zwischen den Hotels in Lara hin und her pendelte.

          Ich habe durchaus Verständnis für die Situation der Reiseveranstalter in einer solch extremen und nie dagewesenen Lage, aber bitte dann korrekt mit den Informationen umgehen und nicht vor Ort den großen Maxe spielen und nachher die Rechnung präsentieren.

          Es gab im Delphin keine Kündigung der Verträge, weder mündlich noch schriftlich! Es gab nur von Tag zu Tag die Aussage "wir übernehmen die Kosten auch für den nächsten Tag; halten Sie sich aber so zur Verfügung, dass Sie innerhalb von 30min nach Aufruf abreisefertig sind"...

          Der Tag des Rücktransports war auch eine Story für sich - aber: da kann man in dieser Ausnahmesituation keinem einen Vorwurf machen. Der Rücktransport hat mich aber nicht bis zu meinem Abflughafen (Köln) sondern via Mühlhausen nur bis Frankfurt (Hbf) gebracht und das Ticket bis Köln habe ich dann selbst bezahlt (und FTI nicht in Rechnung gestellt).

          Letzteres werde ich aber in dem Fall, wo ich die Mehrkosten tatsächlich (wenn ich keinen Zeugen finden kann) zahlen muss, in Abzug bringen. - Zumindest entspricht das meinem laienhaften Rechtsempfinden.

          Ich hoffe, es gibt hier  jemanden, der im April während des Flugausfalls in Lara im Delphi Diva über FTI gebucht hatte und meine Aussagen bestätigen kann?

          Dann können wir uns gegenseitig als Zeugen benennen.

          Grüße
          Raimund

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • öly555Ö Offline
            öly555Ö Offline
            öly555
            schrieb am zuletzt editiert von
            #265

            Hallo an alle FTI Kunden,
            auch ich war dann mal Heute bei einem Rechtsanwalt, weil mich wie gesagt nicht die Nachvorderung so ärgert, sondern die Behauptung mir sei im Zielgebiet eine Kündigung wegen höherer Gewalt zugegangen sein. Dieses ist in keiner Form geschehen, im Gegenteil man hat sich damit gebrüstet man werde ebendies nicht tun. Es klingt mir noch in den Ohren, O-Ton Reiseleiter: "Sie bleiben unsere Gäste bis sie nach Hause kommen!!!!
            Na dann Danke für die Gastfreundschaft, liebe FTI!
            Lob dann für die Veranstalter, die ihren Kunden vor Ort schon reinen Wein eingeschenkt haben, übrigens haben diese uns damals beneidet.
            LG

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • gabriela_maierG Offline
              gabriela_maierG Offline
              gabriela_maier
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #266

              Der Ratschlag des Anwaltes, nach dem Widerspruch die Füsse ruhig zu halten, ist absolut der richtige Weg. Jetzt liegt der Ball wieder im Strafraum von FTI. Was die Nachforderungen insgesamt angeht sollte man nicht vergessen, das FTI nach den grossmundigen Versprechungen vor Ort jetzt die realen Zahlen der Kosten dafür vorliegen. Und da kann intern schon mal die eine Abteilung der anderen Abteilung was verbal um die Ohren hauen. Und man sollte auch nicht vergessen, die Nachforderungen sind eine totaler Rundumschlag. Nicht jeder der Betroffenen liest in Reiseforen, und wie man auch hier an einigen Beiträgen erkennt: verkackeiert fühlt man sich nur durch den Widerspruch, erkennt aber "moralisch" eigentlich eine Nachforderung an. Deswegen werden einige Betroffene auch die Rechnungen bezahlen.

              Was die Kommunikation angeht: ich habe von den grosszügigen Versprechungen von FTI in der SZ gelesen, und auch dazu einen Beitrag hier verfasst. Man brüstete sich, mit der TUI der einzige RV zu sein, der derart mit der Situation umgeht. Deswegen braucht man auch nicht grossartig nach Zeugen zu suchen, der Ehe- oder Lebenspartner reicht als Zeuge aus. Man kann davon ausgehen, das der örtliche Reiseleiter nicht in einer Gerichtsverhandlung als Zeuge eingflogen wird. Ich glaube nicht, das FTI seine Nachforderungen gerichtlich einfordern wird.

              Gruss Gabriela

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • öly555Ö Offline
                öly555Ö Offline
                öly555
                schrieb am zuletzt editiert von
                #267

                Hallo ,
                 falls ich gemeint bin, sehe ich auch nicht ein,  jetzt im Nachgang etwas zu zahlen, was mir nicht in Rechnung gestellt werden kann und zum Thema Zeugen, es soll auch Leute geben, die eine Woche Urlaub alleine verbringen.
                LG

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • E0285E Offline
                  E0285E Offline
                  E0285
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #268

                  Hallo, auch sind FTI-Opfer. Wir waren im April auf Lanzarote (Apartamentos Fariones), haben ebenfalls vor Ort keine Kündigung erhalten (stattdessen mündliche Vertröstungen), hatten einen katastrophalen Vor-Ort-Service, bekamen im Nachhinein eine Rechnung über Hotel- und Flugkosten, legten Einspruch ein und bekommen jetzt ebenfalls dieses ominöse Schreiben, von wegen, sie hätten doch gekündigt etc..
                  Es ist schon eine Dreistigkeit sondergleichen, dass nun behauptet wird, man hätte per Aushang gekündigt, was schlichtweg nicht der Wahrheit entspricht.
                   
                  Wir sind an weiteren Erfahrungen / Informationen interessiert und finden es gut, dass hier so viele berichten. Welcher Weg ist nun der richtige? Ich fürchte, ohne Rechtsanwalt geht's nicht?
                   
                  Eines steht jedenfalls fest: nie wieder FTI!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maierG Offline
                    gabriela_maier
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #269

                    Nun, wenn der Vertrag vom RV in korrekter Form gekündigt worden wäre müsstest du dich an den Kosten beteiligen, ob du es einsiehst oder nicht. Aber auch Alleinreisende brauchen sich m.M. nach keine Sorgen zu machen: der RV behauptet, eine Kündigung ausgesprochen zu haben. Eine Behauptung ist kein Beweis, aber den müsste er vor Gericht erbringen.

                    Ich meine, alle Betroffenen sollten sich nicht verrückt machen, der Forderung fristgemäss und formgemäss widersprechen, und dann abwarten, was FTI dann machen wird.

                    Gruss Gabriela

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • derlurchD Offline
                      derlurchD Offline
                      derlurch
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #270

                      Was mich an der Rechnung von FTI verwundert, es ist kein Zahlungziel angegeben. Auch irgendwie seltsam?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • carsten79C Offline
                        carsten79C Offline
                        carsten79
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #271

                        SAT 1 Akte, herzlichen Glückwunsch zusammen :? ...

                        Gibt es eine Sendung, die noch reißerischer ihre langweiligen Themen unters Volk bringt?!

                        Ah, RTL explosiv, nicht vergessen, auch die zu kontaktieren.

                        Bei solchen Sendungen glaube ich aus Prinzip maximal der Hälfte dessen, was diese ach so realistischen Beiträge und selbstlosen Reporter da auf die Mattscheibe zaubern...

                        Wenn ihr euch auf dieses Niveau begeben wollt....

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • kfurey25K Offline
                          kfurey25K Offline
                          kfurey25
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #272

                          Solange ich als " Geschädigter " ( wenn ich einer wäre ) mein Recht bekomme, wäre mir jedes, in deinen Augen Niveauloses, Mittel recht.

                          Zumal die Diskussion über Niveauvolle- und lose Medien hier nicht angebracht ist.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Gofy1G Offline
                            Gofy1G Offline
                            Gofy1
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #273

                            in der Rechnung von BigXtra wurde ein Zahlungsziel von 2 Wochen, bei mir 19.07.2010, angegeben

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • tina1312T Offline
                              tina1312T Offline
                              tina1312
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #274

                              Ganz abgesehen davon, ob eine Kündigung des Reisevertrages erfolgt ist oder nicht: Warum soll man nochmal für den Rückflug zahlen, den man doch vorher schon gezahlt hat. Der planmäßige Rückflug ist doch nicht erfolgt, also sind für diesen keine Kosten entstanden. Dass man für den Hotelaufenthalt vor Ort seine Kosten zahlt, finde ich jetzt nicht so das Draman, schließlich hatte ich auch eine Gegenleistung dafür. (Ich hoffe, ich werde jetzt hier nicht verhauen ❓ )

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • derlurchD Offline
                                derlurchD Offline
                                derlurch
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #275

                                @tina1312, ganz Einfach hätte es eine außerordenliche Kündigung gegeben, werden die Mehrkosten geteilt. Da für den Rückflug Sondermaschinen eingesetzt wurden...., du verstehst? Da FTI aber keine außerordentliche Kündigung in irgendeiner Form ausgesprochen hat dürfen sie ihre Kosten auch nicht umlegen. Nun behauptet FTI aber plötzlich gekündigt zu haben. Genau jetzt fangen die Probleme an. ❓

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Gofy1G Offline
                                  Gofy1G Offline
                                  Gofy1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #276

                                  Das mit den Sondermaschinen tue ich auch anzweifeln. Was ist ein Flug, mit der gleichen Flugnummer XQ130 , mit der gleichen Abflugzeit (der Flug geht täglich von Antalya nach München), ist ein Lienenflug mit Türkisch Airline zusammen, landet in Salzburg, nur einen Tag später,  anstatt in MUC? Außerdem  war die Maschine höchstens zu 70% belegt. 
                                  Sollten dadurch, mangelnde Organisation, Mehrkosten enstanden sein? Wer ist dafür haftbar zu machen? Der Aschewolke sei Dank.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • karola.deisingerK Offline
                                    karola.deisingerK Offline
                                    karola.deisinger
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #277

                                    In dem Anschreiben von FTI mit anliegender Zahlkarte wird ganz beiläufig darauf hingewiesen, dass "bereits im Zielgebiet im Hinblick auf diese Krise die Reiseverträge wegen höherer Gewalt gekündigt worden ist und wir darauf hingewiesen wurden, dass wir (FTI) die durch die erste Zusatznacht entstandenen Mehrkosten entgegen der gesetzlichen Regelung kulanzhalber übernommen werden. Des Weiteren hatten wir (FTI) uns die Weiterbelastung darüber hinausgehender Kosten vorbehalten."
                                    Uns wurde weder schriftlich noch mündlich der Vertrag gekündigt. Es ist überhaupt nicht darüber gesprochen worden. Lediglich könnten - wenn überhaupt - minimale Hotelkosten auf uns zukommen. Da unser Hotel super war und der Preis ok sind wir ja auch bereit, die Hotelkosten zu übernehmen. Doch es kann doch nicht sein, dass die Kosten für die "Ersatzrückbeförderung" bei  510,00 EURO liegen. Und dieser Preis der gleich ist wie bei unser Verwandtschaft und Freunden,die auch zu dieser Zeit in der Türkei waren.
                                    Auf jeden Fall habe ich mir bei unserer Rechtschutzversicherung Rückendeckung geholt und werden, wenn erforderlich einen Rechtsanwalt aufsuchen.
                                     
                                    Mich würde jedoch interessieren, ob andere Gäste  des Hane Hotels die gleichen Sorgen haben.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • blondtigerB Offline
                                      blondtigerB Offline
                                      blondtiger
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #278

                                      mercedes16 wrote:
                                      habe mich auch schon an akte bei sat gemeldet .habe email erhalten  würde an fall dran bleiben .wenn sich mehr gäste meldeen würden  .allso auf gehts  Findet ihr auf sat1 /akte  kontaktformular

                                      was sollen denn bitte die sat1 akte usw. helfen ? es kann sich da auf jeden fall nur um einen einzelfall handeln, generell könnte man sich dann darauf berufen, aber die situation der vielen leute wird sich m.E. nicht ändern.

                                      ich selbst habe auch mal nachgefragt bei einem anwalt. fti ist in der beweispflicht, dass eine kündigung des reisevertrags erfolgt ist und nicht der reisende.

                                      so wie ich es verstanden habe, ist nur eine schriftliche kündigung wirksam, die auch jedem einzelnen reisenden zugestellt bzw. überreicht werden muss.

                                      das kann fti m.E. nicht beweisen, aber es wird genug "dummme" geben, die eingeschüchtert sind und zahlen. schon allein deswegen rechnet sich das für fti.

                                      leute, macht euch nicht verrückt, ich denke nicht, dass fti es auf prozesse ankommen lassen wird.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • SalazarS Offline
                                        SalazarS Offline
                                        Salazar
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #279

                                        So, ich habe mich jetzt noch ein bisschen informiert und mich mit einem Bekannten unterhalten, der in Rechtsangelegenheiten versierter ist, als ich es bin. Ich hab ihm meine Geschichte erzählt und laut ihm soll ich froh sein, dass sich FTI überhaupt um alles gekümmert und organisiert hat, weil sie das normalerweise nicht einmal hätten machen müssen, da der Vulkanausbruch eine Naturkatastrophe und höhere Gewalt ist, wofür jeder selbst verantwortlich ist. Laut ihm gibt es das sogenannte Tschernobyl Urteil aus den 80er Jahren, das Vorgehen ist rechtens. Toll, der saure Apfel muss also gegessen werden!

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • freerikF Offline
                                          freerikF Offline
                                          freerik
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #280

                                          Salazar wrote:
                                          So, ich habe mich jetzt noch ein bisschen informiert und mich mit einem Bekannten unterhalten, der in Rechtsangelegenheiten versierter ist, als ich es bin.

                                          Was heißt versierter? Ist er Anwalt mit Spezialisierung auf Reiserecht?

                                          Ich hab ihm meine Geschichte erzählt und laut ihm soll ich froh sein, dass sich FTI überhaupt um alles gekümmert und organisiert hat, weil sie das normalerweise nicht einmal hätten machen müssen,

                                          Ja schau an. Wenn sie den Reisevertrag ordentlich gekündigt hätten, hätten FTI sich wirklich um nichts kümmern müssen. Aber das Gegenteil war der Fall: Es wurde (scheinbar in mehreren Fällen) betont das Reise so weiter verläuft wie geplant und Zusatzbelastungen für den Urlauber nicht anfallen.

                                          Laut ihm gibt es das sogenannte Tschernobyl Urteil aus den 80er Jahren, das Vorgehen ist rechtens. Toll, der saure Apfel muss also gegessen werden!

                                          Und was steht in dem besagten Urteil drin? Was hat Tschernobyl mit dem Eyafjalla-Vulkan zu tun?

                                          Selbst wenn das Urteil 1 zu 1 auf diese Angelegenheit angewandt werden könnte, so leben wir hier nicht in den USA, wo ein Präzedenzfall praktisch ein neues Gesetz ist. Es gibt hierzulande Gesetze, die jedes mal neu angewandt werden müssen. Und gerade in Bezug auf die Reiseverzögerungen dieses Jahres gibt es klare Rechte, die jeder beim BMJ nachlesen kann.
                                          Rechte bei Flugausfällen aufgrund von Vulkanasche

                                          Wer saure Äpfel mag kann ja gerne herzhaft zubeißen. Allen anderen empfehle ich derartiges Hörensagen zu ignorieren und sich an gegenwärtigem Recht zu orientieren und Widerspruch einzulegen, wenn in der Nachforderung in Bezug auf die Kündigung des Reisevertrages falsche Tatsachen genannt werden.

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