Hotel will mich verklagen wegen schlechter Bewertung!
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@melge
Spanisches Festland, Costa de la Luz, Costa del Sol, Andalusien
ich würde dies locker ansehen, du wirst vielleicht hierfür einen anwalt benötigen und es kann vor das gericht kommen, wird aber mit dem grund:"ein unternehmen muss sich kritischen meinungsäußerungen bis an die grenze der schmähkritik gefallen lassen"
abgewiesen

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ich würde mir da überhaupt keine sorgen machen, was will der dich von einem anderen land aus großartig verklagen? falls du einen brief vom anwalt des hotels bekommst, mach dir keine sorgen, die bluffen nur.
du bist in deutschland, hc ist eine deutsche seite und du hast ja nur dein EMPFINDEN ausgedrückt in der bewertung. das ist eine freie meinung eines jeden und somit für dich unerlässlich, auch negatives zu berichten. übrigens gilt dann ebenso deutsches recht, da du vermutlich aus deutschland bist.
Der schickt dir im höchsten fall einen brief über seinen anwalt und schreibt dir vielleicht einen betrag von xxx€ als schadenersatz hinein und wird dir drohen,falls du es nicht bezahlst bis zum xx.xx., mit einer klage. reiner bluff! bezahl ja nichts! der kann GAR NICHTS machen. -
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@strawberryhill
Ähm, damit wäre ich ein bißchem vorsichtiger. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit recht gering, aber selbstverständlich kann der Hotelier eine ganze Reihe von Dingen machen - für eine Klage von Spanien aus braucht er sich in Deutschland nur einen Korrespondenzanwalt zu nehmen, der dann hier Klage einreicht. Ob die Klage dann Erfolg hat, ist ein anderes Thema und hängt von verschiedenen Faktoren ab (u.a. ob etwa die "Grenze zur Schmähkriti" überschritten wurde).@melge
Wenn deine Kritik halbwegs sachlich und eben nicht reine Schmähkritik war (was ich dir auch nicht unterstellen will), kann der Hotelier dich zwar theoretisch verklagen, die Klage hat dann aber wenig bis gar keine Aussicht auf Erfolg. Außerdem dürfte er selbst bei Schmähunen in erster Linie einen Unterlassungsanspruch haben, und weniger einen Schadenersatzanspruch. Ich würde mir da also keine all zu großen Sorgen machen.Gruß,
soedergren
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Hm,
was ich nicht ganz verstehe, warum die Bewertung jetzt offline ist ?
Der vorsichtshalber etwa, dass vielleicht doch die geäusserte Meinung angreifbar ist ??
Andererseits ist Deine Bewertung ja den Prüfungsprozess hier bei HC durchlaufen, wären herabwürdigende Äusserungen dringewesen, hätte man sie sicher nicht online gestellt.
Deshalb glaube ich, dass Du auch im eventuellen Falle rechtliche Schützenhilfe von HC bekommen könntest - oder ? -
Sind nicht die beiden vorherigen Beiträge des Pudels Kern? D.h. es macht m.E. schon einen Unterschied ob ich nach dem Urlaub eine persönliche, subjektive Meinungsäusserung ins Netz stelle, die dann sicherlich auch meine negative Meinung über das Hotel enthalten darf oder ob ich ggf. mit einer negativen Bewertung gedrohthabe.
Nach Schweizer Rechtssprechung erfüllt das Drohen mit einer Veröffentlichung eines negativen Berichtes über eine Dienstleistung, eine Ware etc. in einer Sendung/Zeitschrift für Konsumentenschützer den Tatbestand der Nötigung.
Urteil des schweizerischen Bundesgerichtes
BGE 106 IV 125
40. Urteil des Kassationshofes vom 2. Mai 1980 i.S. W. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen (Nichtigkeitsbeschwerde)
Es ist sicherlich lobenswert nach dem Urlaub seine Eindrücke - auch die negativen - hier ins Netz zu stellen. Eine Drohung mit Holidaycheck ist jedoch unklug und kann dann eben eine persönliche Meinung plötzlich auf eine rechtlich anfechtbare Ebene bringen!Ohne vorgängige Drohung und bei einem grösseren Hotel dürfte es dem Besitzer zudem äusserst schwerfallen allfällige negative Bewertungen einem bestimmten Gast zuordnen zu können!
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Hallöle,
allso mal ehrlich. für mich stellt sich dieser Tread als sinnfrei hin. Es wird eine Auskunft erfragt ohne das auch nur irgendwelche Einzelheiten genannt werden.
Bewertung offline genommen
Hotel darf angeblich nicht genannt werden
usw.
Was soll den TA denn bitte geraten werden oder was erwartet er denn
Oder soll das ein Späschen sein ?
Nichts für ungut -
glaube da mehr an ein "blindes huhn"
da kein request mehr kommt :? abgeschlossen. -
Dass bei gegenseitigem Schriftwechsel eine Bewertung herausgenommen wird, gehört zum
HC-Standardverfahren in solchen Angelegenheiten. Das Content Team setzt sich auch mit dem User in Verbindung und klärt die Angelegenheit.
Ggf wird die Bewertung zu einem späterne Zeitpunkt wieder aktiviert. Aber das hängt von verschiedenen Punkten ab, die wir hier nicht ausdiskutieren wollen. Das Team, dass sich innerhalb des Content Bereiches damit auseinandersetzt verfügt über ein breites know how.
Es macht keinen Sinn, so etwas im Forum zu diskutieren.
Daher schliessen wir hier zunächst ab!

