Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Hotel will mich verklagen wegen schlechter Bewertung!
  6. Hotel will mich verklagen wegen schlechter Bewertung!

Hotel will mich verklagen wegen schlechter Bewertung!

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
18 Beiträge 15 Kommentatoren 12.9k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • melgeM Offline
    melgeM Offline
    melge
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Liebe Mitglieder,
     
    hat jemand von Euch damit Erfahrung, wenn ein Hotelier einen Holidaycheckbewerter auf Schadensersatz verklagt wegen der eingestellten schlechten Bewertung?
    Danke im Voraus.

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • BarpiB Offline
      BarpiB Offline
      Barpi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo Melge,
      Nachdem Du Dein Profil nicht freigegeben hast, verrat uns doch, um welchen netten Hotelier es sich handelt

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • haribolH Offline
        haribolH Offline
        haribol
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo,
        besser du sagt uns erst 1. um welches Hotel (und wo) es geht, 2.wann du da warst, und 3.wann du die Bewertung abgegeben hast.
        Erst dann können wir dir weiter helfen.
        Harry

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • snakeplisskenS Offline
          snakeplisskenS Offline
          snakeplissken
          Experte Türkische Riviera
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          @melge 
          Spanisches Festland, Costa de la Luz, Costa del Sol, Andalusien
           
          ich würde dies locker ansehen, du wirst vielleicht hierfür einen anwalt benötigen und es kann vor das gericht kommen, wird aber mit dem grund:

          "ein unternehmen muss sich kritischen meinungsäußerungen bis an die grenze der schmähkritik gefallen lassen"

          abgewiesen 😄

          Top-HolidayChecker2013-2020 Über 100.000 Punkte www.youtube.com/watch?v=IPLPqr0ieo0* www.zeit.de/2015/50/hotelbewertung-reiseportal-tripadviser-holidaycheck-erfahrungenAway-Reisemagazin Holidaycheckemons:*Die Zeit Online/Print

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • strawberryhillS Offline
            strawberryhillS Offline
            strawberryhill
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            ich würde mir da überhaupt keine sorgen machen, was will der dich von einem anderen land aus großartig verklagen? falls du einen brief vom anwalt des hotels bekommst, mach dir keine sorgen, die bluffen nur.
            du bist in deutschland, hc ist eine deutsche seite und du hast ja nur dein EMPFINDEN ausgedrückt in der bewertung. das ist eine freie meinung eines jeden und somit für dich unerlässlich, auch negatives zu berichten. übrigens gilt dann ebenso deutsches recht, da du vermutlich aus deutschland bist.
             
            Der schickt dir im höchsten fall einen brief über seinen anwalt und schreibt dir vielleicht einen betrag von xxx€ als schadenersatz hinein und wird dir drohen,falls du es nicht bezahlst bis zum xx.xx., mit einer klage. reiner bluff! bezahl ja nichts! der kann GAR NICHTS machen.

            08.01.-22.01.2018 DomRep
            Juni 2018 Gardasee
            Aug. 2018 Ibiza
            Sep. 2018 Mallorca
            Januar 2019 Punta Cana

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • melgeM Offline
              melgeM Offline
              melge
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Danke für Eure Antworten, aber den Namen kann ich im Forum nicht nennen,
              denn er liest auch diese Seiten.
              Die Bewertung wurde inzwischen offline gestellt.
              Ist vielleicht einer von Euch Spezialist im juristischen Reiserecht?
              Danke im Voraus.

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • curiosusC Offline
                curiosusC Offline
                curiosus
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hier bedarf es keines Reiserechtes, hier zählt das Recht auf eine freie und kritische Meinungsäußerung, die hierzulande geschützt ist.
                Warum ist die Bewertung offline genommen worden, hast Du darum gebeten und wenn ja warum? 😱

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • chriwiC Offline
                  chriwiC Offline
                  chriwi
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  strawberryhill wrote:
                  ...und du hast ja nur dein EMPFINDEN ausgedrückt in der bewertung.
                  Hast Du die Bewertung gelesen, dass Du das so genau weißt?!

                  Forenregeln... <--- Das war ich nicht, das war ein Admin!!!
                  Vorher hatte ich da meine Homepage stehen und den Hinweis auf eine sehr coole Vietnam-Gruppe, die ich leite.

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • soedergrenS Offline
                    soedergrenS Offline
                    soedergren
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @strawberryhill
                     Ähm, damit wäre ich ein bißchem vorsichtiger. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit recht gering, aber selbstverständlich kann der Hotelier eine ganze Reihe von Dingen machen - für eine Klage von Spanien aus braucht er sich in Deutschland nur einen Korrespondenzanwalt zu nehmen, der dann hier Klage einreicht. Ob die Klage dann Erfolg hat, ist ein anderes Thema und hängt von verschiedenen Faktoren ab (u.a. ob etwa die "Grenze zur Schmähkriti" überschritten wurde).

                    @melge
                    Wenn deine Kritik halbwegs sachlich und eben nicht reine Schmähkritik war (was ich dir auch nicht unterstellen will), kann der Hotelier dich zwar theoretisch verklagen, die Klage hat dann aber wenig bis gar keine Aussicht auf Erfolg. Außerdem dürfte er selbst bei Schmähunen in erster Linie einen Unterlassungsanspruch haben, und weniger einen Schadenersatzanspruch. Ich würde mir da also keine all zu großen Sorgen machen.

                    Gruß,

                    soedergren

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • deifiD Offline
                      deifiD Offline
                      deifi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo,

                      mich würde es auch mal interessieren, um welches Hotel es sich überhaupt handelt. Das wurde bisher immer noch nicht "offenbart"

                      LG

                      14.03.-18.03. Centerparcs Zandvoort, 30.05.-06.06. Centerparcs Port Zélande, 11.09.-18.09. Alanya, Hotel Savk

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • gastwirtG Offline
                        gastwirtG Offline
                        gastwirt
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Solange die Bewertung für uns nicht einsehbar ist, bleibt es eine Diskussion um des Kaisers Bart!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • HolzmichelH Offline
                          HolzmichelH Offline
                          Holzmichel
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Hm,
                           
                          was ich nicht ganz verstehe, warum die Bewertung jetzt offline ist ?
                          Der vorsichtshalber etwa, dass vielleicht doch die geäusserte Meinung angreifbar ist ??
                           
                          Andererseits ist Deine Bewertung ja den Prüfungsprozess hier bei HC durchlaufen, wären herabwürdigende Äusserungen dringewesen, hätte man sie sicher nicht online gestellt.
                          Deshalb glaube ich, dass Du auch im eventuellen Falle rechtliche Schützenhilfe von HC bekommen könntest - oder ?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Silvia LS Offline
                            Silvia LS Offline
                            Silvia L
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Ich frage mich, woher weiss der Hotelier, wer die Bewertung geschrieben hat ❓
                             
                             
                            Viele Grüße Silvia

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • gastwirtG Offline
                              gastwirtG Offline
                              gastwirt
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              wer vor Ort schon gemeckert hat 😆 hinterlässt einen bleibenden Eindruck 😛

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • GrosserZwergG Offline
                                GrosserZwergG Offline
                                GrosserZwerg
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Sind nicht die beiden vorherigen Beiträge des Pudels Kern? D.h. es macht m.E. schon einen Unterschied ob ich nach dem Urlaub eine persönliche, subjektive Meinungsäusserung ins Netz stelle, die dann sicherlich auch meine negative Meinung über das Hotel enthalten darf oder ob ich ggf. mit einer negativen Bewertung gedrohthabe.
                                 
                                Nach Schweizer Rechtssprechung erfüllt das Drohen mit einer Veröffentlichung eines negativen Berichtes über eine Dienstleistung, eine Ware etc. in einer Sendung/Zeitschrift für Konsumentenschützer den Tatbestand der Nötigung.
                                Urteil des schweizerischen Bundesgerichtes  
                                BGE 106 IV 125
                                40. Urteil des Kassationshofes vom 2. Mai 1980 i.S. W. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen (Nichtigkeitsbeschwerde)
                                 
                                 
                                Es ist sicherlich lobenswert nach dem Urlaub seine Eindrücke - auch die negativen - hier ins Netz zu stellen. Eine Drohung mit Holidaycheck ist jedoch unklug und kann dann eben eine persönliche Meinung plötzlich auf eine rechtlich anfechtbare Ebene bringen!

                                Ohne vorgängige Drohung und bei einem grösseren Hotel dürfte es dem Besitzer zudem äusserst schwerfallen allfällige negative Bewertungen einem bestimmten Gast zuordnen zu können!

                                Heinz

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • ModihoM Offline
                                  ModihoM Offline
                                  Modiho
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Hallöle,
                                   
                                  allso mal ehrlich. für mich stellt sich dieser Tread als sinnfrei hin. Es wird eine Auskunft erfragt ohne das auch nur irgendwelche Einzelheiten genannt werden.
                                   
                                  Bewertung offline genommen
                                  Hotel darf angeblich nicht genannt werden
                                  usw.
                                   
                                  Was soll den TA denn bitte geraten werden oder was erwartet er denn ❓
                                  Oder soll das ein Späschen sein ?
                                   
                                  Nichts für ungut

                                  It´s nice to be a Preiss, but it´s higher to be a Bayer
                                  and the highest of all rank is to be an mittelfrank

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • snakeplisskenS Offline
                                    snakeplisskenS Offline
                                    snakeplissken
                                    Experte Türkische Riviera
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    glaube da mehr an ein "blindes huhn" 😆 da kein request mehr kommt :? abgeschlossen.

                                    Top-HolidayChecker2013-2020 Über 100.000 Punkte www.youtube.com/watch?v=IPLPqr0ieo0* www.zeit.de/2015/50/hotelbewertung-reiseportal-tripadviser-holidaycheck-erfahrungenAway-Reisemagazin Holidaycheckemons:*Die Zeit Online/Print

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheckG Offline
                                      Günter/HolidayCheck
                                      Admin Experte Fuerteventura
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Dass bei gegenseitigem Schriftwechsel eine Bewertung herausgenommen wird, gehört zum
                                      HC-Standardverfahren in solchen Angelegenheiten. Das Content Team setzt sich auch mit dem User in Verbindung und klärt die Angelegenheit.
                                      Ggf wird die Bewertung zu einem späterne Zeitpunkt wieder aktiviert. Aber das hängt von verschiedenen Punkten ab, die wir hier nicht ausdiskutieren wollen. Das Team, dass sich innerhalb des Content Bereiches damit auseinandersetzt verfügt über ein breites know how.
                                      Es macht keinen Sinn, so etwas im Forum zu diskutieren.
                                      Daher schliessen wir hier zunächst ab!

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      Antworten
                                      • In einem neuen Thema antworten
                                      Einloggen
                                      • Sortiert nach
                                      • Älteste zuerst
                                      • Neuste zuerst
                                      • Meiste Stimmen

                                      • 1 von 1
                                      Reiseforum Service
                                      • RSS-Feed abonnieren
                                      • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                      • Reiseforum Hilfe
                                      • Forensuche
                                      • Aktuelle Themen

                                      • Inhalte melden
                                      • Veranstalter AGB
                                      • Nutzungsbedingungen
                                      • Datenschutz
                                      • Privatsphäre-Einstellungen
                                      • AGB
                                      • Impressum
                                      © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                      • Erster Beitrag
                                        Letzter Beitrag