Änderung von An- und Abreisetag
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Ich habe jetzt einige Zeit im Forum gesucht aber keinen wirklich vergleichbaren Fall gefunden.
Meine gebuchte Pauschalreise wurde um einen Tag vorverschoben
Abflug Samstag mittag statt Sonntag vormittag
Rückflug Samstag früh statt Sonntag früh
Mein Problem ist, dass ich am Samstag einen unverschiebbaren wichtigen Termin habe und keines Falls um 12.00 uhr am Flughafen sein kann.
Die Reise startet bereits in 10 bzw. 11 Tagen.
Wie sieht es rechtlich aus?! Kann ich Stornierung inkl. 100%iger Rückzahlung oder evtl. Umbuchung verlangen?!
Lg Christian B. -
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Erst mal würde ich in die AGB's Deines Veranstalters schauen. Da gibt es unterschiedliche Auslegungen.
Dann gibt es noch die Richtlinen über Pauschalreisen. Vielleicht hilft das erst mal weiter. -
Seas fmtirol, gg*
ist das der flug ab ibk?
wenn die flugzeiten verschoben werden, das ist mit vorbehalt. ABER der TAG auch noch geändert wurde, denk i schon, dass du alles zurückbekommen solltest! hast du die änderung erst in den flugunterlagen gesehen oder haben die dich schon länger verständigt? ICh mein, wenn du deinen urlaub von SO auf SO buchst, musst du dir auch so frei nehmen. Und jetzt plötzlich von SA auf SA. Könntest ja argumentieren, dass du SA arbeiten musst und du so kurzfristig NICHT frei bekommst, deshalb hast du ja von SO auf SO gebucht. Ich denk schon, dass du alles zurückkriegen solltest!! -
Bei dieser Frage hilft doch kein Blick in die AGB des Veranstalters?! Gebucht wurde Sonntag-Sonnntag, nun soll es Sonnabend-Sonnabend sein. Das ist doch ein neuer Reisevertrag, dem man ggf. mit einer kostenfreien Umbuchung/Stornierung beantworten kann.
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Das mein ich auch!
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AntoniaW wrote:
Bei dieser Frage hilft doch kein Blick in die AGB des Veranstalters?!Warum nicht? Die Frage war:
Wie sieht es rechtlich aus?! Kann ich Stornierung inkl. 100%iger Rückzahlung oder evtl. Umbuchung verlangen?!
In den AGB's steht beschrieben, wie im Falle einer Stornierung, Verspätung usw. verfahren wird.
Mit Aussagen, wie "ggf." und "ich denke schon" ist hier auch nicht wirklich geholfen. -
Hallo,
das was Antonia schreibt ist korrekt. Man braucht hierfuer keine AGB. In einem solchen Fall sind AGB Nebensache, hier zaehlt einzig und allein das Gesetz, naemlich § 651 a ff BGB.
Der RV kann die Reise in der Form, wie sie gebucht wurde, nicht erbringen. Der Reisende kann Abhilfe verlangen. Wird die Abhilfe vom Veranstalter nicht erbracht, kann der Reisende den Vertrag stornieren und der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis. Fertig!
Zusaetzlich kann der Reisende sich jetzt um Ersatz bemuehen, d. h. bei einem anderen Anbieter versuchen, die urspruengliche Reise (also So - So) zu buchen. Gelingt das, und ist das vergleichbare Angebot teurer, muss der urspruengliche RV die Differenz tragen.
Oder sich natuerlich auch mit dem RV auf eine kostenlose Umbuchung verstaendigen.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Giselle123 wrote:
Mit Aussagen, wie "ggf." und "ich denke schon" ist hier auch nicht wirklich geholfen.Solche Aussagen sind mitunter auch nur dazu gedacht, um sichere Äusserungen zu verkleiden. Stichwort: verbotene Rechtsberatung. Da schreibt man öfters vom Denken statt Wissen.
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vielen dank für die hilfreichen antworten...
ich kann meinen termin für €140 verschieben lassen und werde meinen urlaub auf jeden fall konsumieren, da ich ihn auch unbedingt benötige
auf basis eurer informationen werde ich dann versuchen vorher den preis etwas zu drücken und ansonsten mir danach etwas zurückzuholen
wie das ausgeht werd ich dann berichten

danke nochmals

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@Sunny1506
Über solche Kunden freut sich die Branche! Ich finde dieses Verhalten des Veranstalters (s. S. 1) unmöglich. -
Noch verwunderlicher ist es einerseits, dass man hier ohne murren die 140€ für eine Umbuchung akzeptiert und bezahlt die gar nicht erst von Nöten sind, aber andererseits versucht den Reisepreis zu drücken oder sich nach dem Urlaub möglicherweise etwas wiederholt.
Was ich über dieses Verhalten denke...... dazu schweige ich besser und tut hier ja auch nichts zur Sache. Manche Sachen werde ich aber nie verstehen......muss ich aber auch nicht!
Lieben Gruss die Sunny
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@Sunny1506
Stimmt! Insofern haben sich ja zwei gesucht und gefunden. -
juanito wrote:
werde meinen urlaub auf jeden fall konsumieren,
Wie konsumiert man eigentlich einen Urlaub?
Flüssig oder in fester Form?
Ich gehe dann mal gleich in den Konsum und hole ´ne Flasche Bier,
die werde ich dann konsumieren.Passt irgendwie nicht und lustig war es auch nicht...

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Wenn fmtirol die reise storniert hätte und NEU gebucht hätte, könnte folgendes sein:
nämlich, dass sich der reisepreis inzwischen erhöht hat!
wenn ich z.b. jetzt meinen nächsten gebuchten urlaub vergleiche, wenn ich diesen jetzt buchen würde, zahle ich für dieselbe leistung und denselben flug 255 € MEHR, als bei der buchung im jänner! -
Es könnte auch morgen in China ein **** Reis umfallen. Oder umgekehrt, könnte die Reise auch günstiger geworden sein. Wir reden hier möglicherweise von wenigen Tagen Verschiebung zwischen den Buchungen und nicht wie in deinem Beispiel über fünf Monate. Da kann allerhand passieren.
Lieben Gruss die Sunny.

