Täuschung/Irreführung über die Reisedauer
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Hallo,
ich habe bei Clevertours.com eine Istanbul-Reise gebucht, die laut Reiseprospekt eine "5-tägige Flugreise" sein sollte.
Jetzt kamen die Reiseunterlagen, aus denen sich die Flugzeiten ergeben: Hinflug ab 18:00 Uhr, Ankunft um 23:55 Uhr. Rückflug am fünften Tag um 6:30 Uhr.
Meines Erachtens liegt hier eine Täuschung über die Reisedauer vor. Denn man kann nicht von eine 5-tägigen Reise sprechen, wenn man am ersten Tag erst 5 Minuten vor Mitternacht ankommt und am fünften Tag bereits um 6:30 Uhr in der Früh abfliegt.
Gibt es zu diesem Problem bereits Beiträge oder Rechtsprechung?
Vielen Dank für die Hilfe.
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..., du hast eine fünftägige Reise gebucht und du bist fünf Tage unterwegs. Keine besonders gute Flugzeiten, aber kein wirkliches Problem
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Der Anreisetag und der Abreisetag zählen zur Reisedauer.
Du reist am 1. Tag an und am 5. Tag ab ( die Fluganreise endet sogar schon am 1. Tag, theoretisch hätte auch ein Abflug um 23:59 h genügt ), somit hast Du vollumfänglich eine 5-tägige Reise.
Insgesamt alles einwandfrei.
Viele Grüße. -
Flugzeiten sind ja immer ein wichtiges Thema, gerade bei Kurzreisen. Daher sollte man diese immer vor der Buchung prüfen (lassen), auch wenn natürlich noch Änderungen möglich sind.
Klaus_Berlin, erlaube mir daher ein folgende Rückfrage: Waren denn bei der Buchung gar keine Flugzeiten angegeben?
Wie meine Vorschreiber schon bemerkt haben, das "5 Tage Versprechen" wurde offiziell eingehalten. Von selbst wird der Veranstalter nicht von diesem Vertrag abrücken.
Mein Tipp ist eine Umbuchung zu erfragen, wird aber wohl kostenpflichtig oder zumindest mehrpreisig. Neue Flugzeit? Früheres/Späteres Flugdatum? Andere Fluggesellschaft? Vergleichbare Flugstrecke? ...?
Alternativ bleibt sonst wohl nur der Gerichtsweg. Nicht, dass ich dazu einladen möchte. Ich meine aber, schon von Urteilen gelesen zu haben, die den Charakter einer Kurzreise durch ebensolche Flugzeiten gestört sehen. Wo die Grenze liegt ist dabei natürlich immer individuell (Ausschreibung, Preis, Alternativen) und durch den jeweiligen Richter zu bestimmen. -
Hallo!
Mein Tipp:
Ich buche bei Kurzreisen den Flug frühzeitig seperat über einen Billigflieger und dann 6 bis 4 Wochen vor der Reise das Hotel. Ich flieg so immer mit festen und günstigen Flugverbindungen früh morgens hin und spät abends zurück. So ist der erste und letzte Tag immer auch ein voller Urlaubstag. -
Klaus_Berlin wrote:
....
Meines Erachtens liegt hier eine Täuschung über die Reisedauer vor. Denn man kann nicht von eine 5-tägigen Reise sprechen, wenn man am ersten Tag erst 5 Minuten vor Mitternacht ankommt und am fünften Tag bereits um 6:30 Uhr in der Früh abfliegt.
.....doch kann man.
du sprichst ja auch von einer 5 tägigen flugreise und sitzt nicht 5 tage lang im flugzeug. -
Lugansk:
Hallo!
Mein Tipp:
Ich buche bei Kurzreisen den Flug frühzeitig seperat über einen Billigflieger und dann 6 bis 4 Wochen vor der Reise das Hotel. Ich flieg so immer mit festen und günstigen Flugverbindungen früh morgens hin und spät abends zurück. So ist der erste und letzte Tag immer auch ein voller Urlaubstag.
Das ist unmöglich, du hast KEINE FESTEN Flugzeiten,diese sind IMMER unverbindlich. Warum verstehen reisende dasnicht???? -
Hallo!
So ein Unsinn!
Wenn Du den Flug seperat bei einer Fluggesellschaft, zum Beispiel Air Berlin, buchst hast Du I M M E R feste Flugzeiten und eine feste Fluggesellschaft.
Nur bei Pauschalreisen kann der Reiseveranstalter die Fluggesellschaften und Abflugzeiten innerhalb des Tages verschieben. -
Da hast Du sogar noch Glück gehabt - bei Billigpauschalreisen werden nun mal die preiswertesten Slots genommen.
Wir hatten gerade das Vergnügen am ersten Urlaubstag einer RSD-Reise um 23:35 in Frankfurt abzufliegen, fuhren dann um 04:15 (Ortszeit) des zweiten Urlaubstags mit dem Zubringerbus vom Flughafen Antalya weg und lagen dann um 06:00 Uhr morgens ziemlich erschlagen im Bett - um dann pünktlich um 10:00 zum Begrüßungscocktail erscheinen zu dürfen, was wegen der weiteren Rundreiseplanung auch absolut notwendig war
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Lugansk wrote:
Hallo!
So ein Unsinn!
Wenn Du den Flug seperat bei einer Fluggesellschaft, zum Beispiel Air Berlin, buchst hast Du I M M E R feste Flugzeiten und eine feste Fluggesellschaft.
Nur bei Pauschalreisen kann der Reiseveranstalter die Fluggesellschaften und Abflugzeiten innerhalb des Tages verschieben.Ach nee, und warum soll man sich dann, einen Tag vorher ( bei manchen Gesellschaften auch 2 Tage) die Flugzeiten rückbestätigen lassen, damit man im Falle eines Falles nicht zum Flughafen kommt und der Flieger ist weg, oder geht Stunden später los !!!!
Übrigens verschoben sich trotz Rückbestätigung unsere festen Flugzeiten voriges Jahr November um anderthalb Stunde, wohlgemerkt seperat gebuchter Flug.
Liebe Grüße Mogan13 -
@mogan13
Bitte unterscheide folgende Gegensätze:A) immer, zu 100%, auf jeden Fall unverbindliche Flugzeiten bei einer Pauschalreise mit Charterflug
vs.
B) generell, zu vielleicht 90%, in den meisten Fällen verbindliche Flugzeiten bei einer separaten (Linien-)FlugbuchungBei dieser Unterscheidung geht es btw weniger um die tatsächliche Flugzeit als vielmehr um die vertragsrechtliche Flugzeit. A) impliziert die Veränderungen per se, bei B) werden diese zum direkten Vertragsgegenstand.
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@ AntoniaW
Ich kenne den Unterschied.
Und ich weiss auch das es in den meisten Fällen mit den seperat gebuchten Flügen funktioniert, aber eben auch nicht immer.
Wie die Beschwerden der Kunden zeigen bei denen es trotz Linienflug, zu erheblichen Flugverspätungen gekommen ist. -
Hi mogan13,
jetzt schmeißt du aber Verspätungen und Verschiebungen durcheinander.
Flugverspätungen - auch um mehrere Stunden - kann es immer mal geben, natürlich auch bei Linienflügen.
(Erhebliche) Flugverschiebungen sind bei Linienflügen allerdings eher die Ausnahme, bei Pauschalreisen hingegen kommen sie relativ häufig vor.
Der Unterschied zeigt sich auch in den rechtlichen Konsequenzen. Eine vorher mitgeteilte Flugverschiebung zwischen 00.00h und 23.59h hat bei einer Pauschalreise idR keinerlei Konsequenz für den Veranstalter, da die vorher mitgeteile Abflugzeit lediglich eine unverbindliche Servicemitteilung war. Bei einem bestätigten Linienflug mit verbindlicher Flugzeit hingegen würde so eine Verschiebung zum kostenlosen Storno bzw. einer kostenlosen Umbuchung berechtigen.
Gruß,
soedergren
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soedergren wrote:
Hi mogan13,jetzt schmeißt du aber Verspätungen und Verschiebungen durcheinander.
Flugverspätungen - auch um mehrere Stunden - kann es immer mal geben, natürlich auch bei Linienflügen.
(Erhebliche) Flugverschiebungen sind bei Linienflügen allerdings eher die Ausnahme, bei Pauschalreisen hingegen kommen sie relativ häufig vor.
Der Unterschied zeigt sich auch in den rechtlichen Konsequenzen. Eine vorher mitgeteilte Flugverschiebung zwischen 00.00h und 23.59h hat bei einer Pauschalreise idR keinerlei Konsequenz für den Veranstalter, da die vorher mitgeteile Abflugzeit lediglich eine unverbindliche Servicemitteilung war. Bei einem bestätigten Linienflug mit verbindlicher Flugzeit hingegen würde so eine Verschiebung zum kostenlosen Storno bzw. einer kostenlosen Umbuchung berechtigen.
Gruß,
soedergren
Ich hab auch nichts anderes behauptet, nur den falschen Ausdruck benutzt ich hab mit dem unser Flug hat sich um ...... verschoben die Verspätung gemeint, kann jedem mal passieren das man sich falsch ausdrückt.
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Nix für ungut, aber ich kann ja nicht riechen, was du meinst, wenn du es nicht auch so schreibst

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Kannst Du mir bitte, bitte noch mal verzeihen?
Hab heut Nacht kein Auge zu gemacht da kann das schon mal passieren das man sich falsch ausdrückt,war ja auch meine eigene Schuld.
Jetzt bin ich wach und hab selbst gesehen das ich mich da bescheiden ausgedrückt habe.