mehrere Rücktrittsversicherungen
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Hallo,
eine Frage: Wie wird reguliert, wenn ein Reisender 2 Rücktrittsversicherungen hat? Zum Beispiel einen "normalen" Versicherungsschutz über einen Jahresvertrag und zum anderen einen Versicherungsschutz aus der in einer Kreditkarte inkludierte Rücktrittsversicherung?
Danke
AB
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@ Adson-Berlin,
solche Gegebenheiten sind immer recht schwierig zu händeln. Denn sobald " A " von " B " erfährt, kommt es häufig zu Verweisen auf die jeweils andere Versicherung weil keine zahlen möchte. In vielen Antragsformularen ist die Frage nach einer gleichen Versicherung auch oft schon aufgeführt.
Wenn nicht und Du solltest wirklich vom Reiserücktritt Gebrauch machen müssen, würde ich mich an Deiner Stelle, mit meinen Ansprüchen an die " bessere " Versicherung wenden.
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Soweit ich weiß kann man sich nicht doppelt versichern (für das gleiche "Ereignis"/Sachverhalt etc). Gültigkeit hat stets die zuerst abgeschlossene Versicherung (in deinem Fall wahrscheinlich die Versicherung über die KK). Aber wie louboutin schon richtig schreibt: wenn die beiden nix voneinander wissen (woher auch, wenns nicht grade der gleiche Versicherer ist) würde ich mir die bessere raussuchen.
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Hallo,
irgendwie beruhigend, dass Ihr auch nicht genau wißt, wie das dann reguliert wird. Ich habe eine Reisekrankenversicherung. Diese wurde auch mal in Anspruch genommen, da teilten sich diese und die gesetzliche KV den Schaden.
Ich werde mal weiter suchen...
Grüße und Danke
JS
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Mehrere Versicherungen sind meist nie gut. Aber: Oft kann man Reisen nicht mit Kreditkarte bezahlen, daher habe ich vor vielen Jahren diese Ganzjahres-Versicherung abgeschlossen, die alle Reisen bis zu einem bestimmten Betrag abdeckt.
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Quelle: ERV-Versicherungsbedingungen
Artikel 12 Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen
Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen
Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen
diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn
in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige
Haftung vereinbart ist. Die Ansprüche der versicherten
Person bleiben hiervon unberührt und unbeeinträchtigt. Meldet
die versicherte Person den Versicherungsfall der ERV, wird
diese in Vorleistung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß
regulieren.Diese Versicherungsbedingung dürfte auch bei anderen RV´s
ähnlich/genauso sein.
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Adson_Berlin wrote:
Hallo,eine Frage: Wie wird reguliert, wenn ein Reisender 2 Rücktrittsversicherungen hat? Zum Beispiel einen "normalen" Versicherungsschutz über einen Jahresvertrag und zum anderen einen Versicherungsschutz aus der in einer Kreditkarte inkludierte Rücktrittsversicherung?
Danke
AB
es ist so, wie fraenni schrieb.
man muß in der schadenanzeige angeben, ob noch weitere versicehrungen bestehen.
eine wird dann die fürhende, und die versicherer tauschen sich dann aus, wer was bezahlt. -
Lugansk wrote:
Hallo!
Natürlich kann man sich mehrfach versichern, aber im Ernstfall zahlt nur eine Versicherung.das ist so nicht richtig.
in der sachversicherung gilt:
es darf kein versichertes interesse gegen dieselbe gefahr bei mehreren versicherern versichert sein.
es gilt nämlich das bereicherungsverbot.
in der personenversicherung ist das etwas anders gelagert.
aber bei der reiserücktrittversicherung kann man den vermuteten schaden genau beziffern (reisepreis). -
Adson_Berlin wrote:
Hallo,..... Diese wurde auch mal in Anspruch genommen, da teilten sich diese und die gesetzliche KV den Schaden.
Ich werde mal weiter suchen...
Grüße und Danke
JS
stimmt so nicht ganz.
die gesezliche entschädigt nur deren vertraglichen leistungen.
alles dadürber hainsu übernimmt dann die zusatzversicherung.
aber es handelt sich hier auch um eine personenversicherung.
der fall ist wieder anders gelagert, als die sachversicherung (reiserücktirtt) -
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Hallo,
herzlichen Dank. Es gibt einen Ausgleich zwischen beiden Gesellschaften, die dann miteinander verrechnen. Eine der beiden Versicherungen hat die Regelung in den AVB, wonach man sich erst bei der anderen Gesellschaft melden muß und diese in Anspruch nehmen soll.
Schön ist auch, das es eine Selbstbeteiligung bei beiden Gesellschaften gibt. Bei der Versicherung via Kreditkarte 10 % und mindestens EUR 100 und bei der anderen eine SB von 20 %, jedoch mindestens EUR 25. Hat jemand von Euch bisher beim Abschluß einer solcher Versicherung etwas von einer SB gewußt? Ich jedenfalls nicht.
Jedenfalls hat die Akte mittlerweile 2 cm Höhe und die Zahl der Mails und so weiter nimmt rasant zu.
Alles in allem ein Lehrstück für mich, künftig noch mehr zu lesen, was alles in den Verträgen steht. Auch wenn es mich irgendwann vermutlich in den Wahnsinn treiben wird.
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Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !
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@ Lugansk
da haste recht.
können kann man vieles: von der brücke springen, eine reise doppelt buchen, oder auch mehrere rrv abschließen.
nur nützen tut es nix. weil es verboten ist.
man kann auch eine bank ausrauben. aber ob das so sinnvoll ist................. -
Adson_Berlin wrote:
Hallo,....
Schön ist auch, das es eine Selbstbeteiligung bei beiden Gesellschaften gibt. Bei der Versicherung via Kreditkarte 10 % und mindestens EUR 100 und bei der anderen eine SB von 20 %, jedoch mindestens EUR 25. Hat jemand von Euch bisher beim Abschluß einer solcher Versicherung etwas von einer SB gewußt? Ich jedenfalls nicht.
....na klar.
agb´s nicht gelesen? -
Adson_Berlin wrote:
Schön ist auch, das es eine Selbstbeteiligung bei beiden Gesellschaften gibt. Bei der Versicherung via Kreditkarte 10 % und mindestens EUR 100 und bei der anderen eine SB von 20 %, jedoch mindestens EUR 25. Hat jemand von Euch bisher beim Abschluß einer solcher Versicherung etwas von einer SB gewußt? Ich jedenfalls nicht.@ Adson_Berlin,
schön finde ich die SB eben nicht. Darum suche ich mir stets zur aktuell gebuchten Reise eine Versicherung ohne SB aus. Ist zwar über´s Jahr gerechnet etwas teurer als eine Jahrespolice. Dafür komme ich aber im Fall der Fälle ohne Eigenanteil aus der gebuchten Reise raus.
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Hallo, Danke für die Tipps. Ihr könnt davon ausgehen, dass ich die Policen nach der Regulierung einer harten Überprüfung unterziehen werde.
Bei mir hat auch eines zugeschlagen: Die Rücktrittsversicherung habe ich seit 2006. Das ist einfach das Übel, man hat etwas, was zu seiner Zeit gut war. Doch man prüft es nicht in der Folgezeit. Die Policen, die an den Kreditkarten dranhängen, waren meist ohnehin nur Schmuck, da die wenigsten Reiseveranstalter Kreditkarten akzeptierten. Mittlerweile ändert sich das scheinbar zumindest teilweise.
Resultat von der Geschichte: Mindestens einmal im Jahr die Policen prüfen. Jetzt habe ich ja Zeit, bin ja eh krankgeschrieben. Morgen wäre die Reise losgegangen.

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