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mehrere Rücktrittsversicherungen

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Adson_BerlinA Offline
    Adson_BerlinA Offline
    Adson_Berlin
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    eine Frage: Wie wird reguliert, wenn ein Reisender 2 Rücktrittsversicherungen hat? Zum Beispiel einen "normalen" Versicherungsschutz über einen Jahresvertrag und zum anderen einen Versicherungsschutz aus der in einer Kreditkarte inkludierte Rücktrittsversicherung?

    Danke

    AB

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    • LouboutinL Offline
      LouboutinL Offline
      Louboutin
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @ Adson-Berlin,

      solche Gegebenheiten sind immer recht schwierig zu händeln. Denn sobald " A " von " B " erfährt, kommt es häufig zu Verweisen auf die jeweils andere Versicherung weil keine zahlen möchte. In vielen Antragsformularen ist die Frage nach einer gleichen Versicherung auch oft schon aufgeführt.

      Wenn nicht und Du solltest wirklich vom Reiserücktritt Gebrauch machen müssen, würde ich mich an Deiner Stelle, mit meinen Ansprüchen an die " bessere " Versicherung wenden.

      Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • carsten79C Offline
        carsten79C Offline
        carsten79
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Soweit ich weiß kann man sich nicht doppelt versichern (für das gleiche "Ereignis"/Sachverhalt etc). Gültigkeit hat stets die zuerst abgeschlossene Versicherung (in deinem Fall wahrscheinlich die Versicherung über die KK). Aber wie louboutin schon richtig schreibt: wenn die beiden nix voneinander wissen (woher auch, wenns nicht grade der gleiche Versicherer ist) würde ich mir die bessere raussuchen.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • LuganskL Offline
          LuganskL Offline
          Lugansk
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Hallo!
           
          Natürlich kann man sich mehrfach versichern, aber im Ernstfall zahlt nur eine Versicherung.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • nate1N 1
            nate1N 1
            nate1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich denke, man muss dann doch irgendwelche Originalbelege einreichen, oder. Da diese aber nur einmal vorhanden sind, zahlt auch nur eine Versicherung. Also dann bei der Vers. einreichen, die die besten Konditionen hat.

            "Der Tourist zerstört das, was er sucht, indem er es findet." (Hans Magnus Enzensberger)

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Adson_BerlinA Offline
              Adson_BerlinA Offline
              Adson_Berlin
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,

              irgendwie beruhigend, dass Ihr auch nicht genau wißt, wie das dann reguliert wird. Ich habe eine Reisekrankenversicherung. Diese wurde auch mal in Anspruch genommen, da teilten sich diese und die gesetzliche KV den Schaden.

              Ich werde mal weiter suchen...

              Grüße und Danke

              JS

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • carsten79C Offline
                carsten79C Offline
                carsten79
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @ AB: Mit der Reisekrankenversicherung ist das etwas anderes.

                @ Lugansk: So ähnlich meint ich das ja. Es macht halt keinen Sinn mehrere Versicherungen für ein Ereignis abzuschließen weil eh nur eine zahlt. So besser 😉 ?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Adson_BerlinA Offline
                  Adson_BerlinA Offline
                  Adson_Berlin
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Mehrere Versicherungen sind meist nie gut. Aber: Oft kann man Reisen nicht mit Kreditkarte bezahlen, daher habe ich vor vielen Jahren diese Ganzjahres-Versicherung abgeschlossen, die alle Reisen bis zu einem bestimmten Betrag abdeckt.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • fraenniF Offline
                    fraenniF Offline
                    fraenni
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Quelle: ERV-Versicherungsbedingungen
                    Artikel 12 Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen
                    Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus anderen
                    Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, gehen
                    diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn
                    in einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige
                    Haftung vereinbart ist. Die Ansprüche der versicherten
                    Person bleiben hiervon unberührt und unbeeinträchtigt. Meldet
                    die versicherte Person den Versicherungsfall der ERV, wird
                    diese in Vorleistung treten und den Schadensfall bedingungsgemäß
                    regulieren.

                    Diese Versicherungsbedingung dürfte auch bei anderen RV´s
                    ähnlich/genauso sein. 😉

                    "Indem man über andere schlecht redet, macht man sich selber nicht besser." (Chin. Sprichwort)

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • LexilexiL Offline
                      LexilexiL Offline
                      Lexilexi
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Adson_Berlin wrote:
                      Hallo,

                      eine Frage: Wie wird reguliert, wenn ein Reisender 2 Rücktrittsversicherungen hat? Zum Beispiel einen "normalen" Versicherungsschutz über einen Jahresvertrag und zum anderen einen Versicherungsschutz aus der in einer Kreditkarte inkludierte Rücktrittsversicherung?

                      Danke

                      AB

                      es ist so, wie fraenni schrieb.
                      man muß in der schadenanzeige angeben, ob noch weitere versicehrungen bestehen.
                      eine wird dann die fürhende, und die versicherer tauschen sich dann aus, wer was bezahlt.

                      Das "F" in Montag steht für Freude.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • LexilexiL Offline
                        LexilexiL Offline
                        Lexilexi
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Lugansk wrote:
                        Hallo!
                         
                        Natürlich kann man sich mehrfach versichern, aber im Ernstfall zahlt nur eine Versicherung.

                        das ist so nicht richtig.
                        in der sachversicherung gilt:
                        es darf kein versichertes interesse gegen dieselbe gefahr bei mehreren versicherern versichert sein.
                        es gilt nämlich das bereicherungsverbot.
                         
                        in der personenversicherung ist das etwas anders gelagert.
                         
                        aber bei der reiserücktrittversicherung kann man den vermuteten schaden genau beziffern (reisepreis).

                        Das "F" in Montag steht für Freude.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • LexilexiL Offline
                          LexilexiL Offline
                          Lexilexi
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Adson_Berlin wrote:
                          Hallo,

                          ..... Diese wurde auch mal in Anspruch genommen, da teilten sich diese und die gesetzliche KV den Schaden.

                          Ich werde mal weiter suchen...

                          Grüße und Danke

                          JS

                          stimmt so nicht ganz.
                          die gesezliche entschädigt nur deren vertraglichen leistungen.
                          alles dadürber hainsu übernimmt dann die zusatzversicherung.
                          aber es handelt sich hier auch um eine personenversicherung.
                           
                          der fall ist wieder anders gelagert, als die sachversicherung (reiserücktirtt)

                          Das "F" in Montag steht für Freude.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • LuganskL Offline
                            LuganskL Offline
                            Lugansk
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !

                            Hallo Lexilexi!
                             
                            Du hast nicht recht!
                             
                            Man kann, genau wie ich gesagt habe, beliebig viele Versicherung abschließen. Das später nur eine zahlt (Bereicherungsverbot) hatte ich doch schon erwähnt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Adson_BerlinA Offline
                              Adson_BerlinA Offline
                              Adson_Berlin
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,

                              herzlichen Dank. Es gibt einen Ausgleich zwischen beiden Gesellschaften, die dann miteinander verrechnen. Eine der beiden Versicherungen hat die Regelung in den AVB, wonach man sich erst bei der anderen Gesellschaft melden muß und diese in Anspruch nehmen soll.

                              Schön ist auch, das es eine Selbstbeteiligung bei beiden Gesellschaften gibt. Bei der Versicherung via Kreditkarte 10 % und mindestens EUR 100 und bei der anderen eine SB von 20 %, jedoch mindestens EUR 25. Hat jemand von Euch bisher beim Abschluß einer solcher Versicherung etwas von einer SB gewußt? Ich jedenfalls nicht.

                              Jedenfalls hat die Akte mittlerweile 2 cm Höhe und die Zahl der Mails und so weiter nimmt rasant zu.

                              Alles in allem ein Lehrstück für mich, künftig noch mehr zu lesen, was alles in den Verträgen steht. Auch wenn es mich irgendwann vermutlich in den Wahnsinn treiben wird.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • LexilexiL Offline
                                LexilexiL Offline
                                Lexilexi
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Überflüssiges Zitat lt. Forenregeln entfernt !

                                ======

                                @ Lugansk

                                da haste recht.
                                können kann man vieles: von der brücke springen, eine reise doppelt buchen, oder auch mehrere rrv abschließen.
                                nur nützen tut es nix. weil es verboten ist.
                                man kann auch eine bank ausrauben. aber ob das so sinnvoll ist.................

                                Das "F" in Montag steht für Freude.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • LexilexiL Offline
                                  LexilexiL Offline
                                  Lexilexi
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Adson_Berlin wrote:
                                  Hallo,

                                  ....
                                  Schön ist auch, das es eine Selbstbeteiligung bei beiden Gesellschaften gibt. Bei der Versicherung via Kreditkarte 10 % und mindestens EUR 100 und bei der anderen eine SB von 20 %, jedoch mindestens EUR 25. Hat jemand von Euch bisher beim Abschluß einer solcher Versicherung etwas von einer SB gewußt? Ich jedenfalls nicht. 
                                  ....

                                  na klar.
                                  agb´s nicht gelesen?

                                  Das "F" in Montag steht für Freude.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • LouboutinL Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Adson_Berlin wrote:
                                    Schön ist auch, das es eine Selbstbeteiligung bei beiden Gesellschaften gibt. Bei der Versicherung via Kreditkarte 10 % und mindestens EUR 100 und bei der anderen eine SB von 20 %, jedoch mindestens EUR 25. Hat jemand von Euch bisher beim Abschluß einer solcher Versicherung etwas von einer SB gewußt? Ich jedenfalls nicht.

                                    @ Adson_Berlin,

                                    schön finde ich die SB eben nicht. Darum suche ich mir stets zur aktuell gebuchten Reise eine Versicherung ohne SB aus. Ist zwar über´s Jahr gerechnet etwas teurer als eine Jahrespolice. Dafür komme ich aber im Fall der Fälle ohne Eigenanteil aus der gebuchten Reise raus.

                                    Mit Brille und Buch auf's Klo gehen, reicht nicht aus zum Klugscheißen.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • LuganskL Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Hallo!
                                       
                                      Die RRV von Mondial bietet zum Beispiel an, gegen einen Aufpreis von 5,- € auf den Selbstbehalt zu verzichten. 😉

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Adson_BerlinA Offline
                                        Adson_BerlinA Offline
                                        Adson_Berlin
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo, Danke für die Tipps. Ihr könnt davon ausgehen, dass ich die Policen nach der Regulierung einer harten Überprüfung unterziehen werde.

                                        Bei mir hat auch eines zugeschlagen: Die Rücktrittsversicherung habe ich seit 2006. Das ist einfach das Übel, man hat etwas, was zu seiner Zeit gut war. Doch man prüft es nicht in der Folgezeit. Die Policen, die an den Kreditkarten dranhängen, waren meist ohnehin nur Schmuck, da die wenigsten Reiseveranstalter Kreditkarten akzeptierten. Mittlerweile ändert sich das scheinbar zumindest teilweise.

                                        Resultat von der Geschichte: Mindestens einmal im Jahr die Policen prüfen. Jetzt habe ich ja Zeit, bin ja eh krankgeschrieben. Morgen wäre die Reise losgegangen. 😞

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          @adson berlin
                                          deswegen kann man ruhig mal auf seinen "haus-und hof-versicherungsverterter" hören, wenn der sich einmal im jahr meldet und sagt: ich möchte mal ihre verträge überprüfen.
                                           
                                          ich wünsche dir auf jeden fall erstmal gute besserung.

                                          Das "F" in Montag steht für Freude.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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