Anreisedatum 24 Stunden später - Pauschalreise
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gabriela_maier wrote:
1.) bei einer Verkürzung der Reise um einen Tag ist es nicht damit getan, das man nur den Hotelaufenthalt anteilmässig reduziert
2.) selbst, wenn man nur den Tagespreis rechnet ( Verhältnis 10 zu 9 Tage ), steigt wegen des unveränderten Fixkostenanteiles dieser Tagespreis
3.) Die faire Verlustrechnung des Urlaubes ist demzufolge: 10 Tage = € 1.000.--, und wenn dann nur 9 Tage eben nur € 900.--.
Das ist sein rechnerischer Schaden, und den sollte man auch verlangen !!das heißt, ich muss den verlust, den das hotel durch mein unfreiwilliges nicht-erscheinen erleidet, mit tragen

sollte ich es immer noch nicht richtig verstanden haben, ist das unwichtig, denn ich wollte es ja nicht wissen.
hauptsache, sperber78 hat hier irgendwas verstanden.
ob es ihm hilft??? -
Den Verlust, den das Hotel tragen muss, regelt der Veranstalter mit dem Hotel. Hier geht es ausschliesslich darum, wer meinen ( des Reisenden ) Verlust zu tragen hat. Ich habe einen Preis für eine bestimmte Leistung bezahlt: 10 Tage € 1.000.--. Der RV nimmt mir jetzt einen Tag ( klar, auch dem Hotelier, das ist aber nicht mein Bier ), und will mir dafür ( nach extremer Rg. von CJ ) nur € 10.-- vergüten. Mein Tagespreis waren aber € 100.--, und daher nur noch € 900.-- für 9 Tage. Wer das nicht akzeptieren will ( RV ) ok, dann gebt mir meine 10 Tage. Habe ich ja auch bezahlt.
Es betrifft hier nur den Streitfall Ersatz für den Verlust eines Urlaubstages auf Basis des gezahlten Reisepreises. Unabhängig davon würde ich sogar noch Ausgleich für einen verlorenen Urlaubstag fordern. Aber das ist ein anderes Thema.
Aber ob der Beiträge bezgl. meiner Rechnung: wer kann denn darin eine Fehlkalkulation erkennen, oder andere sachliche Gründe, die dagegen sprechen ? Es spricht in meinen Augen Bände, das sich normalerweise in der Reisebranche involvierten Personen gar nicht äussern.
Gruss Gabriela
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gabriela_maier wrote:
Wenn du vor Gericht streiten willst, könntest du auch den anteiligen Flugpreis anfordern -ist möglicherweise Neuland aber interessant- weil deine Kosten des Flugpreises von Tage x sich auf Tage y reduzieren.Das mußt Du mir als Unwissende mal erklären.
Warum sollte sich der Flugpreis reduzieren
Die Strecke ist doch die Gleiche, ob ich 9 oder 10 Tage reise.
Wenn ich die Hotelkosten für den einen Tag erstattet bekäme, wäre das doch O.K.
In den meisten Katalogen kann man den Tagespreis nachlesen und so vergleichen, ob die 133,00 € in Ordnung sind.
Vielleicht sollte Sperber78 sich noch mal dazu äußern. -
Wenn ich aus meinen persönlichen Gründen meine Reise von 10 auf 9 Tage reduziere, ja, dann muss ich die Konsequenzen tragen. Also Katalogpreis ( oder Tagespreis ) für 9 Tage, und -völlig korrekt- nur Reduzierung des Hotelpreises.
Aber wenn mir der RV von sich aus -gegen meinen Willen, gegen meine Absicht- den Aufenthalt um einen Tag verkürzt, errechne ich nach dem Kosten-/Nutzen einen Verlust von -meine Beispielrechnung- von € 100.--.
Aber ich wollte doch nicht einen Tag weniger bleiben. Und mich als Reisenden interessiert nur meine Rechnung, und nicht die des Reiseveranstalters. Ich konnte/durfte mir vorher ausrechnen, das mich die Reise pro Tag eben diese € 100.-- kostet. Und dann soll ich € 10.-- als Vergütung akzeptieren ? Ich ? Niemals !!!
Gruss Gabriela
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@giselle
"In den meisten Katalogen kann man den Tagespreis nachlesen und so vergleichen, ob die 133,00 € in Ordnung sind."hab ich sperber78 auch in einer PN geschrieben, da er hier nicht mehr auftaucht.
ist auch ein wenig verständlich, denn hier wird vieles verkompliziert.
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Giselle123 wrote:
gabriela_maier wrote:
Wenn du vor Gericht streiten willst, könntest du auch den anteiligen Flugpreis anfordern -ist möglicherweise Neuland aber interessant- weil deine Kosten des Flugpreises von Tage x sich auf Tage y reduzieren.Das mußt Du mir als Unwissende mal erklären.
Warum sollte sich der Flugpreis reduzieren
Die Strecke ist doch die Gleiche, ob ich 9 oder 10 Tage reise.Gab es eigentlich hierauf schon eine Antwort die ich möglicherweise überlesen habe? Ich kann hier nämlich auch keinen Zusammenhang erkennen.
Lieben Gruss die Sunny
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Das Kostenrisiko einer Pauschalreise trägt der Veranstalter. Darum steht es überhaupt nicht zur Debatte, ob und wie sich ein Flugpreis oder sonst noch was auf der Kostenseite des RV ändert.
Was sich bei einer durch den RV verkürzten Reise ändert ist ausschliesslich der Kosten-/Nutzeneffekt des Reisenden. Und nur den gibt es zu beurteilen. Hat wohl anscheinend noch kaum jemand gemacht oder es ist in den Mauscheleien der RV mit Betroffenen unter den Teppich gekehrt worden.
Gruss Gabriela
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Koenntest du bitte so nett sein und uns Banausen erklaeren warum du
"...weil deine Kosten des Flugpreises von Tage x sich auf Tage y reduzieren."
geschrieben hast und auch erklaeren was du damit gemeint hast. Denn diese Frage hast du immer noch nicht beantwortet. -
Gerne, denn das war ja nur Faust 1. Teil:
die Kosten einer Pauschalreise setzen sich aus den Fixkosten und aus den variablen ( zeitabhängigen ) Kosten zusammen. Wenn ein Faktor x aus den Fixkosten und ein Faktor y aus den variablen Kosten ermittelt wird ( also der jeweilige prozentuale Anteil von den Gesamtkosten ) kann der Reisende errechnen, wie hoch der jeweilige Kostenanteil dieser Faktoren für seine -z.B. 10-tägige Reise- sich auf seinen daraus resulitierenden Tagespreis errechnet hat.
Ändert sich nun eine Bezugsgrösse, also die Reisedauer, ergibt sich nach den gleichen Berechnungsmetholden ein anderer Tagespreis, da der Fixkostenanteil gleich geblieben ist, aber die variable Grösse der Zeit nicht mehr zu dem gleichen Anteil wie vorher beiträgt. Allerdings ist das Ergebnis -habe ich ja vorher in anderen Beiträgen schon errechnet- nicht wesentlich. Bei 70% Fixkosten ca. 8 Euro, bei 90% Fixkosten ca. 10 Euro, basierend auf den Tagespreis. Also nicht bzw. kaum der Rede wert.
So, das war mir ein inneres Vergnügen, dieses -ich bleibe dabei sachlich richtiges- Kauderwelsch zu präsentieren. Nein, die Ausgangsbasis meiner Ausführungen hätten sich sofort auf den zuletzt von mir genannten Faktor einer Entschädigung für einen verlustigen Reisetag beschränken sollen. Alles andere war -ich gebe es zu- sehr verwirrend. Weiss selber nicht mehr, warum ich einen doch eigentlich klaren Sachstand so kompliziert dargestellt habe. Sorry !
Gruss Gabriela
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Tut mir leid, je mehr qgm versucht, zu erklären, um so verwirrender wird es.
Wenn ich hier die Frage gestellt hätte, würde ich nach diesem, so richtig bezeichneten Kauderwelsch, die 133,00 € nehmen und mir schöne 9 Tage Urlaub machen.
Da @Sperber78 keine weiteren Infos mehr liefert, scheint auch kein Interesse mehr zu bestehen. -
Ich geb' mein Abi zurück! Die Rechnungen in diesem Thread verstehe ich einfach nicht.
- Was ist hier mit Tagespreis gemeint? Doch scheinbar nicht der Katalogpreis der bei einer reinen Hotelbuchung fällig wird.
- Wieso 10€ von 1000€ ? Das ist doch nur 1/100 und nicht 1/10. Der TO wollte doch aber keine 100 Tage, sondern nur 10 Tage unterwegs sein.
- Wieso verändern sich die Fixkosten nicht? Gerade das ist doch wohl das Ziel einer solchen Flugtagänderung.
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Herrlich, wieviele noch mitlesen. Deswegen mein Rat: beschränkt euch auf Faust 2. Teil, also die ganz einfache Rechnung mit dem Tagespreis ( ich hoffe, den kann jeder ausrechnen, ansonsten gerne Hilfestellung ). Ich bin sicher, in der Sache seit ihr bei mir, oder wollt ihr euch mit dem anteiligen Hoteltagespreis zufrieden geben ?
@ gastwirt: was war nun mit den Umrechnungstabellen bei der Währungsänderung ? Ich habe nochmal bei Freunden nachgefragt, sie glauben nach wie vor, da wäre es nicht mit rechten Dingen zugegangen.
Gruss Gabriela
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Das können sie nicht, die Flugpreise bleiben gleich. Aber der Umrechnungsfaktor bzw. die Belastung auf den jeweiligen Tagespreis ändert sich. Kapiert ?
Gruss Gabriela
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na, dann muss man mitlesen:
ich habe bei einer 10 Tagesreise den Faktor 70% auf Fixkosten unterstellt, und die variablen Kosten auf 30% geschätzt. Das bedeutet für den 10 Tagespreis € 300.-- = € 30.-- für den Tag Hotelkosten.
Der doch von uns allen so geschätzte CJ hat aber in seinem Beitrag die Fixkosten auf erstrebenswerte 90% angehoben, ergo bleiben für die Hotelkosten nur 10% = € 100.-- für 10 Tage sprich für
€ 10.--
für den eingesparten Tag.
Also Angebot des RV: Abschlag für den Tag € 10 Euro Vergütung, bleiben also € 990.-- für den gezahlten ( imaginären ) Reisepreis.
Wenn du einverstanden bist kannst du ganz sicher dein Abitur behalten.
Gruss Gabriela ( sehr amüsiert )
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Nein, es geht um einen ganz ernsthaften Punkt:
ich bin der Meinung, wenn ein Reiseveranstalter aus seinen wie auch immer gearteten Gründen mir ein Tag Urlaub streicht, will ich nicht nur die eingesparten Hotelkosten vefrgütet bekommen, sondern den Tagespreis -errechnet aus meinem bezahlten Gesamtpreis. Mit Zahlen: 10 Tage € 1.000.--, wenn nur 9 Tage eben auch nur € 900.--.
Zgegeben, ich habe mich dem Thema sehr kompliziert genähert. Aber ich habe sehr viel Spass an den Kommentaren gehabt ( wie ich sehe, rund 500 Klicks ).
Mach ich in einem anderen Thema aber nicht in der gleichen Art. Versprochen !
Gruss Gabriela
