Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Zwischenlandung Leipzig - Sämtliche "Flüssigkeiten" beschlagnahmt??
  6. Zwischenlandung Leipzig - Sämtliche "Flüssigkeiten" beschlagnahmt??

Zwischenlandung Leipzig - Sämtliche "Flüssigkeiten" beschlagnahmt??

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
41 Beiträge 19 Kommentatoren 10.4k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • Sternchen0105S Offline
    Sternchen0105S Offline
    Sternchen0105
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir sind am Donnerstag von Hurghada heim geflogen mit Zwischenlandung in Leipzig. Dort mußten bzw. durften wir nachdem alle Reisende nach Leipzig ausgestiegen waren auch aus dem Flieger raus, weil putzen, tanken, etc. samt Handgepäck, d.h. auch alle erworbenen Flüssigkeiten, z.B. Schnaps oder Wein. Ist ja Ok... so dann bekamen wir dann die Kärtchen im Transitbereich und wußten mal grad garnicht wie es weiter geht.

    Wir wurden dann von dem "netten Personal" am Flughafen Leipzig weiter geschickt und landeten beim Zoll und unser Handgepäck wurde gescannt. Die netten Herrschaften vom Zoll beriefen sich auf das neue Flüssigkeitsgesetz und kassierten sämtliche FLüssigkeiten aus dem Duty Free ein. ❓

    Hallo, ich frag ich was das gesollt hat... es kann ja wohl net sein, das wir unsere Sachen abegeben mußten. Wir sind ja wieder im gleichen FLieger weiter geflogen und wenn wir normal nach Stuttgart geflogen wären, wäre das ja kein Problem gewesen. Wieso mußten wir im Transitraum durch den Zoll???

    Es hat sich jedenfalls gelohnt, eine Zwischenlandung um das gekaufte vom DutyFree billig abzugeben. Deutschland... JUHU, deine Paragraphen!!!!

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • mkfpaM Offline
      mkfpaM Offline
      mkfpa
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Bist du dir sicher dass du durch den Zoll bist und nicht durch eine Sicherheitskontrolle? Denn dass der Zoll die Sicherheitskontrollen uebernimmt erscheint mir schon sehr eigenartig.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • YouRiseY Offline
        YouRiseY Offline
        YouRise
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Das hört sich alles sehr komisch an.
        Nur um es richtig zu verstehen: Die haben euch die Sachen abgenommen und ihr habt sie nicht wiederbekommen?

        Normalerweise gibt es da keine Grundlage für denn wie du schriebst warst du im Transitbereich ..
        Da du in Hurghada schon kontrolliert wurdest nach illegalen Substanzen / Flüßigkeiten pp. besteht eigentlich kein Grund diese zu wiederholen sofern du nicht den Transit Bereich verlassen hast.

        Ich kann es mir nur so erklären dass du irgendwie falsch gelaufen bist und den Transitbereich verlassen hast und so wieder durch die Sicherheitskontrolle musstest.
        Und da muss man halt sämtliche Flüßigkeiten abgeben .. Das ist dann absolut Regelkonform verlaufen ..

        Controller: »N 123YZ, say altitude.«
        Pilot: »Altitude.«
        Controller: »N 123YZ, say airspeed.«
        Pilot: »Airspeed.«
        Controller: »N 123YZ, say cancel IFR.«
        Pilot: »Eight thousand feet, one hundred fifty knots indicated.«

        Seit dem 7. Oktober 2010 endlich wieder über den Wolken :)

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • snakeplisskenS Offline
          snakeplisskenS Offline
          snakeplissken
          Experte Türkische Riviera
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          das thema ist in den threads der airlines genügend zu lesen 😉

          Top-HolidayChecker2013-2020 Über 100.000 Punkte www.youtube.com/watch?v=IPLPqr0ieo0* www.zeit.de/2015/50/hotelbewertung-reiseportal-tripadviser-holidaycheck-erfahrungenAway-Reisemagazin Holidaycheckemons:*Die Zeit Online/Print

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • juanitoJ Offline
            juanitoJ Offline
            juanito
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Das Flüßigkeitsgesetz 😱 gilt nicht in Hurghada, da (noch) nicht in die Europäische Union eingegliedert, wie z.B. Mallorca 😆
             
            Kann Sternchern nicht wissen, ist ja erst 3 Jahre hier bei HC

            En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Heike68H Offline
              Heike68H Offline
              Heike68
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Bei der Sicherheitskontrolle in Hurghada wird das Thema "Flüsigkeit" genauso gehandhabt wie in Europa.

              Aber: die im Duty-free gekauften Sachen werden nicht, wie in Europa, in einem versiegelten Plastikbeutel übergeben. Daher wohl das Problem, denke ich...

              Zu wissen, man könnte, ist besser, als zu glauben, man muss...

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • JennizebraJ Offline
                JennizebraJ Offline
                Jennizebra
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hallo,
                 
                das ist uns auf dem Rückflug von Istanbul über München nach Düsseldorf auch passiert, allerdings wurden wir in Istanbul im Duty Free schon darauf hingeweisen das wir die Sachen in München evtl. abgeben müssten. Wir haben es trotzdem riskiert. Die Mitarbeiter in München waren aber so nett uns einen Karton und Verpackungsmaterial zur Verfügung zu stellen sodass wir die Flüssigkeiten noch aufgeben konnten.
                 
                Viele Grüße
                 
                Jenni

                Georgiopoulis - Corissia Harmony 16.08.-27.08.21Chania Flair 27.08.-28.08.21

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Sternchen0105S Offline
                  Sternchen0105S Offline
                  Sternchen0105
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Wir haben den Transitbereich nicht verlassen. Wir fragen uns was das soll... nur weil ich aus dem Flieger raus mußte, weil der fertig gemacht wurde zum Weiterflug, kann es doch nicht sein, das mein Handgepäck durchsucht wird und wir alles abgenommen bekamen. (Das wurde bei der Zwischenlandung auf dem FLug nach Hurghada auch nicht gemacht) Wäre ich im Flieger drin geblieben, wäre das ja kein Thema gewesen.

                  Nein, wir sind nicht falsch gelaufen, wir wurden gezielt dorthin geschickt, obwohl klar war, das wir weiter fliegen. Diese Kontrolle war innerhalb vom Transitbereich. Das war pure ******* und kein Gesetz!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • FränkimänF Offline
                    FränkimänF Offline
                    Fränkimän
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Hallo Sternchen,
                     
                    nicht aufregen, so etwas ist vielen unserer Mitreisenden aus der Türkei mit Zwischenlandung in Düsseldorf auch passiert.
                    Da bist Du nicht allein mit dem Problem. Vielen Usern/Urlaubern ging es genauso, und ist nicht neu. Bei uns war es 2008 !
                    Da hilft kein Zetern und Aufregen, nimm es mit Humor und sehe es als Erfahrung auch wenn es ärgerlich ist 😉  .
                     
                    Grüße

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • bernhard707B Offline
                      bernhard707B Offline
                      bernhard707
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Und noch einmal, es war keine ******* und schon gar nicht der Zoll. Es war ein Security Check gemäss der  EU-Regelung seit 06.11.06
                      Diese Regelung sollte sich eigentlich mittlerweile herumgesprochen haben.

                      Life is too short to limit your vision ... indeed

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Sternchen0105S Offline
                        Sternchen0105S Offline
                        Sternchen0105
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Ach, du warst also dabei und hast es gesehen???

                        Die Herren hatten wohl die Hemden an mit dem Zollschildchen drauf, aber das war natürlich nicht der Zoll, sondern nur der Metzger !

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • juanitoJ Offline
                          juanitoJ Offline
                          juanito
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Dann warst du aber nicht im Transitraum, sondern bist in Deutschland eingereist, daher Zollkontrolle.

                          En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • bernhard707B Offline
                            bernhard707B Offline
                            bernhard707
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Klar Comandante, wenn Zoll, dann auch nicht Transit wie anfangs geschrieben.

                            @Sternchen
                            Nö, ich war sicher nicht dabei, schon gar nicht bei 'nem Flug von Hurghada.

                            Aber verstanden hast Du es immer noch nicht, egal wer Dir den Fusel jetzt abgenommen hat und warum.
                            Vor jedem Boarding auch bei innerdeutschen Flügen musst Du durch den Security Check und hier gelten die Flüssigkeitsregeln fürs Handgepäck gemäss EU-Bestimmungen. Max. 100ml in einem bis zu 1 Liter fassendem Beutel verpackt
                            Ausgenommen davon sind lediglich im Duty Free gekaufte und in versiegelte Sicherheitsbeutel verpackte Flüssigkeiten mit mehr als 100ml.

                            Einfach lesen, verstehen und sich an die Regeln halten, denn dumme Sprüche helfen da auch nix 😉

                            Life is too short to limit your vision ... indeed

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Sternchen0105S Offline
                              Sternchen0105S Offline
                              Sternchen0105
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Ich versteh das schon, bin ja nicht blöd...

                              Wir waren ja im Transitraum und sind ja im Prinzip nicht eingereist, weil wir ja weiter nach Stuttgart geflogen sind und im selben Flieger weiter geflogen sind. Wir haben ja im Prinzip das Gebäude garnicht richtig betreten... Diese Kontrolle war direkt im Flur vom Transitraum und auf dem Hinflug war das ja auch nicht bei der Zwischenlandung und das haben wir halt nicht verstanden... Bin dort ja weder eingereist, noch habe ich neu eingecheckt. ❓

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • bernhard707B Offline
                                bernhard707B Offline
                                bernhard707
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                OK, nicht neu eingecheckt, aber neu geboardet 😉

                                Life is too short to limit your vision ... indeed

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • uta15U Offline
                                  uta15U Offline
                                  uta15
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Moin,
                                  lieber Bernhard, Du hast ja mit all Deinen Hinweisen Recht, aber hier wiehert der Amtsschimmel doch sehr gewaltig !!
                                  2008 durften auch wir diese Erfahrung sammeln.Flug Antalya - Hamburg mit erst beim Einchecken bekannt gegebenen Hinweis auf Zwischenlandung in Leipzig.
                                  Auch wir erhielten Transitkarten und wurden direkt zum erneuten Sicherheitscheck geleitet.
                                  Höhepunkt, das Kabinenpersonal verkaufte 1 Stunde vor der Landung in Leipzig auch an die Hamburger Alkohol und Parfüm, die dann in Leipzig in die Tonne gekloppt werden mußten, da das Handgepäck mitgenommen werden mußte. Toller Hinweis einer "Sicherheitsdame": Spenden Sie das doch der Leipziger Tafel.
                                  Weiterflug mit gleicher Maschine nach Hamburg und die kaltlächelnde Erklärung der Flugbegleiter : "Ach das haben wir gar nicht gewußt"
                                  Da die meisten Ihre Waren bar bezahlt hatten, gab es noch nicht einmal eine Quittung über die gekauften Sachen und somit keinen Nachweis bei einer Beschwerde.
                                  Ich habe damals persönlich Kontakt in HH zu ATT-Öger aufgenommen und eine Kulanzzahlung erhalten.
                                  Zumindest das Fluglinienpersonal sollte doch wohl hier geschult sein.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • juanitoJ Offline
                                    juanitoJ Offline
                                    juanito
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Übrigens kann man, wenn man etwas bezahlt, in jedem Fall eine Quittung, Amtsdeutsch: Empfangsbestätigung, verlangen.
                                    (in Deutschland)
                                     
                                    Notfalls muss der Geldempfänger einen Zettel und einen Bleistift nehmen. 😆
                                     
                                    §368 BGB

                                    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • privacyP Offline
                                      privacyP Offline
                                      privacy
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      In keinem der bisherigen Beiträge wurde darauf eingegangen oder hingewiesen, dass es seit dem 29. April 2010 eine geänderte EU-Verordnung hinsichtlich der Flüssigkeiten gibt. Dies gibt den Kontrollorganen die Möglichkeit, eben diese als Schikane empfundene Vorgehensweise, wie von Sternchen0105 geschildert, zu unterlassen.

                                      Soweit die Ware sich in verschlossenen Duty-Free-Tüten befinden, die nachweislich nach einer Sicherheitskontrolle oder an Bord von Flugzeugen gekauft wurden. Das gilt auch für Drittländer.

                                      Änderungen in der EU-Verordnung, speziell Anhang 1 der PDF

                                      Diese Änderungen sind eine Übergangsregelung bis zum Jahr 2013, wo die Flüssigkeiten-Verordnung durch geeignete technische Maßnahmen an Flughäfen abgelöst wird. Diese Massnahmen bestehen darin, Flüssigkeiten auf Sprengstoff-Inhaltsstoffe zu scannen.

                                      Gruß privacy,

                                      den es jetzt interessiert, ob die Flüssigkeiten in geforderten, verschlossenen  "Tüten" untergebracht waren. Dann würde sich unter Verweis auf die aktualisierte EU-Regelung eine Forderung über den entstandenen Schaden evtl. durchsetzen lassen. Ist natürlich viel Mühe und Aufwand bei Behörden.

                                      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                      Bertrand Russell (1872-1970)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • juanitoJ Offline
                                        juanitoJ Offline
                                        juanito
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Sehr schön 😄
                                         
                                        Es sollten allgemeine Maßnahmen zur Ergänzung der gemeinsamen Grundstandards für die Sicherheit der Zivilluftfahrt im Bereich der Kontrolle, der Zugangs- und sonstiger Sicherheitskontrollen sowie in den Bereichen Verbotene Gegenstände, Anerkennung der Gleichwertigkeit der Sicherheitsstandards von Drittländern, Einstellung von Personal, Schulung, besondere Sicherheitsverfahren und Freistellung von Sicherheitskontrollen erlassen werden.
                                         
                                        und:
                                         
                                        (Text von Bedeutung für den EWR)
                                        Nix Türkei.
                                         
                                        Es wurde doch hier schon mehrmals berichtet, dass in Antalya nicht kontrolliert wurde, bzw. die Wasserflaschen mit ins Flugzeug reingenommen werden durften.
                                         
                                        Also?

                                        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • privacyP Offline
                                          privacyP Offline
                                          privacy
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Anhang 1

                                          ... Bis zum 29. April 2011 dürfen Flüssigkeiten, Aerosole und Gele, die an einem Drittlandsflughafen oder an Bord eines Luftfahrzeugs eines gemeinschaftsfremden Luftfahrtunternehmens erworben wurden, in Sicherheitsbereichen und an Bord von Luftfahrzeugen mitgeführt werden, wenn sie sich in einer Tasche befinden, die den empfohlenen Leitlinien der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation für Sicherheitskontrollen entspricht und einen hinreichenden Nachweis über den Kauf innerhalb der vorausgegangenen 36 Stunden auf der Luftseite des Flughafens oder an Bord des Luftfahrzeugs enthält ...

                                          und

                                          Die Fluggäste sind unmissverständlich darüber zu unterrichten, an welchen EU-Flughäfen sie Flüssigkeiten, Aerosole und Gele in Sicherheitsbereichen und an Bord von Luftfahrzeugen mitführen dürfen, und welche Bedingungen dafür ggf. zu erfüllen sind.“DE 10.4.2010 Amtsblatt der Europäischen Union L 90/3


                                          Wenn also aus rein provisionstaktischen Überlegungen Verkäufe von Flüssigkeiten an Bord stattfinden und das ohne Hinweis auf evtl. Folgen, ist meines Erachtens nach auch die Fluggesellschaft für ihr Personal und daraus resultierende Folgeschäden verantwortlich.

                                          Mir ist klar, dass die Umsetzung nicht so ohne weiteres funktionieren wird. Da spielen viele Faktoren rein. Was aber von der EU gewünscht wird, ist, dass diese unabgestimmten Verantwortlichkeiten nicht auf dem Rücken der Passagiere ausgetragen werden dürfen.

                                          Gruß privacy

                                          Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
                                          Bertrand Russell (1872-1970)

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 1 von 3
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag