Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. Wer hat Erfahrung wenn es mit Veranstalter zur Gerichtverhandlung kommt?
  6. Wer hat Erfahrung wenn es mit Veranstalter zur Gerichtverhandlung kommt?

Wer hat Erfahrung wenn es mit Veranstalter zur Gerichtverhandlung kommt?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
20 Beiträge 13 Kommentatoren 6.9k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • wopetaW Offline
    wopetaW Offline
    wopeta
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    ❓
    Wer hat Erfahrung wenn es mit Veranstalter zur Gerichtverhandlung kommt?Da wir mit unserem letzten Urlaub extrem unzufrieden waren haben wir jetzt alles unserem Anwalt gegeben.Auf zweimalige Aufforderung 50% des Reisepreises zurückzuerstatten wurden wir nur Abgewimmelt und auf unsere Reisemängel wurde gar nicht eingegangen.Jetzt wird es wohl zur Gerichtsverhandlung kommen.Wer hat sowas schon erlebt und wie ist es ausgegangen??Lohnt es sich so weit zu gehen??
    Wäre nett wenn jemand was dazu weiss.
    tschau

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      es wird wohl nicht zu einer verhandlung kommen. ich schätze, dass ein termin zur verhandlung anberaumt wird, euer anwalt und der gegnerische anwalt einen tag vorher telefoneiren und abklopfen, was auf der jeweils anderen seite möglich ist, und dann gibt es eine außergerichtliche einigung in form eines geldbetrages.

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • Sina1S Offline
        Sina1S Offline
        Sina1
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ohne Kenntnid des genauen Sachverhaltes ist bezüglich Deiner Frage keine seriöse Aussage möglich. Nur soviel: Eine Forderung in Höhe von 50% des Reisepreises ist in den allermeisten Fällen illusorisch.

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • salvamor41S Offline
          salvamor41S Offline
          salvamor41
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Was soll man mit einer so allgemein gehaltenen Schilderung, verbunden mit einer ebenso allgemein gehaltenen Frage anfangen?
          Ob der Fall überhaupt bis zum Richter kommt und wie er dort behandelt wird, hängt doch ganz von dem individuellen Fall ab. Wenn Du wirklich hier Tipps bzw. eine einigermaßen realistische Einschätzung durch Mituser haben möchtest, mußt Du schon den genauen Hergang dessen, was Dir widerfahren ist, schildern.

          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • wopetaW Offline
            wopetaW Offline
            wopeta
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            HolidayCheck Online-Reisebüro

            Wir waren im August 3 Wochen im Hotel Helios Beach in Monastir mit Neckermann.Hier einige Zitate aus meiner Hotelbewertung.

            Das ca. 15 Jahre alte Hotel sollte mal von Grund auf renoviert werden.Laut Katalogbeschr. sollte es eine Minibar,Rest. a la Carte,3 Bars,Cafeteria,Maurisches Cafe geben aber nix von dem war vorhanden!!Im Hotel gab es nur 1ne Bar für ca.500 Leute und 2 Barleute.Also sehr lange Wartezeiten.Die Reiseleiterin xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx war genervt u. desinteressiert für die Vielzahl der Beschwerden.Es gab Leute im Hotel die innerhalb 1ner Wo. 4x das Zimmer wechselten.Hotel unsauber (Kakerlaken im Speisesaal u. Klo).Beim Frühstück 3Wo. lang die selbe ätzende Wurst. Sämtliche Beschwerden an d. Rezept. wurden nur belächelt...Alle die wir kennenlernten haben sie beschwert.Coktails sind ein Witz u. Kaffee sowieso.

            Service
            Zimmerreinigung war nicht i.O. ,wurde teils gar nicht oder schnell-schnell gemacht.Lakenwechsel max. alle 3 Tage.Klo war bei Ankunft verunreinigt!!Auch war bei Ankunft kein Bettzeug für unsere Tochter da.
            Gastronomie
            Wir sind wirklich nicht verwöhnt da wir schon öfters auch in 3 Sterne Hotels in Tunesien waren aber hier sind max. 2Sterne angesagt.Wir haben fast 3 Wo. lang nur Nudeln gegessen.Alles andere wurde verkocht oder schmeckte uns nicht.Der Wein wird incl. Korken in der Flasche ausgeschenkt.Beim Nachmittagskaffee werden die alten trockenen Hörnchen vom Frühstück hngestellt.Der Hammer war dann das sich in der Anzeigenskala des Milchbehälters schon eine Madenfamilie eingenistet hat!!!Die wurde dann auf Ansprechen des Personals entfernt aber der Behälter blieb stehen.Wir hatten den Eindruck "ihr habt ja AI bezahlt und jetzt brauchen die ja nix besonderes mehr".Um alkoholische Getränke tagsüber zu bekommen (Bier u. Buka)mußte man vom Strand bis ins Hotel laufen,da die Strandbar nur Getränke gegen Bezahlung hatte.Und das z. Thema AI!!!!
            Sport Unterhaltung
            Am Pool waren nur wenige male,da wir einmal eine "Fäkalieneinlage" gesehen haben.

            Guten Morgen wopeta!

            Aus Gründen des Schutzes des Persönlichkeitsrechte habe ich mir erlaubt, den Namen der Reiseleiterin zu x-sen.

            Ich danke für Dein Verständnis und grüße,

            SvKP-Admin

            Hotel aus diesem Beitrag
            97%
            Helios Mallorca Hotel & Apartments
            Mallorca/Spanien
            Zum Hotel
            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-HendrikT Offline
              Thorben-Hendrik
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Bei diesen lachhaften Beschwerden OHNE Substanz wie z:B. "Alles andere wurde verkocht oder schmeckte uns nicht."
              Kann der Veranstalter dem Prozess seelenruhig entgegen sehen, denn den gewinnt er im Schlaf !!!!

              [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

              [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • wopetaW Offline
                wopetaW Offline
                wopeta
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Hi,
                ich weiß zwar nicht wo du deinen Urlaub verbringst aber ich finde es nicht "lachhaft" 2500€ für den Urlaub zu bezahlen und dann Maden in der Milch zu haben.

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Thorben-HendrikT Offline
                  Thorben-HendrikT Offline
                  Thorben-Hendrik
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Das ist in solche Ländern "normal" und wurde ja schließlich sofort behoben!!!!
                  Ist eben passiert und Basta oder hast Du erwartet, dass die den Restaurantchef dafür bei Sonneuntergang auf dem Innenhof erschießen???

                  Wofür also die Entschädigung????
                  Weil Euch das Essen nicht mundete ??
                  Weil alle 3 Tage die Laken gewechselt wurden, wie oft wechselst Du die Laken zuhause?? Jeden Tag?

                  Lass die Kirche mal im Dorf, aber wenn Du klagts wirst Du bei solchen Lapalien verlieren und das Geld für den Prozess bist du auch noch los und das zurecht !
                  PS: Schau besser nicht wie es in deutschen Schlachthöfen und Restaurants zugeht 😄

                  [b][size=9]Jefe Gerente de Turismo de Eventos de ViRi[/b] [/size]

                  [b][size=9]Nothing beats ViRi![/b] [/size]

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Chiara SalutaC Offline
                    Chiara SalutaC Offline
                    Chiara Saluta
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Jeder Anwalt erzählt jedem Klienten, dass seine Beschwerde berechtigt ist:-> Grund: Sein Honorar errechnet sich aus dem Streitwert, also je höher der Streitwert, desto höher sein 'Gehalt'; ergo ist es absolut egal ob er gewinnt odet verliert oder wie hoch letztendlich der Vergleich ausgeht, da ja der Streitwert vorher taxiert wurde.
                    Der einzige der hierbei gewinnt ist euer Anwalt.

                    Lernen hört niemals auf.

                    Viel Glück

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Sina1S Offline
                      Sina1S Offline
                      Sina1
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      wopeta, ich möcte Dich jetzt ja nicht desillusionieren, aber die Chancen stehen schlecht. Du möchtest Hilfe (die wir auch gerne geben), aber machst es uns fast unmöglich. Die Hotelbewertung ist absolut unsubstantiiert und emotionsgeladen. Viel Lärm um Peanuts-mehr nicht. Was fehlt, sind Fakten:

                      • Anreise- und Abreisedatum?
                      • Bei der Reiseleitung um Abhilfe gebeten? Wann? Belege? Eine Mängelrüge an der Hotelrezeption ist vor Gericht absolut irrelevant.
                      • Sind Abhilfeangebote (z. B. Hotelwechsel) unterbreitet worden? Wurden sie akzeptiert? Wenn nicht - warum nicht?
                      • Reklamation fristgerecht beim Veranstalter eingereicht? Reaktion?
                      • etc.

                      Anhand der wenigen Infos, die Du geliefert hast, würde ich sagen: Der Anwalt freut sich, Du (bzw. Deine Rechtschutzversicherung) zahlst. Nimm es mir nicht übel - aber wer Hilfe will, muß auch entsprechende Eckdaten liefern.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • wopetaW Offline
                        wopetaW Offline
                        wopeta
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        hallo,
                        erstmal Danke für die vielen Infos.Die zitierte Hotelbewertung war nur ein kleiner Einblick was im Urlaub so abgelaufen ist...alles zu schreiben wäre ein Roman geworden.
                        Natürlich haben wir uns bei d. Reiseleitung beschwert(auch schriftliche Belege).Hotelwechsel war nicht möglich,da im August alles belegt war.Reklamation wurde fristgerecht b. Veranstallter eingereich.Auch einige Zeugen,die ebenfalls Beschwerde eingereicht haben,sind vorhanden.Fotos u. Videos sind auch da.Es ist uns auch klar,daß Neckermann sich weigert zu zahlen (werden sie bei allen versuchen d. sich Beschweren) aber die Frechheit uns zu schreiben,daß alles nicht sein kann u. das das Hotel eines d. besten am Ort sei ist einfach eine Lüge!!!Wir sind schon oft in Urlaub gefahren und sind bestimmt keine Nörgler wegen Kleinigkeiten!!!!aber in diesem Fall sehen wir es einfach nicht ein und man sollte sich auch nicht alles bieten lassen.Wir werden ja sehen wie`s ausgeht....

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • DougD Offline
                          DougD Offline
                          Doug
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          wopete wenn du eine RV hast und Dein Anwalt vorab Deckung erhalten hat dann zieh das durch.

                          Nur durch mutige Leute wie Deiner Einer kann man etwas bewirken..letztendlich partizipieren später auch die Anderen an Deinem möglichen Sieg!!

                          Bevor jetzt aufgeschrien wird...hab selbst bei über hundert Reisen erst ein einzigst mal reklmiert!
                          Nur was sich einige namenhafte Unternehnemen derzeit erlauben ist unter aller .au!!

                          ciao Doug

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • karibik45K Offline
                            karibik45K Offline
                            karibik45
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            wir hatten auch so einen Fall mit 1-2 Fly, nach der Reise haben wir unser Geld außer die Anzahlung komplett zurüchgebucht, das geht, wenn es vom Konto eingezogen wurde. Danach zum Anwalt und 50 % gefordert. Absage vom Reiseveranstalter, nun dann sollen sie mich verklagen, haben sie auch getan, ABER die Verhandlung ist dann an meinem Heimatort und nicht in Hannover wo fast alle Reiseveranstalter sitzen und die Richter wahrscheinlich beim Vornamen kennen, Ergebnis war 73% Erstattung des Reisepreises, das ist doch was, also zieh es ruhig durch, wenn Du Deckungszusage von Deiner RS erhältst.

                            Viele Grüße Uwe

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • wopetaW Offline
                              wopetaW Offline
                              wopeta
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Hallo,

                              es hat zwar jetzt fast 2 Jahre gedauert aber es hat sich letztendlich doch gelohnt!!!Wir haben von Neckermann bei der ersten Gerichtsverhandlung 150€ geboten bekommen und abgelehnt.
                              Im Sommer diesen Jahres war dann die zweite und siehe da es wurden 550€!!!
                              Also nicht alles bieten lassen!!! und wer eine Rechtsschutzvers. hat und Deckung bekommt, sollte es wirklich drauf ankommen lassen.

                              gruß
                              wopeta

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Kathrin22K Offline
                                Kathrin22K Offline
                                Kathrin22
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Hallo wopeta,

                                danke fuer den guten Hinweis. Auch den Tip mit der Einzugsermaechtigung finde ich sehr sehr gut. Die Reiseveranstalter wissen offenbar garnicht mehr, um welche Summen es bei einem Familienurlaub in den Ferien geht.

                                Nix mit lastminute fuer 200 Euro ...

                                LG Kathrin22

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HeikeKrH Offline
                                  HeikeKrH Offline
                                  HeikeKr
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Schön, dass hier auch mal über ein Erfolgserlebnis berichtet wird. Bisher haben wir noch keine Rechtsschutzversicherung. Ist vielleicht mal eine Überlegung wert. Wir verreisen eigentlich ziemlich oft ...

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • Mr. RossyM Offline
                                    Mr. RossyM Offline
                                    Mr. Rossy
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Hallo,
                                    nachfolgend poste ich meine rein private Ansicht.

                                    • Zunächst ist zu prüfen ob hier ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Näheres - siehe bitte § 651 c BGB.

                                    • Dann, ob die Reisemängelanzeige rechtzeitig zugegenagen ist und die Einrede der Verjährung nicht vorgebarcht werden kann.
                                      Dann, ob das Abhilfeverlangen nach § 651 f beweisbar vorliegt.
                                       
                                      Zudem sollte man die Frankfurter Tabelle zur Bewertung von Reisemängeln kennen. Auch die "Kemptener Reisemängeltabelle" sollte man kennen.
                                       
                                       
                                      Bei Klageerhebung im ersten Rechtszug ist das AG Bad Homburg wahrscheinlich zuständig. Denn in Oberursel residiert Neckermann Reisen, als Marke der TC Touristik GmbH. Im zweiten Rechtszug währe dann wohl das LG Frankfurt bestimmt.
                                       
                                      Soweit zu den Fakten und dies ganz allgemein.
                                      Warum die Frage hier im Forum gestellt wird, bedarf der Erklärung, denn nur Rechtsanwäkte sind zur konkreten Rechtsberatung im allgem. befugt. Zudem ist es immer von Vorteil sich einem Rchtsanwalt anzuvertrauen, den ER ist der Fachmann.
                                      mfG
                                      Mr. Rossy

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • kiotariK Offline
                                      kiotariK Offline
                                      kiotari
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Heike u. Rossy !

                                      Es ging um einen Fall aus dem Jahre 2006 .
                                      Vielleicht emmpfehlenswert immer mal auf das Datum des letzten Beitrages zu schauen.

                                      Rossy !

                                      Jeder darf hier fragen .Und sollte es auch tun bevor er zu einem Anwalt geht .
                                      Du solltest wenn Du schon für den Anwaltsgang wirbst auch darauf hinweisen daß
                                      es ein Fachanwalt entweder für Reise -u.o. Vertragsrecht je n.B. sein sollte.
                                      Und auch darauf hinweisen daß die Anwaltsauskunft wesentlich teurer ist als eine Nachfrage hier die eben kostenlos ist.
                                      Und wenn wirklich ein Anwalt benötigt wird bekommt das der Fragende hier auch mitgeteilt.

                                      LG

                                      Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • Mr. RossyM Offline
                                        Mr. RossyM Offline
                                        Mr. Rossy
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo,
                                        für das Übersehen des Datums entschuldige ich mich hier öffentlich.
                                         
                                        Im Übrigen habe ich   n i c h t   für einen Anwalt geworben.  Es ist aber nach den denkgesetzen und gemäß der Logik von Vorteil wenn man einen (Fach)Anwalt hinzuzieht.
                                         
                                        Hier im Forum gelten die allgem. Regeln für Rechtsberatung. Näheres siehe bitte hier: Nähere Darlegung
                                        mfG
                                        Mr. Rossy

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • LuganskL Offline
                                          LuganskL Offline
                                          Lugansk
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #20

                                          Hallo!
                                           
                                          Leider gibt es in Deutschland viele schlechte Anwälte, die auch vollkommen aussichtlos Prozesse führen, da sie daran verdienen.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1 von 1
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag