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nur 3 tage spezialitätenrestaurant statt unbegrenzt

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  • casztC Offline
    casztC Offline
    caszt
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo!

    Kürzlich habe ich eine Reise ins Iberostar Bavaro (Dom.Rep) über Holiday-Check (Neckermann) gebucht. In der Hotelbeschreibung stand, dass man die Spezialitätenrestaurants nach Reservierung benützen darf. Plötzlich stand auf der Buchungsbestätigung, dass die Spezialitätenrestaurants nur 3 mal pro Woche besucht werden dürfen? Das ist doch die totale Irreführung! Hat schon jemand ähnliches erlebt? Oder ist diese Vorgehensweise normal? Ich habe bei der HC-Hotline angerufen, die haben mich zu Neckermann verwiesen. Die wussten auch wieder von nichts... Über Ratschläge wäre ich sehr erfreut! Danke!

    Caszt

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    • bernardo2001B Offline
      bernardo2001B Offline
      bernardo2001
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Hallo,

      zwischen der Drucklegung von Reisekatalogen und dem tatsaechlichen Reisetermin liegen ja oft einige Monate. Da kann es durchaus vorkommen, dass sich in der dazwischen liegenden Zeit Leistungsveraenderungen ergeben. Oder aber vertraglich vereinbarte Leistungen zwischen Hotel und RV werden vom RV einfach falsch uebernommen (auch dort arbeiten Menschen).

      Der RV ist natuerlich verpflichtet den Kunden ueber derartige Aenderungen zu informieren. Das geschieht dann in der Reisebestaetigung. Du hast nun die Moeglichkeit ohne Kosten fuer Dich zu stornieren, wenn Du diese Aenderung nicht akzeptieren moechtest.

      In der Regel informieren die RV den Vertrieb, also die Reisebueros, ueber Leistungsaenderungen nach Drucklegung und sofern dies hier geschehen ist, haette Dich Dein Reisebuero bei Buchung ueber diese Aenderung informieren muessen. Also koennte hier eine Informationspflichtverletzung der Buchungsagentur vorliegen.

      Viele Gruesse
      bernardo2001

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      • casztC Offline
        casztC Offline
        caszt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Bernardo!

        Vielen, vielen Dank für die Information!

        Liebe Grüße
        Caszt

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        • AntoniaWA Offline
          AntoniaWA Offline
          AntoniaW
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          OT-Frage:
          Vertraglich vereinbar wurde ja eine angenommene tägliche Reservierbarkeit der Spezialitätenrestaurants. Wie realistisch ist das eigentlich? Meiner Erfahrung nach wird dieser Wunsch einerseits durch die ebenfalls auf Spezialitäten hungrigen Mitreisenden und andererseits durch die Hotel- bzw. Restaurantleitung mehr oder weniger "behindert".

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • LexilexiL Offline
            LexilexiL Offline
            Lexilexi
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            eigentlich erklärt die formulierung an sich doch schon alles.
            wenn eine reservierung erforderlich ist bedeutet es ja, dass das restaurant nur begrenzte kapazitäten hat.
            sonst wäre es ja immer für alle zugänglich.
             
            theoretisch hätte der va sich den hinweis, dass es nur 3x pro woche möglich ist sparen können.
            wenn du vort ort dann mehr als 3 x reservieren wolltest, würde der restaurantmanager weinfach sagen, dass keine plätze mehr frei sind.

            Das "F" in Montag steht für Freude.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • bernardo2001B Offline
              bernardo2001B Offline
              bernardo2001
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              .......wenn du vort ort dann mehr als 3 x reservieren wolltest, würde der restaurantmanager weinfach sagen, dass keine plätze mehr frei sind.......

              und dann hast Du anschliessend das Gejammere, dass man trotz rechtzeitiger Reservierung nicht nach Wunsch in dieses Restaurant kam. Ich halte das, was der RV hier gemacht hat, naemlich korrekt zu informieren, fuer den geraden und klaren Weg.

              Viele Gruesse
              bernardo2001

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