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Verhalten von FTI nach Flugstopp

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Reiseveranstalter
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  • chepriC Offline
    chepriC Offline
    chepri
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #821

    Liebe Gabriela,

    ich schätze deinen Einsatz für den Verbraucher sehr (ehrlich gemeint), aber mit diesem Argument kommst du nicht durch. Was wir brauchen sind Rechtsgrundlagen und bisher hast du keine genannt. Also bitte klär mich auf, wie du zu der Einschätzung kommst, jeder müsse die Hälfte zahlen, also analog zu § 651j II 2  BGB.
    Ich will nicht abstreiten, dass ein gericht möglicherweise so urteilt wie du vorrechnest, es sind meiner Meinung nach aber auch ganz andere Szenarien denkbar. Aber das gehört nicht hierher. Nochmals die Bitte um eine saubere rechtliche Begründung.

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    • Gofy1G Offline
      Gofy1G Offline
      Gofy1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #822

      Lest Euch bitte den §651j Abs 1 und 2 bitte genau durch.
      Der Absatz 1 sagt, daß ein Reiseveranstalter bei höherer Gewalt kündigen "Kann".
      Hat er gekündigt, dann tritt Absatz 2 (kostenteilung) in kraft.
      Also nochmal, hat der RV den Vertrag   nicht gekündigt,  kann er die Mehrkosten auch nicht in Rechnung stellen.

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      • chepriC Offline
        chepriC Offline
        chepri
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #823

        Das wäre aber doch noch zu klären, denn deine Schlußfolgerung stimmt nicht ganz.  G_M meint ja, die 50/50 Regelung fände auch hier Anwendung, eine rechtliche Begründung steht noch aus. Ich meine jetzt mal garnichts, weil ich zu faul zum denken bin.
        Fakt ist:
        Wenn der Vertrag nicht gekündigt wurde kann aus 651j keine Forderung hergeleitet werden, was nicht zwangsläufig bedeuten muß, dass es nicht andere Grundlagen geben kann.

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        • Gofy1G Offline
          Gofy1G Offline
          Gofy1
          schrieb am zuletzt editiert von
          #824

          Bitte nennt die anderen Grundlagen, Gesetze oder Ausführungsbestimmungen. Einfach nur zu sagen, da könnte es aber noch etwas geben, ist Nebelkerzen werfen.
          Ich bin mir sehr sicher, daß der §651j für den Fall der höheren Gewalt aussagekräftig ist. Er beinhalt ja auch ausdrücklich das Wort "höhere Gewalt".

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          • chepriC Offline
            chepriC Offline
            chepri
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #825

            So langsam drehen wir uns hier im Kreis. Natürlich ist der 651j BGB einschlägig für Kündigung bei höherer Gewalt(steht ja auch groß  drüber). Und wenn es keine Kündigung gab, kann daraus auch keine Forderung entstehen. Aber wie schon gesagt, Anspruchsgrundlagen können auch woanders herrühren und ich warte noch auf G_M´s Argumente.
            In deinem Fall geht es aber doch um etwas anderes, wenn ich das beim Querlesen richtig gesehen habe, nämlich um die Frage, liegt überhaupt eine Kündigung vor.

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            • Gofy1G Offline
              Gofy1G Offline
              Gofy1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #826

              Kündigung ja oder nein, ist die eine Sache. Trotzdem würden mich die anderen Anspruchsgrundlagen sehr interessieren. Ich würde schon gerne wissen, welches Kaninchen die Gegenseite aus dem Ärmel zaubern könnte.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • chepriC Offline
                chepriC Offline
                chepri
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #827

                Geschäftsführung ohne Auftrag ❓ Aber wie schon gesagt, ich habe mich in dein Problem nicht näher eingelesen und kann deshalb nicht viel dazu sagen. Aber glaube mir, Juristen finden zunächst immer etwas, das Konstrukt kann nicht abwegig genung sein.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • öly555Ö Offline
                  öly555Ö Offline
                  öly555
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #828

                  Ach übrigens,
                  bin gerade wieder vor Ort, gleiche Hotel wie im April.
                  FTI hat den Reiseleiter ausgetauscht!
                  Muß sich ja keiner was dabei denken,
                  in den Jahren davor, war es jedenfalls immer der Gleiche.
                  L:G. Beate

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                  • LexilexiL Offline
                    LexilexiL Offline
                    Lexilexi
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #829

                    chepri wrote:
                    ......
                    und ich warte noch auf G_M´s Argumente.
                    ....

                    ick ooch

                    Das "F" in Montag steht für Freude.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maierG Offline
                      gabriela_maier
                      Gesperrt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #830

                      sorry, aber ich habe auch noch andere Interessen und hänge nicht wie andere den ganzen Tag und die halbe Nacht vor meinem laptop.

                      Basis ist die Fluggastrechte-Verordnung der EU Nr. 261/2004 und zusätzlich das BGB §§ 651a ff.

                      "Wird der Rückflug wg. der Vulkanasche annulliert  k ö n n e n  sowohl der RV wie auch der Kunde den Reisevertrag wg. höherer Gewalt kündigen. Der RV bleibt aber verpflichtet, den Reisenden zurückzubefördern. Wird der vom RV organisierte Rückflug teurer als der ursprüngliche Flug müssen sich RV und Kunde die Mehrkosten teilen."

                      Daraus geht klar hervor: die Rückbeförderungspflicht des RV ist völlig unabhängig von einer Kündigung des Reisevertrages, egal, wer gekündigt hat.

                      Was die RV stört ist der fact, dazu aber die Karten auf den Tisch zu legen. Und wer ein bischen darüber nachdenkt wird anerkennen müssen, das diese Regelung gerecht ist, denn weder RV noch Kunde können etwas für die hier eingetretenen Umstände der höheren Gewalt.

                      Gruss Gabriela

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • chepriC Offline
                        chepriC Offline
                        chepri
                        Gesperrt
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #831

                        Hi,

                        irgendwie habe ich dich innerlich stets verteidigt. Aber was du jetzt schreibst, läßt auch mich etwas zweiflen. WO im Gesetz oder in der Fluggastrechte-Verordnung der EU Nr. 261/2004 steht das, was du als Zitat in "" bringst? Ist bei höherer Gewalt die 261/04 überhaupt anwendbar?
                        Im übrigen schreibst du wirklich alles kreuz und quer durcheinander, bist nicht in der Lage, ordentlich zu subsumieren und gibst Ratschläge, die jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Möglicherweise urteilt ein Gericht so, wie du es gerne hättest, aber stehen tut das noch nirgendwo. Ausgenommen 50/50 im fall des 661j II 2 BGB.
                        Das klingt jetzt alles ein wenig hart, was auch daher rührt, dass ich dich während meiner "Auszeit" innerlich immer verteidigt habe, als man auf dich losging, jetzt aber das gefühl habe, beui dir wird immer mehr der Wunsch zum Vater des Gedanken.

                        P.S. Die Seite des Bundesministeriums der Justiz kenne ich, bezeichnenderweise gibt man dort aber auch keine Rechtsgrundlagen an. Vielleicht hat da ein eifriger Referendar schnell etwas geschrieben und vergessen, nochmals im Gesetz nachzulesen oder in seinen Palandt zu schauen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • Gofy1G Offline
                          Gofy1G Offline
                          Gofy1
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #832

                          Vielen Dank. Es gibt nichts Neues. Die Pflicht des Rücktransportes hat mit §651 nichts zu tun. Alles Andere muß ein Gericht entscheiden.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maierG Offline
                            gabriela_maier
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #833

                            Na, zuerst mal danke für die "innere Verteidigung" meiner Positionen. Aber ich kann mich schon ganz gut selbst verteidigen.

                            Zum Thema:

                            die Quelle ist der Newsletter der Presse- und Öffentlichkeitsstelle des Bundesjustziministerium vom 21.04.2010 zum Thema Flugasche.

                            Darin kann man den von mir zitierten Absatz ( w.o. ) wortgetreu nachlesen. Ich muss gestehen, ich habe nach diesem Absatz eingehalten, weil er mir logisch, konsequent und gerecht erschien.

                            Bei meiner Nachkontrolle -wg. dir- und vollständiger Nachlese muss ich zugeben, das es später einen Absatz gibt, wonach -wenn der RV nicht kündigt- er in der Pflicht zur Vertragseinhaltung des ursprünglichen Reisevertrages bleibt, auch wenn sich herausstellt, das die Kosten eines anderen Rückfluges teurer sind. Bleibt in seinem Risiko.

                            Ich bleibe aber bei meiner Meinung, das sich die beiden Absätze widersprechen. Sie widersprechen auch meinem Gerechtigkeitsempfinden, weil dadurch die Lasten einer aussergewöhnlichen Situation einseitig verteilt werden. Ich bin -man weiss das- kein Freund der AGB der RV, aber warum hier eine Formalie ( sprich eine Kündigung erst erforderlich sein sollte ) kann sich mir nicht erschliessen.

                            Doch formal korrekt: ohne Kündigung des Reisevertrages durch den RV sind keine höheren Kosten für den Rückflug dem Reisenden anzulasten.Ich wäre aber gespannt auf ein echtes Verfahren in der Sache.

                            Gruss Gabriela

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • AdvocatorA Offline
                              AdvocatorA Offline
                              Advocator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #834

                              Ich bin auch ein stiller "Bewunderer" von Gabi. Sie hat immerhin auch die Größe, ein Missverständnis zuzugeben. Da gibt es in diesem Thread ganz andere Gestalten...

                              Zum eigentlichen Thema: das haben wir im Sommer doch nun wirklich bis zum Exzess besprochen und beschrieben. Ohne Kündigung des RV gibt es schlicht keine Zahlungsansprüche gegen den Reisenden, weder so, noch so, oder so und schopn gar nicht aus GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag)!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • chepriC Offline
                                chepriC Offline
                                chepri
                                Gesperrt
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #835

                                @Gabi
                                So gefälltst du mir schon wieder besser. Der newslettertext ist ja identisch mit der homepage des Ministeriums. Im übrigen hält sich mein Mitleid mit dem RV in Grenzen, denn wenn er nicht kündigt (im Fall der höheren Gewalt) darf man ruhig davon ausgehen, dass er seine Kunden nicht im Regen stehen lassen will, bzw. seine Kalkulation nicht offen legen möchte. Ich bin ja auch der Meinung, ohne Kündigung kein Geld, aber vielleicht kommt da noch eine Überraschung.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Gofy1G Offline
                                  Gofy1G Offline
                                  Gofy1
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #836

                                  Hallo, an die Betroffenen. Ich bin zur Zeit in derTürkei, Gibt e in der Sache etwas
                                  Neues zu berichten?
                                  Ein mir befreundeter Reiseleiter sagte mir, daß DERTOUR ihre Verträge gekündigt hätte, durch Aushang. Ihm sei aber auch bekannt, daß fti nicht gekündigt hat.
                                  Er war deshalb über die Nachforderungen sehr 0berrascht. Es wird also in der Branche über das Verhalten von fti gesprochen und es wird sich auch über das stümperhafte Verhalten lustig gemacht. Er bestätigte mir, daß nur TUI und FTI nicht vor Ort gekündigt hätten.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Günter/HolidayCheckG Offline
                                    Günter/HolidayCheckG Offline
                                    Günter/HolidayCheck
                                    Admin Experte Fuerteventura
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #837

                                    und wo genau wird sich "über das Verhalten des Veranstalters lustig gemacht?"

                                    Würd mich mal interessieren...

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Gofy1G Offline
                                      Gofy1G Offline
                                      Gofy1
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #838

                                      Ich habe so berichtet, wie es war.  Dem ist nichts hinzuzufügen. Sollte dies unerwünscht sein, könnt Ihr meinen Beitrag löschen. Weitere Äußerungen  zu meinem Beitrag werde ich nicht mehr abgeben.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Günter/HolidayCheckG Offline
                                        Günter/HolidayCheckG Offline
                                        Günter/HolidayCheck
                                        Admin Experte Fuerteventura
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #839

                                        Wer sagt denn dass Dein Beitrag unerwünscht ist?
                                        Nur kann man die Aussage eines Reiseleiters doch nicht als" Gespräch in der Branche" interpretieren.
                                        Darum gings. Wünsch Dir einen schönen Aufenthalt in der Türkei! 😉

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Gofy1G Offline
                                          Gofy1G Offline
                                          Gofy1
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #840

                                          Dann war es die Aussage eines Einzelnen, der in der Touristikbranche tätig ist.
                                          Die Touristikindustrie ist natürlich integer und rechtskonform. Es gibt keine Gerichtsverfahren, wo die Reiseveranstalter verlieren und der Reisekunde sein  Recht bekommt. Ich habe vergessen, daß in der Reiseindustrie heile Welt ist. Sorry.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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