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ist die Zimmerreservierung verbindlich?

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  • Corinnas1981C Offline
    Corinnas1981C Offline
    Corinnas1981
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Wir haben vor einem halben Jahr ein Zimmer in einer Pension gebucht
    und haben die Zimmerrevierung per email bestätigt bekommen.

    Jetzt wollten wir morgen dort übernachten und haben vorab noch mal angerufen
    .
    und uns wurde mitgeteilt, dass das Zimmer an jemand anderen vergeben wurde.

    Ist das rechtens?

    Wir haben die Zimmerreservierung nur als email, aber kann man sie als Beweismittel verwenden?

    Welche Rechte habe ich da? Kann ich Schadensersatz verlangen?
    Muss der Pensions-Inhaber den höheren Preis einer anderen Pension bezahlen?

    Bitte um Hilfe..

    Gruß Corinna

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • soosiS Offline
      soosiS Offline
      soosi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      ....ich würde mir einfach die Bestätigung ausdrucken  und dort vorlegen u.schauen was die Herrschaften dazu sagen 😉

      Vaya con Dios y quiêreme como soy

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • Giselle123G Offline
        Giselle123G Offline
        Giselle123
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Hallo Corinna,
         
        Urteil lt. Landgericht Frankfurt:
         
        Eine schriftliche Reservierungsbestätigung, die aufgrund einer Zimmeranfrage durch ein Hotel ausgestellt wird, ist für beide Seiten verbindlich. Es liegt nicht eine nur unverbindliche Reservierung vor, sondern es ist ein Beherbergungsvertrag entstanden.


        Haben die denn nur ein Zimmer, das in Frage kommt???? Da kann man sich doch sicher einigen.

        Wer meint, sich im Urlaub wie zu Hause fühlen zu müssen, der sollte lieber gleich zu Hause bleiben.

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • ericmuE Offline
          ericmuE Offline
          ericmu
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          überflüssiges Zitat lt.Forenregeln entfernt

          Hallo,
          das sehe ich auch so, also ein Vertrag, da ist sicher was schief gelaufen,
          da das Zimmer nicht doppelt vergeben kann, sollte man eine tragbare Lösung
          für beide finden.
          Möglicherweise wurde die Reservierung nicht eingetragen !
          Auch kommt es manchmal vor, das ' überbucht ' wird.
          Ein aufwendiger Rechtstreit hilft da auch wenig.
          Versucht es zu klären !

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernardo2001B Offline
            bernardo2001B Offline
            bernardo2001
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Hallo,

            Du hast bei einer verbindlichen Reservierung Deine vertraglichen Pflichten zu erfuellen, und genauso hat der Vermieter, da er Dir Deine Reservierung bestaetigt hat, seine vertraglichen Pflichten zu erfuellen.

            Sollten Dir Mehrkosten fuer eine angemessene Ersatzunterkunft entstehen, hat er diese zu tragen.

            Sehr sehr aergerlich fuer Dich......... Ich drueck Dir die Daumen, dass es dennoch ein schoener Urlaub wird.

            Viele Gruesse
            bernardo2001

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Schumi59S Offline
              Schumi59S Offline
              Schumi59
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Da keine Pauschalreise gebucht wurde, sondern lediglich ein Zimmer, sind Schadenersatzansprüche von vornherein ausgeschlossen.
              Die Reservierung eines Hotel-/Pensions-Zimmers unterliegt in Deutschland dem Mietrecht nach dem BGB. Da eine Miete lt. BGB im voraus fällig ist, ist nur eine Bestätigung wirksam, wenn Zahlung VORAB erfolgt ist oder eine Kreditkarten-Garantie gegeben wurde.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Eigenartig. Der oben verlinkte Beitrag, zu einem Urteil vom Landgericht Frankfurt, sagt da aber etwas anderes. ❓

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • LuganskL Offline
                  LuganskL Offline
                  Lugansk
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Schumi59 wrote:
                  Da keine Pauschalreise gebucht wurde, sondern lediglich ein Zimmer, sind Schadenersatzansprüche von vornherein ausgeschlossen.
                  Die Reservierung eines Hotel-/Pensions-Zimmers unterliegt in Deutschland dem Mietrecht nach dem BGB. Da eine Miete lt. BGB im voraus fällig ist, ist nur eine Bestätigung wirksam, wenn Zahlung VORAB erfolgt ist oder eine Kreditkarten-Garantie gegeben wurde.

                  Hallo!
                   
                  Unsinn!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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