Sparzimmer in anderem Hotel mit weniger Sternen?!
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Hallo miteinander,
ich komme gerade frisch aus dem Urlaub – Mallorca, Cala Millor. An und für sich war es ein schöner Urlaub, aber ich habe im Nachhineinein paar Sachen herausgefunden, die mich doch ärgern. Jetzt frage ich mich, ob ich eine Reisepreisminderung herausschlagen kann.
Wir haben ein 3-Sterne-Hotel gebucht, Spartippzimmer bei Neckermann. Als wir im Hotel angekommen sind, sagte die Dame an der Rezeption,wir müssten wieder aus dem Hotel raus. Auf meine Nachfrage, warum, sagte sie,wir hätten ja Sparzimmer gebucht und wären im Nebengebäude untergebracht. Soweit, so gut. Wir mussten mit unseren Koffern etwa 100 Meter die Straße entlang und diverse Treppen steigen, im „richtigen“ Hotel hätten wir einen Aufzug gehabt. Um zum Pool oder zum Speisesaal zu kommen, mussten wir ab dann immer über die Treppen und die Straße gehen, auf der auch Verkehr herrschte.
Als ich wieder zuhause angekommen bin, habe ich herausgefunden, dass die Unterkunft, in der wir unser Zimmer hatten, nicht wie gebucht zu unserem 3-Sterne-Hotel gehörte, sondern ein komplett anderes Hotel war, das auch nur 2 Sterne hatte.
Irgendwie komme ich mir veräppelt vor. Noch einmal konkret meine Bemängelungen:
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Langer Weg zum Pool und Speisesaal an befahrenerStraße entlang
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Weniger Komfort als andere aufgrund des fehlenden Aufzugs
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Weniger Hotelsterne als gebucht! -
Irreführende Information seitens der Rezeption („Nebengebäude“ statt „anderes Hotel“ – um eine Reklamation zu verhindern?)
Was meint Ihr, kann ich einen Teil des Reisepreises zurückfordern?
Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße!
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@ seluluki,
1 um was für ein Hotel handelt es sich
2 woher weißt Du das es sich um ein total anderes Hotel gehandelt hat.
Ist ja nicht üblich, dieses " andere " Hotel wird ja auch nicht warten bis einfach ein Nebenhotel die Gäste zu ihnen schickt sondern schon eigene Gäste haben.
LG
Horst -
Hallo,
.......aber ich habe im Nachhineinein paar Sachen herausgefunden, die mich doch ärgern. Jetzt frageich mich, ob ich eine Reisepreisminderung herausschlagen kann......
Na, wieder mal so ein Fall - wie kann ich geschickt meinen naechsten Urlaub vorfinanzieren, am besten auf Kosten des Reiseveranstalters.
Denn vor lauter Treppen habe ich ja ueberhaupt nicht gesehen, dass im aeusseren Eingangsbereich des Hotels, wo ich gewohnt habe, ein gesetzlich in Spanien vorgeschriebenes Schild hing mit der eindeutigen Klassifizierung - naemlich 2 Sterne.
Und ich habe auch nicht gewusst, dass man eine Reiseleitung hat und sich in solchen Faellen beschweren und Abhilfe verlangen kann und muss, wenn die erbrachte Leistung nicht mit der Ausschreibung uebereinstimmt.
Man kanns ja mal nach Rueckkunft versuchen, vielleicht laesst sich der RV ins Bockshorn jagen.

Viele Gruesse
bernardo2001 -
@papaya46,
meine Fragen sind in solchen Fällen normale Fragen, es kann nur eine Aussage getroffen werden wenn Fakten auf den Tisch liegen.
Aber anscheinend hat sich die Sache schon erledigt, vom TO ist ja nichts mehr zu sehen
Und Bernado2001 könnte ja auch recht haben, es liegt ja am TO die Sache so zu erklären das es ein Bild ergibt mit dem man auch was anfangen kann, so ist das alles nicht wirklich nachvollziehbar, vorallem wie Bernardo schon schreibt: schon mal was von Reiseleitung gehört, so unerfahren kann ich gar nicht sein
@ seluluko,
wie schaut es aus? noch Interesse ? Oder Sache erledigt ?
LG -
Hallo Peter,
wenn Du fast 3 Jahrzehnte als Reiseleiter taetig warst, dann lernst Du irgendwann zwischen den Zeilen zu lesen. Und bei bestimmten (offensichtlichen) Formulierungen - da stellen sich bei mir die Nackenfedern auf.
Viele Gruesse
bernardo2001 -
Klar kann und soll man hier Fragen stellen können, nur halt auch mit Antworten rechnen die zutreffen.
Irgend etwas schön reden hilft niemandem und die Formulierung "....ob ich eine Reisepreisminderung herausschlagen kann..." ist auch nicht gerade geschickt gewählt.