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Ablehnung einer Buchung durch den Geschäftsführer

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
11 Beiträge 7 Kommentatoren 6.0k Aufrufe
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  • dtrotzi@D Offline
    dtrotzi@D Offline
    dtrotzi@
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich möchte hier einmal über meine schlechten Erfahrungen über ein großes Düsseldorfer Online Reisebüro berichten.
    Nachdem ich schon weit mehr als ein  Dutzend mal dort Buchungen vorgenommen habe und auch Bonusberechtigt war, denn bei jeder Buchung erhält man zusätzlich 10€ und bei sechs Buchungen bekommt man dann 60€ ausgezahlt. Neben diesem Verlust der Bonuszahung ist mir auch noch ein weiterer Nachteil zuteil geworden.
    Zur eigentlichen Frage: Darf ein Geschäftsführer, die bereits vorreservierte Buchung stornieren lassen, nur weil der Bucher nicht mit
    ihm telefonisch sprechen möchte , sondern mit der freundlichen und kompetenten
    Mitarbeiterin? Durch die Nichtbuchung ist mir ein Schaden von 180€ entstanden, weil am nächsten Tag diese Reise bei dem Veranstalter unerwartungsgemäß erhöht wurde.?

    dieter 53

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    • privacyP Offline
      privacyP Offline
      privacy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Da wäre die Argumentation der Gegenseite mal interessant.
      Da scheint mir evtl. mehr vorgefallen zu sein, als hier zu lesen ist.

      Andererseits, niemand kann gezwungen werden, Geschäfte zu tätigen. Wenn ich einen Kunden ablehne, dann ist das die freie Entscheidung des Unternehmens.

      Der Bonus wäre dann interessant, wenn nach einigen Buchungen weitere Buchungen zur Vermeidung von Auszahlungen abgelehnt werden und das ganze des öfteren so gehandhabt wird und System hätte. Aber das zu belegen ...

      Hak es ab und schau Dich nach einer zuverlässigen Buchungsstelle um.

      Gruß privacy

      Wenn alle Experten sich einig sind, ist Vorsicht geboten.
      Bertrand Russell (1872-1970)

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      • Karl99K Offline
        Karl99K Offline
        Karl99
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Ich glaube nicht, dass das Reisebüro einem Kontrahierungszwang unterliegt!

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • traveller4073T Offline
          traveller4073T Offline
          traveller4073
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wenn die Vorreservierung bereits eingebucht war, dann würde ich von einem Vorvertrag ausgehen. Dieser dient dazu, um den (folgenden) Hauptvertrag (Buchung) abzuschließen und stellt an sich die Verpflichtung zum Abschluß des Folgevertrages dar.
           
          Wie bereits von privacy angemerkt, wäre interessant, welche Vorgeschichte hier vorhanden ist. Abhängig von dieser können natürlich wichtige Gründe vorliegen, welche den GF des Reisebüros zur Ablehnung des Kunden veranlassen.

          Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • gastwirtG Offline
            gastwirtG Offline
            gastwirt
            Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            hast du nicht die gleiche Frage vor 2 wochen schon mal gestellt? Die Geschichte kommt mir SEHR bekannt vor!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • dtrotzi@D Offline
              dtrotzi@D Offline
              dtrotzi@
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Hallo,
              vielen Dank für einige konstruktive Meinungen und nicht wie von Wirt etc. jedesmal gleichartig verfaßt, das Einstein Zitat. Hat er wohl irgendwann einmal gelesen und verwendet es nun jedesmal bei Forenbeiträgen um vielleicht poetischer zu wirken.
               
              Die Frage von mir ist doch nur, darf ein Geschäftsführer einen Stamm-Bonus-Kunden eine bereits vorreserviert Buchung bei einem Reiseveranstalter verweigern?
              Ich frage deshalb, weil einen Tag später der Reiseveranstalter den Preis für das gleiche Hotel um 120€ erhöht hat. Neben dieser finanziellen Einbuße, wird mir auch die Bonus-Zahlung von je 10€ -bei sechs Buchungen wird diese ausgezahlt-, verweigert.
              Ist dieses nicht ein unlauterer Wettbewerb?
              Mir ist es letztendlich egal , wo ich buche aber nur weil einem Geschäftsführer die Art und Weise meiner Nichtkommunikation mit ihm mißfällt, eine Buchung zu verweigern, finde ich krass.

              dieter 53

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • gastwirtG Offline
                gastwirtG Offline
                gastwirt
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                gastwirt wrote:
                hast du nicht die gleiche Frage vor 2 wochen schon mal gestellt? Die Geschichte kommt mir SEHR bekannt vor!

                nur mal zur Klarstellung! Ich habe dir lediglich eine Frage gestellt, OHNE EINSTEINZITAT! selbiges nutzt ein anderer, NICHT ICH, als Signatur.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • dtrotzi@D Offline
                  dtrotzi@D Offline
                  dtrotzi@
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  gastwirt wrote:
                  hast du nicht die gleiche Frage vor 2 wochen schon mal gestellt? Die Geschichte kommt mir SEHR bekannt vor!

                  Hallo, hier ist Dieter 53
                   
                  Leider , hatte den Namen des Reisebüros genannt, wußte nicht das man dieses unterlassen sollte.
                  Aber ich finde diese vorgehensweise des  Geschäftsführers mir als guten Stammkunden gegenüber unerhöhrt.
                  Oder?

                  dieter 53

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                  • gastwirtG Offline
                    gastwirtG Offline
                    gastwirt
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    traue ich mir ehrlich nicht zu, aus der Ferne zu beurteilen!

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • AntoniaWA Offline
                      AntoniaWA Offline
                      AntoniaW
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Stornierung der Reservierung: Ich denke, dieses Recht steht dem Unternehmer zu. Die Wirtschaftlichkeit dieser Entscheidung kann ich nicht beurteilen. Die Haltung des Veranstalters ebenso wenig.
                       
                      Veweigerung der Buchungsannahme: Dito. Für diesen Punkt wird sich sicher der fragliche Veranstalter interessiren. Ich könnte mir hier einen Konflikt mit dem Agenturvertrag vorstellen. Die vorgeschlagene Alternative wäre wohl direkt beim Veranstalter zu buchen.
                       
                      Versagung des Bonus: Hier bin ich unsicher. Wenn die obigen Aktionen unbegründet sind und die AGB zum Bonus entsprechend formuliert bzw. zu verstehen sind, sollte auch eine vorzeitige Auszahlung möglich sein. Für beide Seiten sind dies ja keine Summen um lange oder gar gerichtlich miteinander zu streiten.

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • bernhard707B Offline
                        bernhard707B Offline
                        bernhard707
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Das kann man so auch tatsächlich nicht, aber ich lese aus der Art der Schilderung schon einiges heraus, auch aus der Art des fortgesetzten Insistierens.
                        Auch ich verdiene als Selbstständiger schon lange mein Geld zum Grossteil mit dem Verkauf und mache das grundsätzlich sehr kundenorientiert.
                        Allerdings gibt und gab es schon mal Situationen, auch bei "Stammkunden", wo definitiv der Punkt NEIN erreicht wird.
                        Wie privacy weiter oben ganz richtig schreibt "...Wenn ich einen Kunden ablehne, dann ist das die freie Entscheidung des Unternehmens..."

                        Es steht Dir 'dtrotzi@' natürlich frei, diese €60 einzufordern wenn es Dir sinnvoll erscheint, mir nicht.
                         
                        BING! Gerade noch vor Abschicken, Mehrfachnicks sind natürlich ganz klasse, damit ist das Thema sowieso erledigt.

                        Life is too short to limit your vision ... indeed

                        1 Antwort Letzte Antwort
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