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Reiseumbuchung rückgängig machen

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  • betzileinB Offline
    betzileinB Offline
    betzilein
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,

    wir haben Anfang August unsere für September geplante Türkei-Reise auf Grund einer Risikoschwangerschaft auf eine Autoreise umgebucht (haben zudem eine Rücktrittsversicherung). Reiseveranstalter ist Neckermann Reisen.

    Nun hat mein Arzt gestern doch grünes Licht für die Reise in die Türkei gegeben.

    Habe ich eine Chance, die Umbuchung Rückgängig zu machen?
    Zumal Neckermann uns schon den Restreisebetrag für die Türkei Reise abgebucht hat.

    LG

    15.09-25.09.2009 Club Grand Side

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    • LexilexiL Offline
      LexilexiL Offline
      Lexilexi
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      @betzilein
      erst einmal glückwunsch zur schwangerschaft.
       
      dieser sachverhalt sollte wohl mit dem veranstalter direkt geklärt werden.
      aber eines verstehe ich nicht:
      ihr habt umgebucht, aber trotzdem wurde der erste urlaub abgebucht?
      oder lagen die termine der umbuchung und der abbuchung so nah beieinander, dass das nicht mehr zu stoppen war?

      Das "F" in Montag steht für Freude.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • BienekindB Offline
        BienekindB Offline
        Bienekind
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        NEC kassiert 40 Tage vor Reisebeginn... 😞

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • AntoniaWA Offline
          AntoniaWA Offline
          AntoniaW
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Wenn das gewünschte Hotelzimmer und die benötigten Flüge noch frei sind, ist auch bei Neckermann eine zweite Umbuchung möglich. Das dürfte dann aber keine Rückbuchung auf die alte Reise sein - die hat ja jetzt ein anderer. Ich gehe davon aus, dass die Reiseleistungen ausgehend von der Stornierung der Autoreise zu den aktuellen Konditionen (auch in punkto Preis) neu gebucht werden. Plus ggf. Umbuchungsgebühr. Den Aufwand wird sich Neckermann sicherlich bezahlen lassen.
           
          Die bisherigen Zahlungen werden natürlich verrechnet.

          1 Antwort Letzte Antwort
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