EUGH: Ab 3 Stunden Flugverspätung gibt es Geld
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@bernhard707
Ja das mag sein, bis Februar gab es in Deutschland allerdings auch nicht diese klare Rechtslage. Es hat sicher auch eine Weile gedauert, bis diese sich herumgesprochen hat. Was sich jetzt abspielt konkret zu Condor, gab es allerdings bisher nicht...guckste hier: -
Das übliche Verfahren ist, Klagen im letzten Moment aussergerichtlich durch Zahlung der Forderung zu erledigen, um dadurch einen Präzedenzfall -sprich ein Urteil- zu vermeiden. Das machen auch andere Unternehmen, vor allen Dingen sehr gerne die Versicherungen in schwierigen teuren Angelegenheiten, um die Klagewelle auf niedriger Frequenz zu halten. Also wie schon oft gesagt: jeder der was will, muss individuell klagen. Leider ! Unser ( sehr sehr gutes ) Rechtssystem gibt da nichts anderes her also nix mit Sammeklagen.
Gruss Gabriela
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bahama247
Ja und? Diese Zeitung ist mir nun wirklich bestens bekannt, die habe ich täglich in meinem Briefkasten
Ebenso der zitierte Artikel, allerdings ist der auch der Rechtsabteilung/den Anwälten von TC/Condor bekannt.Trotzdem wünsche ich Dir viel Erfolg mit einer Klage. Du kannst ja mal berichten und würdest Dich damit positiv von anderen unterscheiden.
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Verschleppung durch Justizüberschwemmung sozusagen...nicht schlecht.
Ich weiß nicht, ob ich letztlich klagen würde in einem solchen Fall. Das würde ich glaube mal davon abhängig machen, wie provozierend die Antworten wären, die mir präsentiert werden. Wenn ich mal in Rüsselsheim landen werde, gebe ich Dir jedenfalls zuvor Bescheid
Würde man danach wieder in einen DE Flieger einsteigen, wenn man seine Rechte so durchboxen muß...würde man wieder in einen DE Flieger einsteigen, wenn jetzt durch die Klagen massenweise technische Defekte diskutiert werden...weiß ich beides nicht.
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Na also, da hat bahama247 ja genau die Begründung geliefert, warum die airline so und nicht anders ihre Strategie durchzieht: "ich weiss nicht, ob ich klagen würde".
Gruss Gabriela
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bahama247 wrote:
@bernhard707...Würde man danach wieder in einen DE Flieger einsteigen, wenn man seine Rechte so durchboxen muß...
Meine persönliche Konsequenz seit einigen Jahren NEIN, und nicht mal eine Bausteinbuchung für nur eine Nacht bei TC, NEC etc.

Das hat allerdings nichts mit Zweifeln an der Sicherheit der DE Flieger zu tun, sondern unter anderem an deren Zuverlässigkeit auf Langstrecke. -
Überflüssiges Zitat gem. Forenregeln entfernt!
@gabriela_maierHast mich etwas falsch verstanden glaube:
Wenn eine Airline sich dumm stellt, gar nix zahlt oder sich in einem solchen Fall auf Frankfurter Tabellen etc. beziehen mit paar Euro Fuffzig, also keine akzeptable Regelung raus kommt, dann wird geklagt und zwar durch! -
Also jetzt ist doch alles offiziell. Gestern in der WISO Sendung wurde genau dieses Thema behandelt. Ein technischer Defekt ist kein außergewöhnlicher Zustand. Die Fluglinien müssen zahlen! Desweiteren wurde auch gesagt, dass man als Fluggast seine Rechte durchsetzen soll, mit allen Mitteln! Die ganzen Diskussionen mit der Frankfurter Tabelle und der Beweispflicht, sind völlig egal!
Also wehrt euch!
sandro -
Hallo,
ich hatte gerade den Beitrag entdeckt.
Wir hatten dieses Jahr einen Flug nach Fuerte im März 2010.
Aufgrund eines technischen Defekts, konnten wir erst nach gut 5 Stunden abfliegen.
Zuhause angekommen hatte ich sofort die Airline kontaktiert und die hatte uns den gesamten Flugpreis von 403,00 Euro zurückerstattet und für den fast verlorenen Urlaubstag gab es noch mal 50 Euro oben drauf.
Das alles innerhalb von 14 Tagen.
Ich habe diese Art von reibungsloser Kulanzregelung als o.k. empfunden und somit ist die Fluglinie auch unsere Nr. 1 beim verreisen innerhalb Europa bzw. Kanaren.
Wie ich hier lesen konnte ist das nicht immer selbstverständlich:-(((LG Cooper1998
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Cooper1998 wrote:
Hallo,ich hatte gerade den Beitrag entdeckt.
Wir hatten dieses Jahr einen Flug nach Fuerte im März 2010.
Aufgrund eines technischen Defekts, konnten wir erst nach gut 5 Stunden abfliegen.
Zuhause angekommen hatte ich sofort die Airline kontaktiert und die hatte uns den gesamten Flugpreis von 403,00 Euro zurückerstattet und für den fast verlorenen Urlaubstag gab es noch mal 50 Euro oben drauf.
Das alles innerhalb von 14 Tagen.
Ich habe diese Art von reibungsloser Kulanzregelung als o.k. empfunden und somit ist die Fluglinie auch unsere Nr. 1 beim verreisen innerhalb Europa bzw. Kanaren.
Wie ich hier lesen konnte ist das nicht immer selbstverständlich:-(((LG Cooper1998
Hallo Cooper,
eine Frage mit welcher Airline warst du unterwegs?

wir hatten vor 2 wochen ca 14h verspätung beim rückflug.
hast du dich schriftlich oder telefonisch an die airline gewandt? bzw. was hast du da als text reingeschrieben?danke für deine antwort.
lg angiel
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@Copper1998
für 5 Stunden Verspätung den gesamten Flugpreis zurück bekommen und innerhalb von 14 Tagen naja.
Ich kann mir nicht vorstellen das es so einfach ist wie du schreibst.
Andere haben 10 oder noch mehr Stunden Verspätung gehabt wegen eines technischem Defekts auch bei besagter Airline und haben bestimmt nicht nach 14 Tagen ihr Geld auf dem Konto gehabt. -
Hallo,
ob du dir das vorstellen kannst @urlaubswelt???
Es war so: ein kurzes Zitat aus dem Schreiben von Hamburg international
Sehr geehrter......
im Namen von HI möchte ich noch ein mal unser Bedaueren über die Verspätung des Abfluges 4R 2902 nach Fuerteventura ......zum Ausdruck bringen.
Auf Grund der ........würden wir Ihnen im Rahmen unserer Kulanz zur Eledigung der Sache, den von Ihnen entrichtetetn Betrag für den Flug in Höhe von 353,00 Euro erstatten , sowie pauschal 50Euro für den nicht genutzten Urlaubstag.
Somit ergibt sich eine Gesamtregulierung von 403,00 Euro.
Bevor eine Auszahlung an sie erfolgen kann, bitte ich Sie, die beigefügte Erklärung unterschrieben an uns zurück zusenden.Mit freundlichen Grüßen
...........
So war das und nicht anders
ich hatte schon von unterwegs bzw. vom Netbook ein Schreiben aufgesetzt.
Ich habe die Verspätung aufgeführt und um Schadesersatz gebeten.
Auf meiner E.mail kam dann eine - E-mail, dass ich die originalen Tickets und Boardkarten einseden sollte.
Innerhalb von einer Woche kam dann das Schreiben von HI!
Du kannst mir auch über die PN deine E.mail zukommen lassen und dann sende ich dir das Schreiben nebts der Regulierung zu. Sozusagen als Bsp.Vorlage und dann kannst du auch noch mal Urlaubswelt von der Originalität berichtenTschüss und noch allen einen sonnigen Tag
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Sowas kann schon funktionieren, denn nach der EuGH Regelung hätte Cooper eigentlich einen Anspruch auf 600 Euro.
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bernhard707 wrote:
Sowas kann schon funktionieren, denn nach der EuGH Regelung hätte Cooper eigentlich einen Anspruch auf 600 Euro.Weeze - Fuerteventura (das war ja wohl die Strecke) sind unter 3.500km also nach EUGH 400€ pro Nase. Entfernungen lassen sich hier leicht nachvollziehen: http://gc.kls2.com/
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Stimmt
, allerdings ist die Staffelung bis 3.000km. Dafür €400, darüber €600 p.P. -
Hallo an Alle,
bei mir ergab sich folgender Sachverhalt:
Ich habe Flüge mit den gesammelten Meilen bei Miles and More (Staralliance) gebucht.
Mit LH von Frankfurt nach München und dann mit DE von München nach Hurghada.
Angekommen in MUC, stellte sich heraus, dass sich der Flug um 380 Min. verspätet, aus technischen Gründen.
Dieses habe ich mir schriftlich bestätigen lassen.
Nach der Verspätungsmeldung, habe ich den Wartebereich wieder verlassen und mich zum Mittagessen usw. im Flughafen aufgehalten.
Nach Erscheinen zum erneuten Boarding, erfuhr ich, das Passagiere, die sich im Wartebereich aufgehalten haben, Verzehrgutscheine bekamen, im eigentlichen Flughafen, gab es keinen Aufruf hierzu.
Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich nun vorgehen soll?????????
Da ich Flug und Hotel getrennt gebucht hatte, sind mir wohl auch einige Tel.-Kosten entstanden, da ich meine Transfer-Agentur in Ägypten kontaktieren musste (Rechnung habe ich noch nicht).
Die Belege für Spreisen und Getränke habe ich aufgehoben.
An wen sollte ich mich wenden, Miles and More oder Condor?
Die Entfernung von München nach Hughada beträgt 3023,96 km.
Welche Entschädigungsbeträge sollte ich einfordern?
Danke für wertvolle Tips
LG
Roswitha -
Du wendest Dich direkt an Condor und forderst 400€ pro Nase. Sinnvoller wäre allerdings, sofort einen Anwalt einzuschalten, da Condor grundsätzlich nichts bezahlt!
Mit dem Verzehrgutschein hast Du einfach Pech gehabt, evtl. kannst Du noch Telefonkosten etc. geltend machen.
@lieber bernhard707
Ich will nicht den Rechthaberischen geben aber die Regelung ist nunmal so:
"...Bei Kurzstrecken bis zu 1500 km 250 Euro, bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1500 km 400 Euro. Ebenso viel bei nicht innergemeinschaftlichen Flügen zwischen 1500 und 3500 km. 600 Euro bei nicht innergemeinschaftlichen Flügen über 3500 km, sofern die Ankunftsverspätung mindestens vier Stunden beträgt."
Nach Fuerteventura gibts also 400€ -
Nö Du gibst gar nix
Ich bezog mich auf diese Meldung und die €300 p.P. waren ein Fehler von mir, na und?Zwei oder drei kostenfreie Telefonate/Faxe stehen zu, ebenso Verpflegung und Getränke, allerdings im Abflugsbereich.
Beim Verlassen dieses Bereichs und in eigener Verantwortung übernommen wird es schwierig.
Ebenso die genannten €400 p.P. tatsächlich auch von Condor zu erhalten, deren Mauertaktik gegen das EuGH Urteil ist allgemein und auch aus eigener Erfahrung bekannt. -
@bernhard707,
war dein Beitrag an mich gerichtet oder ein Dialog mit bahama247
Habe von dir schon einige Beiträge gelesen und würde mich über eine qualifizierte, detaillierte Anwort freuen
Der besagte Flug fand am 16.09.2010 statt und ich muss ja wohl noch Fristen einhalten.
Dankeschön
Roswitha